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LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 1974/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 626 BGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626
Außerordentliche Kündigung; Verdacht der Privatnutzung des Diensthandys; Zumutbarkeit der ordentlichen Kündigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Außerordentliche Kündigung; Verdacht der Privatnutzung eines Diensthandys; Zumutbarkeit einer ordentlichen Kündigung
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 27.10.2010 - 14 Ca 2006/10
- LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 1974/10
- BAG, 19.07.2012 - 2 AZN 367/12
- LAG Hessen, 10.12.2012 - 17 Sa 982/12
Wird zitiert von ... (10)
- LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 569/11
Außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers - Verdacht …
Die Parteien haben sich mit der Verwertung der in den Rechtsstreiten vor der Kammer 17 Sa 1974/10 und 17 Sa 89/11 durchgeführten Beweisaufnahme durch Vernehmung der Zeuginnen E und F einverstanden erklärt.Auf diese wird verwiesen (Sitzungsprotokoll des Verfahrens 17 Sa 1974/10 vom 07. November 2011, Bl. 849 f d.A.).
Bei der Gesprächspartnerin der Zeugin F in der Rechtsabteilung, der Arbeitnehmerin Windisch, handelt es sich hierbei auch nicht etwa um eine untergeordnete Sachbearbeiterin, sondern gerichtsbekannt um eine Mitarbeiterin, die unter Bezugnahme auf eine für sie hinterlegte Generalterminsvollmacht für die Rechtsvorgängerin der Beklagten in Kündigungsschutzrechtsstreiten erstinstanzliche Schriftsätze fertigte (vgl. Schriftsatz vom 26. April 2010 im Parallelverfahren 17 Sa 1974/10, dort Bl. 143 f d.A.) und Termine wahrnahm (vgl. Protokoll des Gütetermins vom 24. Juni 2010 im Parallelverfahren 17 Sa 89/11, dort Bl. 27).
- LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 617/11
Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys - …
Die Parteien haben sich einverstanden erklärt, die Beweisaufnahme durch Vernehmung der Zeuginnen F und G in den parallelen Rechtsstreiten 17 Sa 569/11, 17 Sa 1974/10, 17 Sa 89/11, 17 Sa 1973/10, 17 Sa 857/11, 17 Sa 318/11, 17 Sa 319/11 und 17 Sa 320/11 auch im vorliegenden Rechtsstreit zu verwerten.Auf diese (Protokoll des Verfahrens 17 Sa 1974/10 vom 07. November 2011, Bl. 423 f d.A.) und die im vorliegenden Rechtsstreit erfolgte ergänzende Vernehmung der Zeugin G (Bl. 421 R d.A.) wird verwiesen.
Bei der Gesprächspartnerin der Zeugin G in der Rechtsabteilung, der Arbeitnehmerin Windisch, handelt es sich hierbei auch nicht etwa um eine untergeordnete Sachbearbeiterin, sondern gerichtsbekannt um eine Mitarbeiterin, die unter Bezugnahme auf eine für sie hinterlegte Generalterminsvollmacht für die Rechtsvorgängerin der Beklagten in Kündigungsschutzrechtsstreiten erstinstanzliche Schriftsätze fertigte (vgl. Schriftsatz vom 26. April 2010 im Parallelverfahren 17 Sa 1974/10, dort Bl. 143 f d.A.) und Termine wahrnahm (vgl. Protokoll des Gütetermins vom 24. Juni 2010 im Parallelverfahren 17 Sa 89/11, dort Bl. 27).
- ArbG Frankfurt/Main, 11.09.2013 - 9 Ca 1551/13
Verdachtskündigung ohne vorherige Abmahnung
Dies gilt in der vorliegenden Konstellation auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass sich der Arbeitnehmer so zu verhalten hat, dass es um seinetwillen einer Kontrolle nicht bedarf (BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - NZA 2010, 1227; Hess. LAG, Urteil vom 19. Dezember 2011 - 17 Sa 1974/10 - in Juris) .
- LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 1973/10
Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys - …
Bei der Gesprächspartnerin der Zeugin C in der Rechtsabteilung, der Arbeitnehmerin Windisch, handelt es sich hierbei auch nicht etwa um eine untergeordnete Sachbearbeiterin, sondern gerichtsbekannt um eine Mitarbeiterin, die unter Bezugnahme auf eine für sie hinterlegte Generalterminsvollmacht für die Rechtsvorgängerin der Beklagten in Kündigungsschutzrechtsstreiten erstinstanzliche Schriftsätze fertigte (vgl. Schriftsatz vom 26. April 2010 im Parallelverfahren 17 Sa 1974/10, dort Bl. 143 f d.A.) und Termine wahrnahm (vgl. Protokoll des Gütetermins vom 24. Juni 2010 im Parallelverfahren 17 Sa 89/11, dort Bl. 27). - LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 857/11
Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys - …
Bei der Gesprächspartnerin der Zeugin F in der Rechtsabteilung, der Arbeitnehmerin Windisch, handelt es sich hierbei auch nicht etwa um eine untergeordnete Sachbearbeiterin, sondern gerichtsbekannt um eine Mitarbeiterin, die unter Bezugnahme auf eine für sie hinterlegte Generalterminsvollmacht für die Rechtsvorgängerin der Beklagten in Kündigungsschutzrechtsstreiten erstinstanzliche Schriftsätze fertigte (vgl. Schriftsatz vom 26. April 2010 im Parallelverfahren 17 Sa 1974/10, dort Bl. 143 f d.A.) und Termine wahrnahm (vgl. Protokoll des Gütetermins vom 24. Juni 2010 im Parallelverfahren 17 Sa 89/11, dort Bl. 27). - LAG Hessen, 10.12.2012 - 17 Sa 982/12
Außerordentliche Kündigung wegen unerlaubter Privatnutzung des Diensthandys - …
Die Kammer hat nach Beweisaufnahme durch Vernehmung der Zeuginnen F und G (Bl. 695 f d.A.) die Berufung der Beklagten durch Urteil vom 19. Dezember 2011, 17 Sa 1974/10, wegen Nichteinhaltung der Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB zurückgewiesen. - LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 89/11
Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys - …
Bei der Gesprächspartnerin der Zeugin F in der Rechtsabteilung, der Arbeitnehmerin Windisch, handelt es sich hierbei auch nicht etwa um eine untergeordnete Sachbearbeiterin, sondern gerichtsbekannt um eine Mitarbeiterin, die unter Bezugnahme auf eine für sie hinterlegte Generalterminsvollmacht für die Rechtsvorgängerin der Beklagten in Kündigungsschutzrechtsstreiten erstinstanzliche Schriftsätze fertigte (vgl. Schriftsatz vom 26. April 2010 im Parallelverfahren 17 Sa 1974/10, dort Bl. 143 f d.A.) und Termine wahrnahm (vgl. Protokoll des Gütetermins vom 24. Juni 2010 im vorliegenden Rechtsstreit, Bl. 27). - ArbG Frankfurt/Main, 11.09.2013 - 9 Ca 1554/13
Unwirksamkeit einer außerordentlichen verhaltensbedingten Verdachtskündigung
Dies gilt in der vorliegenden Konstellation auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass sich der Arbeitnehmer so zu verhalten hat, dass es um seinetwillen einer Kontrolle nicht bedarf (BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - NZA 2010, 1227; Hess. LAG, Urteil vom 19. Dezember 2011 - 17 Sa 1974/10 - in Juris) . - ArbG Frankfurt/Main, 11.09.2013 - 9 Ca 1552/13
Unwirksamkeit einer außerordentlichen verhaltensbedingten Verdachtskündigung …
Dies gilt in der vorliegenden Konstellation auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass sich der Arbeitnehmer so zu verhalten hat, dass es um seinetwillen einer Kontrolle nicht bedarf (BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - NZA 2010, 1227; Hess. LAG, Urteil vom 19. Dezember 2011 - 17 Sa 1974/10 - in Juris) . - ArbG Frankfurt/Main, 11.09.2013 - 9 Ca 1553/13
Unwirksamkeit einer außerordentlichen verhaltensbedingten Verdachtskündigung …
Dies gilt in der vorliegenden Konstellation auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass sich der Arbeitnehmer so zu verhalten hat, dass es um seinetwillen einer Kontrolle nicht bedarf (BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - NZA 2010, 1227; Hess. LAG, Urteil vom 19. Dezember 2011 - 17 Sa 1974/10 - in Juris) .