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   LAG Hessen, 20.02.2014 - 9 TaBVGa 11/14   

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https://dejure.org/2014,8728
LAG Hessen, 20.02.2014 - 9 TaBVGa 11/14 (https://dejure.org/2014,8728)
LAG Hessen, Entscheidung vom 20.02.2014 - 9 TaBVGa 11/14 (https://dejure.org/2014,8728)
LAG Hessen, Entscheidung vom 20. Februar 2014 - 9 TaBVGa 11/14 (https://dejure.org/2014,8728)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abbruch einer Betriebsratswahl; Nichtigkeit einer Betriebsratswahl; Beanstandung eines Wahlvorschlags; Prüfung des Wahlvorschlags; Anfechtung der Betriebsratswahl

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Kein Abbruch der BR-Wahl wegen verzögerter Prüfung eines Wahlvorschlags

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Kein Abbruch der BR-Wahl wegen verzögerter Prüfung eines Wahlvorschlags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WO § 7 Abs. 2 S. 2
    Abbruch einer Betriebsratswahl

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Betriebsratswahl nur bei groben Verstößen gegen wesentliche Wahlrechtsgrundsätze nichtig

  • k44.de (Kurzinformation)

    Abbruch einer Betriebsratswahl

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 27.07.2011 - 7 ABR 61/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Hessen, 20.02.2014 - 9 TaBVGa 11/14
    Ein Abbruch einer Betriebsratswahl kommt als Folge der Entscheidung des BAG vom 27. Juli 2011 (- 7 ABR 61/10 - EzA § 19 BetrVG 2001 Nr. 8) nur in Betracht, wenn die geplante Wahl mit einiger Sicherheit nichtig wäre.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Beschluss vom 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - EzA § 19 BetrVG 2001 Nr. 8; ebenso LAG Düsseldorf Beschluss vom 13. März 2013 - 9 TaBVGa 5/13 - Juris; LAG Hamm Beschluss vom 6. Sept. 2013 - 7 TaBVGa 7/13 - NZA-RR 2013, 637 = Juris; LAG Hamm Beschluss vom 19. März 2012 - 10 TaBVGa 5/12 - AiB 2013, 718 = Juris), durch welche die noch bei den turnusmäßigen Betriebsratswahlen 2010 streitige Frage höchstrichterlich entschieden ist und von der abzuweichen der Streitfall keine Veranlassung bietet, kommt ein Wahlabbruch nur bei voraussichtlicher Nichtigkeit der Wahl in Betracht.

  • LAG Hamm, 19.03.2012 - 10 TaBVGa 5/12

    Betriebsratswahl bei Aldi in Greven kann mit der Liste "Die Wende" stattfinden -

    Auszug aus LAG Hessen, 20.02.2014 - 9 TaBVGa 11/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Beschluss vom 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - EzA § 19 BetrVG 2001 Nr. 8; ebenso LAG Düsseldorf Beschluss vom 13. März 2013 - 9 TaBVGa 5/13 - Juris; LAG Hamm Beschluss vom 6. Sept. 2013 - 7 TaBVGa 7/13 - NZA-RR 2013, 637 = Juris; LAG Hamm Beschluss vom 19. März 2012 - 10 TaBVGa 5/12 - AiB 2013, 718 = Juris), durch welche die noch bei den turnusmäßigen Betriebsratswahlen 2010 streitige Frage höchstrichterlich entschieden ist und von der abzuweichen der Streitfall keine Veranlassung bietet, kommt ein Wahlabbruch nur bei voraussichtlicher Nichtigkeit der Wahl in Betracht.

    Der Hilfsantrag ist ebenfalls unbegründet, denn die dargestellten Hürden gelten auch für einen korrigierenden Eingriff in das Wahlverfahren (ebenso LAG Hamm Beschluss vom 19. März 2012 - 10 TaBVGa 5/12 - Juris).

  • BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 21/11

    Wahlanfechtung - Prüfpflicht - Stützunterschrift

    Auszug aus LAG Hessen, 20.02.2014 - 9 TaBVGa 11/14
    Die Prüfpflicht erstreckt sich zunächst auf alle erkennbaren Unwirksamkeitsgründe für den eingereichten Wahlvorschlag, die der Wahlvorstand bei der Prüfung der äußeren Gestaltung der eingereichten Urkunde unschwer erkennen kann (BAG Beschluss vom 15. Mai 2013 - 7 ABR 40/11 - EzA § 14 BetrVG 2001 Nr. 3; BAG Beschluss vom 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - EzA § 19 BetrVG 2001 Nr. 9).

