Rechtsprechung
LAG Hessen, 17.12.2014 - 18 Sa 151/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1 Abs. 2 Abschn. VI S. 3 VTV, § 8 Abs. 3 AEntG
Die Parteien streiten darum, ob die Beklagte, ein Zeitarbeitsunternehmen, für in der Zeit von Juli 2006 bis November 2007 entliehene Arbeitnehmer Sozialkassenbeiträge zu zahlen hat. - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zugehörigkeit eines Zeitarbeitsunternehmens zum Sozialkassenverfahren im Baugewerbe; Behandlung einer Gruppe von Trockenbaumonteuren als selbständige Betriebsabteilung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
In beiden Instanzen erfolglose Beitragsklage der ZVK-Bau:; kein ausreichender Vortrag zu fingierbarer selbst. Betriebsabteilung gem. § 1 Abs. 2 Abschn. VI S. 3 VTV in einem Zeitarbeitsunternehmen; kein ausreichender Vortrag, dass in Entleih-Unternehmen der VTV anwendbar ...
- rechtsportal.de
Zugehörigkeit eines Zeitarbeitsunternehmens zum Sozialkassenverfahren im Baugewerbe
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 29.11.2013 - 14 Ca 219/13
- LAG Hessen, 17.12.2014 - 18 Sa 151/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 500/11
Betrieblicher Geltungsbereich - Fassadenbau - Einschränkung der …
Auszug aus LAG Hessen, 17.12.2014 - 18 Sa 151/14
Der betriebliche Geltungsbereich des VTV wird auch eröffnet, wenn Bauleistungen lediglich in einer selbständigen Betriebsabteilung gemäß § 1 Abs. 2 Abschn. VI Unterabs.1 S. 3 VTV eines im Übrigen baufremden Betriebs ausgeübt werden (vgl. BAG Urteil vom 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 - AP Nr. 345 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau ).Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn mehrere baugewerblich tätige Arbeitnehmer in koordinierter Form solche Arbeiten durchführen ( BAG Urteil vom 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 - AP Nr. 345 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 25. November 2009 - 10 AZR 737/08 - AP Nr. 317 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - AP Nr. 22 zu § 1 AEntG ).
Typischerweise kann eine Gesamtheit iSd. § 1 Abs. 2 Abschn. VI. Unterabs. 1 S. 3 VTV angenommen werden, wenn ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer auf einer oder mehreren Baustellen einsetzt und dieser Einsatz zentral gesteuert und koordiniert wird (vgl. BAG Urteil vom 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11- AP Nr. 345 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau ).
- LAG Hessen, 15.08.2014 - 10 Sa 86/14
Voraussetzungen der Haftung des Arbeitnehmerverleihers auf Zahlung der …
Auszug aus LAG Hessen, 17.12.2014 - 18 Sa 151/14
Es ist also erforderlich, dass im Betrieb oder in der Betriebsabteilung des Entleihers zu mehr als 50% bauliche Tätigkeiten im Tarifsinne ausgeführt wurden ( Hess. LAG Urteil vom 15. August 2014 - 10 Sa 86/14 - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen ).Nur dann wäre es möglich gewesen anzunehmen, dass die entliehenen Arbeitnehmer im jeweiligen Entleihbetrieb, wie von § 1 Abs. 2a AEntG a.F. bzw. § 1 Abs. 2 AEntG a.F. gefordert, mit Tätigkeiten beschäftigt wurden, welche dem Geltungsbereich des VTV unterfielen ( Hess. LAG Urteil vom 15. August 2014 - 10 Sa 86/14 - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen ).
- BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 185/12
Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - allgemeinverbindlicher Tarifvertrag - …
Auszug aus LAG Hessen, 17.12.2014 - 18 Sa 151/14
Die Regelungen in § 1 Abs. 2a AEntG a.F. bzw. § 1 Abs. 2 AEntG a.F., die nunmehr § 8 Abs. 3 AEntG in der seit 23 April 2009 geltenden Fassung entsprechen, gelten auch bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung ( BAG Urteil vom 17. April 2013 - 10 AZR 185/12 - Rz. 9 ff., EzA § 1 AEntG Nr. 14 ).Voraussetzung eines solchen Anspruchs ist jedoch, dass der Betrieb des Entleihers oder eine in seinem Betrieb bestehende Betriebsabteilung iSd. § 1 Abs. 2 Abschnitt VI Unterabs. 1 S. 2 oder S. 3 VTV unter den betrieblichen Geltungsbereich des VTV fällt ( BAG Urteil vom 17. April 2013 - 10 AZR 185/12 - Rz. 18, EzA § 1 AEntG Nr. 14 ).
- BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 737/08
Baugewerbe - selbständige Betriebsabteilung - Verjährung
Auszug aus LAG Hessen, 17.12.2014 - 18 Sa 151/14
Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn mehrere baugewerblich tätige Arbeitnehmer in koordinierter Form solche Arbeiten durchführen ( BAG Urteil vom 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 - AP Nr. 345 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 25. November 2009 - 10 AZR 737/08 - AP Nr. 317 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - AP Nr. 22 zu § 1 AEntG ). - BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 864/07
Baugewerbe - selbständige Betriebsabteilung
Auszug aus LAG Hessen, 17.12.2014 - 18 Sa 151/14
Ansonsten bildeten immer diejenigen Arbeitnehmer, die zusammen auf einer Baustelle arbeiten, eine Betriebsabteilung iSd. § 1 Abs. 2 Abschnitt VI Unterabs. 1 S. 2 oder S. 3 VTV (vgl. BAG Urteil vom 19. November 2008 - 10 AZR 864/07 -, Rz. 18, veröffentlicht in juris ). - BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 44/04
Urlaubskassenverfahren des Baugewerbes - betrieblicher Geltungsbereich
Auszug aus LAG Hessen, 17.12.2014 - 18 Sa 151/14
Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn mehrere baugewerblich tätige Arbeitnehmer in koordinierter Form solche Arbeiten durchführen ( BAG Urteil vom 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 - AP Nr. 345 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 25. November 2009 - 10 AZR 737/08 - AP Nr. 317 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - AP Nr. 22 zu § 1 AEntG ).