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   LAG Hessen, 20.12.2012 - 20 Sa 418/12   

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https://dejure.org/2012,47755
LAG Hessen, 20.12.2012 - 20 Sa 418/12 (https://dejure.org/2012,47755)
LAG Hessen, Entscheidung vom 20.12.2012 - 20 Sa 418/12 (https://dejure.org/2012,47755)
LAG Hessen, Entscheidung vom 20. Dezember 2012 - 20 Sa 418/12 (https://dejure.org/2012,47755)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Elternzeit; Frist zur Ablehnung des Anspruchs und Begründungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEEG § 15 Abs. 7
    Elternzeit; Frist zur Ablehnung des Anspruchs und Begründungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 506/95

    Teilzeitarbeit während Erziehungsurlaub

    Auszug aus LAG Hessen, 20.12.2012 - 20 Sa 418/12
    Diese Rechtsfolgen löst ein ordnungsgemäßer Antrag des Arbeitnehmers aus (vgl. BAG 26. Juni 1997, 8 AZR 506/95, BAGE 86, 155-162).

    In diesem Fall darf der Arbeitnehmer die Tätigkeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers aufnehmen (BAG 26. Juni 1997, 8 AZR 506/95, BAGE 86, 155-162).

  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 72/09

    Elternteilzeit - Leitungsposition - entgegenstehende dringende betriebliche

    Auszug aus LAG Hessen, 20.12.2012 - 20 Sa 418/12
    Die Klägerin ist dazu aber nicht verpflichtet (vgl. BAG 15. Dezember 2009, 9 AZR 72/09 , DB 2010, 731-733).

    Die verlangte Elternteilzeit kann wegen möglicher Ansprüche auf Annahmeverzugsvergütung noch finanzielle Auswirkungen haben (vgl. BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 , DB 2010, 731-733).

  • BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 374/99

    Gehaltsüberzahlung; Wegfall der Bereicherung

    Auszug aus LAG Hessen, 20.12.2012 - 20 Sa 418/12
    54 Erkennt ein Arbeitnehmer, dass der Arbeitgeber irrtümlich eine zu hohe Vergütung zahlt, beruht der Vorwurf einer rechtsmissbräuchlichen Berufung auf den Verfall des Rückzahlungsanspruchs darauf, dass der Arbeitnehmer in Kenntnis des Irrtums des Arbeitgebers diesem Informationen vorenthalten hat, die zu einer Entdeckung des Irrtums geführt und dem Arbeitgeber die Wahrung der Ausschlussfrist bei der Rückforderung der gezahlten Vergütung ermöglicht hätten (vgl. BAG 23. Mai 2001, 5 AZR 374/99, BAGE 98, 25-35).
  • BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 664/02

    Fälligkeit eines Rückzahlungsanspruchs aus Überzahlung

    Auszug aus LAG Hessen, 20.12.2012 - 20 Sa 418/12
    Hieraus entsteht der Rückzahlungsanspruch der Beklagten bei überzahlter Vergütung im Zeitpunkt der Überzahlung und wird auch zugleich fällig (vgl. BAG 19. Februar 2004, 6 AZR 664/02, AP Nr. 3 zu § 70 BAT-O; BAG 10. März 2005, 6 AZR 217/04, DB 2005, 1172-1174).
  • BAG, 10.03.2005 - 6 AZR 217/04

    Überzahltes Gehalt - Verfall des Rückzahlungsanspruchs

    Auszug aus LAG Hessen, 20.12.2012 - 20 Sa 418/12
    Hieraus entsteht der Rückzahlungsanspruch der Beklagten bei überzahlter Vergütung im Zeitpunkt der Überzahlung und wird auch zugleich fällig (vgl. BAG 19. Februar 2004, 6 AZR 664/02, AP Nr. 3 zu § 70 BAT-O; BAG 10. März 2005, 6 AZR 217/04, DB 2005, 1172-1174).
  • BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 126/02

    Verringerung der Arbeitszeit - Diskriminierung - dringende betriebliche Belange

    Auszug aus LAG Hessen, 20.12.2012 - 20 Sa 418/12
    Sie müssen sich gleichsam als zwingende Hindernisse für die beantragte Verkürzung der Arbeitszeit darstellen (vgl. BAG 18. März 2003, 9 AZR 126/02, BAGE 105, 248-259).
  • BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 82/07

    Elternteilzeit

    Auszug aus LAG Hessen, 20.12.2012 - 20 Sa 418/12
    Es wird von ihm erwartet, dass er die Beeinträchtigungen, die eine von dem Arbeitnehmer gewünschte Teilzeitarbeit mit sich bringt, bewältigt, § 15 Abs. 7 S. 4 BEEG (BAG 5. Juni 2007, 9 AZR 82/07, BAGE 123, 30-45).
  • LAG Baden-Württemberg, 23.11.2006 - 7 Sa 95/06

