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   LAG Hessen, 17.03.2016 - 9 TaBV 128/15   

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https://dejure.org/2016,16779
LAG Hessen, 17.03.2016 - 9 TaBV 128/15 (https://dejure.org/2016,16779)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17.03.2016 - 9 TaBV 128/15 (https://dejure.org/2016,16779)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17. März 2016 - 9 TaBV 128/15 (https://dejure.org/2016,16779)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 95 Abs. 2 SGB IX, SGB IX § 95 Abs. 2
    Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht zur Teilnahme an sämtlichen Bewerbungsgesprächen, wenn sich ein schwerbehinderter Mensch/gleichgestellt behinderter Mensch innerhalb der Bewerbungsfrist bewirbt. Dies steht in der Regel erst nach Ablauf der ...

  • IWW

    § 95 Abs. 2 SGB IX, § ... 81 Abs. 1 Satz 10 SGB IX, § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 87 Abs. 2 Satz 1, 66 Abs. 1 Satz 1, 89 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 87 Abs. 2, 64 Abs. 6 ArbGG, 525, 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 81 Abs. 3 ArbGG, § 81 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 ArbGG, § 264 ZPO, § 264 Nr. 2 ZPO, § 81 Abs. 3 Satz 1 ArbGG, § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX, § 68 Abs. 1 SGB IX, § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX, § 81 Abs. 2 Satz 1 SGB IX, § 95 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 SGB IX, §§ 92 Abs. 1, 72 ArbGG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Beteiligungsrecht der Schwerbehindertenvertretung bei Bewerbungsgesprächen - Pflicht des Arbeitgebers zur Anhörung der Schwerbehindertenvertretung vor der endgültigen Auswahlentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IX § 95 Abs. 2
    Schwerbehindertenvertretung; Teilnahme an Vorstellungsgesprächen; Anhörung vor der Auswahlentscheidung

  • rechtsportal.de

    SGB IX § 95 Abs. 2
    Sicherstellung der Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung in sämtlichen Bewerbungsgesprächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2016, 573
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 14.03.2012 - 7 ABR 67/10

    Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretung bei Abschluss eines

    Auszug aus LAG Hessen, 17.03.2016 - 9 TaBV 128/15
    Der Schuldner muss wissen, welche genauen Handlungen er zu unterlassen hat, um sich rechtmäßig verhalten zu können ( BAG, Beschluss vom 14. März 2012 - 7 ABR 67/10, nach juris ).

    Darüber hinaus fehlt es an einer Präzisierung, in welcher Form und mit welcher Frist, mit welchem Inhalt und welchem Umfang die Unterrichtung zu erfolgen hat und welche Zeit der Schwerbehindertenvertretung zu einer Stellungnahme verbleibt ( vgl. BAG, Beschluss vom 14. März 2012 - 7 ABR 67/10, nach juris ).

    Es reicht aus, wenn der Streitgegenstand und der Umfang der rechtlichen Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis so klar umrissen sind, dass die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Parteien entschieden werden kann und keine Unklarheiten bestehen, wobei entscheidend ist, ob in einem möglichen Folgeprozess mit hinreichender Deutlichkeit klar wird, was auf Grund des Feststellungsantrags entschieden ist und was nicht ( vgl. BAG, Beschluss vom 14. März 2012 - 7 ABR 67/10, nach juris; BAG, Beschluss vom 11. Juli 2013 - 7 ABR 22/12, nach juris ).

    Die zweite Verpflichtung bezieht sich auf Entscheidungen des Arbeitgebers im Sinne einseitiger Willensakte ( so BAG, Beschluss vom 14. März 2012 - 7 ABR 67/10, nach juris ).

