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   LAG Hessen, 22.01.2016 - 10 Sa 804/15   

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https://dejure.org/2016,14570
LAG Hessen, 22.01.2016 - 10 Sa 804/15 (https://dejure.org/2016,14570)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22.01.2016 - 10 Sa 804/15 (https://dejure.org/2016,14570)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22. Januar 2016 - 10 Sa 804/15 (https://dejure.org/2016,14570)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 1 Abs. 2 Abschn. II VTV, § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 16 und 34 VTV, Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG, Abschn. II VTV § 1 Abs. 2, § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 16 und 34 VTV, Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG
    Die Tätigkeit eines Restaurators ist als baugewerbliche Tätigkeit i.S.d. § 1 Abs. 2 Abschn. II VTV einzuordnen (im Anschluss an Hess. LAG 18. September 2006 - 16 Sa 2291/05 - Juris). Insbesondere ist diese Tätigkeit nicht als "künstlerische Leistung" dem Gewerbebegriff entzogen. Zur ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilnahme eines Stuckrestaurators am Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Hessen, 10.05.2019 - 10 Sa 275/18

    1. Restaurationsarbeiten an Steinwerken unterfallen grundsätzlich § 1 Ziff. 2.1

    Es ist vielmehr davon auszugehen, dass die Tarifvertragsparteien im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk den Geltungsbereich ihres Tarifvertrags im Grundsatz weit verstanden wissen wollten und jedenfalls alle solche Tätigkeiten erfassen wollten, die üblicherweise und nach den Gepflogenheiten der Branche als zugehörig anzusehen sind ( vgl. zum Baugewerbe Hess. LAG 22. Januar 2016 - 10 Sa 804/15 - Juris; Hess. LAG 8. Februar 2019 - 10 Sa 926/18 SK n.v.) .

    Die Tätigkeit eines Restaurators ist nur dann als künstlerisch zu qualifizieren, wenn der Betreffende eine schöpferische Leistung mit einer gewissen Gestaltungshöhe vollbringt, d.h. eine Leistung, in der seine individuelle Anschauungsweise und seine besondere Gestaltungskraft klar zum Ausdruck kommen (vgl. Hess. LAG 22. Januar 2016 - 10 Sa 804/15 - Rn. 35 , Juris) .

    Handelt es sich um ein Kunstwerk, kommt es darauf an, dass infolge der Beschädigung des Werks eine Lücke entstanden ist, die er durch seine schöpferische Arbeit ausfüllen muss (vgl. Hess. LAG 22. Januar 2016 - 10 Sa 804/15 - Rn. 37 , Juris) .

  • LAG Hessen, 17.09.2021 - 10 Sa 1088/20
    Das Landesarbeitsgericht hat der Klage mit Urteil vom 22. Januar 2016 - 10 Sa 804/15 - stattgegeben und die Revision zugelassen.

    Dies hat die Kammer für den Betrieb des Einzelunternehmens des Geschäftsführers der Beklagten bereits für die Zeiträume in 2012/2013 sowie 2014 entschieden, daran hält sie fest ( vgl. Hess. LAG 8. Februar 2019 - 10 Sa 926/18 - n.v.; Hess. LAG 22. Januar 2016 - 10 Sa 804/15 - Juris) .

    Soweit Untersuchungen vorgenommen und Maßnahmekonzepte erstellt worden sind und diese Arbeiten anschließend zu einem Auftrag zur Instandsetzung führten, sind sie als notwendige Vorarbeiten den baulichen Leistungen hinzuzurechnen ( vgl. Hess. LAG 22. Januar 2016 - 10 Sa 804/15 - Rn. 47 ff., Juris).

    Zwar hat sie geltend gemacht, dass ein Großteil der Arbeiten auf die vorbereitenden Untersuchungen und Dokumentationen erfolgt sei, sie hat in diesem Kontext aber nicht behauptet, dass überwiegend keine Anschlussbeauftragung zur Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen erfolgte ( vgl. Hess. LAG 22. Januar 2016 - 10 Sa 804/15 - Rn. 47 ff., Juris) .

    (1) In der bisherigen Instanzrechtsprechung ist es anerkannt, dass Restaurierungsarbeiten an Gebäuden als bauliche Leistungen i.S.d. VTV anzusehen sind (so zu den Vorverfahren Hess. LAG 8. Februar 2019 - 10 Sa 926/18 - n.v.; Hess. LAG 22. Januar 2016 - 10 Sa 804/15 - Juris; Hess. LAG 18. September 2006 - 16 Sa 2291/05 - Rn. 40 , Juris; LAG Berlin 21. Juni 2005 - 3 Sa 204/05 - Rn. 45, Juris) .

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