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   LAG Hessen, 23.02.2021 - 15 TaBV 122/20   

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https://dejure.org/2021,12747
LAG Hessen, 23.02.2021 - 15 TaBV 122/20 (https://dejure.org/2021,12747)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23.02.2021 - 15 TaBV 122/20 (https://dejure.org/2021,12747)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23. Februar 2021 - 15 TaBV 122/20 (https://dejure.org/2021,12747)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 101 BetrVG

  • IWW

    § 101 BetrVG, § ... 99 BetrVG, § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 87 Abs. 2, 89, 66 Abs. 1 ArbGG, § 81 Abs. 3 ArbGG, § 101 S. 1 BetrVG, § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG, § 1 Abs. 2 TVG, § 2 Abs. 1 TVG, § 99 Abs. 4 BetrVG, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 2 GG, Art. 9 Abs. 3 GG, § 4 Abs. 5 TVG, § 2 Abs. 2 GKG, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 101 BetrVG
    Im Falle der Nachwirkung eines wirksam abgeschlossenen firmenbezogenen Verbandstarifvertrages nach der Kündigung durch die Gewerkschaft, ist eine Änderung des Entgeltschemas nicht erfolgt. Hat der Betriebsrat der Eingruppierung in das Entgeltschema des nachwirkenden ...

  • rechtsportal.de

    § 101 BetrVG
    Keine Änderung des Entgeltschemas nach Zustimmung durch die Gewerkschaft Keine neue Eingruppierungsentscheidung durch Arbeitgeber nach gewerkschaftlicher Zustimmung Kein Anspruch nach § 101 BetrVG nach Zustimmung trotz Kündigung des Tarifvertrags Nachwirkung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 53/90

    Antragsrecht des Betriebsrats auf Neu- oder Umgruppierung eines Arbeitnehmers,

    Auszug aus LAG Hessen, 23.02.2021 - 15 TaBV 122/20
    Der Prüfung eines besonderen Rechtsschutzbedürfnisses bedarf es bei Leistungsanträgen in der Regel nicht (BAG 18. Juni 1991 - 1 ABR 53/90 - ).

    Die Ein- oder Umgruppierung kann jedoch nicht aufgehoben werden, weil sie keine tatsächliche nach außen wirkende Maßnahme, sondern ein gedanklicher Vorgang, ein Akt der Rechtsanwendung bzw. die Kundgabe des bei dieser Rechtsanwendung gefundenen Ergebnisses ist, dass nämlich die vom Arbeitnehmer zu verrichtenden Tätigkeiten den Tätigkeitsmerkmalen einer bestimmten Vergütungsgruppe entsprechen und daher der Arbeitnehmer in diese Vergütungsgruppe einzuordnen ist (BAG 18 Juni 1991 - 1 ABR 53/90 - Rz. 20 mwN.).

  • BAG, 27.09.2017 - 7 ABR 8/16

    Zustimmungsersetzung - Ein- und Umgruppierung

    Auszug aus LAG Hessen, 23.02.2021 - 15 TaBV 122/20
    e) Da - wie unter 2. d) dd) (1) dargestellt - im Betrieb der Beteiligten zu 2) aufgrund des Abschlusses des FVTV auch keine Tarifpluralität entstand, ergibt sich auch daraus ein Anspruch gemäß § 101 S. 1 BetrVG zugunsten des Beteiligten zu 1) nicht (vgl. insoweit BAG 27. September 2019 - 7 ABR 8/16 - ).
  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 186/04

    Vergütungsabrede unterhalb des Tariflohnes

    Auszug aus LAG Hessen, 23.02.2021 - 15 TaBV 122/20
    Ist dies der Fall, wirkt sie als "andere Abmachung" vom Ende der zwingenden Wirkung des Tarifvertrages an (BAG 23. Februar 2005 - 4 AZR 186/04 - Rz. 30 ff.).
  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 563/99

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus LAG Hessen, 23.02.2021 - 15 TaBV 122/20
    Dabei gehört es insbesondere zu dem durch das Grundgesetz geschützten Kernbereich der Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG), dass die Tarifvertragsparteien bis zur Grenze der Willkür in freier Selbstbestimmung festlegen, ob und für welche Berufsgruppen und Tätigkeiten sie überhaupt tarifliche Regelungen treffen oder nicht treffen wollen (BAG 29. August 2001 - 4 AZR 352/00 - ; 30. August 2000 - 4 AZR 563/99 - ).
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 382/06

