Rechtsprechung
LAG Hessen, 17.02.2014 - 2 Sa 1005/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Vorbem 8 Teil 8 KV GKG
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs vor Revisionsgericht; Wegfall der Gerichtsgebühr durch Vergleich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs vor Revisionsgericht
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Offenbach, 05.09.2007 - 5 Ca 147/07
- ArbG Offenbach, 05.09.2007 - 5 Ca 147/07
- LAG Hessen, 20.05.2009 - 8 Sa 1649/07
- BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 584/09
- LAG Hessen, 17.02.2014 - 2 Sa 1005/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 584/09
Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts - …
Auszug aus LAG Hessen, 17.02.2014 - 2 Sa 1005/11
Das Bundesarbeitsgericht hob auf die Revision der Beklagten mit Urteil vom 15. Februar 2011 - Aktenzeichen 9 AZR 584/09 (Bl. 430 - 444 d. A.) - das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das Hessische Landesarbeitsgericht zurück.In Ansehung dieser Grundsätze wurde die Kostenentscheidung im Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 20. Mai 2009 - Aktenzeichen 2/8 Sa 1649/07 (Bl. 410 - 421 d. A.) - durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Februar 2011 - Aktenzeichen 9 AZR 584/09 (Bl. 430 - 444 d. A.) - aufgehoben und die Sache wurde zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
- LAG Hessen, 20.05.2009 - 8 Sa 1649/07
Mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts durch eine tarifvertragliche …
Auszug aus LAG Hessen, 17.02.2014 - 2 Sa 1005/11
Das Hessische Landesarbeitsgerichts stellte mit Urteil vom 20. Mai 2009 - Aktenzeichen 2/8 Sa 1649/07 (Bl. 410 - 421 d. A.) - auf die Berufung der Klägerin gegen das klageabweisende Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 5. September 2007 - Aktenzeichen 5 Ca 147/07 (Bl. 139 - 157 d. A.) - fest, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres Übergangsgeld nach dem Tarifvertrag über die Übergangsversorgung für die bei der A GmbH beschäftigten Flugdatenbearbeiter im FVK (Ü-VersTV-FDB) vom 7. Juli 1993 in der jeweils gültigen Fassung zu zahlen und legte der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auf.In Ansehung dieser Grundsätze wurde die Kostenentscheidung im Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 20. Mai 2009 - Aktenzeichen 2/8 Sa 1649/07 (Bl. 410 - 421 d. A.) - durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Februar 2011 - Aktenzeichen 9 AZR 584/09 (Bl. 430 - 444 d. A.) - aufgehoben und die Sache wurde zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
- OLG Celle, 09.10.2012 - 2 W 255/12
Voraussetzungen einer Gerichtskostenermäßigung nach Beendigung des Rechtsstreits …
Auszug aus LAG Hessen, 17.02.2014 - 2 Sa 1005/11
Daher kann der Kostenprivilegierung bei Vergleichsschluss in einem solchen Fall nicht das durch das Revisionsgericht aufgehobene Berufungsurteil entgegengehalten werden (… so auch für die gebührenmäßigende Wirkung u. a. eines Vergleichs nach Zurückverweisung: Hartmann, a. a. O., § 37 Rn 2; a. A. OLG Celle vom 9. Oktober 2012 - 2 W 255/12 - Juris m. w. N. ).