    6 4. Die Verletzung der Prüfungspflicht ist ein Anfechtungsgrund (BAG Beschluss vom 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - EzA § 19 BetrVG 2001 Nr. 9; LAG Düsseldorf Beschluss vom 17. Mai 2010 - 11 TaBVGa 7/10 - Juris).

  • LAG Hamm, 06.09.2013 - 7 TaBVGa 7/13

    Streit über die Wirksamkeit der Bestellung des Wahlvorstandes

    Auszug aus LAG Hessen, 20.02.2014 - 9 TaBVGa 11/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Beschluss vom 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - EzA § 19 BetrVG 2001 Nr. 8; ebenso LAG Düsseldorf Beschluss vom 13. März 2013 - 9 TaBVGa 5/13 - Juris; LAG Hamm Beschluss vom 6. Sept. 2013 - 7 TaBVGa 7/13 - NZA-RR 2013, 637 = Juris; LAG Hamm Beschluss vom 19. März 2012 - 10 TaBVGa 5/12 - AiB 2013, 718 = Juris), durch welche die noch bei den turnusmäßigen Betriebsratswahlen 2010 streitige Frage höchstrichterlich entschieden ist und von der abzuweichen der Streitfall keine Veranlassung bietet, kommt ein Wahlabbruch nur bei voraussichtlicher Nichtigkeit der Wahl in Betracht.
  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 25/03

    Betriebsratswahl - Nichtigkeit - Verkennung des Betriebsbegriffs

    Auszug aus LAG Hessen, 20.02.2014 - 9 TaBVGa 11/14
    Die Betriebsratswahl muss "den Stempel der Nichtigkeit auf der Stern tragen" (BAG Beschluss vom 19.Nov. 2003 - 7 ABR 25/03 - EzA § 19 BetrVG 2001 Nr. 2).
  • BAG, 15.05.2013 - 7 ABR 40/11

    Betriebsratswahl - Gewerkschaftsliste

    Auszug aus LAG Hessen, 20.02.2014 - 9 TaBVGa 11/14
    Die Prüfpflicht erstreckt sich zunächst auf alle erkennbaren Unwirksamkeitsgründe für den eingereichten Wahlvorschlag, die der Wahlvorstand bei der Prüfung der äußeren Gestaltung der eingereichten Urkunde unschwer erkennen kann (BAG Beschluss vom 15. Mai 2013 - 7 ABR 40/11 - EzA § 14 BetrVG 2001 Nr. 3; BAG Beschluss vom 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - EzA § 19 BetrVG 2001 Nr. 9).
  • LAG Düsseldorf, 17.05.2010 - 11 TaBVGa 7/10

    Anfechtbarkeit einer Betriebsratswahl bei unterlassener unverzüglicher Prüfung

    Auszug aus LAG Hessen, 20.02.2014 - 9 TaBVGa 11/14
    6 4. Die Verletzung der Prüfungspflicht ist ein Anfechtungsgrund (BAG Beschluss vom 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - EzA § 19 BetrVG 2001 Nr. 9; LAG Düsseldorf Beschluss vom 17. Mai 2010 - 11 TaBVGa 7/10 - Juris).
  • BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07

    Betriebsratswahl - Wahlausschreiben - Prüfungspflicht des Wahlvor-stands

    Auszug aus LAG Hessen, 20.02.2014 - 9 TaBVGa 11/14
    Sind z.B. berechtigte Rückfragen an den Listenführer im Rahmen der Aufklärungspflicht des Wahlvorstandes geboten (dazu BAG Beschluss vom 21. Jan. 2009 - 7 ABR 65/07 - EzA § 19 BetrVG 2001 Nr. 7; Hess. LAG Beschluss vom 21. Dez. 2009 - 9 TaBVGa 242/09 - Juris), ist der Wahlvorstand nicht verpflichtet, Zwischenergebnisse seiner Prüfung mitzuteilen.
  • LAG Düsseldorf, 13.03.2013 - 9 TaBVGa 5/13

