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   LAG Hessen, 20.01.2020 - 7 Sa 1373/17   

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https://dejure.org/2020,24971
LAG Hessen, 20.01.2020 - 7 Sa 1373/17 (https://dejure.org/2020,24971)
LAG Hessen, Entscheidung vom 20.01.2020 - 7 Sa 1373/17 (https://dejure.org/2020,24971)
LAG Hessen, Entscheidung vom 20. Januar 2020 - 7 Sa 1373/17 (https://dejure.org/2020,24971)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Hat der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer einen ordnungsgemäß beantragten Urlaub ohne Gründe verweigert, wandelt sich dieser Urlaubsanspruch gem. den §§ 275, 280 Abs. 1 und Abs. 3, 283 S. 1, 286 Abs. 1, 287 S. 2,249 BGB in einen Schadensersatzanspruch um. 2. Für das Jahr 2016 hat die ...

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen der Verweigerung eines ordnungsgemäß beantragten Urlaubs ohne Gründe Höhe des Urlaubsanspruchs im Geltungsbereich des MTV Uniklinikum Gießen und Marburg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 161/18

    Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter - Diskriminierung jüngerer

    Auszug aus LAG Hessen, 20.01.2020 - 7 Sa 1373/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wandelt sich der Urlaubsanspruch nach § 275 Abs. 1 und Abs. 4, § 280 Abs. 1 und Abs. 3, 283 Satz 1, § 286 Abs. 1 Satz 1, § 287 Satz 2 und § 249 Abs. 1 BGB in einen Schadenersatzanspruch um, der auf Gewährung von Ersatzurlaub als Naturalrestitution gerichtet ist, wenn der Arbeitgeber den rechtzeitig verlangten Urlaub nicht gewährt und der Urlaub aufgrund seiner Befristung verfällt (BAG vom 11.12.2018 - 9 AZR 161/18 -).

    Das Bundesarbeitsgericht spricht von einer Anpassung nach oben und von einem Inhaber eines erhöhten Urlaubsanspruchs (BAG vom 11.12.2018 - 9 AZR 161/18 - RdN. 49).

    Die Normen des in Bezug genommenen Regelungswerks sind Teil der Normen des Verweisungstarifvertrages (BAG vom 11.12.2018 - 9 AZR 161/18 -).

    Dem steht auch nicht entgegen, dass die Hessische Urlaubsverordnung 1982 mit Ablauf des 31. Dezember 2006 außer Kraftgetreten ist (BAG vom11.12.2018 - 9 AZR 161/18 -).

    Dies hat aber zur Folge, dass dem Kläger bereits vor Vollendung des 50. Lebensjahrs und damit auch bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des MTV UKGM in jedem Kalenderjahr ein Anspruch auf 33 Urlaubstage zustand (zur Rechtsfolge einer "Anpassung nach oben" BAG vom 20.03.2012 - 9 AZR 529/10 - BAG vom 12.04.2016 - 9 AZR 659/19 - BAG vom 11.12.2018 - 9 AZR 161/18 -).

    Dabei geht die Rechtsprechung davon aus, dass der vor Inkrafttreten des AGG vereinbarte Art. 111 § 1 TV zu § 71 BAT, der den Regelungsgehalt des § 4 Hessische Urlaubsverordnung 1982 zum Inhalt der Tarifregelung gemacht hat, am Maßstab des AGG zu messen ist (BAG vom 11.12.2018 - 9 AZR 161/18 -).

    Ein solcher Erfahrungssatz existiert in dieser Allgemeinheit allerdings nicht (BAG vom 11.12.2018 - 9 AZR 161/18 -).

    Die begünstigende Regelung bleibt das einzige gültige Bezugssystem, solange wie hier das Unionsrecht nicht richtig durchgeführt ist (BAG vom 11.12.2018- 9 AZR 161/18 -).

    Der Anspruch auf Ersatzurlaub, der als Schadenersatz an die Stelle des verfallenen Urlaubsanspruchs tritt, unterliegt keinen Ausschlussfristen (BAG vom 11.12.2018 - 9 AZR 161/18 -).

  • BAG, 25.06.2019 - 9 AZR 546/17

    Urlaub - Vereinbarung von Verfallsfristen - Mitwirkungsobliegenheiten des

    Auszug aus LAG Hessen, 20.01.2020 - 7 Sa 1373/17
    Ihre Regelungsmacht ist nicht durch die für gesetzliche Urlaubsansprüche erforderliche unionsrechtskonforme Auslegung des Gesetzesrechts beschränkt (BAG v. 16.12.2014 - 9 AZR 295/13 - BAG v. 25.6.2019 - 9 AZR 546/17 -).

