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   LAG Hessen, 18.08.2017 - 10 Sa 211/17   

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LAG Hessen, 18.08.2017 - 10 Sa 211/17 (https://dejure.org/2017,52952)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18.08.2017 - 10 Sa 211/17 (https://dejure.org/2017,52952)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18. August 2017 - 10 Sa 211/17 (https://dejure.org/2017,52952)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    §§ 7 Abs. 3 SokaSiG, 286 BGB, 20 Abs. 1 VTV/2013, §§ 7 Abs. 3 SokaSiG
    Die ULAK ist berechtigt, Verzugszinsen für Zeiträume zu erheben, in denen das SokaSiG kraft Rückwirkung gilt. Die Bauarbeitgeber mussten grundsätzlich in Betracht ziehen, dass die Beitragsansprüche wegen einer wirksamen Allgemeinverbindlicherklärung zu Recht bestanden ...

  • IWW

    VTV, § 5 Abs. 4 TVG, § ... 4 Abs. 5 TVG, §§ 8 Ziff. 15 BRTV, 32 Abs. 1 BBTV, 31 Abs. 1 BBTV, Art. 100 GG, § 222 Abs. 2 ZPO, § 520 Abs. 3 ZPO, §§ 533, 263 ZPO, § 7 Abs. 3 SokaSiG, § 286 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 20 Abs. 1 VTV, § 7 SokaSiG, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 18 Abs. 1 VTV, § 286 Abs. 4 BGB, § 276 BGB, § 98 Abs. 4 ArbGG, § 5 Abs. 1 TVG, § 47 VwGO, §§ 2a Abs. 1 Nr. 5, 98 ArbGG, § 98 ArbGG, § 98 Abs. 6 ArbGG, § 288 Abs. 1 BGB, Art. 9 Abs. 3 GG, § 288 Abs. 2 BGB, § 24 Abs. 1 Satz 1 SGB IV, § 91a ZPO, § 138 Abs. 1 BGB, § 20 VTV, §§ 91 Abs. 1, 344 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SokaSiG §§ 7 Abs. 3; 286 BGB; 20 Abs. 1 VTV/2013
    SokaSiG; Verzugszinsen; Vertretenmüssen; Rückwirkung; Höhe des Zinssatzes von 12 % p.a.

  • rechtsportal.de

    SokaSiG §§ 7 Abs. 3; 286 BGB ; 20 Abs. 1 VTV/2013
    Umfang des Anspruchs auf Zahlung von Verzugszinsen auf Beiträge zum Sozialkassenverfahren des Baugewerbes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (31)

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    1. Der Arbeitgeber kann über seine Erstattungsforderungen nach § 15 Abs. 5

    Auszug aus LAG Hessen, 18.08.2017 - 10 Sa 211/17
    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - (NZA Beilage 1/2017, 12 ff.) entschieden, dass die Allgemeinverbindlicherklärung(en) (kurz: AVE) des VTV vom 15. Mai 2008 (BAnz. Nr. 104a 15. Juli 2008) sowie vom 25. Juni 2010 (BAnz. Nr. 97 2. Juli 2010) unwirksam sind.

    Das BAG hat zudem in seinen Entscheidungen vom 21. September 2016 ausdrücklich daran festgehalten, dass der erste Anschein (nach wie vor) für die Rechtmäßigkeit der AVE spreche (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 89) .

    Dies wurde bislang in der Rechtsprechung der beiden LAG Hessen und Berlin-Brandenburg und teilweise auch in der Literatur so gesehen (vgl. Nachweise in BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 188, Beilage NZA 1/2017, 12 ff.) .

    Auch in dem Beschluss vom 21. September 2016 hat der Zehnte Senat bejaht, dass ein öffentliches Interesse an der AVE im Sozialkassenverfahren wegen der Vermeidung von Urlaubsabgeltungsansprüchen nach wie vor anzunehmen sei (vgl. BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 129, Juris) .

  • LAG Hessen, 18.08.2017 - 10 Sa 210/17

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.08.2017 - 10 Sa 211/17
    Diese Beiträge sind Gegenstand eines Parallelrechtsstreits vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden - 11 Ca 1840/16 -, welches vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht das Aktenzeichen 10 Sa 210/17 führt.

    Dies ist näher in dem Rechtsstreit 10 Sa 210/17, welches die Beitragsansprüche zum Gegenstand hat, mit Schriftsatz vom 17. August 2017 ausgeführt worden.

    Dass der Kläger in der Parallelsache 10 Sa 210/17 in der Berufungsbegründung fehlerhaft von Zinsen gesprochen hat, ist für den vorliegenden Rechtsstreit irrelevant.