    Vergütung eines Flugzeugführers - Tarifänderung - Rückwirkung

    Auszug aus LAG Hessen, 23.02.2021 - 15 TaBV 122/20
    Aus dem Ablösungsprinzip, nach dem die jüngere Tarifregelung der älteren vorgeht, ergibt sich, dass eine Tarifnorm stets unter dem Vorbehalt steht, durch eine nachfolgende tarifliche Regelung verschlechtert oder ganz gestrichen zu werden (BAG 6. Juni 2007 - 4 AZR 382/06 - Rz. 18, 20).
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 789/07

    Ablösung eines Tarifvertrags durch eine andere Abmachung

    Auszug aus LAG Hessen, 23.02.2021 - 15 TaBV 122/20
    Allein aus dem Umstand, dass eine vor Eintritt der Nachwirkung geschlossene Vereinbarung dieselben oder - wie hier - ähnliche Regelungsbereiche betrifft und anders regelt als die vor der Nachwirkung bestehende tarifliche Bestimmung kann demgegenüber nicht geschlossen werden, es sei eine andere Abmachung iSd. § 4 Abs. 5 TVG getroffen worden (BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 789/07 - Rz. 30).
  • BGH, 19.04.2012 - IX ZB 303/11

    Anwaltliches Empfangsbekenntnis: Wegfall der Beweiswirkung

    Auszug aus LAG Hessen, 23.02.2021 - 15 TaBV 122/20
    Soweit das Empfangsbekenntnis der Verfahrensbevollmächtigten des Beteiligten zu 1) hinsichtlich der Zustellung des angegriffenen Beschlusses eine fehlerhafte Datumsangabe enthalten sollte, wurde dieser Fehler im Empfangsbekenntnis vollständig entkräftet (vgl. BGH 19. April 2012 - IX ZB 303/11 - ), denn das Arbeitsgericht Kassel hat die Zustellung des angegriffenen Beschlusses (erst) am 9. Juli 2020 veranlasst (vgl. Bl. 151 d.A.), so dass eine Zustellung vor diesem Datum nicht erfolgt sein kann.
  • BAG, 22.03.1983 - 1 ABR 49/81

    Mitbestimmungssicherungsverfahren bei Eingruppierungen

    Auszug aus LAG Hessen, 23.02.2021 - 15 TaBV 122/20
    Demgemäß kann nach ständiger Rechtsprechung der Betriebsrat nicht die Aufhebung einer Ein- oder Umgruppierung, sondern nur die nachträgliche Einholung seiner Zustimmung und bei deren Verweigerung die Durchführung des arbeitsgerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens verlangen (vgl. grundlegen BAG 22. März 1983 - 1 ABR 49/81 - ).
  • BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 761/12

    Ablösung verbandstariflicher Regelungen

    Auszug aus LAG Hessen, 23.02.2021 - 15 TaBV 122/20
    Die Tarifvertragsparteien bedürfen keiner tariflichen Öffnungsklausel, um einen firmenbezogenen Verbandstarifvertrag zu vereinbaren, der einem anderen Verbandstarifvertrag vorgehen soll (BAG 19. November 2014 - 4 AZR 761/12 - Rz. 28; ErfK/Franzen, 21. Aufl. 2021, § 4 TVG Rn. 30).
  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 352/00

    Ungleiche tarifliche Vergütung

    Auszug aus LAG Hessen, 23.02.2021 - 15 TaBV 122/20
    Dabei gehört es insbesondere zu dem durch das Grundgesetz geschützten Kernbereich der Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG), dass die Tarifvertragsparteien bis zur Grenze der Willkür in freier Selbstbestimmung festlegen, ob und für welche Berufsgruppen und Tätigkeiten sie überhaupt tarifliche Regelungen treffen oder nicht treffen wollen (BAG 29. August 2001 - 4 AZR 352/00 - ; 30. August 2000 - 4 AZR 563/99 - ).
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