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   LAG Hessen, 22.07.2020 - 6 Sa 1040/19   

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https://dejure.org/2020,47636
LAG Hessen, 22.07.2020 - 6 Sa 1040/19 (https://dejure.org/2020,47636)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22.07.2020 - 6 Sa 1040/19 (https://dejure.org/2020,47636)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22. Juli 2020 - 6 Sa 1040/19 (https://dejure.org/2020,47636)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 BetrAVG, § 77 Abs. 4 S. 2 BetrVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 1 BetrAVG ; § 77 Abs. 4 S. 2 BetrVG

  • rechtsportal.de

    § 1 BetrAVG ; § 77 Abs. 4 S. 2 BetrVG
    Zweigliedriger Streitgegenstandsbegriff im Zivilprozess; Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch Gesamtzusage

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Hessen, 21.02.2018 - 6 Sa 1383/16

    Leistungsklage und Feststellungsklage; Umdeutung einer als Dienstvereinbarung

    Auszug aus LAG Hessen, 22.07.2020 - 6 Sa 1040/19
    Die Berufung des Klägers wurde mit Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichtes vom 21. Februar 2018 zum Az. 6 Sa 1383/16 zurückgewiesen.

    Der Klage stehe nicht die Rechtskraft des Urteils des Hessischen Landesarbeitsgerichtes vom 21. Februar 2018 - 6 Sa 1383/16 - entgegen.

    Die Beklagte meint, das Arbeitsgericht habe fehlerhaft angenommen, dass der Klage die Rechtskraft des Urteils des Hessischen Landesarbeitsgerichtes vom 21. Februar 2018 - 6 Sa 1383/16 - nicht entgegenstehe.

    Der Kläger meint, zutreffend habe das Arbeitsgericht festgestellt, dass der Klage nicht die Rechtskraft des Urteils des Hessischen Landesarbeitsgerichtes vom 21. Februar 2018 - 6 Sa 1383/16 - entgegensteht.

    Der Klage steht nicht die Rechtskraft des Urteils des Hessischen Landesarbeitsgerichtes vom 21. Februar 2018 - 6 Sa 1383/16 - entgegen.

    Danach machte der Kläger im Rechtsstreit vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht mit dem Az. 6 Sa 1383/16 seinen Klageanspruch allein auf der Grundlage der sog. C Versorgungsordnung in der Fassung vom 06. Dezember 2007 geltend.

    Der Kläger hat auch wirksam auf die C Altersversorgung verzichtet, um weiterhin Mitglied im BVV zu bleiben (vgl. Entscheidung der Kammer v. 21. Februar 2018 zum Az. 6 Sa 1383/16).

  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 281/18

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung

    Auszug aus LAG Hessen, 22.07.2020 - 6 Sa 1040/19
    Nach dem, für das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren geltende zweigliedrige, Streitgegenstandsbegriff wird der Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens durch den gestellten Antrag (Klageantrag) und den ihm zugrundeliegenden Lebenssachverhalt (Klagegrund), aus dem die begehrte Rechtsfolge hergeleitet wird, bestimmt (vgl. BAG v. 28. Mai 2013 - 3 AZR 266/11 - Rn. 18; BAG v. 23. Januar 2018 - 9 AZR 200/17 - Rn. 27 u. BAG v. 19. November 2019 - 3 AZR 281/18 - Rn. 45).

    Dies gilt unabhängig davon, ob die einzelnen Tatsachen des Lebenssachverhalts von den Parteien vorgetragen worden sind oder nicht und auch unabhängig davon, ob die Parteien die im Vorprozess nicht vorgetragenen Tatsachen des Lebensvorgangs damals bereits kannten und hätten vortragen können (BAG v. 30. November 2016 - 10 AZR 644/15 - Rn. 19; BAG v. 19. November 2019 - 3 AZR 281/18 - Rn. 46).

  • BAG, 30.11.2016 - 10 AZR 644/15

    Versetzung - Annex - anderweitige Rechtshängigkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 22.07.2020 - 6 Sa 1040/19
    Zum Klagegrund sind alle Tatsachen zu rechnen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden und dem Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtungen zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Rechtschutzbegehrens dem Gericht vorträgt (BAG v. 30. November 2016 - 10 AZR 644/15 - Rn. 18; BAG v. 11. Oktober 2010 - 3 AZR 795/09 - Rn. 17).

