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   LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1241/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,49303
LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1241/14 (https://dejure.org/2015,49303)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18.09.2015 - 14 Sa 1241/14 (https://dejure.org/2015,49303)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18. September 2015 - 14 Sa 1241/14 (https://dejure.org/2015,49303)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 77 III BetrVG, § 75 BetrVG, § 242 BGB, III BetrVG § 77, § 75 BetrVG, § 242 BGB
    Die bei der Beklagten bestehende "Betriebsvereinbarung Ziff. 6.160/01 Zukunftsvertrag 2018" verstößt nicht gegen § 77 III BetrVG, gegen § 75 BetrVG, gegen die Hessische Verfassung oder gegen Diskriminierungsverbote. Durch sie wurden verschiedene, zuvor in einzelnen ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    III BetrVG § 77; BetrVG § 75; BGB § 242
    Besitzstandszulage; Wechselschichtpause; Betriebsvereinbarung; Rückwirkungsverbot; Regelungssperre

  • rechtsportal.de

    III BetrVG § 77 ; BetrVG § 75 ; BGB § 242
    Wirksamkeit der Anrechnung einer Besitzstandszulage auf künftige Tariferhöhungen auf Grund einer Betriebsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • LAG Hessen, 13.05.2011 - 3 Sa 1167/10

    Erschwerniszulage - Fäkalien- und Entsorgungsfahrer - Rückwirkung von

    Auszug aus LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1241/14
    Die nachfolgend aufgeführten "Richtlinien für die Zuweisung zu den einzelnen Zuschlagsgruppenmachen deutlich, dass - im Rahmen dieser Richtlinien - ein weiter Spielraum der Betriebspartner für die Zuweisung der einzelnen Zuschlagsgruppen besteht (ebenso Hess. LAG 25. Juli 2014 -14 Sa 167/13 - a.a.O; Hess. LAG 13. Mai 2011 - 3 Sa 1167/10 -a.a.O.).

    Soweit sich die Betriebspartner im Rahmen der im Landesbezirkstarifvertrag Nr. 184 vorgegebenen Richtlinien halten, besteht gegen die Feststellung, dass zuschlagspflichtige Arbeiten im Betrieb der Beklagten nicht vorliegen, keine Bedenken (ebenso Hess. LAG 13. Mai 2011 -3 Sa 1167/10 - a. a. O.; Hess. LAG 25. Juli 2014 - 14 Sa 167/13 -a.a.O; vergl. zur Festsetzung einer Jahresleistung auf null durch Betriebsvereinbarung aufgrund einer Öffnungsklausel im Tarifvertrag, wonach Arbeitgeber und Betriebsrat die Höhe und den Auszahlungsgrund der Jahresleistungen bestimmen können: LAG Köln 6. September 2002 - 4 Sa 503/02 - Juris).

    Nach der vom Hessischen Landesarbeitsgericht dem Urteil vom 13. Mai 2011 (3 Sa 1167/10 - Juris) zufolge eingeholten Stellungnahme der beteiligten Tarifvertragsparteien gemäß § 293 ZPO ist die Unterzeichnung des Tarifvertrags Nr. 34/2009 seitens der Gewerkschaft zwischen dem 28. Oktober und dem 29. November 2010 erfolgt, die Beklagte hat am 3. Dezember 2010 und der KAV am 16. Dezember 2010 unterschrieben.

    Seine Rückdatierung führt für sich genommen jedoch nicht zur Unwirksamkeit eines Tarifvertrags ( Hess. LAG 13. Mai 2011 - 3 Sa 1167/10 - a. a. O.; BAG 9. August 1995 - 6 AZR 1047/94 - NZA 1996, 994 ).

    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die Normunterworfenen mit einer Rückwirkung rechnen müssen ( vergl. BAG 21. August 2007 - 3 AZR 102/06 - AP Nr. 69 zu § 1 BetrVG Versorgungskassen; Hess. LAG 13. Mai 2011 - 3 Sa 1167/10 - Juris ).

    Damit bestehen im Hinblick auf Vertrauensschutzgesichtspunkte keine Bedenken gegen eine rückwirkende Wirkung des TV Nr. 34/2009 ( ebenso Hess. LAG 13. Mai 2011 - 3 Sa 1167/10 - Juris ).

