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   LAG Hessen, 23.03.2018 - 10 Sa 116/17   

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LAG Hessen, 23.03.2018 - 10 Sa 116/17 (https://dejure.org/2018,17859)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23.03.2018 - 10 Sa 116/17 (https://dejure.org/2018,17859)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23. März 2018 - 10 Sa 116/17 (https://dejure.org/2018,17859)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    §§ 7 Abs. 6 bis 9 SokaSiG, § 524 ZPO, § 4 Abs. 2 TVG, § 213 BGB, Art. 3 GG
    War es dem Kläger und Berufungsbeklagten nicht möglich, innerhalb der laufenden Berufungserwiderungsfrist seine Klage zu ändern, weil eine gesetzliche Regelung noch nicht in Kraft getreten war, so ist ihm dies ausnahmsweise auch nach Ablauf der Frist des § 524 Abs. 2 Satz 2 ...

  • IWW

    Abschnitt VII Nr. 2 VTV, § 354 SGB III, Art. ... 12 Abs. 1 GG, Art. 9 Abs. 3 GG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 TVG, § 98 ArbGG, Art. 3 GG, Art. 100 GG, § 520 Abs. 3 ZPO, § 520 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 bis 4 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 524 Abs. 2 Satz 3 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 524 Abs. 2 ZPO, §§ 533, 263 ZPO, §§ 7 Abs. 6 bis 9 SokaSiG, §§ 18 Abs. 2, 22 VTV, 21 VTV, § 1 Abs. 2 VTV, Abschnitt V Nr. 37 VTV, Abschn. II VTV, Abschnitt II VTV, Abschn. VII Nr. 2 bzw. 12 VTV, Abschnitt VII VTV, Abschn. VII Nr. 12 VTV, § 5 Abs. 4 TVG, § 10 Abs. 1 SokaSiG, § 5 Abs. 2 TVG, § 5 TVG, Art. 3 Abs. 1 GG, § 4 Abs. 2 TVG, § 22 BGB, § 3 Abs. 3 VTV, § 23 Abs. 1 VTV, § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB, § 213 BGB, § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 98 Abs. 4 ArbGG, § 133 BGB, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 1 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Klageänderung durch den Berufungsbeklagten und Anschlussberufungskläger nach Ablauf der Berufungserwiderungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 07.05.2015 - VII ZR 145/12

    Vergütungsklage nach Bestellerkündigung eines Werklieferungsvertrages: Behandlung

    Auszug aus LAG Hessen, 23.03.2018 - 10 Sa 116/17
    War es dem Kläger und Berufungsbeklagten nicht möglich, innerhalb der laufenden Berufungserwiderungsfrist seine Klage zu ändern, weil eine gesetzliche Regelung noch nicht in Kraft getreten war, so ist ihm dies ausnahmsweise auch nach Ablauf der Frist des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO zuzugestehen (Fortführung von BGH 7. Mai 2015 - VII ZR 145/12).

    Will er die Grenzen neu bestimmen und sich nicht auf die Abwehr der Berufung beschränken, kann er dies grundsätzlich nur im Wege der Anschlussberufung erreichen (vgl. BGH 7. Mai 2015 - VII ZR 145/12 - Rn. 27, NJW 2015, 2812) .

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist - außerhalb des gesetzlichen Ausnahmefalls für künftig widerkehrende Leistungen nach § 524 Abs. 2 Satz 3 ZPO - bislang eine Einschränkung des Anwendungsbereichs des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO im Wege der teleologischen Reduktion sowohl für klageerweiternde als auch für klageändernde Anschlussberufungen abgelehnt worden (vgl. BGH 7. Mai 2015 - VII ZR 145/12 - Rn. 27, NJW 2015, 2812) .

    Ob demgegenüber nach Sinn und Zweck sowie unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Gebots der prozessualen Waffengleichheit in besonderen Fällen Ausnahmen von der Befristung der Anschlussberufung zuzulassen sind, wenn die Anschlussberufung eine Reaktion auf eine nach Schluss der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung oder gar erst nach Ablauf der Anschlussberufungsfrist eingetretene Veränderung der Umstände ist, hat der BGH zuletzt offengelassen (vgl. BGH 7. Mai 2015 - VII ZR 145/12 - Rn. 33, NJW 2015, 2812).