    Dies ist durch das Urteil vom gleichen Tag in der Parallelsache 10 Sa 210/17 entschieden worden.

  • LAG Hessen, 19.08.2016 - 10 Sa 1023/15

    Teil-Unwirksamkeit eines Tarifvertrages wegen Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.08.2017 - 10 Sa 211/17
    Einschränkungen der Möglichkeit abweichender Vereinbarungen finden sich in Abs. 6; diese sind hier aber nicht einschlägig, so dass andere Vereinbarungen - dies können gerade auch Tarifverträge sein, die einen höheren Zinssatz als in § 288 Abs. 1 BGB festlegen - möglich sind (vgl. Hess. LAG 19. August 2015 - 10 Sa 1023/15 - Rn. 174, Juris; Müko-BGB/Ernst 7. Aufl. § 288 Rn. 34) .

    Das Hess. LAG hat zudem am 19. August 2016 in der Rechtssache 10 Sa 1023/15 (Juris) , wenn auch nur im Rahmen einer Kostenentscheidung nach § 91a ZPO, bereits entschieden, dass die Verzugsregelung in § 20 Abs. 1 VTV/2013 nicht zu beanstanden sei.

    cc) Ferner wird durch den mit dem erhöhten Zinssatz einhergehenden Druck zur rechtzeitigen Zahlung Wettbewerbsnachteilen der pünktlich zahlenden Bauarbeitgeber entgegen gewirkt (vgl. Hess. LAG 19. August 2015 - 10 Sa 1023/15 - Rn. 177, Juris).

  • BGH, 12.07.2006 - X ZR 157/05

    Annahmeverzug; Zinsen

    Auszug aus LAG Hessen, 18.08.2017 - 10 Sa 211/17
    Bei einem Rechtsirrtum sind an die Sorgfaltspflichten bei der Prüfung der Rechtslage allerdings sehr strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGH 12. Juli 2006 - X ZR 157/05 - Rn. 19, NJW 2006, 327).

    Unverschuldet ist der Rechtsirrtum mithin nur dann, wenn der Schuldner nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage mit einem Unterliegen im Rechtsstreit nicht zu rechnen braucht (vgl. BGH 12. Juli 2006 - X ZR 157/05 - Rn. 19, NJW 2006, 3271; Müko-BGB/Ernst 7. Aufl. § 286 Rn. 115; Erman/J. Hager 14. Aufl. § 286 Rn. 65; Staudinger/Löwisch/Feldmann Stand: 2014 § 286 Rn. 168; jurisPK/Seichter 8. Aufl. § 286 Rn. 47) .

    Spätere (bessere) Einsichten aufgrund einer Änderung der Rechtsprechung oder der Rechtslage bleiben draußen vor (vgl. BGH 12. Juli 2006 - X ZR 157/05 - Rn. 19, NJW 2006, 3271: Zahlungsverzug, obwohl nachträglich Gebührenbescheid herabgesetzt worden ist) .

  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.08.2017 - 10 Sa 211/17
    Die damit einhergehende echte Rückwirkung ist ausnahmsweise zulässig (vgl. näher hierzu Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - Juris, Revision eingelegt unter 10 AZR 38/17) .

    Ferner wird die Tarifautonomie der Tarifvertragsparteien im Baugewerbe abgestützt, indem das von ihnen initiierte tarifliche Sozialkassenverfahren kraft Gesetzes erstreckt wird (vgl. näher hierzu Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - Rn. 92 ff., Juris) .

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Zur Kündigung bei unverschuldeter Geldnot des Mieters

    Auszug aus LAG Hessen, 18.08.2017 - 10 Sa 211/17
    Ihnen steht in Bezug auf die tatsächlichen Gegebenheiten und betroffenen Interessen eine Einschätzungsprärogative zu (vgl. BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 31, NZA 2015, 1388; BAG 9. Dezember 2015 - 4 AZR 684/12 - Rn. 26, NZA 2016, 897) .

    Es genügt, wenn für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund vorliegt (vgl. BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 31, NZA 2015, 1388) .

  • BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 959/13

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.08.2017 - 10 Sa 211/17
    Nach bisheriger ständiger Rechtsprechung ist die Wirksamkeit der AVE eines Tarifvertrags durch die Gerichte für Arbeitssachen grundsätzlich von Amts wegen zu prüfen, soweit es entscheidungserheblich auf diese ankommt (vgl. BAG 10. September 2014 - 10 AZR 959/13 - Rn. 20, NZA 2014, 1282) .