    Im Bereich des Mehrurlaubs ist es nach der Rechtsprechung alleine Sache der Vertragsparteien zu bestimmen, wann und unter welchen Voraussetzungen dieser wegfallen soll (BAG v. 25.6.2019 - 9 AZR 546/17 -).

    Die Rechtsprechung des BAG (BAG vom 19.02.2019 - 9 AZR 541/15 - BAG v. 25.6.2019 - 9 AZR 546/17 -) stellt gerade darauf ab, dass ein vertraglicher oder tarifvertraglicher Mehrurlaub grundsätzlich den Bestimmungen über den gesetzlichen Urlaub folgt, es sei denn, die Tarif- oder Arbeitsvertragsparteien hätten anderes vereinbart.

    Die Bestimmung enthält Regelungen zur Urlaubsdauer und zum Zeitpunkt des Urlaubsantritts, nicht jedoch hinsichtlich der Obliegenheit der Beklagten, dafür Sorge zu tragen, dass der Kläger tatsächlich in der Lage ist, den arbeitsvertraglichen oder tarifvertraglichen Mehrurlaub zu nehmen (zu diesen Anforderungen BAG v.25.6.2019 - 9 AZR 546/17 -).

  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 423/16

    Verfall von Urlaub - Obliegenheiten des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hessen, 20.01.2020 - 7 Sa 1373/17
    Das Bundesarbeitsgericht hat mittlerweile diese Rechtsprechung des EuGH rezipiert und dabei festgehalten, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ausreichend über den Umfang seines Urlaubs und dessen möglichen Fortfall zum Jahresende unterrichtet haben muss, ansonsten setzt sich der Urlaubsanspruch im nächsten Jahr als originärer Urlaubsanspruch fort und ist mit den weiterhin entstehenden Urlaubsansprüchen zu kumulieren (BAG vom 19.02.2019 - 9 AZR 423/16 -).

    Fehlt es erneut an einer ordnungsgemäßen Mitteilung in den Folgejahren, kommt es zu einer Kumulation von Urlaubsansprüchen (BAG vom 19.02.2019 - 9 AZR 423/16 -).

    Hierfür ist zwar nicht erforderlich, dass der Arbeitgeber Urlaub von sich aus anordnet, er muss den Arbeitnehmer aber ausreichend über den Umfang seines Urlaubs und dessen möglichen Fortfall zum Jahresende unterrichtet haben (EuGH-C-2018, 872, NZA 2019, S. 36 - Kreuziger; EuGH-C-2018: 874, NZA 2018, S. 1474 - Max-Planck-Gesellschaft -) und nunmehr auch das BAG (BAG vom 19.02.2019 - 9 AZR 423/16 -).

  • BAG, 12.04.2016 - 9 AZR 659/14

    Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter - Diskriminierung jüngerer

    Auszug aus LAG Hessen, 20.01.2020 - 7 Sa 1373/17
    Nachdem die auf Gewährung von zusätzlichen Urlaubstagen gerichteten Klagen beim Arbeitsgericht und beim Hessischen Landesarbeitsgericht abgewiesen worden waren, gab das Bundesarbeitsgericht dem Kläger zumindest teilweise mit Urteil vom 12. April 2016 (9 AZR 659/14) Recht.

    Erstmals mit Schreiben vom 27. Juni 2016 hat sich der Kläger an die Geschäftsführung der Beklagten gewandt und dabei ausgeführt, auf der Grundlage des Urteils des Bundesarbeitsgerichts unter dem Aktenzeichen 9 AZR 659/14 mache er rückwirkend für das Jahr 2015 drei Urlaubstage geltend.

    Mit weiterem Schreiben vom 08. September 2016 an die Geschäftsführung und die Personalabteilung hat der Kläger ausgeführt, auf der Grundlage des Urteils des Bundesarbeitsgerichts unter dem Aktenzeichen 9 AZR 659/14 mache er für das Kalenderjahr 2016 und die folgenden Jahre jeweils drei zusätzliche Urlaubstage pro Kalenderjahr geltend.

