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   LAG Hessen, 18.11.2008 - 4 TaBV 298/07   

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LAG Hessen, 18.11.2008 - 4 TaBV 298/07 (https://dejure.org/2008,13195)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18.11.2008 - 4 TaBV 298/07 (https://dejure.org/2008,13195)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18. November 2008 - 4 TaBV 298/07 (https://dejure.org/2008,13195)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 115 ZPO, § 87 Abs 2 S 1 ArbGG, § 89 ArbGG
    Rechtsmittelverzicht - Unterwerfungsvereinbarung - Beschlussverfahren - Umgruppierung - Zustimmungsersetzungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmittelverzicht durch Unterwerfungsvereinbarung im Beschlussverfahren um Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung

  • Judicialis

    ZPO § 515; ; ArbGG § 87; ; ArbGG § 89

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittelverzicht durch Unterwerfungsvereinbarung im Beschlussverfahren um Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 58/93

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.11.2008 - 4 TaBV 298/07
    Die betroffenen Arbeitnehmer sind an das Ergebnis des Mitbestimmungsverfahrens nicht gebunden und können individualrechtlich eine für sie günstigere Eingruppierung gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen (BAG 03. Mai 1994 - 1 ABR 58/93 - BAGE 77/1, zu B II 2 c cc).

    Wird dieser zurückgewiesen, obliegt es dem Arbeitgeber, bis zur Ermittlung der richtigen Eingruppierung andere Vergütungsgruppen betreffende Zustimmungs- und ggf. Zustimmungsersetzungsverfahren durchzuführen (BAG 03. Mai 1994 a. a. O., zu B II 2 b, c).

  • LAG Bremen, 10.07.2008 - 3 TaBV 3/08
    Auszug aus LAG Hessen, 18.11.2008 - 4 TaBV 298/07
    Daher kommt hier eine Aussetzung gemäß § 148 ZPO schon deshalb nicht in Betracht, weil der Betriebsrat nicht Beteiligter der die Betriebe in A und B betreffenden Verfahren LAG Baden-Württemberg - 2 Ta BV 5/07 - = BAG - 1 ABR 49/08 - und LAG Bremen - 3 TaBV 3/08 - = BAG - 1 ABR 70/08 - ist.

    Es spricht allerdings viel dafür, dass mit dem LAG Baden-Württemberg (27. Mai 2008 - 2 TaBV 5/07 -, zu II 2.3) und dem LAG Bremen (10. Juli 2008 - 3 TaBV 3/08 -, zu II 1 c bb) davon auszugehen ist, dass es den Betriebsparteien verwehrt ist, die Zustimmungsfiktion von § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG durch eine einvernehmliche Abrede in eine Widerspruchsfiktion unter Aufgabe des Begründungserfordernisses von § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG umzuwandeln.

  • BAG, 06.08.2002 - 1 ABR 49/01

    Umgruppierung wegen geänderter tariflicher Tätigkeitsbewertung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.11.2008 - 4 TaBV 298/07
    Da eine zutreffende Eingruppierung keine Benachteiligungen im Sinne von § 99 Abs. 2 Nr. 3, 4 BetrVG auslösen kann (vgl. BAG 06. August 2002 - 1 ABR 49/01 - EzA BetrVG 1972 § 99 Umgruppierung Nr. 2, zu B II 5), kann ein Widerspruch gegen eine Ein- oder Umgruppierung ohnehin nur mit einem Verstoß der vom Arbeitgeber vorgesehenen Eingruppierung gegen die einschlägige Vergütungsordnung im Sinne von § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG begründet werden.
  • BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 36/99

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - einseitige Änderung der

    Auszug aus LAG Hessen, 18.11.2008 - 4 TaBV 298/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts genügt dazu die Behauptung des Betriebsrats, die vom Arbeitgeber vorgesehene Eingruppierung verstoße "gegen die geltenden Tarifverträge" (BAG 27. Juni 2000 - 1 ABR 36/99 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 23, zu B II 1 a).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.05.2008 - 2 TaBV 5/07

    Zur Wirksamkeit einer Vereinbarung der Betriebsparteien über eine Verlängerung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.11.2008 - 4 TaBV 298/07
    Es spricht allerdings viel dafür, dass mit dem LAG Baden-Württemberg (27. Mai 2008 - 2 TaBV 5/07 -, zu II 2.3) und dem LAG Bremen (10. Juli 2008 - 3 TaBV 3/08 -, zu II 1 c bb) davon auszugehen ist, dass es den Betriebsparteien verwehrt ist, die Zustimmungsfiktion von § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG durch eine einvernehmliche Abrede in eine Widerspruchsfiktion unter Aufgabe des Begründungserfordernisses von § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG umzuwandeln.
  • BAG, 27.10.1987 - 1 AZR 80/86

