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   LAG Hessen, 19.09.2013 - 9 TaBV 225/12   

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LAG Hessen, 19.09.2013 - 9 TaBV 225/12 (https://dejure.org/2013,51747)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19.09.2013 - 9 TaBV 225/12 (https://dejure.org/2013,51747)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19. September 2013 - 9 TaBV 225/12 (https://dejure.org/2013,51747)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschließung von Betriebsratsmitgliedern; Nichtinformation; Quorum; Nachschieben von Ausschließungsgründen

  • rechtsportal.de

    Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds wegen gezielter Nichtinformation der Betriebsratsminderheit über mehrere Wochen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG Hessen, 23.05.2013 - 9 TaBV 17/13

    Betriebsratsausschluss - Diffamierung - "Hitler-Vergleich" - Kostenübernahme für

    Auszug aus LAG Hessen, 19.09.2013 - 9 TaBV 225/12
    Der Beteiligte zu 50) wurde durch Beschluss vom 23. Mai 2013 - 9 TaBV 17/13 - inzwischen rechtskräftig aus dem Betriebsrat ausgeschlossen.

    In vom Betriebsrat eingeleiteten Ausschließungsverfahren gegen die Beteiligten zu 8), 50), 66), 68) und 166) hat das Beschwerdegericht mit Beschlüssen vom 21. Febr. 2013 und 23. Mai 2013 (9 TaBV 189/12, 9 TaBV 239/12, 9 TaBV 259/12, 9 TaBV 294/12 und 9 TaBV 17/13) hierin keinen Ausschließungsgrund gesehen.

  • LAG Hessen, 13.09.2012 - 9 TaBV 79/12

    1.Für einen u.a. auf anmaßende und beleidigende Äußerungen einer

    Auszug aus LAG Hessen, 19.09.2013 - 9 TaBV 225/12
    Ein solcher Verstoß ist anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände die weitere Amtsausübung des Betriebsratsmitglieds untragbar erscheint (BAG Beschluss vom 22. Juni 1993 - 1 ABR 62/92 - EzA § 23 BetrVG 1972 Nr. 35; Hess. LAG Beschluss vom 13. Sept. 2012 - 9 TaBV 79/12 - Juris; Hess. LAG Beschluss vom 9. Juni 2005 - 9 TaBV 186/04 - n.v.; Hess. LAG Beschluss vom 16. Sept. 2004 - 9 TaBV 33/04 -n.v.; Hess. LAG Beschluss vom 4. Mai 2000 - 12 TaBV 100/99 - Juris).

    Es stellt also eine Rechtsschutzvoraussetzung dar (BAG Beschluss vom 23. Juni 1992 - 1 ABR 11/92 - EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 51; Hess. LAG Beschluss vom 13. Sept. 2012 - 9 TaBV 79/12 - Juris; Hess. LAG Beschluss vom 9. Juni 2005 - 9 TaBV 186/04 - n.v.; Hess. LAG Beschluss vom 16. Sept. 2004 - 9 TaBV 33/04 - n.v.).

  • LAG Düsseldorf, 09.01.2013 - 12 TaBV 93/12

    Ausschluss des Betriebsratsvorsitzenden aus dem Betriebsrat

    Auszug aus LAG Hessen, 19.09.2013 - 9 TaBV 225/12
    Dies können auch Pflichten sein, die die Funktion als Betriebsratsvorsitzende/r betreffen (Hess. LAG Beschluss vom 11. Dez. 2008 - 9 TaBV 141/08 - Juris; wie hier auch LAG Düsseldorf Beschluss vom 9. Jan. 2013 - 12 TaBV 93/12 - Juris, wegen der Verletzung der Schweigepflicht durch wörtliches Zitieren aus einem Bewerbungsschreiben eines Arbeitnehmers in Betriebsversammlung; ArbG Kempten Beschluss vom 21. Aug. 2012 - 2 BV 16/12 - Juris; ArbG Wesel Beschluss vom 16. Okt.
  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Hessen, 19.09.2013 - 9 TaBV 225/12
    Bis zum Zeitpunkt der letzten Anhörung in den Tatsacheninstanzen können Gründe nachgeschoben werden, so wie es auch im Verfahren nach § 103 BetrVG, in dem es um eine zukünftig auszusprechende Kündigung geht, der Fall ist (vgl. BAG Beschluss vom 10. Febr. 1999 - 2 ABR 31/98 - Juris = NZA 1999, 708).
  • ArbG Wesel, 16.10.2008 - 5 BV 34/08

    Ausschluss

    Auszug aus LAG Hessen, 19.09.2013 - 9 TaBV 225/12
    2008 - 5 BV 34/08 - Juris).
  • BAG, 26.07.2005 - 1 ABR 29/04