    Mit der Frist wollte der Gesetzgeber auch prozessökonomischen Ziele verfolgen und auf eine Straffung und Beschleunigung des Berufungsverfahrens hinwirken (vgl. BGH 7. Mai 2015 - VII ZR 145/12 - Rn. 33, NJW 2015, 2812).

  • LAG Hessen, 02.06.2017 - 10 Sa 907/16

    Das am 25. Mai 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der

    Auszug aus LAG Hessen, 23.03.2018 - 10 Sa 116/17
    Eine Vorlage an das BVerfG nach Art. 100 GG scheidet aus vor (hierzu näher Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - NZA-RR 2017, 485 ff. [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] ; Revision eingelegt unter 10 AZR 318/17) .

    Zur Vermeidung von bloßen Wiederholungen wird davon abgesehen, die Gründe aus dem Urteil der Kammer vom 2. Juni 2017 an dieser Stelle wiederzugeben und es wird stattdessen auf die Fundstelle in NZA-RR 2017, 485 [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] verwiesen.

    Dies folgt aus § 213 BGB ( näher Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - Rn. 195 ff., NZA-RR 2017, 485 [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] ) .

    § 213 BGB ist auf die tarifliche Ausschluss jedenfalls entsprechend anwendbar (näher Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - Rn. 205 ff., NZA-RR 2017, 485 [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] ) .

  • BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 552/14

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschlag

    Auszug aus LAG Hessen, 23.03.2018 - 10 Sa 116/17
    Eine Vorlage an das BVerfG nach Art. 100 GG scheidet aus vor (hierzu näher Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - NZA-RR 2017, 485 ff. [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] ; Revision eingelegt unter 10 AZR 318/17) .

    Zur Vermeidung von bloßen Wiederholungen wird davon abgesehen, die Gründe aus dem Urteil der Kammer vom 2. Juni 2017 an dieser Stelle wiederzugeben und es wird stattdessen auf die Fundstelle in NZA-RR 2017, 485 [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] verwiesen.

    Dies folgt aus § 213 BGB ( näher Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - Rn. 195 ff., NZA-RR 2017, 485 [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] ) .

    § 213 BGB ist auf die tarifliche Ausschluss jedenfalls entsprechend anwendbar (näher Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - Rn. 205 ff., NZA-RR 2017, 485 [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] ) .

  • LAG Hessen, 07.11.2017 - 12 Sa 120/14

    Teilnahme eines überwiegend Maurertätigkeiten ausführenden Unternehmens am

    Auszug aus LAG Hessen, 23.03.2018 - 10 Sa 116/17
    Dies ist mit Urteil vom 3. November 2017 (10 Sa 424/17 - Rn. 27 ff., Juris; a.A. Hess. LAG 7. November 2017 - 12 Sa 120/14 - Juris) ausführlich begründet worden; hierauf wird zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen.

    Nach den bislang in Rechtsprechung und Literatur geäußerten Stellungnahmen entspricht dies der ganz h.M. Ein schutzwürdiges Vertrauen der normunterworfenen Arbeitgeber bestand nicht, weshalb auch eine Rückwirkung zulässig ist (i.E. ebenso LAG Berlin-Brandenburg 16. Juni 2017 - 3 Sa 1831/17 - Rn. 32 ff., Juris; Hess. LAG 7. November 2017 - 12 Sa 120/14 - Juris; Ulber, NZA 2017, 1104, 1105; Bader JurisPR-ArbR 31/2017 Anm. 2; Engels, NZA 2017, 680, 684; Klein AuR 2017, 48, 52; Biedermann BB 2017, 1333, 1337; Berndt DStR 2017, 1166) .

    Außerdem erscheint es als angemessene Reaktion der ULAK, trotz des SokaSiG wenigstens die Beiträge gegenüber den unmittelbar am Prozess beteiligten Arbeitgebern zu erlassen, da diese - von allen anderen Arbeitgebern - auch noch am ehesten Vertrauensschutz genießen konnten (ebenso Hess. LAG 7. November 2017 - 12 Sa 120/14 - Juris) .

