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   LAG Hessen, 20.10.2009 - 13 Sa 1235/09   

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LAG Hessen, 20.10.2009 - 13 Sa 1235/09 (https://dejure.org/2009,19368)
LAG Hessen, Entscheidung vom 20.10.2009 - 13 Sa 1235/09 (https://dejure.org/2009,19368)
LAG Hessen, Entscheidung vom 20. Oktober 2009 - 13 Sa 1235/09 (https://dejure.org/2009,19368)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 307 Abs 1 S 1 BGB
    Eigenkündigung - Rückzahlungsklausel - unangemessene Benachteiligung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame Rückzahlungsklausel für Weiterbildungskosten bei fehlender Differenzierung des Verantwortungsbereiches einer Eigenkündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame Rückzahlungsklausel für Weiterbildungskosten bei fehlender Differenzierung des Verantwortungsbereiches einer Eigenkündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 900/07

    Fortbildungsvertrag - Bindungsdauer - Verbot der geltungserhaltende Reduktion -

    Auszug aus LAG Hessen, 20.10.2009 - 13 Sa 1235/09
    Grundsätzlich sind einzelvertragliche Vereinbarungen über die Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten im Fall vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses zulässig, müssen sich aber gegebenenfalls eine Inhaltskontrolle gemäß § 305 ff BGB gefallen lassen (vgl. dazu allgemein z. B. ErfK-Preis, 9. Auflage 2009, § 611 BGB Randziffer 436 ff m. w. N. und BAG vom 14. Januar 2009 - 3 AZR 900/07-; NZA 2009, 666).

    Diese Voraussetzungen liegen hier vor: Arbeitnehmer - und damit auch der Kläger - sind Verbraucher im Sinne von § 13 BGB (BAG vom 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 -, BAGE 115, 19 und ständig, zuletzt BAG vom 14. Januar 2009, a. a. O.).

    Das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB liefe weitgehend leer (BAG vom 14. Januar 2009 a. a. O.; BAG vom 19. Dezember 2006 - 9 AZR 294/06 -, AP Nr. 21 zu § 611 BGB Sachbezüge).

    Auch darauf hat das Arbeitsgericht bereits zutreffend hingewiesen (vgl. dazu ebenso BAG vom 14. Januar 2009, a. a. O.).

  • BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 294/06

    AGB-Kontrolle - Privatnutzung eines Firmenwagens - Widerruf

    Auszug aus LAG Hessen, 20.10.2009 - 13 Sa 1235/09
    Das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB liefe weitgehend leer (BAG vom 14. Januar 2009 a. a. O.; BAG vom 19. Dezember 2006 - 9 AZR 294/06 -, AP Nr. 21 zu § 611 BGB Sachbezüge).
  • BAG, 18.01.2006 - 7 AZR 191/05

    Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hessen, 20.10.2009 - 13 Sa 1235/09
    Dazu gehören auch Regelungen, die die Umstände des vom Verwender gemachten Hauptleistungsversprechens ausgestalten (BAG von 18. Januar 2006 - 7 AZR 191/05 -, AP Nr. 8 zu § 305 BGB).
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Hessen, 20.10.2009 - 13 Sa 1235/09
    Diese Voraussetzungen liegen hier vor: Arbeitnehmer - und damit auch der Kläger - sind Verbraucher im Sinne von § 13 BGB (BAG vom 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 -, BAGE 115, 19 und ständig, zuletzt BAG vom 14. Januar 2009, a. a. O.).
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle

    Auszug aus LAG Hessen, 20.10.2009 - 13 Sa 1235/09
    Eine Abwälzung ist deshalb unzulässig für den Fall, dass der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt (BAG vom 06. Mai 1998 - 5 AZR 535/97 -, BAGE 88, 340), die arbeitgeberseitige Kündigung sonst auf Gründen beruht, die nicht mit dem vertragswidrigen Verhalten des Arbeitnehmers zusammenhängen (BAG vom 24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 -, BAGE 111, 157), der Arbeitgeber nicht bereit und in der Lage ist, den Arbeitnehmer seiner Ausbildung entsprechend zu beschäftigen (BAG vom 05. Dezember 2002 - 6 AZR 537/00 - AP Nr. 11 zu § 5 BBiG) oder das Arbeitsverhältnis auf Grund einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers endet, die durch ein Fehlverhalten des Arbeitgebers ausgelöst wurde (BAG vom 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 -, BAGE 118, 36 und BAG vom 23. Januar 2007 - 9 AZR 482/06 -, NZA 2007, 748).
  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 482/06

