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LAG Hessen, 22.09.1989 - 15 Sa 1454/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Betrieblicher Geltungsbereich des Verfahrenstarifvertrags (VTV); Voraussetzungen für einen Betrieb als Betrieb des Baugewerbes; Baugewerblicher Betrieb bei Ausübung kaufmännischer Tätigkeit durch den einzigen Arbeitnehmer
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 17.08.1988 - 6 Ca 1494/88
- LAG Hessen, 22.09.1989 - 15 Sa 1454/88
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hessen, 23.03.1992 - 16 Sa 1289/91 Die 15. Kammer des Landesarbeitsgerichts Frankfurt a.M. hat in mehreren Urteilen die Auffassung vertreten, die Art der Arbeit und die Arbeitszeit des mitarbeitenden Arbeitgebers könnten bei der Antwort auf die Frage, ob bauliche Tätigkeiten arbeitszeitlich überwiegend erbracht würden, nicht mitgerechnet werden (vgl. LAG Frankfurt a.M. vom 17. März 1989 - 15 Sa 1331/88 ; vom 22. September 1989 - 15 Sa 1454/88 ; vom 01. März 1991 - 15 Sa 750/90).
- LAG Hessen, 23.03.1990 - 15 Sa 920/89
Streit um die Feststellung von Zahlungsansprüchen zur Konkurstabelle; …
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