  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 856/15

    MRTV für Sicherheitsdienstleistungen in der BRD vom 30. August 2011 -

    Auszug aus LAG Hessen, 23.03.2018 - 10 Sa 116/17
    Ob Art. 3 GG bei der Anwendung von Tarifverträgen unmittelbar oder nur mittelbar gilt, ist seit langem umstritten (vgl. jüngst aus der Rechtsprechung BAG 26. April 2017 - 10 AZR 856/17 - Rn. 28, NZA-RR 2017, 478 [BAG 26.04.2017 - 10 AZR 856/15] ; JKSO/Krause 2. Aufl. Teil B II 1 Rn. 55 ff., S. 29) .

    Auch die Vertreter, die nur eine mittelbare Grundrechtswirkung annehmen, betonen, dass die Schutzpflichtfunktion der Grundrechte bei der Anwendung der Tarifverträge beachtet und ihr Geltung verschafft werden muss (vgl. BAG 26. April 2017 - 10 AZR 856/17 - Rn. 29, NZA-RR 2017, 478 [BAG 26.04.2017 - 10 AZR 856/15] ) .

  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 669/13

    Bautenschutzarbeiten - Inspektion von Kabelschächten

    Auszug aus LAG Hessen, 23.03.2018 - 10 Sa 116/17
    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst und auch handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es dabei nicht an (st. Rspr., vgl. BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 669/13 - Rn. 12, NZA 2014, 791) .

    Bauliche Leistungen umfassen alle Arbeiten, die - wenn auch nur auf einem kleinen und speziellen Gebiet - der Errichtung und Vollendung von Bauwerken oder der Instandsetzung, Instandhaltung oder Änderung von Bauwerken zu dienen bestimmt sind, damit diese in vollem Umfang ihre bestimmungsgemäßen Zwecke erfüllen können (vgl. BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 669/13 - Rn. 24, Juris; BAG 27. Oktober 2010 - 10 AZR 362/09 - Rn. 15, AP Nr. 328 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 27.10.2010 - 10 AZR 362/09

    Betrieblicher Geltungsbereich des VTV - Einschränkung AVE

    Auszug aus LAG Hessen, 23.03.2018 - 10 Sa 116/17
    Bauliche Leistungen umfassen alle Arbeiten, die - wenn auch nur auf einem kleinen und speziellen Gebiet - der Errichtung und Vollendung von Bauwerken oder der Instandsetzung, Instandhaltung oder Änderung von Bauwerken zu dienen bestimmt sind, damit diese in vollem Umfang ihre bestimmungsgemäßen Zwecke erfüllen können (vgl. BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 669/13 - Rn. 24, Juris; BAG 27. Oktober 2010 - 10 AZR 362/09 - Rn. 15, AP Nr. 328 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Für das Eingreifen des Ausnahmetatbestands wäre erforderlich, dass zu mehr als 50 % der Gesamtarbeitszeit solche Arbeiten erbracht worden sind, die dem Ausnahmehandwerk bzw. -gewerbe zuzurechnen sind, wobei Tätigkeiten der einzelnen in § 1 Abs. 2 Abschnitt VII VTV genannten Gewerke nicht zusammenzurechnen sind (vgl. BAG 27. Oktober 2010 - 10 AZR 362/09 - Rn. 18, AP Nr. 328 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • LAG Hessen, 03.11.2017 - 10 Sa 424/17

    Die Kammer geht davon aus, dass es sich um einen neuer Streitgegenstand handelt,

    Auszug aus LAG Hessen, 23.03.2018 - 10 Sa 116/17
    Dies ist mit Urteil vom 3. November 2017 (10 Sa 424/17 - Rn. 27 ff., Juris; a.A. Hess. LAG 7. November 2017 - 12 Sa 120/14 - Juris) ausführlich begründet worden; hierauf wird zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen.

    Dadurch wird gewissermaßen eine Reihenfolge kraft Gesetzes vorgegeben (vgl. Hess. LAG 3. November 2017 - 10 Sa 424/17 - Rn. 52, Juris) .

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Hessen, 23.03.2018 - 10 Sa 116/17
    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - (NZA Beilage 1/2017, 12 ff.) entschieden, dass die Allgemeinverbindlicherklärung(en) (kurz: AVE) des VTV vom 15. Mai 2008 (BAnz. Nr. 104a 15. Juli 2008) sowie vom 25. Juni 2010 (BAnz. Nr. 97 2. Juli 2010) unwirksam sind.

