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   LAG Hessen, 17.09.1999 - 15 Sa 1015/98 (A)   

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https://dejure.org/1999,3244
LAG Hessen, 17.09.1999 - 15 Sa 1015/98 (A) (https://dejure.org/1999,3244)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17.09.1999 - 15 Sa 1015/98 (A) (https://dejure.org/1999,3244)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17. September 1999 - 15 Sa 1015/98 (A) (https://dejure.org/1999,3244)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 Abs 1 S 1 Nr 1 TVG, § 9 TVG, § 148 ZPO, § 97 ArbGG
    Aussetzung eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens im Hinblick auf die Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitigkeit über die Pflicht zur Beitragszahlung zu einer gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Tarifvertrages über die Qualifizierung der Arbeitnehmer aus der Land- und Forstwirtschaft (QLFTV); Voraussetzungen eines Aussetzungsbeschlusses; ...

  • Wolters Kluwer

    (Aussetzung eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens im Hinblick auf die Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung)

  • Judicialis

    TVG § 5; ; TVG § 9 analog; ; ZPO § 148; ; ArbGG § 97 V analog

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung des Verfahrens bei verwaltungsgerichtlicher Feststellungsklage zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2000, 199
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

    Auszug aus LAG Hessen, 17.09.1999 - 15 Sa 1015/98
    Außerdem eröffnen die §§ 2, 2a ArbGG hinsichtlich eines Verfahrens zur Klärung der Wirksamkeit einer AVE nicht den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen (ebenso BVerwG Urteil vom 03. November 1988 - BVerwG 7 C 115.86 - AP Nr. 23 zu § 5 TVG, zu II.1. der Gründe).

    Dass der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten insoweit nach § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO eröffnet ist, steht außer Frage (BVerwG Urteil vom 03. November 1988 - BVerwG 7 C 115.86 - AP Nr. 23 zu § 5 TVG = DVBl. 1989, 562).

  • BAG, 24.01.1979 - 4 AZR 377/77

    Verfassungsmäßigkeit der Ermächtigung zur Allgemeinverbindlicherklärung gemäß § 5

    Auszug aus LAG Hessen, 17.09.1999 - 15 Sa 1015/98
    Praktisch und dogmatisch nicht befriedigend ist indes auch der Weg, den die höchstrichterliche Rechtsprechung und die herrschende Auffassung bislang für den Regelfall allein zur Verfügung stellen, nämlich der Weg der Inzidentkontrolle einer AVE in einem arbeitsgerichtlichen Rechtsstreit, in dem es auf die Frage der Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) ankommt (dazu BAG Urteil vom 24. Januar 1979 - 4 AZR 377/77 - AP Nr. 16 zu § 5 TVG; BAG Urteil vom 22. September 1993 - 10 AZR 371/92 - AP Nr., 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Gerüstbau; vgl. dazu auch Däubler, Tarifvertragsrecht, 3. Aufl., Rz. 1285; Kempen/Zachert, TVG, 3. Aufl., § 5 Rz. 35; Wank, in: Wiedemann, TVG, 6. Aufl., § 5 Rz. 175 ff., 177).

    Es kommt hinzu, dass die einzelne Entscheidung nur Rechtskraft inter partes (zwischen den Parteien des jeweiligen Rechtsstreites) entfaltet, wobei es angesichts der Fragen von Beurteilung und/oder Schätzung hinsichtlich der Anforderungen des § 5 Abs. 1 Satz 1 TVG (dazu speziell BAG Urteil vom 24. Januar 1979 a.a.O.) nicht ausgeschlossen ist, dass sich divergierende Entscheidungen ergeben und von Gesetzes wegen - es geht um die Beurteilung von Tatsachen - kein Grund für die Zulassung von Berufung oder Revision besteht (§§ 64 Abs. 3, 72 Abs. 2 ArbGG; GK-ArbGG/Ascheid § 72 Rz. 25 ff.; ebenso im Ergebnis Hess. LAG Urteile vom 08. Dezember 1997 - 10 Sa 1479/95,10 Sa 1480/95 und 10 Sa 1689/95 - ).

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus LAG Hessen, 17.09.1999 - 15 Sa 1015/98
    Dabei geht die Kammer zunächst davon aus, dass der vom Arbeitsgericht gewählte Weg, die gerichtliche Kontrolle der Allgemeinverbindlicherklärung (§ 5 TVG) - nach dem Bundesverfassungsgericht ein Rechtssetzungsakt eigener Art zwischen autonomer Regelung und staatlicher Rechtssetzung auf der Grundlage des Art. 9 Abs. 3 GG (BVerfG Beschluss vom 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - AP Nr. 15 zu § 5 TVG; Däubler, Tarifvertragsrecht, 3. Aufl., Rz. 1283; Wank, in: Wiedemann, TVG, 6. Aufl., § 5 Rz. 33 ff., 50; partiell kritisch dazu Kempen/Zachert, TVG, 3. Aufl., § 5 Rz. 31) - sehr stark zurückzunehmen und bezüglich der Anforderungen des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVG praktisch auf Null zu reduzieren, nicht gangbar ist.

