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   LAG Hessen, 20.08.2018 - 16 TaBVGa 159/18   

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https://dejure.org/2018,34690
LAG Hessen, 20.08.2018 - 16 TaBVGa 159/18 (https://dejure.org/2018,34690)
LAG Hessen, Entscheidung vom 20.08.2018 - 16 TaBVGa 159/18 (https://dejure.org/2018,34690)
LAG Hessen, Entscheidung vom 20. August 2018 - 16 TaBVGa 159/18 (https://dejure.org/2018,34690)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    §§ 935, 940 ZPO, § 177 Absatz 6 Satz 2 SGB IX, § 20 Absatz 3 Satz 2 BetrVG
    Auf die Freistellung von Schulungen für Betriebsratsmitglieder - für Mitglieder des Wahlvorstands zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung gilt nichts anderes - gerichtete einstweilige Verfügungen sind zulässig, weil gemäß §§ 85 Abs. 2 ArbGG, 935, 940 ZPO auch im ...

  • IWW

    § 87 Abs. 1 ArbGG, § ... 87 Abs. 2 S. 1, § 66 Abs. 1 S. 1, § 89 Abs. 1, 2 ArbGG, § 594 ZPO, §§ 935, 940 ZPO, §§ 85 Abs. 2 ArbGG, 935, § 177 Absatz 6 Satz 2 SGB IX, § 20 Absatz 3 Satz 2 BetrVG, § 92 Abs. 1 S. 3 ArbGG

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung - Schulung des Wahlvorstands zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schulung des Wahlvorstands zur Wahl einer Schwerbehindertenvertretung

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung auf Freistellung von Betriebsratsmitgliedern des Wahlvorstands für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung zu einer Schulungsmaßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Freistellung von Mitgliedern des Wahlvorstands für eine Schulungsmaßnahme

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der Anspruch des Wahlvorstands der SBV-Wahl auf eine Schulung vor der Wahl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2019, 94
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 07.06.1984 - 6 AZR 3/82

    Schulung eines erstmals berufenen Wahlvorstandsmitglieds

    Auszug aus LAG Hessen, 20.08.2018 - 16 TaBVGa 159/18
    Zur Betätigung im Wahlvorstand gehört auch die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung zur Unterweisung in die Aufgaben eines Wahlvorstandes (vgl. BAG 7, 06.1984 - 6 AZR 3/82 - AP Nr. 10 zu § 20 BetrVG 1972; 5.3. 1974 - 1 AZR 50/73 - AP Nr. 5 zu § 20 BetrVG 1972).

    Bei erstmals berufenen Wahlvorstandsmitgliedern ist wie bei neuen Betriebsratsmitgliedern (vgl. BAG, Beschluss vom 21.11.1978, AP Nr. 35 zu § 37 BetrVG 1972) im Regelfall aber die Erforderlichkeit der Vermittlung von Kenntnissen über die Wahlvorschriften zu bejahen, ohne dass dies vom betreffenden Wahlvorstandsmitglied näher dargelegt werden muss (BAG 7, 06.1984 - 6 AZR 3/82 - AP Nr. 10 zu § 20 BetrVG 1972; anders noch BAG, Urt. vom 26.6. 1973 - 1 AZR 170/73 - AP Nr. AP Nr. 4 zu § 20 BetrVG 1972).

  • BAG, 14.01.2015 - 7 ABR 95/12

    Betriebsrat - Schulung - Mobbingseminar

    Auszug aus LAG Hessen, 20.08.2018 - 16 TaBVGa 159/18
    Er muss nicht die kostengünstigste Schulungsveranstaltung auswählen, wenn er eine andere Schulung für qualitativ besser hält (Bundesarbeitsgericht 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn. 13).
  • LAG Hessen, 04.11.2013 - 16 TaBVGa 179/13

