Rechtsprechung
LAG Hessen, 21.06.2012 - 9 TaBV 75/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats; Teilnahme an betrieblichen Bildungsmaßnahmen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats; Teilnahme an betrieblichen Bildungsmaßnahmen
- rechtsportal.de
Betriebliche Bildungsmaßnahme; Mitbestimmung; Unterlassungsantrag - Kein Unterlassungsanspruch des Betriebsrats im Hinblick auf die Auswahl der Teilnehmer an der Maßnahme der betrieblichen Berufsbildung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 09.02.2012 - 3 BV 774/11
- LAG Hessen, 21.06.2012 - 9 TaBV 75/12
- BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 77/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 78/08
Betriebsrat - Tendenzträger - Anzeigenredakteur
Auszug aus LAG Hessen, 21.06.2012 - 9 TaBV 75/12
Das Beteiligungsrecht nach § 98 Abs. 3 und 4 BetrVG setzt voraus, dass der Betriebsrat wie hier durch E-Mail vom 14. März 2011 (Bl. 7 d. A.) geschehen zuvor eigene Vorschläge für die Person der Teilnehmer gemacht hat und sich nicht darauf beschränkt, der vom Arbeitgeber getroffenen Auswahl zu widersprechen (BAG Beschluss vom 20. April 2010 - 1 ABR 78/08 - EzA § 118 BetrVG 2001 Nr. 9).Das Bundesarbeitsgericht hat den Antrag in der Entscheidung vom 20. April 2010 (- 1 ABR 78/08 - EzA § 118 BetrVG 2001 Nr. 9) aus anderen Gründen abgewiesen und ausgeführt, der Unterlassungsantrag sei "schon deshalb" unbegründet.
- BAG, 10.02.1988 - 1 ABR 39/86
Betriebliche Bildungsmaßnahme - Auswahl der Teilnehmer
Auszug aus LAG Hessen, 21.06.2012 - 9 TaBV 75/12
Der Betriebsrat hatte bei der Auswahl der Teilnehmer für die Fortbildungsmaßnahme "MDD Weight und Balance" mitzubestimmen (vgl. BAG Beschluss vom 10. Febr. 1988 - 1 ABR 39/86 - EzA § 98 BetrVG 1972 Nr. 4). - BAG, 23.04.1991 - 1 ABR 49/90
Betriebliche Berufsbildungsmaßnahmen
- BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 11/92
Keine Mehrarbeit ohne Zustimmung des Betriebsrats
Auszug aus LAG Hessen, 21.06.2012 - 9 TaBV 75/12
Die Zusicherung, zukünftig betriebsvereinbarungswidriges Verhalten zu unterlassen, genügt hierfür nicht (BAG 23. Juni 1992 - 1 ABR 11/92 - EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 51). - BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von
Auszug aus LAG Hessen, 21.06.2012 - 9 TaBV 75/12
Es besteht aber auch über § 23 Abs. 3 BetrVG hinaus kein Anspruch auf Unterlassung der mitbestimmungswidrigen Maßnahme, wie er etwa dem Betriebsrat bei Verletzung seiner Mitbestimmungsrechte aus § 87 BetrVG zusteht (BAG Beschluss vom 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - EzA § 23 BetrVG 1972 Nr. 36). - BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02
Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit
Auszug aus LAG Hessen, 21.06.2012 - 9 TaBV 75/12
Eine grobe Pflichtverletzung indiziert die Wiederholungsgefahr (vgl. BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - EzA § 77 BetrVG 2001 Nr. 8). - BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 47/08
Innerbetriebliche Stellenausschreibung - mittelbare Benachteiligung wegen des …
Auszug aus LAG Hessen, 21.06.2012 - 9 TaBV 75/12
Diese Anforderungen sind regelmäßig erfüllt, wenn er mehrfach und erkennbar gegen seine Pflichten aus dem Betriebsverfassungsgesetz verstoßen hat (vgl. BAG 18. August 2009 -1 ABR 47/08 - EzA § 17 AGG Nr. 1). - BAG, 19.01.2010 - 1 ABR 55/08
Versetzung - Unterlassungsantrag - Streitgegenstand
Auszug aus LAG Hessen, 21.06.2012 - 9 TaBV 75/12
Ein grober Verstoß des Arbeitgebers ist bei einer objektiv erheblichen und offensichtlich schwerwiegenden Pflichtverletzung zu bejahen (BAG Beschluss vom 7. Febr. 2012 - 1 ABR 77/10 - NZA-RR 2012, 359; BAG Beschluss vom 19. Januar 2010 - 1 ABR 55/08 - EzA § 23 BetrVG 2001 Nr. 4). - BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 77/10
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei der Anordnung von Arbeit während …
Auszug aus LAG Hessen, 21.06.2012 - 9 TaBV 75/12
Ein grober Verstoß des Arbeitgebers ist bei einer objektiv erheblichen und offensichtlich schwerwiegenden Pflichtverletzung zu bejahen (BAG Beschluss vom 7. Febr. 2012 - 1 ABR 77/10 - NZA-RR 2012, 359; BAG Beschluss vom 19. Januar 2010 - 1 ABR 55/08 - EzA § 23 BetrVG 2001 Nr. 4).
- BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 77/12
Unterlassungsanspruch - grober Verstoß gegen die betriebsverfassungsrechtliche …
Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 21. Juni 2012 - 9 TaBV 75/12 - aufgehoben.