    Es ist insoweit vorgesehen , dass durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung ohne Zustimmung des Bundesrates und ohne gesetzliche inhaltliche Vorgaben wie in § 5 Abs. 1 TVG vorhanden dieselben Wirkungen wie in § 5 Abs. 4 TVG geregelt angeordnet werden können (§ 1 Abs. 3a i.V.m. Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 AEntG), eine Regelung, die speziell im Hinblick auf Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG Fragen aufwirft und für die der Aspekt der negativen Koalitionsfreiheit jedenfalls neu zu diskutieren sein dürfte (vgl. insoweit zur AVE BVerfG Beschluss vom 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - AP Nr. 15 zu § 5 TVG; BVerfG Beschluss vom 15 Juli 1980 - 1 BvR 24/74 und 1 BvR 439/79 - AP Nr. 17 zu § 5 TVG; dazu auch Wank, in: Wiedemann, TVG, 6. Aufl., § 5 Rz. 21 ff.).

  • VG Köln, 08.03.2001 - 1 K 3055/99
    Auszug aus LAG Hessen, 17.09.1999 - 15 Sa 1015/98
    Die Verhandlung wird ausgesetzt bis zur Erledigung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens Q. ./. Bundesrepublik Deutschland vor dem Verwaltungsgericht Köln (Az.: 1 K 3055/99).

    Am 19. April 1999 reichte der Kläger beim Verwaltungsgericht K. eine Feststellungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, ein (Az.: 1 K 3055/99).

  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 32.94

    Nebentätigkeitsgenehmigung - § 43 VwGO, Erfordernis einer Klagebefugnis für die

    Auszug aus LAG Hessen, 17.09.1999 - 15 Sa 1015/98
    Der Kläger als Partei des Ausgangsrechtsstreits (siehe dazu § 97 Abs. 5 Satz 2 ArbGG) hat (sinngemäß) die Feststellung der Wirksamkeit der hier umstrittenen AVE (zutreffend mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, als Klagegegnerin: dazu Mäßen/Mauer, NZA 1996, 121, 126) beantragt, wobei das Feststellungsinteresse im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO - gleichgültig, ob es sich um eine positive oder negative Feststellungsklage handelt - ungeachtet aller sonst im Hinblick auf § 43 Abs. 1 VwGO diskutierten Fragen (dazu etwa BVerwG Urteil vom 09. Dezember 1982 Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 78; BVerwG Urteil vom 29. Juni 1995 DVBl. 1995, 1250; vgl. auch Eyermann, VwGO, 10. Aufl., § 43 Rz. 9, 15 ff., 22 ff. mit weit. Nachw.; Wank, in: Wiedemann, TVG, 6. Aufl., § 171 mit weit. Nachw.; zur möglicherweise erforderlichen Annahme einer Feststellungsklage sui generis in etwas anderem Zusammenhang Löwisch/Rieble, TVG, § 5 Rz. 120 mit weit. Nachw.) bereits aufgrund der gebotenen analogen Anwendung der §§ 97 Abs. 5 ArbGG, 9 TVG zu bejahen ist (a.A. Löwisch, in: Münchener Handbuch Arbeitsrecht, Bd. 3, § 261 Rz. 107 unter unzutreffendem Hinweis auf die insoweit allein mögliche Inzidentkontrolle; ebenfalls a.A. Wank a.a.O. Rz. 176).
  • BAG, 25.08.1983 - 6 ABR 52/80

    Einigungsstelle - Masseschuld

    Auszug aus LAG Hessen, 17.09.1999 - 15 Sa 1015/98
    Die bloße Tatsache, dass § 97 Abs. 5 ArbGG einen speziellen Fall regelt, steht als solche einer derartigen Analogie nicht im Wege (grundsätzlich zur Frage der Analogiefähigkeit von sog. Ausnahmebestimmungen BAG Beschluß vom 25. August 1983 - 6 ABR 52/80 - AP Nr. 14 zu § 59 KO, zu III.3. der Gründe).
  • BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74

