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   LAG Hessen, 20.02.2015 - 9 Ta 606/14   

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https://dejure.org/2015,26906
LAG Hessen, 20.02.2015 - 9 Ta 606/14 (https://dejure.org/2015,26906)
LAG Hessen, Entscheidung vom 20.02.2015 - 9 Ta 606/14 (https://dejure.org/2015,26906)
LAG Hessen, Entscheidung vom 20. Februar 2015 - 9 Ta 606/14 (https://dejure.org/2015,26906)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 48 I a ArbGG, § 29 ZPO, § 143 InsO
    Für eine Klage des Insolvenzverwalters auf Rückgewähr von Leistungen aus dem Arbeitsverhältnis aufgrund einer Insolvenzanfechtung gilt die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsortes nach § 48 Abs. 1 a ArbGG.Die Anfechtungsklage nach §§ 129, 143 InsO fällt nicht in den ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltung der örtlichen Zuständigkeit des Arbeitsortes für eine Klage des Insolvenzverwalters auf Rückgewähr von Leistungen aus dem Arbeitsverhältnis aufgrund einer Insolvenzanfechtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 48 I a; ZPO § 29; InsO § 143
    Örtliche Zuständigkeit; Arbeitsort; Insolvenzverwalter; Insolvenzanfechtung; Rückgewährsansprüche

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 48 I a; ZPO § 29 ; InsO § 143
    Örtliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für eine Klage des Insolvenzverwalters auf Rückgewähr von Leistungen aufgrund Insolvenzanfechtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • GemSOGB, 27.09.2010 - GmS-OGB 1/09

    Rechtsweg - Klage des Insolvenzverwalters gegen einen Arbeitnehmer des Schuldners

    Auszug aus LAG Hessen, 20.02.2015 - 9 Ta 606/14
    Nach dem Beschluss des Gemeinsamen Senates der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. Sept. 2010 - GmS-OGB 1/09 - sei der Rechtsstreit als Rechtsstreitigkeit aus dem Arbeitsverhältnis zu qualifizieren.

    Der Streit um den geltend gemachten Anfechtungsanspruch sei nach der Entscheidung des Gemeinsamen Senates der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. Sept. 2010 - GmS- OGB 1/09 - als Rechtsstreitigkeit aus dem Arbeitsverhältnis zu qualifizieren.

    b) Der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes hat in seiner Entscheidung vom 27. Sept. 2010 (- GmS-OGB 1/09 -) für eine Klage des Insolvenzverwalters gegen einen Arbeitnehmer des Schuldners auf Rückgewähr vom Schuldner geleisteter Vergütung nach § 143 Abs. 1 InsO den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen bejaht, weil es sich um eine Rechtsstreitigkeit handele, die aus dem Arbeitsverhältnis entspringe.

  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.07.2014 - 5 SHa 6/14

    Örtliche Zuständigkeit - Arbeitsort im Sinne von § 48 Abs 1a S 1 ArbGG -

    Auszug aus LAG Hessen, 20.02.2015 - 9 Ta 606/14
    Auch wenn dessen außerordentliche Beschwerde zugunsten des Klägers entgegen der Ablehnung in der Rechtsprechung seit Einführung der Anhörungsrüge nach § 78 a ArbGG (etwa Hess. LAG Beschluss vom 26. Aug. 2008 - 4 Ta 308/08 - [...]; Hess. LAG Beschluss vom 17. Juni 2008 - 1/6 Ta 226/08 - [...]) als statthaft angesehen würde (wie etwa LAG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 23. Juli 2014 - 5 SHa 6/14 - [...]; LAG Hamm Beschluss vom 12. Aug. 2013 - 1 Ta 397/13 - [...]; LAG Rheinland- Pfalz Beschluss vom 25. Juli 2006 - 2 Ta 111/06 - [...]), hätte diese in der Sache keinen Erfolg.
  • OLG Karlsruhe, 14.02.1979 - 6 U 111/78
    Auszug aus LAG Hessen, 20.02.2015 - 9 Ta 606/14
    1893 (- VI. 225/92 - RGZ 30, 402; ebenso OLG Karlsruhe Urteil vom 14. Febr. 1979 - 6 U 111/78 - MDR 1979, 681 [OLG Karlsruhe 14.02.1979 - 6 U 111/78] = [...]; MünchKomm-ZPO/Patzina 4. Aufl. § 29 Rz. 14; Zöller- Vollkommer 30. Aufl. § 29 Rz. 13, 15) zur Konkursanfechtung entschieden, dass die Vergleichsanfechtung nur zur Unwirksamkeit der Leistung gegenüber den Gläubigern führt und der Rückgewährsanspruch keine aus dem Vertrag entspringende Verpflichtung ist.
  • LAG Hamm, 12.08.2013 - 1 Ta 397/13