    Beteiligung der Wahlvorstände anderer unselbständiger Betriebsteile im

    Auszug aus LAG Hessen, 20.02.2014 - 9 TaBVGa 11/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Beschluss vom 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - EzA § 19 BetrVG 2001 Nr. 8; ebenso LAG Düsseldorf Beschluss vom 13. März 2013 - 9 TaBVGa 5/13 - Juris; LAG Hamm Beschluss vom 6. Sept. 2013 - 7 TaBVGa 7/13 - NZA-RR 2013, 637 = Juris; LAG Hamm Beschluss vom 19. März 2012 - 10 TaBVGa 5/12 - AiB 2013, 718 = Juris), durch welche die noch bei den turnusmäßigen Betriebsratswahlen 2010 streitige Frage höchstrichterlich entschieden ist und von der abzuweichen der Streitfall keine Veranlassung bietet, kommt ein Wahlabbruch nur bei voraussichtlicher Nichtigkeit der Wahl in Betracht.
  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04

    Betriebsratswahl - Prüfung von Wahlvorschlägen

    Auszug aus LAG Hessen, 20.02.2014 - 9 TaBVGa 11/14
    Dies kann sich nicht nur aus einer körperlich festen Verbindung der Blätter ergeben, sondern auch aus sonstigen, den Schriftstücken anhaftenden Merkmalen (BAG Beschluss vom 25. Mai 2005 - 7 ABR 39/04 - EzA § 14 BetrVG 2001 Nr. 1 = Juris).
  • LAG Hamm, 25.04.2023 - 7 TaBV 169/22

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl; Anfechtbarkeit einer Betriebsratswahl;

    Die Arbeitgeberin stütze sich auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hessen vom 20.02.2014 zum Aktenzeichen 9 TaBVGa 11/14, wonach willkürliches und manipulatives Verhalten des Wahlvorstandes die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl zur Folge haben kann.

    cc) Zutreffend hat das Arbeitsgericht auf Seite 7 der angegriffenen Entscheidung darauf hingewiesen, dass es in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung wie auch in der Literatur Hinweise gibt, dass eine Wahlnichtigkeit auch gegeben sein kann, wenn ein willkürliches und manipulatives Verhalten des Wahlvorstandes festzustellen ist, das allerdings in seinem Ausmaß dann die nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aufgestellten Voraussetzungen der Wahlnichtigkeit erfüllen muss (so LAGHessen, Beschluss vom 20.02.2014, 9 TaBVGa 11/14).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2021 - 21 TaBVGa 1658/21

    Betriebsratswahl - Beanstandung und Berichtigung eines Wahlvorschlages -

    Im Hinblick auf diese gesetzliche Wertung werden teilweise aber auch korrigierende Eingriffe im Vorfeld der Wahl ausgeschlossen (Hessisches LAG 20. Februar 2014 - 9 TaBVGa 11/14 - unter 8 der Gründe zitiert nach juris; LAG Hamm 19. März 2012 - 10 TaBVGa 5/12 - unter II der Gründe zitiert nach juris) .
  • LAG Hessen, 03.04.2014 - 9 TaBVGa 42/14

    Wahlvorstand und Übergabe von Beschäftigtenlisten

    5 Zum anderen kommt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Beschluss vom 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - EzA § 19 BetrVG 2001 Nr. 8; ebenso Hess. LAG Beschluss vom 27. März 2014 - 9 TaBVGa 38/14 - Hess. LAG Beschluss vom 20. Febr. 2014 - 9 TaBVGa 19/14 - Hess. LAG Beschluss vom 20. Febr. 2014 - 9 TaBVGa 11/14 - LAG Düsseldorf Beschluss vom 13. März 2013 - 9 TaBVGa 5/13 - Juris; LAG Hamm Beschluss vom 6. Sept. 2013 - 7 TaBVGa 7/13 - NZA-RR 2013, 637 = Juris; LAG Hamm Beschluss vom 19. März 2012 - 10 TaBVGa 5/12 - AiB 2013, 718 = Juris), durch welche die noch bei den turnusmäßigen Betriebsratswahlen 2010 streitige Frage höchstrichterlich entschieden ist und von der abzuweichen der Streitfall keine Veranlassung bietet, ein Wahlabbruch nur bei voraussichtlicher Nichtigkeit der Wahl in Betracht.
  • ArbG Bielefeld, 12.10.2022 - 3 BV 49/22
    Der Arbeitgeberin ist im Grundsatz zwar zuzugeben, dass ein willkürliches und manipulatives Verhalten des Wahlvorstandes - im Ausnahmefall - die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl zur Folge haben kann (vgl. LAG Hessen v. 20.02.2014, 9 TaBVGa 11/14; Thüsing , in: Richardi, BetrVG, § 19, Rn. 86).
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