    Der erste Anschein spricht deshalb für die Rechtmäßigkeit einer AVE (vgl. BAG 10. September 2014 - 10 AZR 959/13 - Rn. 21, NZA 2014, 1282; BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 19, NZA 2015, 237).

  • BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 109/14

    Urheberrechtswahrnehmung: Verschuldeter Rechtsirrtum einer

    Auszug aus LAG Hessen, 18.08.2017 - 10 Sa 211/17
    Der erste Anschein spricht deshalb für die Rechtmäßigkeit einer AVE (vgl. BAG 10. September 2014 - 10 AZR 959/13 - Rn. 21, NZA 2014, 1282; BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 19, NZA 2015, 237).

    Es müssen "ernsthafte" Zweifel am Vorliegen der Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 TVG gegeben sein (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 19, NZA 2015, 237; a.A. Bader NZA 2015, 644, 645) .

  • BGH, 24.09.2013 - I ZR 187/12

    Bürgenhaftung des Hauptunternehmers nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz

    Auszug aus LAG Hessen, 18.08.2017 - 10 Sa 211/17
    Bei einer zweifelhaften Rechtsfrage, in der sich noch keine einheitliche Rechtsprechung gebildet hat und die insbesondere nicht durch höchstrichterliche Entscheidungen geklärt ist, geht das Sorgfaltserfordernis zwar nicht so weit, dass aus der Sicht des rechtsirrig Handelnden die Möglichkeit einer für ihn ungünstigen gerichtlichen Klärung undenkbar gewesen sein müsste (vgl. BGH 24. September 2013 - I ZR 187/12 - Rn. 19, NJW-RR 2014, 733) .

    Fahrlässig handelt daher, wer sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, in dem er eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit des fraglichen Verhaltens in Betracht ziehen muss (vgl. BGH 24. September 2013 - I ZR 187/12 - Rn. 19, NJW-RR 2014, 733) .

  • BVerfG, 20.03.2007 - 1 BvR 1047/05

    Auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung beim

    Auszug aus LAG Hessen, 18.08.2017 - 10 Sa 211/17
    Eine gesetzliche Regelung in dem Bereich, der auch Tarifverträgen offensteht, kommt jedenfalls dann in Betracht, wenn der Gesetzgeber sich dabei auf Grundrechte Dritter oder andere mit Verfassungsrang ausgestattete Rechte stützen kann und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt (vgl. BVerfG 20. März 2007 - 1 BvR 1047/05 - Rn. 35 ff., NZBau 2007, 430; BVerfG 24. April 1996 - 1 BvR 712/86 - zu II 1 der Gründe, NJW 1997, 513 [BVerfG 24.04.1996 - 1 BvR 712/86] ; ErfK/Linsenmaier 17. Aufl. Art. 9 GG Rn. 87; siehe auch zur vergleichbaren Problematik der Erstreckung von Tarifrecht durch RVO in § 7 AEntG Koberski/Asshoff/Eustrup/Winkler AEntG 3. Aufl. § 7 Rn. 44; BeckOK ArbR/Gussen Stand: 01.06.2017 § 7 AEntG Rn. 7 ff.) .

    Dem Gesetzgeber steht dabei ein Einschätzungs- und Prognosevorrang zu (vgl. BVerfG 20. März 2007 - 1 BvR 1047/05 - Rn. 35 ff., NZBau 2007, 430 .

  • BGH, 13.03.1990 - XI ZR 252/89

    Baugewerbe - Auskunftsansprüche nach dem VTV - unzulässige Rechtsausübung

  • BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 183/04

    Verzug durch Überschreitung der kalendermäßig bestimmten Leistungszeit bei

  • BAG, 16.12.2004 - 6 AZR 127/04
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Zulässigkeit der Revision - Aussetzung nach § 98 Abs. 6 ArbGG

  • BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15

    Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar

  • BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 684/12

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • BAG, 17.02.2016 - 10 AZR 600/14

    Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2015 - 6 BVL 5006/14

    Obligatorisches innerbetriebliches Schlichtungsverfahren - zulässige

  • BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 5/14

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - 50 %-Quorum -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 2 BVL 5001/14

    Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Sozialkassentarifverträgen des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.07.2015 - 3 BVL 5003/14

    Zur Löschung einer altrechtlichen Verfügungsbeschränkung im Antragsverfahren

  • OLG München, 30.03.2015 - 34 Wx 19/15

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BGH, 04.02.2015 - VIII ZR 175/14

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

  • BAG, 09.12.2009 - 10 AZR 850/08
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.03.2009 - 18 Sa 650/08

