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   LAG Hessen, 21.10.2014 - 12 Ta 375/14   

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https://dejure.org/2014,54434
LAG Hessen, 21.10.2014 - 12 Ta 375/14 (https://dejure.org/2014,54434)
LAG Hessen, Entscheidung vom 21.10.2014 - 12 Ta 375/14 (https://dejure.org/2014,54434)
LAG Hessen, Entscheidung vom 21. Oktober 2014 - 12 Ta 375/14 (https://dejure.org/2014,54434)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 888; GewO § 109
    Anforderungen an die Form eines Arbeitszeugnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zeugnis darf beim Leser keine negativen Schlussfolgerungen ermöglichen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.04.2019 - 2 Sa 187/18

    Zeugnisberichtigung - Stichwortartige Aufzählung der übertragenen Aufgaben in

    (vgl. nur Hessisches Landesarbeitsgericht 21. Oktober 2014 - 12 Ta 375/14 - AuA 2015, 549).

    (vgl. nur Hessisches Landesarbeitsgericht 21. Oktober 2014 - 12 Ta 375/14 - AuA 2015, 549).

  • LAG Hessen, 08.09.2016 - 10 Ta 337/16

    1. Die Regelung in einem gerichtlichen Vergleich, in der sich der Schuldner zur

    Im Wege der Zwangsvollstreckung kann daher nur überprüft werden, ob das Zeugnis formal ordnungsgemäß erteilt worden (vgl. Hess. LAG 21. Oktober 2014 - 12 Ta 375/14 - Rn. 11, Juris; HWK/Gäntgen 6. Aufl. § 109 GewO Rn. 55; Korinth ArbRB 2004, 321, 342) und nicht erkennbar unvollständig ist (ähnlich Schleßmann Das Arbeitszeugnis 19. Aufl. S. 163; offenbar weitergehender ErfK/Müller-Glöge 16. Aufl. § 109 GewO Rn.76, der prüfen will, ob das Zeugnis "offensichtlich ordnungsgemäß" sei).

    Dies gilt ausnahmsweise nur dann nicht, falls die maßgeblichen Umstände unstreitig sind (vgl. Hess. LAG 21. Oktober 2014 -12 Ta 375/14 - Rn. 11, Juris).

  • LAG Hessen, 28.01.2019 - 8 Ta 396/18

    Wird in einem gerichtlichen Vergleich die Beurteilung "gut' betreffend Führungs-

    Das auf einem Geschäftsbogen vorhandene Adressfeld darf aber nicht ausgefüllt sein, da dies als Hinweis darauf gewertet werden kann, dass das Zeugnis nicht zeitnah und damit erst nach einem Streit erteilt worden sein könnte (HessLAG 10. August 2018 - 8 Ta 246/18 - Juris; HessLAG 21. Oktober 2014 - 12 Ta 375/14 - juris) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2018 - 2 Sa 332/17

    Zeugnis - Ausstellungsdatum - Unterschrift

    Jedenfalls dann, wenn das Zeugnis - wie hier - mehrere Mängel in der Rechtschreibung, Grammatik, Syntax etc. enthält, braucht der Arbeitnehmer diese nicht hinzunehmen, sondern kann die Neuerteilung eines entsprechend berichtigten Zeugnisses verlangen ( vgl. hierzu LAG Hessen 21. Oktober 2014 - 12 Ta 375/14 - Rn. 13, juris; Staudinger/Preis (2016) BGB § 630 Rn. 27 ).
  • LAG Hessen, 10.08.2018 - 8 Ta 246/18

    Ein Vergleich, in dem die Erteilung eines qualifizierten Endzeugnisses mit

    Das auf einem Geschäftsbogen vorhandene Adressfeld darf nicht ausgefüllt sein, da dies als Hinweis darauf gewertet werden kann, dass das Zeugnis nicht zeitnah und damit erst nach einem Streit erteilt worden sein könnte (HessLAG 21. Oktober 2014 - 12 Ta 375/14 - juris) .
  • LAG Hessen, 19.07.2017 - 8 Ta 133/17

    Das Rechtsschutzbedürfnis für eine sofortige Beschwerde des Schuldners entfällt

    Da derartige Fehler nicht mehr als Ausdruck der Rechtsschreibschwäche des Ausstellers gedeutet werden können, sondern leicht vermeidbar sind, geben sie Anlass zur negativen Vermutung, der Aussteller des Zeugnisses könnte sich - durch bewusst mangelnde Sorgfalt - vom Inhalt des Zeugnisses distanzieren (Fortführung von HessLAG 21. Oktober 2014 - 12 Ta 375/14 - juris).

    Da derartige Fehler nicht mehr als Ausdruck der Rechtsschreibschwäche des Ausstellers gedeutet werden können, sondern leicht vermeidbar sind, geben sie Anlass zur negativen Vermutung, der Aussteller des Zeugnisses könnte sich - durch bewusst mangelnde Sorgfalt - vom Inhalt des Zeugnisses distanzieren (HessLAG 21. Oktober 2014 - 12 Ta 375/14 - juris) .

  • ArbG Kiel, 06.03.2018 - 1 Ca 1712c/17

    Anspruch auf nicht gefaltetes Zeugnis - Zusendung des Zeugnisses

    Der auf einem Briefbogen vorgesehene Platzhalter für ein Anschriftenfeld hat frei zu bleiben (LAG Hessen, Beschluss v. 21.10.2014 - 12 Ta 375/14).
  • LAG Köln, 16.01.2018 - 9 Ta 249/17

    Vollstreckung der Verpflichtung zur Erteilung eines Arbeitszeugnisses

    Schwerer wiegt jedoch, dass der Name des Gläubigers bei der Gesamtbeurteilung falsch geschrieben wurde, was einem Zeugnisleser Anlass zu der Vermutung geben könnte, der Schuldner distanziere sich durch bewusst mangelnde Sorgfalt vom Inhalt des Zeugnisses (vgl. Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 21. Oktober 2014- 12 Ta 375/14 -, Rn. 11, juris).
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