    Elternzeit - Einstellung einer Ersatzkraft als dringender betrieblicher Grund -

    Auszug aus LAG Hessen, 20.12.2012 - 20 Sa 418/12
    Zutreffend gelangt das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg zu der Auffassung, dass der Gesetzgeber durch die Formulierung "muss" eine gesetzliche Rechtspflicht des Arbeitgebers begründet (LAG Baden-Württemberg, 23. November 2006, 7 Sa 95/06, juris).
  • LAG Hessen, 03.07.2017 - 7 Sa 1341/16

    An das objektive Gewicht der Ablehnungsgründe nach § 15 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BEEG

    Vor diesem Hintergrund kommt es für die Kammer nicht darauf an, ob die Beklagte möglicherweise durch ihre Angeben in der Ablehnungserklärung vom 29.01.2015 präkludiert sein könnte (Hess. LAG vom 20.12.2012 - 20 Sa 418/12-).
  • LAG Hessen, 18.05.2015 - 16 SaGa 376/15

    Festlegung der verringerten Arbeitszeit nach § 15 Absatz 7 BEEG

    Hierbei kann dahin stehen, ob sich der Arbeitgeber im Rechtsstreit nur auf diejenigen entgegenstehenden dringenden betrieblichen Gründe stützen darf, die er im Ablehnungsschreiben näher beschrieben hat (so: Hess. LAG 20. Dezember 2012 -20 Sa 418/12-Rn. 36ff).
  • ArbG Offenbach, 20.09.2016 - 9 Ca 455/15

    Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit Wegfall eines Arbeitsplatzes als

    Einer "schlüssigen" oder "substanziierten" Darlegung bedarf es nicht (BAG U. v. 05.06.2007, a. a. O., Rn. 66; Hess. LAG U. v. 20.12.2012 - 20 Sa 418/12, Rn. 37, 44).

    Diese Erwägung erweist sich auch im vorliegenden Rechtsstreit als zutreffend - die Auffassung des Hessischen LAG (Urteil vom 20.12.2012, a. a. O., Rand-Nr. 43), wonach der Arbeitgeber das Vorhandensein dringender betrieblicher Interessen binnen vier Wochen seit Antragstellung beurteilen kann, kann die Kammer für den vorliegenden Rechtsstreit nicht teilen.

    Da die Beklagte einer Teilzeitbeschäftigung unter Nennung der zutreffenden Gründe widersprochen hat, kann dahinstehen, ob sie bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 15 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BEEG a. F. mit Gründen ausgeschlossen ist, die sie in ihren beiden Schreiben nicht aufgeführt hat (für eine Präklusion Hess. LAG Urteil v. 20.12.2012 - 20 Sa 418/12, Rn. 36 ff.; Tillmann/Mutschler-Tillmann, MuSchG/BEEG, Rn. 70 zu § 15 BEEG; offen gelassen BAG Urteil v. 05.06.2007, a. a. O., Rn. 67 und Hessisches LAG Urteil v. 18.05.2015, a. a. O., Rn. 22).

  • LAG Hessen, 29.02.2016 - 16 Sa 689/15

    An das objektive Gewicht der Ablehnungsgründe nach § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BEEG

    Hierbei kann dahin stehen, ob sich der Arbeitgeber im Rechtsstreit nur auf diejenigen entgegenstehenden dringenden betrieblichen Gründe stützen darf, die er im Ablehnungsschreiben näher beschrieben hat (so: Hess. LAG 20. Dezember 2012 -20 Sa 418/12- Rn. 36ff).
  • ArbG Oberhausen, 03.05.2017 - 1 Ca 1272/16
    Insbesondere besteht im privaten Arbeitsverhältnis keine Verpflichtung, die zu Unrecht erhaltenen Zahlungen gegenüber der Arbeitgeberin anzuzeigen (LAG Hessen v. 20.12.2012 - 20 Sa 418/12, Rn. 55, zitiert nach juris).
  • ArbG Hamburg, 17.11.2017 - 1 Ca 44/17

    Teilzeitbeschäftigung wegen laufender Elternzeit

    Ob die Beklagte sich auf einen Sachverhalt, der nicht fristgerecht innerhalb der Ablehnungsfrist des § 15 Abs. 7 Satz 4, 5 BEEG vorgebracht wurde, im arbeitsgerichtlichen Verfahren noch berufen kann, ist streitig (gegen den Ausschluss weiterer Gründe etwa ErfKom/Gallner, § 15 BEEG Rn. 17; LAG Baden-Württemberg vom 23. November 2006, Az. 7 Sa 95/06; vgl. auch Menke ArbR 2011, 112 ff. m.w.N.; a.A. LAG Hessen vom 20. Dezember 2012, Az. 20 Sa 418/12; offengelassen vom BAG, vgl. Urteil vom 5. Juni 2007, NZA 2007, 1352).
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