    Anspruch auf Teilnahme an Betriebsratsschulung

    Auszug aus LAG Hessen, 20.08.2018 - 16 TaBVGa 159/18
    So würde der Schulungsanspruch letztlich vereitelt (Hessisches Landesarbeitsgericht 4. November 2013 - 16 TaBVGa 179/13 - Rn. 18; 5. August 2013 - 16 TaBVGa 21/13; 4. April 2013 - 16 TaBVGa 57/13 - Rn. 29).
  • LAG Hessen, 04.04.2013 - 16 TaBVGa 57/13

    Einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren - Schulungsteilnahme - zweites

    Auszug aus LAG Hessen, 20.08.2018 - 16 TaBVGa 159/18
    So würde der Schulungsanspruch letztlich vereitelt (Hessisches Landesarbeitsgericht 4. November 2013 - 16 TaBVGa 179/13 - Rn. 18; 5. August 2013 - 16 TaBVGa 21/13; 4. April 2013 - 16 TaBVGa 57/13 - Rn. 29).
  • LAG Hessen, 14.01.2010 - 9 TaBVGa 229/09

    Erforderlichkeit einer Schulung der Vertrauensperson der

    Auszug aus LAG Hessen, 20.08.2018 - 16 TaBVGa 159/18
    Entscheidend für die Zulässigkeit einer Befriedigungsverfügung ist in den Fällen der Dringlichkeit wegen der Gefahr eines irreversiblen Rechtsverlusts eine Abwägung der Interessen der Beteiligten im jeweils gegebenen Einzelfall (Hess. LAG 14. Januar 2010 -9 TaBVGa 229/09, Rn. 6).
  • BAG, 05.03.1974 - 1 AZR 50/73

    Lohnanspruch - Wahlvorstandsmitglied - Geltendmachung - Urteilsverfahren -

    Auszug aus LAG Hessen, 20.08.2018 - 16 TaBVGa 159/18
    Zur Betätigung im Wahlvorstand gehört auch die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung zur Unterweisung in die Aufgaben eines Wahlvorstandes (vgl. BAG 7, 06.1984 - 6 AZR 3/82 - AP Nr. 10 zu § 20 BetrVG 1972; 5.3. 1974 - 1 AZR 50/73 - AP Nr. 5 zu § 20 BetrVG 1972).
  • BAG, 26.06.1973 - 1 AZR 170/73

    Wahlvorstandsmitglied - Fortzahlung des Lohnes - Darlegungslast - Beweislast -

    Auszug aus LAG Hessen, 20.08.2018 - 16 TaBVGa 159/18
    Bei erstmals berufenen Wahlvorstandsmitgliedern ist wie bei neuen Betriebsratsmitgliedern (vgl. BAG, Beschluss vom 21.11.1978, AP Nr. 35 zu § 37 BetrVG 1972) im Regelfall aber die Erforderlichkeit der Vermittlung von Kenntnissen über die Wahlvorschriften zu bejahen, ohne dass dies vom betreffenden Wahlvorstandsmitglied näher dargelegt werden muss (BAG 7, 06.1984 - 6 AZR 3/82 - AP Nr. 10 zu § 20 BetrVG 1972; anders noch BAG, Urt. vom 26.6. 1973 - 1 AZR 170/73 - AP Nr. AP Nr. 4 zu § 20 BetrVG 1972).
  • BAG, 15.05.1986 - 6 ABR 74/83

    Erforderlichkeit einer Betriebsrats-Schulung auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit

    Auszug aus LAG Hessen, 20.08.2018 - 16 TaBVGa 159/18
    Insoweit steht ihm ein Beurteilungsspielraum zu (Bundesarbeitsgericht 15. Mai 1986 - 6 ABR 74/83 - Rn. 21).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.05.2023 - 5 TaBVGa 1/23

    Einstweiliges Verfügungsverfahren - Fristgerechte Vorlage von Dienstplänen beim

    Der Gläubiger muss auf die Erfüllung der begehrten Leistung dringend angewiesen sein, um nicht einen irreparablen Rechtsnachteil zu erleiden (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. November 2021 - 3 SaGa 4/21 - Rn. 20, juris; LAG Hessen, Beschluss vom 20. August 2018 - 16 TaBVGa 159/18 - Rn. 20, juris = NZA-RR 2019, 94).
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