    Sozialauswahl und Auswahlrichtlinie

    Auszug aus LAG Hessen, 19.09.2013 - 9 TaBV 225/12
    Auch insoweit kommt es nicht darauf, ob der Beteiligten zu 249) noch weitere grobe Pflichtverletzungen zur Last zu legen sind, denn bei schwerwiegenden Rechtsverletzungen kann auch eine einmalige Pflichtverletzung einen groben Verstoß darstellen (BAG Beschluss vom 26. Juli 2005 - 1 ABR 29/04 - NZA 2005, 1372 = Juris).
  • LAG Hessen, 11.12.2008 - 9 TaBV 141/08

    Ausschluss eines Betriebsratsvorsitzenden aus dem Betriebsrats auf Antrag des

    Auszug aus LAG Hessen, 19.09.2013 - 9 TaBV 225/12
    Dies können auch Pflichten sein, die die Funktion als Betriebsratsvorsitzende/r betreffen (Hess. LAG Beschluss vom 11. Dez. 2008 - 9 TaBV 141/08 - Juris; wie hier auch LAG Düsseldorf Beschluss vom 9. Jan. 2013 - 12 TaBV 93/12 - Juris, wegen der Verletzung der Schweigepflicht durch wörtliches Zitieren aus einem Bewerbungsschreiben eines Arbeitnehmers in Betriebsversammlung; ArbG Kempten Beschluss vom 21. Aug. 2012 - 2 BV 16/12 - Juris; ArbG Wesel Beschluss vom 16. Okt.
  • ArbG Kempten, 21.08.2012 - 2 BV 16/12

    Sorgfaltspflicht Betriebsrats: Ausschluss Betriebsratsvorsitzenden

    Auszug aus LAG Hessen, 19.09.2013 - 9 TaBV 225/12
    Dies können auch Pflichten sein, die die Funktion als Betriebsratsvorsitzende/r betreffen (Hess. LAG Beschluss vom 11. Dez. 2008 - 9 TaBV 141/08 - Juris; wie hier auch LAG Düsseldorf Beschluss vom 9. Jan. 2013 - 12 TaBV 93/12 - Juris, wegen der Verletzung der Schweigepflicht durch wörtliches Zitieren aus einem Bewerbungsschreiben eines Arbeitnehmers in Betriebsversammlung; ArbG Kempten Beschluss vom 21. Aug. 2012 - 2 BV 16/12 - Juris; ArbG Wesel Beschluss vom 16. Okt.
  • BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 11/92

    Keine Mehrarbeit ohne Zustimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hessen, 19.09.2013 - 9 TaBV 225/12
    Es stellt also eine Rechtsschutzvoraussetzung dar (BAG Beschluss vom 23. Juni 1992 - 1 ABR 11/92 - EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 51; Hess. LAG Beschluss vom 13. Sept. 2012 - 9 TaBV 79/12 - Juris; Hess. LAG Beschluss vom 9. Juni 2005 - 9 TaBV 186/04 - n.v.; Hess. LAG Beschluss vom 16. Sept. 2004 - 9 TaBV 33/04 - n.v.).
  • BAG, 21.02.1978 - 1 ABR 54/76

    Verfassungsmäßigkeit des § 74 Abs. 2 BetrVG -; Gefährdung des Betriebsfriedens

    Auszug aus LAG Hessen, 19.09.2013 - 9 TaBV 225/12
    Die in den Vorschriften der §§ 2 Abs. 1, 74 Abs. 2, 78 BetrVG enthaltenen Gebote und Verbote richten sich auch an die einzelnen Mitglieder des Betriebsrats (BAG Beschluss vom 21.02.1978 - 1 ABR 54/76 - Juris), insbesondere die in § 78 BetrVG enthaltenen Verbote richten sich gegen jedermann.
  • BAG, 22.06.1993 - 1 ABR 62/92

    Betriebsrat: Auflösung

  • LAG Hessen, 04.05.2000 - 12 TaBV 100/99

    Gerichtliche Auflösung eines Betriebsrats ; Grober Verstoß gegen gesetzliche

  • LAG Düsseldorf, 23.06.2020 - 14 TaBV 75/19

    Betriebsrat bei Leichtmetallfelgenhersteller aufgelöst

    Dementsprechend ist ein grober Verstoß des Betriebsrats nur anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände die weitere Amtsausübung des Betriebsrats untragbar erscheint (BAG vom 22.06.1993 - 1 ABR 92/92, juris, Rn. 53; BAG vom 27.07.2016 - 7 ABR 14/15, juris, Rn. 21; LAG I. vom 04.05.2000 - 12 TaBV 100/99, juris, Rn. 18; LAG I. vom 13.09.2012 - 9 TaBV 79/12, juris, Rn. 48; LAG I. vom 19.9.2013 - 9 TaBV 225/12, BeckRS 2014, 70937).
  • LAG Hessen, 12.11.2015 - 9 TaBV 44/15

