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   LAG Hessen, 18.04.2018 - 6 Sa 429/17   

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https://dejure.org/2018,31658
LAG Hessen, 18.04.2018 - 6 Sa 429/17 (https://dejure.org/2018,31658)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18.04.2018 - 6 Sa 429/17 (https://dejure.org/2018,31658)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18. April 2018 - 6 Sa 429/17 (https://dejure.org/2018,31658)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Arbeitnehmer müssen über Auswirkungen der Altersteilzeit auf Betriebsrentenanspruch informiert werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1 ; BGB § 241 Abs. 2 ; BGB § 280 Abs. 1
    Rechte des Arbeitnehmers bei unrichtiger Auskunft des Arbeitgebers über Auswirkungen der Altersteilzeit auf den Betriebsrentenanspruch

  • rechtsportal.de

    BetrAVG § 1 ; BGB § 241 Abs. 2 ; BGB § 280 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 10/12

    Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Alters

    Auszug aus LAG Hessen, 18.04.2018 - 6 Sa 429/17
    Daraus können sich Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers ergeben (vgl. BAG vom 15. Oktober 2013 - 3 AZR 10/12; Rn. 48 m.w.N.).Die arbeitsvertraglichen Nebenpflichten des Arbeitgebers beschränken sich nicht darauf, den Arbeitnehmer keine falschen und unvollständigen Auskünfte zu erteilen.

    Hinweis- und Aufklärungspflichten beruhen auf den besonderen Umständen des Einzelfalles und sind das Ergebnis einer umfassenden Interessenabwägung (vgl. BAG vom 15. Oktober 2013 - 3 AZR 10/12- Rn. 49 m.w.N.).

  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 71/07

    Antrag auf Rentenauskunft bei der VBL - Arbeitgeberpflichten

    Auszug aus LAG Hessen, 18.04.2018 - 6 Sa 429/17
    Wie groß das Informationsbedürfnis des Arbeitnehmers ist, hängt insbesondere von der Schwierigkeit der Rechtsmaterie sowie dem Ausmaß der drohenden Nachteile und deren Vorhersehbarkeit ab (vgl. BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 71/07- Rn. 29, 30 m.w.N.).
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