    Allgemeinverbindlicherklärung II

    Auszug aus LAG Hessen, 17.09.1999 - 15 Sa 1015/98
    Es ist insoweit vorgesehen , dass durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung ohne Zustimmung des Bundesrates und ohne gesetzliche inhaltliche Vorgaben wie in § 5 Abs. 1 TVG vorhanden dieselben Wirkungen wie in § 5 Abs. 4 TVG geregelt angeordnet werden können (§ 1 Abs. 3a i.V.m. Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 AEntG), eine Regelung, die speziell im Hinblick auf Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG Fragen aufwirft und für die der Aspekt der negativen Koalitionsfreiheit jedenfalls neu zu diskutieren sein dürfte (vgl. insoweit zur AVE BVerfG Beschluss vom 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - AP Nr. 15 zu § 5 TVG; BVerfG Beschluss vom 15 Juli 1980 - 1 BvR 24/74 und 1 BvR 439/79 - AP Nr. 17 zu § 5 TVG; dazu auch Wank, in: Wiedemann, TVG, 6. Aufl., § 5 Rz. 21 ff.).
  • BAG, 09.02.1993 - 9 AZR 203/90

    Bildungsurlaub nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz

    Auszug aus LAG Hessen, 17.09.1999 - 15 Sa 1015/98
    Dies folgt aus Art. 19 Abs. 4 GG (parallel dazu bezüglich des Bildungsurlaubsrechts BVerfG Beschluss vom 15. Dezember 1987 - 1 BvR 563/85 - AP Nr. 62 zu Art. 12 GG = EzA § 7 AWbG NW Nr. 1; BAG Urteil vom 09. Februar 1993 - 9 AZR 203/90 - AP Nr. 1 zu § 1 BildungsurlaubsG Hessen).
  • BAG, 22.09.1993 - 10 AZR 371/92

    Allgemeinverbindlicherklärung - Sozialkassen des Gerüstbaugewerbes

    Auszug aus LAG Hessen, 17.09.1999 - 15 Sa 1015/98
    Praktisch und dogmatisch nicht befriedigend ist indes auch der Weg, den die höchstrichterliche Rechtsprechung und die herrschende Auffassung bislang für den Regelfall allein zur Verfügung stellen, nämlich der Weg der Inzidentkontrolle einer AVE in einem arbeitsgerichtlichen Rechtsstreit, in dem es auf die Frage der Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) ankommt (dazu BAG Urteil vom 24. Januar 1979 - 4 AZR 377/77 - AP Nr. 16 zu § 5 TVG; BAG Urteil vom 22. September 1993 - 10 AZR 371/92 - AP Nr., 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Gerüstbau; vgl. dazu auch Däubler, Tarifvertragsrecht, 3. Aufl., Rz. 1285; Kempen/Zachert, TVG, 3. Aufl., § 5 Rz. 35; Wank, in: Wiedemann, TVG, 6. Aufl., § 5 Rz. 175 ff., 177).
  • BAG, 10.05.1989 - 4 AZR 80/89

    Tarifzuständigkeit: Feststellungsklage

    Auszug aus LAG Hessen, 17.09.1999 - 15 Sa 1015/98
    Diese Lücke wird zu Recht von der ganz herrschenden Meinung dahingehend geschlossen, dass insoweit § 9 TVG entsprechend herangezogen wird (BAG Urteil vom 10. Mai 1989 - 4 AZR 80/89 - EzA § 256 ZPO Nr. 32; Oetker, in: Wiedemann, TVG, 6. Aufl. § 9 Rz. 23 mit weit. Nachw. in Fn. 63; Däubler, Tarifvertragsrecht, 3. Aufl., Rz. 85 mit. weit. Nachw.; a.A. GK-ArbGG/Leinemann, § 97 Rz. 69) - die weitere Frage, ob es dann nicht jedenfalls de lege ferenda systemgerecht wäre, § 97 Abs. 5 TVG auf die Frage des Bestehens oder Nichtbestehens eines Tarifvertrages auszudehnen und insofern entgegen der derzeitigen Regelung in § 2 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG gleichfalls die Entscheidung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren anzuordnen, bedarf hier keiner weiteren Erörterung (zum derzeitigen Rechtszustand Löwisch/Rieble, TVG, § 9 Rz. 7 und 75).
  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

  • ArbG Kassel, 18.01.2001 - 6 Ca 686/99

    Streitigkeit über die Verpflichtung eines Unternehmens auf Beitragszahlung zu

    Die Akten des Rechtsstreits mit dem Aktenzeichen 15 Sa 1015/98 des Hess. Landesarbeitsgerichts sind zur Verwertung der eingeholten Auskünfte ebenfalls beigezogen worden.

    In Bezug auf die von der 15. Kammer des Hess. Landesarbeitsgerichts zu dem Aktenzeichen 15 Sa 1015/98 eingeholten und in diesem Rechtsstreit verwerteten Auskünfte vertritt die Klägerin die Ansicht, dass so erlangte Datenmaterial sei unzureichend.

