Rechtsprechung
   LAG Hessen, 17.02.2021 - 6 Sa 480/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,36301
LAG Hessen, 17.02.2021 - 6 Sa 480/20 (https://dejure.org/2021,36301)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17.02.2021 - 6 Sa 480/20 (https://dejure.org/2021,36301)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17. Februar 2021 - 6 Sa 480/20 (https://dejure.org/2021,36301)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,36301) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 16 Abs. 1 BetrAVG ; § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG

  • rechtsportal.de

    § 16 Abs. 1 BetrAVG ; § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG
    Anpassung der Betriebsrente; Zinsen auf Betriebsrente; Kein Verstoß des § 16 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG gegen Verschlechterungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 10.12.2019 - 3 AZR 122/18

    Betriebsrentenanpassungsprüfung - Ausschluss bei Pensionskassenrente mit

    Auszug aus LAG Hessen, 17.02.2021 - 6 Sa 480/20
    Auf die eingelegte Revision hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - die Zahlungs- und die Feststellungsklage insoweit abgewiesen, als die Klägerin eine Erhöhung ihrer Betriebsrente über einen Betrag von 21, 96 ? brutto hinaus verlangt.

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - weiter festgestellt, dass die Voraussetzungen des § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG jedenfalls nicht erfüllt sind, soweit die BVV Rente der Klägerin auf dem Tarif B (Alttarif) beruht.

    Es bedürfe weiterer Feststellungen dazu, ob der BVV die Versicherung der Klägerin in einer § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG entsprechenden Weise sachgemäß mit anderen Versicherungsverträgen hinsichtlich der Zuordnung von Überschussanteilen zusammengefasst und die Anteile dem einzelnen Vertrag sachgemäß zugeschrieben habe (Rz. 72 der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 -).

    Die Beklagte meint weiter, die Klage bleibe auch vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesarbeitsgerichtes vom 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - und der dortigen Ausführungen zum Anspruch auf Anpassungsprüfung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG in dem von der Klägerin geltend gemachten Umfang weiterhin unbegründet.

    Wie das Bundesarbeitsgericht im Rahmen seines Urteils vom 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - klargestellt habe, komme es im Rahmen des § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG nicht darauf an, dass überhaupt Überschussanteile in einer bestimmten Weise verwendet werden.

    Hinsichtlich der Feststellungen zur Zulässigkeit der Berufung wird auf das vorangegangene Urteil des Berufungsgerichtes vom 17. Januar 2018 - 6 Sa 183/17 - und die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichtes in dem zurückverweisenden Urteil vom 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - (hier Rz. 26, 27) verwiesen.

    Soweit die Klägerin mit den Zahlungsanträgen und dem Feststellungsantrag nach wie vor eine Anpassung auch der arbeitnehmerfinanzierten Rente beantragt, steht dem die rechtskräftige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes (Urteil vom 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 -) entgegen (§ 322 Abs. 1 ZPO).

    Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfragen zur Rechtmäßigkeit des § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG und des § 30 c Abs. 1 a BetrAVG hat das Bundesarbeitsgericht bereits in der Entscheidung vom 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - bejaht.

  • LAG Baden-Württemberg, 23.07.2018 - 1 Sa 17/17

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassungsprüfungspflicht - Pensionskasse -

    Auszug aus LAG Hessen, 17.02.2021 - 6 Sa 480/20
    Hieraus folgt, dass keine echte Rückwirkung vorliegt, wenn der Gesetzgeber unter Korrektur der Rechtsprechung rückwirkend die Befreiung von der Anpassungsprüfungspflicht neu regelt (vgl. wie hier LAG Baden-Württemberg vom 23.07.2018 - 1 Sa 17/17 - Rn. 69 ff.).
  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 464/11

    Betriebsrentenanpassung - Prüfungszeitraum

    Auszug aus LAG Hessen, 17.02.2021 - 6 Sa 480/20
    Dies folgt aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG vom 19.06.2012 - 3 AZR 464/11 - Rn. 22 ff.), wonach der Anpassungsbedarf nicht etwa nur bezogen auf den dreijährigen Prüfungszeitraum, sondern für den gesamten Zeitraum vom individuellen Rentenbeginn bis zum jeweiligen Anpassungsstichtag festzustellen ist.
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08

    § 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots

    Auszug aus LAG Hessen, 17.02.2021 - 6 Sa 480/20
    Das Bundesverfassungsgericht unterscheidet bei rückwirkenden Gesetzen in ständiger Rechtsprechung zwischen Gesetzen mit echter Rückwirkung, die grundsätzlich nicht mit der Verfassung vereinbar sind, und solchen mit unechter Rückwirkung, die grundsätzlich zulässig sind (vgl. Bundesverfassungsgericht vom 17.12.2013 - 1 BvL 5/08, Rn. 42).
  • LAG Hessen, 17.01.2018 - 6 Sa 183/17

    Wegfall der Anpassungsprüfung und Anpassungspflicht des Arbeitgebers gem. § 16

    Auszug aus LAG Hessen, 17.02.2021 - 6 Sa 480/20
    Hinsichtlich der Feststellungen zur Zulässigkeit der Berufung wird auf das vorangegangene Urteil des Berufungsgerichtes vom 17. Januar 2018 - 6 Sa 183/17 - und die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichtes in dem zurückverweisenden Urteil vom 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - (hier Rz. 26, 27) verwiesen.
  • BAG, 03.05.2022 - 3 AZR 408/21

    Betriebsrentenanpassung - Überschussbeteiligung

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. Februar 2021 - 6 Sa 480/20 - wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht