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   LAG Hessen, 17.12.2014 - 18 Sa 151/14   

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https://dejure.org/2014,52243
LAG Hessen, 17.12.2014 - 18 Sa 151/14 (https://dejure.org/2014,52243)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17.12.2014 - 18 Sa 151/14 (https://dejure.org/2014,52243)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17. Dezember 2014 - 18 Sa 151/14 (https://dejure.org/2014,52243)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs. 2 Abschn. VI S. 3 VTV, § 8 Abs. 3 AEntG
    Die Parteien streiten darum, ob die Beklagte, ein Zeitarbeitsunternehmen, für in der Zeit von Juli 2006 bis November 2007 entliehene Arbeitnehmer Sozialkassenbeiträge zu zahlen hat.

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zugehörigkeit eines Zeitarbeitsunternehmens zum Sozialkassenverfahren im Baugewerbe; Behandlung einer Gruppe von Trockenbaumonteuren als selbständige Betriebsabteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    In beiden Instanzen erfolglose Beitragsklage der ZVK-Bau:; kein ausreichender Vortrag zu fingierbarer selbst. Betriebsabteilung gem. § 1 Abs. 2 Abschn. VI S. 3 VTV in einem Zeitarbeitsunternehmen; kein ausreichender Vortrag, dass in Entleih-Unternehmen der VTV anwendbar ...

  • rechtsportal.de

    Zugehörigkeit eines Zeitarbeitsunternehmens zum Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 17.10.2012 - 10 AZR 500/11

    Betrieblicher Geltungsbereich - Fassadenbau - Einschränkung der

    Auszug aus LAG Hessen, 17.12.2014 - 18 Sa 151/14
    Der betriebliche Geltungsbereich des VTV wird auch eröffnet, wenn Bauleistungen lediglich in einer selbständigen Betriebsabteilung gemäß § 1 Abs. 2 Abschn. VI Unterabs.1 S. 3 VTV eines im Übrigen baufremden Betriebs ausgeübt werden (vgl. BAG Urteil vom 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 - AP Nr. 345 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau ).

    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn mehrere baugewerblich tätige Arbeitnehmer in koordinierter Form solche Arbeiten durchführen ( BAG Urteil vom 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 - AP Nr. 345 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 25. November 2009 - 10 AZR 737/08 - AP Nr. 317 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - AP Nr. 22 zu § 1 AEntG ).

    Typischerweise kann eine Gesamtheit iSd. § 1 Abs. 2 Abschn. VI. Unterabs. 1 S. 3 VTV angenommen werden, wenn ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer auf einer oder mehreren Baustellen einsetzt und dieser Einsatz zentral gesteuert und koordiniert wird (vgl. BAG Urteil vom 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11- AP Nr. 345 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau ).

  • LAG Hessen, 15.08.2014 - 10 Sa 86/14

    Voraussetzungen der Haftung des Arbeitnehmerverleihers auf Zahlung der

    Auszug aus LAG Hessen, 17.12.2014 - 18 Sa 151/14
    Es ist also erforderlich, dass im Betrieb oder in der Betriebsabteilung des Entleihers zu mehr als 50% bauliche Tätigkeiten im Tarifsinne ausgeführt wurden ( Hess. LAG Urteil vom 15. August 2014 - 10 Sa 86/14 - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen ).

    Nur dann wäre es möglich gewesen anzunehmen, dass die entliehenen Arbeitnehmer im jeweiligen Entleihbetrieb, wie von § 1 Abs. 2a AEntG a.F. bzw. § 1 Abs. 2 AEntG a.F. gefordert, mit Tätigkeiten beschäftigt wurden, welche dem Geltungsbereich des VTV unterfielen ( Hess. LAG Urteil vom 15. August 2014 - 10 Sa 86/14 - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen ).

  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 185/12

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - allgemeinverbindlicher Tarifvertrag -

    Auszug aus LAG Hessen, 17.12.2014 - 18 Sa 151/14
    Die Regelungen in § 1 Abs. 2a AEntG a.F. bzw. § 1 Abs. 2 AEntG a.F., die nunmehr § 8 Abs. 3 AEntG in der seit 23 April 2009 geltenden Fassung entsprechen, gelten auch bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung ( BAG Urteil vom 17. April 2013 - 10 AZR 185/12 - Rz. 9 ff., EzA § 1 AEntG Nr. 14 ).

    Voraussetzung eines solchen Anspruchs ist jedoch, dass der Betrieb des Entleihers oder eine in seinem Betrieb bestehende Betriebsabteilung iSd. § 1 Abs. 2 Abschnitt VI Unterabs. 1 S. 2 oder S. 3 VTV unter den betrieblichen Geltungsbereich des VTV fällt ( BAG Urteil vom 17. April 2013 - 10 AZR 185/12 - Rz. 18, EzA § 1 AEntG Nr. 14 ).

  • BAG, 25.11.2009 - 10 AZR 737/08

    Baugewerbe - selbständige Betriebsabteilung - Verjährung

    Auszug aus LAG Hessen, 17.12.2014 - 18 Sa 151/14
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn mehrere baugewerblich tätige Arbeitnehmer in koordinierter Form solche Arbeiten durchführen ( BAG Urteil vom 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 - AP Nr. 345 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 25. November 2009 - 10 AZR 737/08 - AP Nr. 317 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - AP Nr. 22 zu § 1 AEntG ).
  • BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 864/07

    Baugewerbe - selbständige Betriebsabteilung

    Auszug aus LAG Hessen, 17.12.2014 - 18 Sa 151/14
    Ansonsten bildeten immer diejenigen Arbeitnehmer, die zusammen auf einer Baustelle arbeiten, eine Betriebsabteilung iSd. § 1 Abs. 2 Abschnitt VI Unterabs. 1 S. 2 oder S. 3 VTV (vgl. BAG Urteil vom 19. November 2008 - 10 AZR 864/07 -, Rz. 18, veröffentlicht in juris ).
  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 44/04

    Urlaubskassenverfahren des Baugewerbes - betrieblicher Geltungsbereich

    Auszug aus LAG Hessen, 17.12.2014 - 18 Sa 151/14
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn mehrere baugewerblich tätige Arbeitnehmer in koordinierter Form solche Arbeiten durchführen ( BAG Urteil vom 17. Oktober 2012 - 10 AZR 500/11 - AP Nr. 345 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 25. November 2009 - 10 AZR 737/08 - AP Nr. 317 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - AP Nr. 22 zu § 1 AEntG ).
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