  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 856/09

    Unwirksamkeit einer Tarifbestimmung - (Teil-) Nichtigkeit eines Tarifvertrages

    Auszug aus LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1241/14
    Hierzu gehört mit seinem Inkrafttreten auch der TV Nr. 34/2009, der in seinem Anwendungsbereich den TVöD-F verdrängt (vergl. BAG 16. November 2011 - 4 AZR 856/09 - NZA - RR 2012, 308).

    (aaa) Die Beklagte und der KAV-Hessen konnten mit der Gewerkschaft K den TV Nr. 34/2009 als firmenbezogenen Tarifvertrag, der durch die beiden Vertragspartner auf Arbeitgeberseite gleichzeitig "Firmentarif und "firmenbezogener Verbandstarif ist, wirksam abschließen (vergl. BAG 16. November 2011 - 4 AZR 856/09 - NZA- RR 2012, 308).

    Etwas anderes folgt auch nicht aus § 68 der K Satzung (vergl. auch BAG 16. November 2011 - 4 AZR 856/09 - NZA RR 2012, 308).

    Ohne Belang für die formale Wirksamkeit eines Tarifvertrags sind schließlich interne Entscheidungen des Kontroll- und Beschwerdeausschusses der Gewerkschaft K (vergl. BAG 16. November 2011 -4 AZR 856/09 - NZA RR 2012, 308).

    Dies ist grundsätzlich von der Tarifautonomie bedeckt ( BAG 16. November 2011 - 4 AZR 856/09 - NZA RR 2012, 308 ).

  • LAG Hessen, 25.07.2014 - 14 Sa 167/13

    Anforderungen an die vorherige Bekanntmachung der Tagesordnung einer

    Auszug aus LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1241/14
    Weder § 23 Abs. 1 BMT-G II noch § 23 Abs. 3 BMT-G II in Verbindung mit § 1 Abs. 1, Abs. 4 des Landesbezirkstarifvertrags Nr. 184 begründen einen Anspruch auf einen Dauerzuschlag (vgl. Hess. LAG 13. Mai 2011 - 3Sa 1177/10 - Juris; Hess. LAG 25. Juli 2014 - 14 Sa 167/13 - Juris).

    Die nachfolgend aufgeführten "Richtlinien für die Zuweisung zu den einzelnen Zuschlagsgruppenmachen deutlich, dass - im Rahmen dieser Richtlinien - ein weiter Spielraum der Betriebspartner für die Zuweisung der einzelnen Zuschlagsgruppen besteht (ebenso Hess. LAG 25. Juli 2014 -14 Sa 167/13 - a.a.O; Hess. LAG 13. Mai 2011 - 3 Sa 1167/10 -a.a.O.).

    Soweit sich die Betriebspartner im Rahmen der im Landesbezirkstarifvertrag Nr. 184 vorgegebenen Richtlinien halten, besteht gegen die Feststellung, dass zuschlagspflichtige Arbeiten im Betrieb der Beklagten nicht vorliegen, keine Bedenken (ebenso Hess. LAG 13. Mai 2011 -3 Sa 1167/10 - a. a. O.; Hess. LAG 25. Juli 2014 - 14 Sa 167/13 -a.a.O; vergl. zur Festsetzung einer Jahresleistung auf null durch Betriebsvereinbarung aufgrund einer Öffnungsklausel im Tarifvertrag, wonach Arbeitgeber und Betriebsrat die Höhe und den Auszahlungsgrund der Jahresleistungen bestimmen können: LAG Köln 6. September 2002 - 4 Sa 503/02 - Juris).

    Wie dargestellt, begründet weder § 23 Abs. 1 BMT-G II noch § 23 Abs. 3 BMT-G II in Verbindung mit § 1 Abs. 1, Abs. 4 des Landesbezirkstarifvertrags Nr. 184 einen entsprechenden Anspruch (vergleiche Hess. LAG 13. Mai 2011 - 3 Sa 1177/10 - Juris; Hess. LAG 25. Juli 2014 -14 Sa 167/13 - Juris).

