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   LAG Hessen, 19.02.2021 - 14 Sa 306/20, 14 Sa 1158/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,31911
LAG Hessen, 19.02.2021 - 14 Sa 306/20, 14 Sa 1158/20 (https://dejure.org/2021,31911)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19.02.2021 - 14 Sa 306/20, 14 Sa 1158/20 (https://dejure.org/2021,31911)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19. Februar 2021 - 14 Sa 306/20, 14 Sa 1158/20 (https://dejure.org/2021,31911)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Fahrrad und Handy für Arbeitnehmer im Lieferdienst

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Fahrradkuriere der Lieferdienste - und das private Fahrrad

  • lto.de (Kurzinformation)

    Lieferdienst muss seinen Fahrern Fahrrad und Smartphone stellen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahrradlieferant kann vom Arbeitgeber für die Einsätze ein Fahrrad und ein Smartphone ...

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Fahrrad und Smartphone für Lieferfahrer

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Fahrradlieferanten haben Anspruch auf Fahrräder und Smartphones

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Lieferdienst muss seinen Fahrradlieferanten Smartphone und Fahrrad zur Verfügung stellen

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Pflicht des Arbeitgebers zur Stellung von Arbeitsmitteln wenn der Arbeitnehmer selbst über Mittel verfügt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitgeber muss Fahrradkurier Rad und Smartphone zur Verfügung stellen - Vertragsregelungen stellen unangemessene Benachteiligung dar

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • BAG, 10.11.2021 - 5 AZR 334/21

    Bereitstellung essentieller Arbeitsmittel - AGB-Kontrolle

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 12. März 2021 - 14 Sa 306/20 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte nicht verurteilt wird, dem Kläger zur Ausübung seiner Tätigkeit als Fahrradlieferant ein internetfähiges Mobilfunkgerät mit einem Datennutzungsvertrag mit 2 GB Datenvolumen monatlich zur Verfügung zu stellen, sondern dass diese Verpflichtung festgestellt wird.
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