    Zustandekommen von Kaufverträgen im Internet bei falscher Kaufpreisauszeichnung

  • BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 79/04

    Unzulässige Berufung - Klageänderung

  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 391/01

    Wissenschaftliches Personal

  • BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86

    Berufsausbildung - Kündigung während der Probezeit

  • LAG Hessen, 02.07.2014 - 18 Sa 619/13
  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 34/15

    Auch ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag wirkt nach § 4 Abs. 5

  • LAG Hessen, 27.01.2017 - 10 Sa 1747/14

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

  • BAG, 28.08.2019 - 10 AZR 549/18

    Verzugszinsen auf Sozialkassenbeiträge

    Die Vorschriften des § 288 Abs. 1 und Abs. 2 BGB sind insoweit dispositiv (Hessisches LAG 18. August 2017 - 10 Sa 211/17 - zu B IV 1 der Gründe; MüKoBGB/Ernst 8. Aufl. § 288 Rn. 40) .

    Im Unterschied zu einem Darlehensvertrag geht es nicht um die Frage, ob sich der Kreditnehmer auf die erhöhten Zinsen einlassen muss, sondern um die Frage, ob das Risiko einer verspäteten Beitragszahlung angemessen zwischen Arbeitgeber und Sozialkasse verteilt ist (vgl. Hessisches LAG 18. August 2017 - 10 Sa 211/17 - zu B IV 2 b dd der Gründe) .

  • LAG Hessen, 16.08.2019 - 10 Sa 1693/18
    Bei einer ungeklärten Rechtslage ist im Zweifel von einem Vertretenmüssen i.S.d. § 286 Abs. 4 BGB auszugehen (ebenso Hess. LAG 18. August 2017 - 10 Sa 211/17 - Juris).

    Nach der Rspr. der Kammer ist die Sozialkasse auch berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen, wenn die Beitragsschuld auf der rückwirkenden gesetzlichen Verpflichtung nach § 7 SokaSiG beruht (vgl. Hess. LAG 18. August 2017 - 10 Sa 211/17 - Juris; das Verfahren endete durch Klagerücknahme; zustimmend Bader jurisPR-ArbR 9/2018 Anm. 8; a.A. Hütter jM 2018, 285) .

    Ferner sind im Handelsrecht Verschärfungen bei Verzug üblich, vgl. §§ 352 Abs. 1, 353 Satz 1 HGB (vgl. Hess. LAG 18. August 2017 - 10 Sa 211/17 - Juris) .

  • LAG Hessen, 18.08.2017 - 10 Sa 210/17

    Das SokaSiG ist wirksam und nicht dem BVerfG nach Art. 100 GG vorzulegen. Zur

    Zinsansprüche seien indes Gegenstand des Parallelverfahrens 10 Sa 211/17.

    Diese Beiträge - jedenfalls Januar bis November 2014 - waren im Übrigen auch aus dem Zinsverfahren 10 Sa 211/17, welches am gleichen Tag verhandelt worden ist, bekannt.

  • LAG Hessen, 12.10.2018 - 10 Sa 765/18

    Das SokaSiG ist trotz der darin enthaltenen echten Rückwirkung nicht zu

    Nach der Rspr. der Kammer ist auch von einem Vertretenmüssen auszugehen, § 286 Abs. 4 BGB, obwohl dem SokaSiG eine Rückwirkung zukommt (näher Hess. LAG 18. August 2017 - 10 Sa 211/17 - Juris mit kritischer Anm. Hütter, jM 2018, 285) .

    Auch die Höhe der Verzugszinsforderung von 12 % p.a. hält sich noch im Bereich des Regelungsspielraums der Tarifparteien (vgl. näher Hess. LAG 18. August 2017 - 10 Sa 211/17 - Rn. 61 ff. Juris).

  • LAG Hessen, 17.08.2018 - 10 Sa 1549/17

    § 14 AEntG i.V.m. § 12 SokaSiG erfasst auch die Bürgenhaftung bei sog.

    Ein Vertretenmüssen nach § 286 Abs. 4 BGB ist anzunehmen, obwohl das SokaSiG erst durch eine Rückwirkung für das Jahr 2013 Geltung beanspruchen konnte (vgl. Hess. LAG 18. August 2017 - 10 Sa 211/17 - Rn. 35 ff., Juris).
  • LAG Hessen, 15.09.2017 - 10 Sa 580/17

    §§ 7 SokaSiG, 1a und 1 AEntG a.F., §§ 18, 22, 24 VTV, ...

    Im Übrigen bedeutet eine konsequente Anwendung der Rückwirkung auch, dass von Anfang an Verzugszinsen zu zahlen sind (vgl. näher Hess. LAG 18. August 2017 - 10 Sa 211/17 - z.V.b.) .
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