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   LAG Hessen, 22.10.2021 - 10 Sa 104/21   

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LAG Hessen, 22.10.2021 - 10 Sa 104/21 (https://dejure.org/2021,60368)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22.10.2021 - 10 Sa 104/21 (https://dejure.org/2021,60368)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22. Oktober 2021 - 10 Sa 104/21 (https://dejure.org/2021,60368)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12

    Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden

    Auszug aus LAG Hessen, 22.10.2021 - 10 Sa 104/21
    Auf diesen Vortrag muss der Arbeitgeber im Rahmen einer abgestuften Darlegungslast substantiiert erwidern und im Einzelnen vortragen, welche Arbeiten er dem Arbeitnehmer zugewiesen hat und an welchen Tagen der Arbeitnehmer von wann bis wann diesen Weisungen - nicht - nachgekommen ist (vgl. BAG 23. September 2015 - 5 AZR 626/13 - Rn. 25, Juris; BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 9, NZA 2013, 1100) .

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Vergütungspflicht für Überstunden auf arbeitsvertraglicher Vereinbarung, tarifvertraglicher Verpflichtung des Arbeitgebers oder § 612 Abs. 1 BGB beruht (vgl. BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 13, NZA 2013, 1100) .

    Für diese arbeitgeberseitige Veranlassung und Zurechnung als - neben der Überstundenleistung - weitere Voraussetzung eines Anspruchs auf Überstundenvergütung hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung formuliert, Überstunden müssten vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen sein (vgl. BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 14, NZA 2013, 1100).

    Dabei begründet allein die Anwesenheit des Arbeitnehmers im Betrieb oder an einem Arbeitsort außerhalb des Betriebs keine Vermutung dafür, Überstunden seien zur Erbringung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen (vgl. BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 17, NZA 2013, 1100).

    Der Arbeitnehmer muss darlegen, wer wann auf welche Weise zu erkennen gegeben habe, mit der Leistung welcher Überstunden einverstanden zu sein (vgl. BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 19, NZA 2013, 1100) .

  • EuGH, 14.05.2019 - C-55/18

    Arbeitgeber zur Zeiterfassung verpflichtet

    Auszug aus LAG Hessen, 22.10.2021 - 10 Sa 104/21
    Aus der in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH 14. Mai 2019 - C-55/18 [CCOO] - NZA 2019, 683) aufgestellten Verpflichtung, dass die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und transparentes System einzuführen, mit dem die von jedem Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann, folgen zurzeit keine Beweiserleichterungen in einem Überstundenprozess gegen einen privaten Arbeitgeber.

    c) Ein anderes Ergebnis folgt auch nicht aus unionsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Entscheidung des EuGH vom 14. Mai 2019 - C-55/18 [CCOO] (NZA 2019, 683) .

    Streitig ist die Frage, ob sich Beweiserleichterungen zugunsten des Arbeitnehmers daraus ableiten lassen, dass der Arbeitgeber kein Arbeitszeiterfassungssystem eingerichtet hat.Die Mitgliedstaaten müssen nach den Art. 3 und 5 der RL 2003/88/EG die erforderlichen Maßnahmen treffen, damit jedem Arbeitnehmer pro 24-Stunden-Zeitraum eine Mindestruhezeit von elf zusammenhängenden Stunden und pro Siebentageszeitraum eine kontinuierliche Mindestruhezeit von 24 Stunden zuzüglich der täglichen Ruhezeit von elf Stunden gem. Art. 3 gewährt wird (vgl. EuGH 14. Mai 2019 - C-55/18 [CCOO] Rn. 38, NZA 2019, 683) .Um die praktische Wirksamkeit der von der RL 2003/88/EG vorgesehenen Rechte und des in Art. 31 Abs. 2 der Charta verankerten Grundrechts zu gewährleisten, müssen die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzuführen, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann (vgl. EuGH 14. Mai 2019 - C-55/18 [CCOO] Rn. 62, NZA 2019, 683) .

