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   LAG Hessen, 17.03.1983 - 4 TaBV 130/82   

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https://dejure.org/1983,3388
LAG Hessen, 17.03.1983 - 4 TaBV 130/82 (https://dejure.org/1983,3388)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17.03.1983 - 4 TaBV 130/82 (https://dejure.org/1983,3388)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17. März 1983 - 4 TaBV 130/82 (https://dejure.org/1983,3388)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung; Umfang der Rechte des Betriebsrats; Erfordernis der Schriftform bei einer Betriebsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1983, 1114
  • DB 1984, 882
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Hamm, 31.07.2009 - 10 TaBV 9/09

    Zustimmungsersetzung zur Versetzung und Umgruppierung; Anforderung an Gründe zur

    Formlose Erklärungen des Betriebsratsvorsitzenden sind daher nur dann rechtlich beachtlich, wenn ihnen ein ordnungsgemäß nach § 33 BetrVG zustande gekommender Betriebsratsbeschluss zugrunde liegt (LAG Frankfurt, 17.03.1983 - 4 TaBV 130/82 - ZIP 1983, 1114; LAG Hamm, 12.06.1997 - 16 Sa 575/96 - Fitting, a.a.O., § 77 Rn. 219; DKK/Berg, a.a.O., § 77 Rn. 82; DKK/Klebe, a.a.O., § 95 Rn. 12; GK/Kreutz, a.a.O., § 77 Rn. 11; GK/Kraft/Raab, a.a.O., § 95 Rn. 4; ErfK/Kania, a.a.O., § 77 BetrVG Rn. 134 und § 95 BetrVG Rn. 5; Richardi, BetrVG, 10. Aufl., § 77 Rn. 227 und § 95 Rn. 51; Schipprowski, Die Regelungsabrede, S. 191; Straßner, Regelungsabreden, S. 26 m.j.w.N.).
  • LAG München, 10.08.2016 - 11 TaBV 51/16

    Erstattung von den durch die Tätigkeit eines Betriebsrats entstandenen

    (2) Der Berücksichtigung nachträglicher Umstände als Indiz steht auch nicht die Rechtsprechung etwa des LAG Hessen (Beschluss v. 17.03.1983 - 4 TaBV 130/82) entgegen, zumal hier weitergehende höchstrichterliche Rechtsprechung vorliegt.
  • LAG Hamm, 17.10.1996 - 4 Sa 1516/95

    Regelungsabrede: Begriff - Voraussetzungen - Gleichbehandlungsgrundsatz -

    Der Abschluß einer entsprechenden Vereinbarung setzt einen ordnungsgemäßen gemäß § 33 BetrVG zustande gekommenen Beschluß des Betriebsrats voraus; aus diesem Grunde ist die erforderliche Zustimmung des Betriebsrats zu einer Regelungsabrede durch "schlüssiges Verhalten" grundsätzlich nicht möglich (LAG Frankfurt/Main vom 17.03.1983, DB 1984, 882).
  • LAG Hamm, 24.04.2002 - 10 TaBV 122/01

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrates bei Verstoß gegen Mitbestimmungsrechte

    Dies gilt auch dann, wenn man davon ausgeht, dass derartige Regelungsabreden durch schlüssiges Verhalten zustande kommen können (LAG Frankfurt, Beschl. v. 17.03.1983 - DB 1984, 882 = ZIP 1983, 1114; Fitting, aaO, § 77 Rz. 218; Däubler/Kittner/Klebe/Berg, aaO, § 77 Rz. 82; Kreutz, GK-BetrVG, 6. Aufl., § 77 Rz. 10 m.w.N.).
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