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   LAG Hessen, 21.06.2012 - 9 TaBV 75/12   

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https://dejure.org/2012,36407
LAG Hessen, 21.06.2012 - 9 TaBV 75/12 (https://dejure.org/2012,36407)
LAG Hessen, Entscheidung vom 21.06.2012 - 9 TaBV 75/12 (https://dejure.org/2012,36407)
LAG Hessen, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - 9 TaBV 75/12 (https://dejure.org/2012,36407)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 23 Abs 3 BetrVG, § 98 Abs 3 BetrVG, § 98 Abs 4 BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats; Teilnahme an betrieblichen Bildungsmaßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats; Teilnahme an betrieblichen Bildungsmaßnahmen

  • rechtsportal.de

    Betriebliche Bildungsmaßnahme; Mitbestimmung; Unterlassungsantrag - Kein Unterlassungsanspruch des Betriebsrats im Hinblick auf die Auswahl der Teilnehmer an der Maßnahme der betrieblichen Berufsbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 78/08

    Betriebsrat - Tendenzträger - Anzeigenredakteur

    Auszug aus LAG Hessen, 21.06.2012 - 9 TaBV 75/12
    Das Beteiligungsrecht nach § 98 Abs. 3 und 4 BetrVG setzt voraus, dass der Betriebsrat wie hier durch E-Mail vom 14. März 2011 (Bl. 7 d. A.) geschehen zuvor eigene Vorschläge für die Person der Teilnehmer gemacht hat und sich nicht darauf beschränkt, der vom Arbeitgeber getroffenen Auswahl zu widersprechen (BAG Beschluss vom 20. April 2010 - 1 ABR 78/08 - EzA § 118 BetrVG 2001 Nr. 9).

    Das Bundesarbeitsgericht hat den Antrag in der Entscheidung vom 20. April 2010 (- 1 ABR 78/08 - EzA § 118 BetrVG 2001 Nr. 9) aus anderen Gründen abgewiesen und ausgeführt, der Unterlassungsantrag sei "schon deshalb" unbegründet.

  • BAG, 10.02.1988 - 1 ABR 39/86

    Betriebliche Bildungsmaßnahme - Auswahl der Teilnehmer

    Auszug aus LAG Hessen, 21.06.2012 - 9 TaBV 75/12
    Der Betriebsrat hatte bei der Auswahl der Teilnehmer für die Fortbildungsmaßnahme "MDD Weight und Balance" mitzubestimmen (vgl. BAG Beschluss vom 10. Febr. 1988 - 1 ABR 39/86 - EzA § 98 BetrVG 1972 Nr. 4).
  • BAG, 23.04.1991 - 1 ABR 49/90

    Betriebliche Berufsbildungsmaßnahmen

    Auszug aus LAG Hessen, 21.06.2012 - 9 TaBV 75/12
    In der Entscheidung vom 23. April 1991 hat das Bundesarbeitsgericht (- 1 ABR 49/90 - EzA § 98 BetrVG 1972 Nr. 7) die Prüfung auf § 23 Abs. 3 BetrVG beschränkt.
  • BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 11/92

    Keine Mehrarbeit ohne Zustimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hessen, 21.06.2012 - 9 TaBV 75/12
    Die Zusicherung, zukünftig betriebsvereinbarungswidriges Verhalten zu unterlassen, genügt hierfür nicht (BAG 23. Juni 1992 - 1 ABR 11/92 - EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 51).
  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus LAG Hessen, 21.06.2012 - 9 TaBV 75/12
    Es besteht aber auch über § 23 Abs. 3 BetrVG hinaus kein Anspruch auf Unterlassung der mitbestimmungswidrigen Maßnahme, wie er etwa dem Betriebsrat bei Verletzung seiner Mitbestimmungsrechte aus § 87 BetrVG zusteht (BAG Beschluss vom 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - EzA § 23 BetrVG 1972 Nr. 36).
  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Auszug aus LAG Hessen, 21.06.2012 - 9 TaBV 75/12
    Eine grobe Pflichtverletzung indiziert die Wiederholungsgefahr (vgl. BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - EzA § 77 BetrVG 2001 Nr. 8).
  • BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 47/08

    Innerbetriebliche Stellenausschreibung - mittelbare Benachteiligung wegen des

    Auszug aus LAG Hessen, 21.06.2012 - 9 TaBV 75/12
    Diese Anforderungen sind regelmäßig erfüllt, wenn er mehrfach und erkennbar gegen seine Pflichten aus dem Betriebsverfassungsgesetz verstoßen hat (vgl. BAG 18. August 2009 -1 ABR 47/08 - EzA § 17 AGG Nr. 1).
  • BAG, 19.01.2010 - 1 ABR 55/08

    Versetzung - Unterlassungsantrag - Streitgegenstand

    Auszug aus LAG Hessen, 21.06.2012 - 9 TaBV 75/12
    Ein grober Verstoß des Arbeitgebers ist bei einer objektiv erheblichen und offensichtlich schwerwiegenden Pflichtverletzung zu bejahen (BAG Beschluss vom 7. Febr. 2012 - 1 ABR 77/10 - NZA-RR 2012, 359; BAG Beschluss vom 19. Januar 2010 - 1 ABR 55/08 - EzA § 23 BetrVG 2001 Nr. 4).
  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 77/10

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei der Anordnung von Arbeit während

    Auszug aus LAG Hessen, 21.06.2012 - 9 TaBV 75/12
    Ein grober Verstoß des Arbeitgebers ist bei einer objektiv erheblichen und offensichtlich schwerwiegenden Pflichtverletzung zu bejahen (BAG Beschluss vom 7. Febr. 2012 - 1 ABR 77/10 - NZA-RR 2012, 359; BAG Beschluss vom 19. Januar 2010 - 1 ABR 55/08 - EzA § 23 BetrVG 2001 Nr. 4).
  • BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 77/12

    Unterlassungsanspruch - grober Verstoß gegen die betriebsverfassungsrechtliche

    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 21. Juni 2012 - 9 TaBV 75/12 - aufgehoben.
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