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB-Inhaltskontrolle

    Auszug aus LAG Hessen, 20.10.2009 - 13 Sa 1235/09
    Eine Abwälzung ist deshalb unzulässig für den Fall, dass der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt (BAG vom 06. Mai 1998 - 5 AZR 535/97 -, BAGE 88, 340), die arbeitgeberseitige Kündigung sonst auf Gründen beruht, die nicht mit dem vertragswidrigen Verhalten des Arbeitnehmers zusammenhängen (BAG vom 24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 -, BAGE 111, 157), der Arbeitgeber nicht bereit und in der Lage ist, den Arbeitnehmer seiner Ausbildung entsprechend zu beschäftigen (BAG vom 05. Dezember 2002 - 6 AZR 537/00 - AP Nr. 11 zu § 5 BBiG) oder das Arbeitsverhältnis auf Grund einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers endet, die durch ein Fehlverhalten des Arbeitgebers ausgelöst wurde (BAG vom 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 -, BAGE 118, 36 und BAG vom 23. Januar 2007 - 9 AZR 482/06 -, NZA 2007, 748).
  • BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 537/00

    Rückzahlung von Studiengebühren

    Auszug aus LAG Hessen, 20.10.2009 - 13 Sa 1235/09
    Eine Abwälzung ist deshalb unzulässig für den Fall, dass der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt (BAG vom 06. Mai 1998 - 5 AZR 535/97 -, BAGE 88, 340), die arbeitgeberseitige Kündigung sonst auf Gründen beruht, die nicht mit dem vertragswidrigen Verhalten des Arbeitnehmers zusammenhängen (BAG vom 24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 -, BAGE 111, 157), der Arbeitgeber nicht bereit und in der Lage ist, den Arbeitnehmer seiner Ausbildung entsprechend zu beschäftigen (BAG vom 05. Dezember 2002 - 6 AZR 537/00 - AP Nr. 11 zu § 5 BBiG) oder das Arbeitsverhältnis auf Grund einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers endet, die durch ein Fehlverhalten des Arbeitgebers ausgelöst wurde (BAG vom 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 -, BAGE 118, 36 und BAG vom 23. Januar 2007 - 9 AZR 482/06 -, NZA 2007, 748).
  • BAG, 24.06.2004 - 6 AZR 383/03

    Ausbildungskosten - Erstattung bei Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 20.10.2009 - 13 Sa 1235/09
    Eine Abwälzung ist deshalb unzulässig für den Fall, dass der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt (BAG vom 06. Mai 1998 - 5 AZR 535/97 -, BAGE 88, 340), die arbeitgeberseitige Kündigung sonst auf Gründen beruht, die nicht mit dem vertragswidrigen Verhalten des Arbeitnehmers zusammenhängen (BAG vom 24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 -, BAGE 111, 157), der Arbeitgeber nicht bereit und in der Lage ist, den Arbeitnehmer seiner Ausbildung entsprechend zu beschäftigen (BAG vom 05. Dezember 2002 - 6 AZR 537/00 - AP Nr. 11 zu § 5 BBiG) oder das Arbeitsverhältnis auf Grund einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers endet, die durch ein Fehlverhalten des Arbeitgebers ausgelöst wurde (BAG vom 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 -, BAGE 118, 36 und BAG vom 23. Januar 2007 - 9 AZR 482/06 -, NZA 2007, 748).
  • BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 535/97

    Rückzahlung von Ausbildungskosten nach betriebsbedingter Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 20.10.2009 - 13 Sa 1235/09
    Eine Abwälzung ist deshalb unzulässig für den Fall, dass der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt (BAG vom 06. Mai 1998 - 5 AZR 535/97 -, BAGE 88, 340), die arbeitgeberseitige Kündigung sonst auf Gründen beruht, die nicht mit dem vertragswidrigen Verhalten des Arbeitnehmers zusammenhängen (BAG vom 24. Juni 2004 - 6 AZR 383/03 -, BAGE 111, 157), der Arbeitgeber nicht bereit und in der Lage ist, den Arbeitnehmer seiner Ausbildung entsprechend zu beschäftigen (BAG vom 05. Dezember 2002 - 6 AZR 537/00 - AP Nr. 11 zu § 5 BBiG) oder das Arbeitsverhältnis auf Grund einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers endet, die durch ein Fehlverhalten des Arbeitgebers ausgelöst wurde (BAG vom 11. April 2006 - 9 AZR 610/05 -, BAGE 118, 36 und BAG vom 23. Januar 2007 - 9 AZR 482/06 -, NZA 2007, 748).
  • LAG Nürnberg, 15.08.2006 - 7 Sa 700/05

    Trockenbaumonteur - Eingruppierung

    Auszug aus LAG Hessen, 20.10.2009 - 13 Sa 1235/09
    Genau so differenziert die hier fragliche Vertragsklausel nicht nach dem Grund einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers und bürdet ihm so das Risiko der Rückzahlung der Fortbildungskosten auch für den Fall auf, dass der Grund für die Eigenkündigung aus dem Verantwortungsbereich der Beklagten stammt (ebenso BGH vom 17. September 2009 - III ZR 207/08_, zitiert nach juris; LAG München vom 26. Mai 2009 - 6 Sa 1135/09 -, zitiert nach juris und LAG Baden Württemberg vom 17. Februar 2006 - 7 Sa 700/05 -, zitiert nach juris).
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