    Der Arbeitgeber hat im Zusammenhang mit Betriebsratswahlen eine

    Das Beschwerdegericht hat zwar einen Ausschließungsgrund in seinem Beschluss vom 19. Sept. 2013 - 9 TaBV 225/12 - bejaht, den Antrag aber gleichwohl zurückgewiesen, weil es nach Vernehmung von 15 Zeugen/innen und vier Beteiligten zu dem Ergebnis gelangt ist, dass das Quorum nur durch massive Einflussnahme des Leiters des Außendienstes und einiger Businessmanager erreicht worden ist.

    Die außerordentliche Heftigkeit der von der Beteiligten zu 3) in der letzten Amtszeit erhobenen Vorwürfe, festgehalten im Beschluss des Hess. Landesarbeitsgerichts vom 19. Sept. 2013 - 9 TaBV 225/12 -, hätte zwangsläufig zu einer gewissen Schärfe der Auseinandersetzung geführt.

    Sie habe eigentlich erwartet, dass er sie auf ihre wenige Tage zuvor erfolgte Aussage im Verfahren 9 TaBV 225/12 anspreche.

    In einer mit inhaltlicher Härte und verbaler Schärfe geführten Auseinandersetzung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, in der der Arbeitgeber - wie die Feststellungen in den Gründen des Beschlusses über das Ausschließungsverfahren vom 19. Sept. 2013 - 9 TaBV 225/12 - belegen - sich heftigen Angriffen ausgesetzt sieht, kann es ihm zwar nicht verwehrt werden, sich auch öffentlich zur Wehr zu setzen und die schlechte Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat im Rahmen der gebotenen Sachlichkeit zu kritisieren.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2017 - 5 TaBV 13/16

    Außerordentliche Kündigung Betriebsratsmitglied - Ausschluss aus dem Betriebsrat

    Darunter fallen die Pflichten als Betriebsratsmitglied ebenso wie die Pflichten in besonderen Funktionen, wie z. B. als Betriebsratsvorsitzender (LAG Hessen, Beschluss vom 19. September 2013 - 9 TaBV 225/12 - Rn. 32, juris).
  • BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 81/13

    Antrag auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat -

    bis 248. und 254. bis 256. gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. September 2013 - 9 TaBV 225/12 - wird zurückgewiesen.

    beteiligten Betriebsrats gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. September 2013 - 9 TaBV 225/12 - werden als unzulässig verworfen.

  • LAG Hessen, 23.02.2017 - 9 TaBV 140/16

    Unbegründete Anträge der Arbeitgeberin und des Betriebsrats auf Ausschluss eines

    Ein solcher Verstoß ist anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände die weitere Amtsausübung des Betriebsratsmitglieds untragbar erscheint ( BAG Beschluss vom 22. Juni 1993 - 1 ABR 62/92 - AP Nr. 22 zu § 23 BetrVG 1972; Hess. LAG Beschluss vom 19. Sept. 2013 - 9 TaBV 225/12 - ; Hess. LAG Beschluss vom 13. Sept. 2012 - 9 TaBV 79/12 - ; Hess. LAG Beschluss vom 9. Juni 2005 - 9 TaBV 186/04 - n.v.; Hess. LAG Beschluss vom 16. Sept. 2004 - 9 TaBV 33/04 -n.v. ).

    Es stellt also eine Rechtsschutzvoraussetzung dar ( BAG Beschluss vom 23. Juni 1992 - 1 ABR 11/92 - AP Nr. 20 zu § 23 BetrVG 1972; Hess. LAG Beschluss vom 19. Sept. 2013 - 9 TaBV 225/12 - aaO.; Hess. LAG Beschluss vom 13. Sept. 2012 - 9 TaBV 79/12 - aaO.; Hess. LAG Beschluss vom 9. Juni 2005 - 9 TaBV 186/04 - n.v.; Hess. LAG Beschluss vom 16. Sept. 2004 - 9 TaBV 33/04 - n.v.).

    Als Ausschließungsgrund kommen daher auch grobe Verletzungen betriebsverfassungsrechtlicher Pflichten in Frage, die das Betriebsratsmitglied in seiner Funktion als Betriebsratsvorsitzender begangen hat ( vgl. Hess. LAG Beschluss vom 19. September 2013 - 9 TaBV 225/12 - ; Beschluss vom 11. Dez. 2008 - 9 TaBV 141/08 - ).