  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 541/15

    Verfall von Urlaubsansprüchen - Obliegenheiten des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hessen, 20.01.2020 - 7 Sa 1373/17
    Ein vertraglicher Mehrurlaub folgt grundsätzlich den Bestimmungen über die gesetzliche Urlaubszeit es sei denn, die Tarif- oder Arbeitsvertragsparteien hätten anderes vereinbart (BAG vom 19.02.2019 - 9 AZR 541/15 -).

    Die Rechtsprechung des BAG (BAG vom 19.02.2019 - 9 AZR 541/15 - BAG v. 25.6.2019 - 9 AZR 546/17 -) stellt gerade darauf ab, dass ein vertraglicher oder tarifvertraglicher Mehrurlaub grundsätzlich den Bestimmungen über den gesetzlichen Urlaub folgt, es sei denn, die Tarif- oder Arbeitsvertragsparteien hätten anderes vereinbart.

  • EuGH, 06.11.2018 - C-684/16

    Max-Planck-Gesellschaft - Ein Arbeitnehmer darf seine erworbenen Ansprüche auf

    Auszug aus LAG Hessen, 20.01.2020 - 7 Sa 1373/17
    Der EuGH hat zwar inzwischen entschieden, dass der automatische Verfall des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub am Ende des Urlaubsjahres grundsätzlich gegen Unionsrecht verstößt (EuGH, NZA 2018, S. 1474).

    Hierfür ist zwar nicht erforderlich, dass der Arbeitgeber Urlaub von sich aus anordnet, er muss den Arbeitnehmer aber ausreichend über den Umfang seines Urlaubs und dessen möglichen Fortfall zum Jahresende unterrichtet haben (EuGH-C-2018, 872, NZA 2019, S. 36 - Kreuziger; EuGH-C-2018: 874, NZA 2018, S. 1474 - Max-Planck-Gesellschaft -) und nunmehr auch das BAG (BAG vom 19.02.2019 - 9 AZR 423/16 -).

  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 700/10

    Betriebsübergang - Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses -

    Auszug aus LAG Hessen, 20.01.2020 - 7 Sa 1373/17
    Zeitmoment und Umstandsmoment beeinflussen sich wechselseitig, sodass ein Anspruch umso schneller verwirken kann, je stärker das gesetzte Vertrauen oder die Umstände sind, die eine Geltendmachung für den Anspruchsgegner unzumutbar machen (BAG vom 15.03.2012 - 8 AZR 700/10 -).
  • BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 295/13

    Urlaub - Ausschluss von Doppelansprüchen

    Auszug aus LAG Hessen, 20.01.2020 - 7 Sa 1373/17
    Ihre Regelungsmacht ist nicht durch die für gesetzliche Urlaubsansprüche erforderliche unionsrechtskonforme Auslegung des Gesetzesrechts beschränkt (BAG v. 16.12.2014 - 9 AZR 295/13 - BAG v. 25.6.2019 - 9 AZR 546/17 -).
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Auszug aus LAG Hessen, 20.01.2020 - 7 Sa 1373/17
    Bei der Verwirkung wegen Zeitablaufs erfordert dies eine fehlende Rechtsausübung über einen längeren Zeitraum hinweg (Zeitmoment), wodurch bei dem Anspruchsverpflichteten die Überzeugung hervorgerufen wird, das Recht werde nicht mehr durchgesetzt (Umstandsmoment) (BAG vom 16.05.2012 - 5 AZR 347/11 - BAG vom 15.02.2011 - 9 AZR 584/09 -).
  • BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 33/06

    Bezugnahme auf Zuwendungs-TV

    Auszug aus LAG Hessen, 20.01.2020 - 7 Sa 1373/17
    Es ist aber kaum noch umstritten, dass ein Tarifvertrag im Nachwirkungszeitraum selbst Bezugnahmeobjekt der Verweisungsabrede sein kann (BAG vom 29.09.2006 - 10 AZR 33/06 -, NZA 2007, S. 166).
  • BAG, 20.03.2012 - 9 AZR 529/10

    Urlaubsdauer - Altersdiskriminierung

  • BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 584/09

    Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts -

  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 179/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Umwandlung der Deutschen

  • LAG Hessen, 09.05.2014 - 3 Sa 686/13

    Nachgewährung von Urlaub; Begrenzung des Urlaubsanspruchs auf das Urlaubsjahr und

  • LAG Hessen, 17.01.2014 - 14 Sa 646/13

    Mehr Urlaubstage für ältere Beschäftigte

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