  • BAG, 17.08.2010 - 9 ABR 83/09

    Rechte der Schwerbehindertenvertretung

    Auszug aus LAG Hessen, 17.03.2016 - 9 TaBV 128/15
    Entsprechend soll er zum Schutz vor Benachteiligung im Bewerbungsverfahren durch die Schwerbehindertenvertretung nach § 81 Abs. 2 Satz 1 SGB IX unterstützt werden ( BAG, Beschluss vom 17. August 2010 - 9 ABR 83/09, nach juris ).

    Sinn und Zweck des Anhörungsrechts zielen darauf, der Schwerbehindertenvertretung die Möglichkeit zu geben, an der Willensbildung des Arbeitgebers mitzuwirken; die Schwerbehindertenvertretung soll Gelegenheit haben, den Arbeitgeber aus ihrer fachlichen Sicht auf mögliche, ggf. nicht bedachte Auswirkungen der Entscheidung hinzuweisen (BAG, Beschluss vom 17. August 2010 - 9 ABR 83/09, nach juris ).

  • BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 71/12

    Schwerbehindertenvertretung - Zuständigkeit - Jobcenter

    Auszug aus LAG Hessen, 17.03.2016 - 9 TaBV 128/15
    Die entsprechende Anwendung hat das Bundesarbeitsgericht für die Geltendmachung von Beteiligungsrechten der Schwerbehindertenvertretung bejaht ( BAG, Beschluss vom 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12, nach juris; BAG, Beschluss vom 17. Juni 2008 - 1 ABR 38/07, nach juris ).

    Hierzu führt das Bundesarbeitsgericht ( BAG, Beschluss vom 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12, nach juris ) ausdrücklich aus: "Danach ist die Schwerbehindertenvertretung von Anfang an in das Auswahlverfahren einzubeziehen, um den Schutz vor Benachteiligung im Bewerbungsverfahren zu gewährleisten.

  • BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Hessen, 17.03.2016 - 9 TaBV 128/15
    Für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Antragsänderung ist § 264 ZPO auch im Beschlussverfahren entsprechend anwendbar, selbst wenn dies in § 81 Abs. 3 ArbGG nicht ausdrücklich ausgesprochen ist ( BAG, Beschluss vom 10. März 2009 - 1 ABR 93/07, nach juris; BAG, Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12, nach juris ).
  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 22/12

    Zeiterfassung - freigestellte Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus LAG Hessen, 17.03.2016 - 9 TaBV 128/15
    Es reicht aus, wenn der Streitgegenstand und der Umfang der rechtlichen Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis so klar umrissen sind, dass die eigentliche Streitfrage mit Rechtskraftwirkung zwischen den Parteien entschieden werden kann und keine Unklarheiten bestehen, wobei entscheidend ist, ob in einem möglichen Folgeprozess mit hinreichender Deutlichkeit klar wird, was auf Grund des Feststellungsantrags entschieden ist und was nicht ( vgl. BAG, Beschluss vom 14. März 2012 - 7 ABR 67/10, nach juris; BAG, Beschluss vom 11. Juli 2013 - 7 ABR 22/12, nach juris ).
  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 38/07

    Mitbestimmung bei Abteilungswechsel

    Auszug aus LAG Hessen, 17.03.2016 - 9 TaBV 128/15
    Die entsprechende Anwendung hat das Bundesarbeitsgericht für die Geltendmachung von Beteiligungsrechten der Schwerbehindertenvertretung bejaht ( BAG, Beschluss vom 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12, nach juris; BAG, Beschluss vom 17. Juni 2008 - 1 ABR 38/07, nach juris ).
  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07

    Zustimmungsverweigerung per E-Mail

    Auszug aus LAG Hessen, 17.03.2016 - 9 TaBV 128/15
    Für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Antragsänderung ist § 264 ZPO auch im Beschlussverfahren entsprechend anwendbar, selbst wenn dies in § 81 Abs. 3 ArbGG nicht ausdrücklich ausgesprochen ist ( BAG, Beschluss vom 10. März 2009 - 1 ABR 93/07, nach juris; BAG, Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12, nach juris ).
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