    Dies gilt unabhängig davon, ob die einzelnen Tatsachen des Lebenssachverhalts von den Parteien vorgetragen worden sind oder nicht und auch unabhängig davon, ob die Parteien die im Vorprozess nicht vorgetragenen Tatsachen des Lebensvorgangs damals bereits kannten und hätten vortragen können (BAG v. 30. November 2016 - 10 AZR 644/15 - Rn. 19; BAG v. 19. November 2019 - 3 AZR 281/18 - Rn. 46).

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 730/19

    Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht

    Auszug aus LAG Hessen, 22.07.2020 - 6 Sa 1040/19
    Auf ihrer Grundlage hat die Beklagte den Beschäftigten - und damit auch den Kläger Leistungen der betrieblichen Altersversorgung entsprechend der VO 2007 in Form einer Gesamtzusage versprochen (vgl. BAG v. 03. Juni 2020 - 3 AZR 730/19 - Rn. 48, 52 zu der Nachfolgeregelung, der VO 2011).

    Zu Gunsten des Klägers gilt dabei im Weiteren, dass nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz er nicht insgesamt nach § 2 Abs. 4 der VO 2007 von deren Leistungen ausgeschlossen ist (vgl. BAG v. 03. Juni 2020 - 3 AZR 730/19 - Rn. 66 ff.).

  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 454/12

    Hemmung der Verjährung

    Auszug aus LAG Hessen, 22.07.2020 - 6 Sa 1040/19
    Vielmehr muss auch der Klagegrund identisch sein (BAG v. 25. September 2013 - 10 AZR 454/12 - Rn. 18; BAG v. 12. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 27).
  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus LAG Hessen, 22.07.2020 - 6 Sa 1040/19
    Vielmehr muss auch der Klagegrund identisch sein (BAG v. 25. September 2013 - 10 AZR 454/12 - Rn. 18; BAG v. 12. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - Rn. 27).
  • BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 200/17

    Rundung von Bruchteilen von Urlaubstagen

    Auszug aus LAG Hessen, 22.07.2020 - 6 Sa 1040/19
    Nach dem, für das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren geltende zweigliedrige, Streitgegenstandsbegriff wird der Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens durch den gestellten Antrag (Klageantrag) und den ihm zugrundeliegenden Lebenssachverhalt (Klagegrund), aus dem die begehrte Rechtsfolge hergeleitet wird, bestimmt (vgl. BAG v. 28. Mai 2013 - 3 AZR 266/11 - Rn. 18; BAG v. 23. Januar 2018 - 9 AZR 200/17 - Rn. 27 u. BAG v. 19. November 2019 - 3 AZR 281/18 - Rn. 45).
  • BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 266/11

    Betriebliche Altersversorgung - Diskriminierung wegen Teilzeitarbeit und wegen

    Auszug aus LAG Hessen, 22.07.2020 - 6 Sa 1040/19
    Nach dem, für das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren geltende zweigliedrige, Streitgegenstandsbegriff wird der Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens durch den gestellten Antrag (Klageantrag) und den ihm zugrundeliegenden Lebenssachverhalt (Klagegrund), aus dem die begehrte Rechtsfolge hergeleitet wird, bestimmt (vgl. BAG v. 28. Mai 2013 - 3 AZR 266/11 - Rn. 18; BAG v. 23. Januar 2018 - 9 AZR 200/17 - Rn. 27 u. BAG v. 19. November 2019 - 3 AZR 281/18 - Rn. 45).
  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 795/09

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung -

    Auszug aus LAG Hessen, 22.07.2020 - 6 Sa 1040/19
    Zum Klagegrund sind alle Tatsachen zu rechnen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden und dem Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtungen zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Rechtschutzbegehrens dem Gericht vorträgt (BAG v. 30. November 2016 - 10 AZR 644/15 - Rn. 18; BAG v. 11. Oktober 2010 - 3 AZR 795/09 - Rn. 17).
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