  • LAG Hessen, 23.05.2013 - 9 TaBV 17/13
    Im Verfahren 11 BV 11/11 / 9 TaBV 225/12 wird auf der Grundlage eines Quorums von zuletzt 251 Arbeitnehmern, das sind über ein Viertel der Belegschaft, über den Antrag auf Ausschluss der Betriebsratsvorsitzenden aus dem Gremium gestritten.

    Der Beteiligte zu 1) trägt vor, ausreichende Ausschließungsgründe gegen die Betriebsratsvorsitzende seien im Verfahren 9 TaBV 225/12 nicht vorgetragen.

    Vor dem Hintergrund der beschlossenen Beweisaufnahme im Verfahren 9 TaBV 225/12 ist er jedenfalls nicht offensichtlich unbegründet.

    Die Gleichsetzung der Betriebsratsvorsitzenden und ihrer Methoden - ob diese im Betriebsrat noch tragbar ist, wird im Verfahren 9 TaBV 225/12 geprüft - mit Hitler und seinen Methoden (im Ergebnis also Terror, Gewalt, die Ermordung von Millionen von Menschen und die Provozierung des zweiten Weltkriegs mit 50 Millionen Toten) ist eine solche Diffamierung, dass der Beteiligte zu 2) im Betriebsrat nicht mehr tragbar ist.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.2016 - 5 TaBV 11/15

    Ausschluss aus dem Betriebsrat - Störung des Betriebsfriedens

    Darunter fallen die Pflichten als Betriebsratsmitglied ebenso wie die Pflichten in besonderen Funktionen, wie z. B. als Betriebsratsvorsitzender (LAG Hessen, Beschluss vom 19. September 2013 - 9 TaBV 225/12 - Rn. 32, juris).
  • LAG Hessen, 11.02.2016 - 9 TaBV 135/15

    Auf Pflichtverletzungen aus der vorangegangenen Amtszeit kann die Ausschließung

    Ein solcher Verstoß ist anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände die weitere Amtsausübung des Betriebsratsmitglieds untragbar erscheint (BAG Beschluss vom 22. Juni 1993 - 1 ABR 62/92 - EzA § 23 BetrVG 1972 Nr. 35; Hess. LAG Beschluss vom 19. Sept. 2013 - 9 TaBV 225/12 - n.v.; Hess. LAG Beschluss vom 13. Sept. 2012 - 9 TaBV 79/12 - Juris; Hess. LAG Beschluss vom 9. Juni 2005 - 9 TaBV 186/04 - n.v.; Hess. LAG Beschluss vom 16. Sept. 2004 - 9 TaBV 33/04 -n.v.).

    Es stellt also eine Rechtsschutzvoraussetzung dar (BAG Beschluss vom 23. Juni 1992 - 1 ABR 11/92 - EzA § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Nr. 51; Hess. LAG Beschluss vom 19. Sept. 2013 - 9 TaBV 225/12 - n.v.; Hess. LAG Beschluss vom 13. Sept. 2012 - 9 TaBV 79/12 - Juris; Hess. LAG Beschluss vom 9. Juni 2005 - 9 TaBV 186/04 - n.v.; Hess. LAG Beschluss vom 16. Sept. 2004 - 9 TaBV 33/04 - n.v.).

  • LAG Hessen, 06.10.2016 - 9 TaBVGa 201/16

    Die sofortige Untersagung der Amtsausübung eines Betriebsratsmitglieds im Wege

    Dies können auch Pflichten sein, die die Funktion als Betriebsratsvorsitzende/r betreffen (Hess. LAG, Beschluss vom 19. September 2013 - 9 TaBV 225/12, nach juris; Hess. LAG, Beschluss vom 11. Dez. 2008 -9 TaBV 141/08, nach juris).
  • LAG Hessen, 23.08.2021 - 16 TaBV 3/21

    Auflösung des Betriebsrats wegen grober Pflichtverletzung

    Dementsprechend ist ein grober Verstoß des Betriebsrats nur anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände die weitere Amtsausübung des Betriebsrats untragbar erscheint (BAG vom 22.06.1993 -1 ABR 92/92, juris, Rn. 53; BAG vom 27.07.2016 - 7 ABR 14/15, juris, Rn. 21; LAG Hessen vom 04.05.2000 -12 TaBV 100/99, juris, Rn. 18; LAG Hessen vom 13.09.2012 - 9 TaBV 79/12, juris, Rn. 48; LAG Hessen vom 19.9.2013-9 TaBV 225/12; Rn. 28).
  • ArbG Gießen, 07.06.2017 - 2 BV 2/17

    Zur Bedeutung der Meinungsfreiheit für einen Redebeitrag eines

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