    Der EuGH hat formuliert: "Doch obliegt es nach der in Rn. 41 des vorliegenden Urteils genannten Rechtsprechung, wie der Generalanwalt in den Nrn. 85 bis 88 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, den Mitgliedstaaten, im Rahmen des ihnen insoweit eröffneten Spielraums, die konkreten Modalitäten zur Umsetzung eines solchen Systems, insbesondere dessen Form, festzulegen, und zwar gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Tätigkeitsbereichs, sogar der Eigenheiten bestimmter Unternehmen, namentlich ihrer Größe" (EuGH 14. Mai 2019 - C-55/18 [CCOO] Rn. 63, NZA 2019, 683) .

  • BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 452/18

    Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hessen, 22.10.2021 - 10 Sa 104/21
    Dabei genügt der Arbeitnehmer seiner Darlegungslast, wenn er schriftsätzlich vorträgt, an welchen Tagen er von wann bis wann Arbeit geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers zur Arbeit bereitgehalten hat (vgl. BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 452/18 Rn. 39, NZA 2019, 1361; BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 23, NZA-RR 2017, 233) .

    Auch kann es ausreichend sein, wenn der Arbeitnehmer sich auf elektronische Zeiterfassungsbögen stützt (vgl. BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 452/18 Rn. 40, NZA 2019, 1361) .

    Ist eine Vertrauensarbeitszeit vereinbart, steht dies einem Anspruch auf Überstunden nicht grundsätzlich entgegen (vgl. BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 452/18 Rn. 31, NZA 2019, 1361) .

    Anders kann es sein, wenn der Arbeitnehmer sich auf Zeiterfassungsbögen stützen kann, die vom Arbeitgeber entgegengenommen und abgezeichnet wurden (vgl. BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 452/18 Rn. 44, NZA 2019, 1361) .

  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 362/16

    Überstundenprozess - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Hessen, 22.10.2021 - 10 Sa 104/21
    Dabei genügt der Arbeitnehmer seiner Darlegungslast, wenn er schriftsätzlich vorträgt, an welchen Tagen er von wann bis wann Arbeit geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers zur Arbeit bereitgehalten hat (vgl. BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 452/18 Rn. 39, NZA 2019, 1361; BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 23, NZA-RR 2017, 233) .

    Erleichterungen im Sachvortrag können dem Arbeitnehmer dann zugestanden werden, wenn es besondere Arbeitszeitaufzeichnungen gibt, wie dies z.B. bei einem Berufskraftfahrer nach § 21a Abs. 7 ArbZG der Fall ist (vgl. BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 32, NZA-RR 2017, 233) .

    cc) Unabhängig von einem Auskunftsanspruch besteht nach § 138 Abs. 2 ZPO eine Pflicht des Arbeitgebers, sich substantiiert zu dem vom Arbeitnehmer in den Prozess eingeführten Behauptungen zu äußern (vgl. BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 362/16 - Rn. 25, NZA-RR 2017, 233; Reinfelder AuR 2018, 335, 340) .

  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 602/13

    Umfang der Arbeitszeit - "Überstundenschätzung"

    Auszug aus LAG Hessen, 22.10.2021 - 10 Sa 104/21
    § 612 Abs. 1 BGB bildet nicht nur in den Fällen, in denen überhaupt keine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde, sondern auch dann die Rechtsgrundlage für den Anspruch auf die Vergütung, wenn der Arbeitnehmer auf Veranlassung des Arbeitgebers quantitativ mehr arbeitet als von der Vergütungsabrede erfasst (vgl. BAG 25. März 2015 - 5 AZR 602/13 - Rn. 13, NZA 2015, 1002) .

    Steht fest (§ 286 ZPO) , dass Überstunden auf Veranlassung des Arbeitsgebers geleistet worden sind, kann aber der Arbeitnehmer seiner Darlegungs- oder Beweislast für jede einzelne Überstunde nicht in jeder Hinsicht genügen, darf das Gericht den Umfang geleisteter Überstunden nach § 287 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ZPO schätzen (vgl. BAG 25. März 2015 - 5 AZR 602/13 - Rn. 18, NZA 2015, 1002) .