    Die von der 15. Kammer des Hess. Landesarbeitsgerichts eingeholten und von der Kammer verwerteten Auskünfte lassen erkennen, dass die den Agrarberichten oder sonstigen Ausarbeitungen zugrundeliegenden Zahlen letztlich auf Erhebungen nach dem Gesetz über Agrarstatistiken (Agrarstatistikgesetz -- AgrStatG vom 23. September 1992 (BGBl I S. 1632)) der Landesämter für Statistik beruhen (vgl. beispielhaft: Erläuterungen in den Vorbemerkungen des Statistischen Berichts "Arbeitskräfte in den landwirtschaftlichen Betrieben im Land Brandenburg -- 1997", Bl. 213 ff der beigezogenen Akten des Rechtsstreits 15 Sa 1015/98; folgend bezeichnet als: LAG-Akten).

  • ArbG Kassel, 18.01.2001 - 6 Ca 343/00

    Zusatzversorgung der Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft ; Wirksamkeit

    Die Akten des Rechtsstreits mit dem Aktenzeichen 15 Sa 1015/98 des Hess. Landesarbeitsgerichts sind zur Verwertung der eingeholten Auskünfte ebenfalls beigezogen worden.

    In Bezug auf die von der 15. Kammer des Hess. Landesarbeitsgerichts zu dem Aktenzeichen 15 Sa 1015/98 eingeholten und in diesem Rechtsstreit verwerteten Auskünfte vertritt die Klägerin die Ansicht, dass so erlangte Datenmaterial sei unzureichend.

    Die von der 15. Kammer des Hess. Landesarbeitsgerichts eingeholten und von der Kammer verwerteten Auskünfte lassen erkennen, dass die den Agrarberichten oder sonstigen Ausarbeitungen zugrundeliegenden Zahlen letztlich auf Erhebungen nach dem Gesetz über Agrarstatistiken ( Agrarstatistikgesetz - AgrStatG vom 23. September 1992 [BGBl I S. 1632]) der Landesämter für Statistik beruhen (vgl. beispielhaft: Erläuterungen in den Vorbemerkungen des Statistischen Berichts "Arbeitskräfte in den landwirtschaftlichen Betrieben im Land Brandenburg - 1997", Bl. 213 ff der beigezogenen Akten des Rechtsstreits 15 Sa 1015/98; folgend bezeichnet als: LAG-Akten).

  • ArbG Kassel, 18.01.2001 - 6 Ca 690/99

    Zusatzversorgung der Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft; Wirksamkeit

    Die Akten des Rechtsstreits mit dem Aktenzeichen 15 Sa 1015/98 des Hess. Landesarbeitsgerichts sind zur Verwertung der eingeholten Auskünfte ebenfalls beigezogen worden.

    In Bezug auf die von der 15. Kammer des Hess. Landesarbeitsgerichts zu dem Aktenzeichen 15 Sa 1015/98 eingeholten und in diesem Rechtsstreit verwerteten Auskünfte vertritt die Klägerin die Ansicht, dass so erlangte Datenmaterial sei unzureichend.

    Die von der 15. Kammer des Hess. Landesarbeitsgerichts eingeholten und von der Kammer verwerteten Auskünfte lassen erkennen, dass die den Agrarberichten oder sonstigen Ausarbeitungen zugrundeliegenden Zahlen letztlich auf Erhebungen nach dem Gesetz über Agrarstatistiken ( Agrarstatistikgesetz - AgrStatG vom 23. September 1992 [BGBl I S. 1632]) der Landesämter für Statistik beruhen (vgl. beispielhaft: Erläuterungen in den Vorbemerkungen des Statistischen Berichts "Arbeitskräfte in den landwirtschaftlichen Betrieben im Land Brandenburg - 1997", Bl. 213 ff der beigezogenen Akten des Rechtsstreits 15 Sa 1015/98; folgend bezeichnet als: LAG-Akten).

  • OVG Berlin, 10.03.2004 - 1 B 2.02

    Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages durch VO?

    Ob hier dennoch das Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) gebietet, dass das nach § 17 a Abs. 5 GVG hinsichtlich des beschrittenen Rechtswegs ohnehin gebundene Oberverwaltungsgericht Rechtsschutz im Wege der allgemeinere Feststellungsklage gewährt, weil ein Rechtsschutz durch die Arbeitsgerichte insbesondere deshalb unzulänglich wäre, weil er nicht zu einer abstrakten Klärung der Verpflichtungen der Klägerinnen zur generellen Zahlung des Mindestlohnes an alle von ihnen beschäftigten Arbeitnehmer führen würde, sondern nur eine Inzidentkontrolle der AVE mit ausschließlicher Wirkung für und gegen die jeweiligen Verfahrensbeteiligten ermöglicht (vgl. dazu: LAG Hessen, NZA-RR 2000, 199 ff.; Mäßen/Mauer, Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen und verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz, NZA 1996, 121[125f.]), kann der Senat unentschieden lassen, weil die Klage jedenfalls unbegründet ist.
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