    Unanfechtbarkeit eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus LAG Hessen, 20.02.2015 - 9 Ta 606/14
    Auch wenn dessen außerordentliche Beschwerde zugunsten des Klägers entgegen der Ablehnung in der Rechtsprechung seit Einführung der Anhörungsrüge nach § 78 a ArbGG (etwa Hess. LAG Beschluss vom 26. Aug. 2008 - 4 Ta 308/08 - [...]; Hess. LAG Beschluss vom 17. Juni 2008 - 1/6 Ta 226/08 - [...]) als statthaft angesehen würde (wie etwa LAG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 23. Juli 2014 - 5 SHa 6/14 - [...]; LAG Hamm Beschluss vom 12. Aug. 2013 - 1 Ta 397/13 - [...]; LAG Rheinland- Pfalz Beschluss vom 25. Juli 2006 - 2 Ta 111/06 - [...]), hätte diese in der Sache keinen Erfolg.
  • BAG, 17.04.1997 - 5 AS 8/97
    Auszug aus LAG Hessen, 20.02.2015 - 9 Ta 606/14
    Eine offensichtlich gesetzwidrige Verweisung und damit eine Ausnahme von der gesetzlichen Regel, dass Verweisungsbeschlüsse bindend sind, ist nicht schon immer dann anzunehmen, wenn von einer ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung abgewichen wird (BAG Beschluss vom 17. April 1997 - 5 AS 8/97 - [...]).
  • BAG, 20.03.1998 - 5 AZB 7/98
    Auszug aus LAG Hessen, 20.02.2015 - 9 Ta 606/14
    Auch wenn man eine außerordentliche Beschwerde gegen die arbeitsgerichtliche Entscheidung über die örtliche Zuständigkeit zuließe, eröffnete dies nicht den Instanzenzug zum Bundesarbeitsgericht (BAG Beschluss vom 20. März 1998 - 5 AZB 7/98 - [...]).
  • RG, 02.01.1893 - VI 225/92

    Gerichtsstand bei Anfechtungsklagen.

    Auszug aus LAG Hessen, 20.02.2015 - 9 Ta 606/14
    1893 (- VI. 225/92 - RGZ 30, 402; ebenso OLG Karlsruhe Urteil vom 14. Febr. 1979 - 6 U 111/78 - MDR 1979, 681 [OLG Karlsruhe 14.02.1979 - 6 U 111/78] = [...]; MünchKomm-ZPO/Patzina 4. Aufl. § 29 Rz. 14; Zöller- Vollkommer 30. Aufl. § 29 Rz. 13, 15) zur Konkursanfechtung entschieden, dass die Vergleichsanfechtung nur zur Unwirksamkeit der Leistung gegenüber den Gläubigern führt und der Rückgewährsanspruch keine aus dem Vertrag entspringende Verpflichtung ist.
  • LAG Hessen, 17.06.2008 - 6 Ta 226/08

    Keine Beschwerde gegen den Beschluss über die Verweisung an das örtlich

    Auszug aus LAG Hessen, 20.02.2015 - 9 Ta 606/14
    Auch wenn dessen außerordentliche Beschwerde zugunsten des Klägers entgegen der Ablehnung in der Rechtsprechung seit Einführung der Anhörungsrüge nach § 78 a ArbGG (etwa Hess. LAG Beschluss vom 26. Aug. 2008 - 4 Ta 308/08 - [...]; Hess. LAG Beschluss vom 17. Juni 2008 - 1/6 Ta 226/08 - [...]) als statthaft angesehen würde (wie etwa LAG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 23. Juli 2014 - 5 SHa 6/14 - [...]; LAG Hamm Beschluss vom 12. Aug. 2013 - 1 Ta 397/13 - [...]; LAG Rheinland- Pfalz Beschluss vom 25. Juli 2006 - 2 Ta 111/06 - [...]), hätte diese in der Sache keinen Erfolg.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.07.2006 - 2 Ta 111/06

    Außerordentliche Beschwerde gegen Verweisungsbeschluss

    Auszug aus LAG Hessen, 20.02.2015 - 9 Ta 606/14
    Auch wenn dessen außerordentliche Beschwerde zugunsten des Klägers entgegen der Ablehnung in der Rechtsprechung seit Einführung der Anhörungsrüge nach § 78 a ArbGG (etwa Hess. LAG Beschluss vom 26. Aug. 2008 - 4 Ta 308/08 - [...]; Hess. LAG Beschluss vom 17. Juni 2008 - 1/6 Ta 226/08 - [...]) als statthaft angesehen würde (wie etwa LAG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 23. Juli 2014 - 5 SHa 6/14 - [...]; LAG Hamm Beschluss vom 12. Aug. 2013 - 1 Ta 397/13 - [...]; LAG Rheinland- Pfalz Beschluss vom 25. Juli 2006 - 2 Ta 111/06 - [...]), hätte diese in der Sache keinen Erfolg.
  • LAG Hessen, 26.08.2008 - 4 Ta 308/08

    Gerichtsstand bei häuslichen Home-Office - Beschwerde gegen Verweisungsbeschluss

    Auszug aus LAG Hessen, 20.02.2015 - 9 Ta 606/14
    Auch wenn dessen außerordentliche Beschwerde zugunsten des Klägers entgegen der Ablehnung in der Rechtsprechung seit Einführung der Anhörungsrüge nach § 78 a ArbGG (etwa Hess. LAG Beschluss vom 26. Aug. 2008 - 4 Ta 308/08 - [...]; Hess. LAG Beschluss vom 17. Juni 2008 - 1/6 Ta 226/08 - [...]) als statthaft angesehen würde (wie etwa LAG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 23. Juli 2014 - 5 SHa 6/14 - [...]; LAG Hamm Beschluss vom 12. Aug. 2013 - 1 Ta 397/13 - [...]; LAG Rheinland- Pfalz Beschluss vom 25. Juli 2006 - 2 Ta 111/06 - [...]), hätte diese in der Sache keinen Erfolg.
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