    Das gleiche gilt für den Umstand, dass geleistete Überstunden angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit erforderlich waren (vgl. BAG 25. März 2015 - 5 AZR 602/13 - Rn. 18, NZA 2015, 1002) .

  • ArbG Bielefeld, 16.07.2020 - 1 Ca 111/20
    Auszug aus LAG Hessen, 22.10.2021 - 10 Sa 104/21
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 2. Dezember 2020 - 1 Ca 111/20 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 2. Dezember 2020 - 1 Ca 111/20 - teilweise abzuändern und.

  • BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 18/19

    Duldung von Überstunden - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hessen, 22.10.2021 - 10 Sa 104/21
    Die positive Kenntnis des Arbeitgebers von Überstundenleistungen durch Arbeitnehmer ohne Ergreifen von Gegenmaßnahmen deutet regelmäßig auf deren Duldung hin (vgl. BAG 28. Juli 2020 - 1 ABR 18/19 - Rn. 19, ZTR 2020, 733).
  • ArbG Emden, 24.09.2020 - 2 Ca 144/20

    Klage auf die Vergütung von Überstunden; Anspruch auf eine Überstundenvergütung

    Auszug aus LAG Hessen, 22.10.2021 - 10 Sa 104/21
    2019, 86, 94; Benkert NJW-Spezial 2020, 50; a.A. ArbG Emden 24. September 2020 BeckRS 2020, 28054; Ulber NZA 2019, 677, 680; Heuschmid NJW 2019, 1853, 1854; Schrader NZA 2019, 1035, 1036) .
  • BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 175/97

    Mankohaftung

    Auszug aus LAG Hessen, 22.10.2021 - 10 Sa 104/21
    Dabei wird aber übersehen, dass der Arbeitnehmer in Bezug auf die ihm im Arbeitsverhältnis überlassenen Arbeitsmittel grundsätzlich nicht selbst Besitzer ist, sondern nur Besitzdiener i.S.d. § 855 BGB (vgl. BAG 17. September 1998 - 8 AZR 175/97 - NJW 1999, 1049; BeckOK BGB/Fritzsche Stand: 01.05.2021 § 855 Rn. 15) .
  • ArbG Emden, 20.02.2020 - 2 Ca 94/19

    Bautagebuch ist kein System zur Arbeitszeiterfassung!

    Auszug aus LAG Hessen, 22.10.2021 - 10 Sa 104/21
    Richtigerweise ist eine horizontale Wirkung der Arbeitszeit-RL bzw. eine erweiternde Auslegung des nationalen Rechts abzulehnen (LAG Niedersachsen 6. Mai 2021 - 5 Sa 1292/20 - Rn. 27, Juris; ErfK/Wank 21. Aufl. § 16 ArbZG Rn. 10; Bayreuther NZA 2020, 1, 2 f.; Gallner FA 2019, 229; BeckOK ArbR/Kock Stand: 01.06.2021 § 16 ArbZG Rn. 4e; Schliemann ArbZG 4. Aufl. § 16 Rn. 6; Thüsing/Flink/Jänsch ZFA 2019, 426, 483; Fuhlrott NZA-RR 2020, 279; Baeck/Deutsch/Winzer ArbZG 4. Aufl. § 16 Rn. 5; Krause NZA-Beil.
  • LAG Hessen, 27.05.2008 - 12 Sa 30/07

    Herausgabepflicht von Arbeitszeitaufzeichnungen an Kraftfahrer - Vergütung von

  • BAG, 28.08.2019 - 5 AZR 425/18

    Stufenklage - Auskunft nach § 21a Abs. 7 ArbZG

  • LAG Niedersachsen, 06.05.2021 - 5 Sa 1292/20

    Arbeitszeitkontrollen, Überstunden, Darlegungs- und Beweislast

  • BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 626/13

    Qualitative Mehrarbeit

  • BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 507/22
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Oktober 2021 - 10 Sa 104/21 - wird zurückgewiesen.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 22. Oktober 2021 - 10 Sa 104/21 - wird zurückgewiesen.

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