    Anspruch auf Abfindung aus einem Sozialplan - Unzulässigkeit einer Schiedsabrede

    Auszug aus LAG Hessen, 18.11.2008 - 4 TaBV 298/07
    § 4 ArbGG lässt allerdings einen Ausschluss des Zugangs zum arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren durch die Beschränkung auf die Anrufung einer verbindlich entscheidenden außergerichtlichen Einigungsstelle nicht zu (BAG 27. Oktober 1987 - 1 AZR 80/86 - AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 22, zu II 2; 20. November 1990 - 1 ABR 45/89 - BAGE 66/243, zu B II 2 f).
  • BGH, 14.05.1997 - XII ZR 184/96

    Wirksamkeit eines außergerichtlich erklärten Verzichts auf ein bereits

    Auszug aus LAG Hessen, 18.11.2008 - 4 TaBV 298/07
    Sie wird für den Zivilprozess jedoch übereinstimmend bejaht, wobei lediglich streitig ist, ob der Rechtsmittelverzicht von Amts wegen zu berücksichtigen ist (so Stein/Jonas-Grunsky ZPO 21. Aufl. § 514 Rn 2, 22; MüKo-ZPO-Rimmelspacher 3. Aufl. § 515 Rn 9 - 12) oder ob er nur als Einrede einer Partei zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels führt (so etwa BGH 08. Mai 1985 - VIb ZB 56/84 - LM ZPO § 514 Nr. 20, zu II 1 b; 14. Mai 1997 - XII ZR 184/96 - NJW-RR 1997/1288, zu 1; Musielak-Ball ZPO 6. Aufl. § 515 Rn 6 - 8; Zöller-Heßler ZPO 27. Aufl. § 515 Rn 14).
  • BAG, 20.11.1990 - 1 ABR 45/89

    Einigungsstellenverfahren über Rechtsfragen

    Auszug aus LAG Hessen, 18.11.2008 - 4 TaBV 298/07
    § 4 ArbGG lässt allerdings einen Ausschluss des Zugangs zum arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren durch die Beschränkung auf die Anrufung einer verbindlich entscheidenden außergerichtlichen Einigungsstelle nicht zu (BAG 27. Oktober 1987 - 1 AZR 80/86 - AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 22, zu II 2; 20. November 1990 - 1 ABR 45/89 - BAGE 66/243, zu B II 2 f).
  • BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 819/06

    Teilzeit - Lage der Arbeitszeit - Weisungsrecht

    Auszug aus LAG Hessen, 18.11.2008 - 4 TaBV 298/07
    Dies würde eine vom Wortlaut abweichende Auslegung gebieten, wenn sich ein vom Wortsinn abweichender übereinstimmender Parteiwille feststellen lässt (vgl. BAG 17. Juli 2007 - 9 AZR 819/06 - EzA TzBfG § 8 Nr. 17, zu I 2 b cc (1); BGH 31. Januar 1995 - XI ZR 56/94 - LM BGB § 133 Nr. 40, zu II 2, 4).
  • BAG, 15.05.2007 - 1 ABR 32/06

    Mitbestimmung im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus LAG Hessen, 18.11.2008 - 4 TaBV 298/07
    Die Beteiligten erlangen ihre Stellung als Beteiligte des Beschlussverfahrens ohnehin nur dadurch, dass sie durch das Verfahren in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Stellung unmittelbar betroffen sind (vgl. etwa BAG 28. März 2006 - 1 ABR 59/04 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 128, zu B I 1, 2; 15. Mai 2007 - 1 ABR 32/06 - BAGE 122/280, zu B I 1).
  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 59/04

    Mitbestimmung bei der Zuteilung von Planstellen

  • BGH, 10.07.2003 - VII ZB 32/02

    Aussetzung des Rechtsstreits wegen im Hinblick auf ein anderweit anhängiges

  • BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 49/08

    Zustimmungsersetzung - Vereinbarung über die Verweigerung der Zustimmung des

  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 39/07

    Mitbestimmung bei Eingruppierung von Leiharbeitnehmern

  • BGH, 31.01.1995 - XI ZR 56/94

    Grenzen der ergänzenden Vertragsauslegung

  • BGH, 30.03.2005 - X ZB 26/04

    Aussetzung wegen Parallelverfahren

  • BAG, 08.09.2010 - 7 ABR 73/09

    Vorgerichtlicher Rechtsmittelverzicht im Beschlussverfahren

    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 18. November 2008 - 4 TaBV 298/07 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 22.09.2015 - 4 TaBV 203/14

    Rechtsmittelverzicht

    Die erkennende Kammer verwarf die von der Arbeitgeberin gegen den Beschluss eingelegte Beschwerde mit Beschluss vom 18. November 2008 (- 4 TaBV 298/07 - ) auf Grund der Regelung unter Ziffer 4 Satz 3 der Regelungsvereinbarung als unzulässig.
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