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   LAG Hessen, 21.04.1988 - 12 Ta BV 111/87   

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https://dejure.org/1988,3282
LAG Hessen, 21.04.1988 - 12 Ta BV 111/87 (https://dejure.org/1988,3282)
LAG Hessen, Entscheidung vom 21.04.1988 - 12 Ta BV 111/87 (https://dejure.org/1988,3282)
LAG Hessen, Entscheidung vom 21. April 1988 - 12 Ta BV 111/87 (https://dejure.org/1988,3282)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung, ob ein Angestellter "leitend" ist, durch eine Betriebsratsminderheit; Antragsbefugnis der Betriebsratsminderheit für einen Untätigkeitsantrag gegenüber der Mehrheit um ein statusklärendes Beschlussverfahren einzuleiten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    §§ 5, 18, 35 BetrVG
    Kein Antragsrecht einer Minderheitengruppe im Betriebsrat zwecks Klärung des Status bestimmter Angestellter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1988, 2320
  • DB 1989, 487
  • DB 2010, 487
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 30.10.1986 - 6 ABR 52/83

    Antragsbefugnis - Beteiligungsbefugnis - Beschlußverfahren - Einleitung eines

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  • BAG, 01.06.1976 - 1 ABR 99/74

    Betriebsrat - Delegation der Beteiligungsrechte an Personalausschuß - Personelle

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  • BAG, 15.05.1986 - 6 ABR 74/83

    Erforderlichkeit einer Betriebsrats-Schulung auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit

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  • LAG Hessen, 14.07.1988 - 12 TaBV 140/87

    Wirksamkeit einer durchgeführten Betriebsratswahl ; Ausschluss der Wahl

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  • LAG Köln, 15.06.2007 - 8 TaBVGa 4/07

    Betriebsrat; Minderheitenliste; Antragsbefugnis

    Daraus leitet ab, dass schon eine Betriebsratsminderheit (Minderheitenliste) nicht gegen den Willen der Mehrheit des Betriebsrats dessen Rechte geltend machen kann (Schwab/Wet ArbGG, § 81 Rdnr. 80; GMPM/Mathes, § 81 Rz. 65; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 24.10.1989 - 16 (5) TaBV 67/89 - BB 1990, 184; LAG Hessen, Beschluss vom 21.04.1988 - 12 TaBV 111/87 - DB 1988, 487).
  • LAG Düsseldorf, 24.10.1989 - 16 (5) TaBV 67/89

    Antragsbefugnis; Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren;

    Insoweit besteht kein gesetzlicher Minderheitenschutz (ebenso LArbG Frankfurt Urt vom 21.4.1988 12 TaBV 111/87 = DB 1989, 487).
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