Rechtsprechung
LAG Hessen, 17.08.2020 - 16 TaBV 31/20 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 76a Abs. 3 BetrVG
1. Als Bezugsgröße des Honorars des Beisitzers kommt regelmäßig das dem Einigungsstellenvorsitzenden gezahlte Honorar in Betracht. Hierbei ist ein Abschlag von drei Zehnteln gegenüber der Vorsitzendenvergütung angemessen.2. Es entspricht nicht der Billigkeit (§ 315 BGB), ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 76a Abs. 3 BetrVG
1. Als Bezugsgröße des Honorars des Beisitzers kommt regelmäßig das dem Einigungsstellenvorsitzenden gezahlte Honorar in Betracht. Hierbei ist ein Abschlag von drei Zehnteln gegenüber der Vorsitzendenvergütung angemessen. 2. Es entspricht nicht der Billigkeit (§ 315 BGB), ...
- rechtsportal.de
§ 76a Abs. 3 BetrVG
Höhe des Honorars des betriebsfremden Beisitzers einer Einigungsstelle - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 13.11.2019 - 18 BV 612/18
- LAG Hessen, 17.08.2020 - 16 TaBV 31/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.09.2008 - VIII ZR 275/07
Duldungspflicht des Mieters bei Anschluss einer Wohnung an das aus Anlagen der …
Auszug aus LAG Hessen, 17.08.2020 - 16 TaBV 31/20
Wie das Arbeitsgericht zutreffend unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. November 2008 -VIII ZR 275/07- Rn. 11, 12) erkannt hat, lag auch kein Anerkenntnis seitens des Arbeitgebers vor. - BAG, 14.02.1996 - 7 ABR 24/95
Vergütungsanspruch eines außerbetrieblichen Mitglieds einer Einigungsstelle
Auszug aus LAG Hessen, 17.08.2020 - 16 TaBV 31/20
Es scheidet als Bemessungsgrundlage nur aus, wenn es seinerseits unangemessen ist oder sich durch Besonderheiten erklärt, die in den Verhältnissen oder der Person des Beisitzers nicht erfüllt sind (BAG 14. Februar 1996 -7 ABR 24/95- Rn 19). - LAG Köln, 29.10.2014 - 11 TaBV 30/14
Einigungsstelle; Honorar
Auszug aus LAG Hessen, 17.08.2020 - 16 TaBV 31/20
Dem ist die Instanzrechtsprechung gefolgt (LAG Köln 29. Oktober 2014 - 11 TaBV 30/14 - Rn. 17). - BAG, 12.02.1992 - 7 ABR 20/91
Vergütung des Einigungsstellenbeisitzers
Auszug aus LAG Hessen, 17.08.2020 - 16 TaBV 31/20
Eine solche Bestimmung der Beisitzervergütung hält sich deshalb beim Fehlen besonders zu berücksichtigender individueller Umstände im Rahmen billigen Ermessens (BAG 12. Februar 1992 - 7 ABR 20/91 - Rn. 23).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2022 - 5 TaBV 17/21
Einigungsstelle - Bestellung betriebsfremder Beisitzer - Vergütung - Höhe
Als Bezugsgröße kommt dafür regelmäßig das dem Einigungsstellenvorsitzenden gezahlte Honorar in Betracht (BAG…, Beschluss vom 18. September 2019 - 7 ABR 15/18 - Rn. 33, juris = NZA 2020, 458; LAG Hessen, Beschluss vom 17. August 2020 - 16 TaBV 31/20 - Rn. 21, juris = LAGE § 76a BetrVG 2001 Nr. 3).