    Ein Angebot auf Vertragsänderung dergestalt, dass der Anspruch künftig individualrechtlich unabhängig vom kollektivrechtlichen Ansprüchen bestehen soll, liegt hierin erkennbar auch dann nicht, wenn das Schreiben Positionen aufführt, die Ansprüche des Klägers aus Betriebsvereinbarungen betreffen (vergl. insgesamt zur Bedeutung eines solchen Überleitungsschreibens der Beklagten auch Hess. LAG 25. Juli 2014 - 14 Sa 167/13 -Juris).

  • BAG, 16.10.2013 - 10 AZR 1053/12

    Wechselschichtarbeit nach BMT-G und TVöD-F

    Auszug aus LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1241/14
    Dabei fordert § 7 Abs. 1 Satz 1 TVöD-F, dass der Beschäftigte durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen wird (vergl. im Einzelnen auch BAG 16. Oktober 2013 - 10 AZR 1053/12 -NZA RR 2014, 361).

    (a) Ein Arbeitnehmer, auf dessen Arbeitsverhältnis der TV Schichtlohnzuschlag Anwendung fand, kann einen Anspruch auf einen Schichtlohnzuschlag wegen ständiger Wechselschicht nur nach dem BMT-G haben, nicht aber nach §§ 7 Abs. 1, 8 Abs. 5 Satz 1 des TVöD-F (BAG 16. Oktober 2013 - 10 AZR 1053/12 - NZA RR 2014, 361).

    Die Nachtarbeit muss also die Schicht zeitlich überwiegen (BAG 16. November 2013 - 10 AZR 1053/12 -NZA RR 2014, 361).

  • LAG Köln, 19.04.2013 - 4 Sa 1122/12

    Antrag auf künftige Leistungen von Vergütung - Einhaltung des

    Auszug aus LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1241/14
    Ein entsprechender Antrag wäre mangels ausreichender Bestimmtheit ebenfalls unzulässig, weil der Begriff der Wechselschichtarbeit nicht eindeutig und zwischen den Parteien im Streit ist (vergl. zu einem entsprechenden Antrag LAG Köln 19. April 2013 - 4 Sa 1122/12 - Juris) .
  • BAG, 09.08.1995 - 6 AZR 1047/94

    Wirksamwerden eines Tarifvertrags - Ermittlung durch Gericht

    Auszug aus LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1241/14
    Seine Rückdatierung führt für sich genommen jedoch nicht zur Unwirksamkeit eines Tarifvertrags ( Hess. LAG 13. Mai 2011 - 3 Sa 1167/10 - a. a. O.; BAG 9. August 1995 - 6 AZR 1047/94 - NZA 1996, 994 ).
  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 102/06

    Tarifliche Ablösung einer umlagefinanzierten Versorgung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1241/14
    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die Normunterworfenen mit einer Rückwirkung rechnen müssen ( vergl. BAG 21. August 2007 - 3 AZR 102/06 - AP Nr. 69 zu § 1 BetrVG Versorgungskassen; Hess. LAG 13. Mai 2011 - 3 Sa 1167/10 - Juris ).
  • BAG, 21.10.2014 - 9 AZR 956/12

    Urlaubsdauer - Staffelung nach dem Alter

    Auszug aus LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1241/14
    Zwar ist eine Feststellungsklage, mit der ein Arbeitnehmer den Umfang des ihm in einem Kalenderjahr zustehenden Urlaubs gerichtlich festgestellt wissen will, grundsätzlich zulässig ( BAG 21. Oktober 2014 - 9 AZR 956/12 - Juris; BAG 20. März 2012 - 9 AZR 529/10 - BAGE 141 73; BAG 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 - BAGE 137, 328 ).
  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 874/12

    Vergütung für höherwertige Vertretungstätigkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1241/14
    Andernfalls müssen auch die weiteren Berechnungskriterien zum Gegenstand des Feststellungsantrags gemacht werden, damit nicht lediglich eine Vorfrage geklärt wird, die die Rechtsgrundlage für den Entgeltanspruch im Übrigen offen lässt ( BAG 25. März 2015 - 5 AZR 874/12 - Juris; BAG 14. Dezember 2011 - 4 AZR 26/10 - AP Nr. 59 zu § 1 TVG Altersteilzeit ).
  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 26/10

    Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1241/14
    Andernfalls müssen auch die weiteren Berechnungskriterien zum Gegenstand des Feststellungsantrags gemacht werden, damit nicht lediglich eine Vorfrage geklärt wird, die die Rechtsgrundlage für den Entgeltanspruch im Übrigen offen lässt ( BAG 25. März 2015 - 5 AZR 874/12 - Juris; BAG 14. Dezember 2011 - 4 AZR 26/10 - AP Nr. 59 zu § 1 TVG Altersteilzeit ).
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 523/05

    Geltendmachung von Urlaub - Urlaubserteilung - Urlaubsübertragung.

  • BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 764/12

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

  • BAG, 20.04.2012 - 9 AZR 504/10

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - statische oder dynamische

  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10

    Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall

  • BAG, 16.05.1995 - 3 AZR 535/94

    Verschlechternder Tarifvertrag nach Betriebsübergang

  • LAG Köln, 06.09.2002 - 4 Sa 503/02

    Tariföffnungsklausel/Jahresleistung

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 251/04

    Tätigkeit für das THW während des Erholungsurlaubs

  • BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 675/10

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Vertragserfüllung - Maßregelungsverbot -

  • BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 417/12

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit

  • BAG, 20.03.2012 - 9 AZR 529/10

    Urlaubsdauer - Altersdiskriminierung

  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 918/11

    Arbeitsbereitschaft - Bereitschaftsdienst - Zeitzuschläge - Arbeitszeitkonto

  • LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1249/14

    Die bei der Beklagten bestehende "Betriebsvereinbarung Ziff. 6.160/01

    Im gleichzeitig mit dem hiesigen Verfahren verhandelten Verfahren 14 Sa 1241/14 hat der Kläger im Berufungstermin am 18. November 2015 einen weiteren, teilweise handschriftlichen Schriftsatz eingereicht, den er im hiesigen Verfahren in Bezug genommen hat.

    Auf die Behauptung des Klägers in dem in Bezug genommenen Schriftsatz aus dem Verfahren 14 Sa 1241/14, dass die Herren E und F zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Tarifvertrags weder Vorsitzender noch stellvertretender Vorsitzender von K gewesen seien, kommt es angesichts der Regelung in § 42 Nr. 3 der Satzung der Gewerkschaft K nicht an.

  • LAG Hessen, 18.09.2015 - 14 Sa 1248/14

    Die bei der Beklagten bestehende "Betriebsvereinbarung Ziff. 6.160/01

    Im gleichzeitig mit dem hiesigen Verfahren verhandelten Verfahren 14 Sa 1241/14 hat der Kläger im Berufungstermin am 18. November 2015 einen weiteren, teilweise handschriftlichen Schriftsatz eingereicht, den er im hiesigen Verfahren in Bezug genommen hat.

    Auf die Behauptung des Klägers in dem in Bezug genommenen Schriftsatz aus dem Verfahren 14 Sa 1241/14, dass die Herren E und F zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Tarifvertrags weder Vorsitzender noch stellvertretender Vorsitzender von K gewesen seien, kommt es angesichts der Regelung in § 42 Nr. 3 der Satzung der Gewerkschaft K nicht an.

  • LAG Hessen, 27.11.2015 - 3 Sa 287/15

    Wirksamkeit einer dynamischen Verweisung in einem Formulararbeitsvertrag

    Auch diese betrifft lediglich die verbandsinternen Abläufe und hat für die Frage des wirksamen Abschlusses des Tarifvertrags keine Bedeutung (so auch LAG Hessen 18. September 2015 -14 Sa 1241/14 -).

    Damit bestehen im Hinblick auf Vertrauensschutzgesichtspunkte keine Bedenken gegen eine rückwirkende Inkraftsetzung des TV-Zukunft Fraport (so auch LAG Hessen 18. September 2015 -14 Sa 1241/14 -).

  • LAG Hessen, 27.11.2015 - 3 Sa 588/15

    Wirksamkeit einer dynamischen Verweisung in einem Formulararbeitsvertrag

    Auch diese betrifft lediglich die verbandsinternen Abläufe und hat für die Frage des wirksamen Abschlusses des Tarifvertrags keine Bedeutung (so auch LAG Hessen 18. September 2015 - 14 Sa 1241/14-).

    Damit bestehen im Hinblick auf Vertrauensschutzgesichtspunkte keine Bedenken gegen eine rückwirkende Inkraftsetzung des TV-Zukunft Fraport (so auch LAG Hessen 18. September 2015 - 14 Sa 1241/14 -).

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