    Wie die Entscheidung des BAG zeigt, lagen die Voraussetzungen für den Erlass der AVE 2008 auch nicht vor (BAG 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - NZA Beilage 1/2017, 12 ff.).

  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Auszug aus LAG Hessen, 23.03.2018 - 10 Sa 116/17
    Die alternative Klagehäufung, bei der der Kläger ein einheitliches Klagebegehren aus mehreren prozessualen Ansprüchen (Streitgegenständen) herleitet und dem Gericht die Auswahl überlässt, auf welchen Klagegrund es die Verurteilung stützt, verstößt prinzipiell gegen das Gebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, den Klagegrund bestimmt zu bezeichnen (vgl. grundlegend BGH 24. März 2011 - I ZR 108/09 - Rn. 9, BGHZ 189, 65).

    Hat der Kläger mehrere Klagegründe im Wege einer alternativen Klagehäufung verfolgt, kann er die gebotene Bestimmung der Reihenfolge, in der er die prozessualen Ansprüche geltend machen will, noch in der Berufungs- oder der Revisionsinstanz nachholen ( vgl. BGH 24. März 2011 - I ZR 108/09 - Rn. 13, BGHZ 189, 65) .

  • BGH, 24.03.2011 - IX ZR 180/10

    Insolvenzverfahren: Massezugehörigkeit einer vom Europäischen Gerichtshof für

  • BAG, 30.10.2019 - 10 AZR 523/17

    Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft -SokaSiG

  • LAG Hessen, 18.08.2017 - 10 Sa 210/17

    Das SokaSiG ist wirksam und nicht dem BVerfG nach Art. 100 GG vorzulegen. Zur

  • BAG, 01.08.2017 - 9 AZB 45/17

    Rechtsweg - Solo-Selbstständige

  • LAG Hessen, 17.04.2015 - 10 Sa 1281/14

    Der ULAK als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien ist wirksam die

  • BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 958/13

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

  • BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 842/12

    Baugewerbe - Betrieblicher Geltungsbereich - Gussasphaltkocher

  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 210/06

    Frist für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung mit dem Ziel

  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 73/09

    Baugewerbe - Gewerbe "Installateur und Heizungsbauer

  • BGH, 06.07.2005 - XII ZR 293/02

    Zulässigkeit der Erweiterung der Anschlussberufung

  • BAG, 27.03.2019 - 10 AZR 318/17

    Beitragspflichten zu der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft -

  • BAG, 25.01.2017 - 10 ABR 34/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • BAG, 19.05.2016 - 3 AZR 131/15

    Betriebliche Altersversorgung - Höhe einer Betriebsrente - Auslegung -

  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

  • BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 120/10

    Anforderungen an Berufungsbegründung

  • LAG Hessen, 10.08.2018 - 10 Sa 51/18

    Eine Aussetzung gemäß § 148 ZPO kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn bei

    Allerdings ist § 213 BGB im vorliegenden Fall anwendbar, da das SokaSiG bestimmungsgemäß an die Stelle der sich als unwirksam herausgestellten AVE treten sollte (hierzu näher Hess. LAG 2. Juni 2017 - 10 Sa 907/16 - NZA-RR 2017, 485 ff. [BAG 22.02.2017 - 5 AZR 552/14] ; Hess. LAG 23. März 2018 - 10 Sa 116/17 - n.v.; ebenso Bader JurisPR-ArbR 31/2017 Anm. 2, Lakkis jurisPK-BGB 8. Aufl. § 213 Rn. 5.1).
  • LAG Hessen, 09.03.2018 - 10 Sa 1411/17

    1. Das am 8. September 2017 in Kraft getretene SokaSiG II ist in Bezug auf den

    Der Kläger kann sich auf das SokaSiG II im Wege der Anschlussberufung nach § 524 ZPO stützen (zum SokaSiG und den VTV-Bau ebenso Hess. LAG 23. März 2018 - 10 Sa 116/17 - n.rkr und n.v.) .
  • LAG Hessen, 23.03.2018 - 10 Sa 1534/17

    War es dem Kläger und Berufungsbeklagten nicht möglich, innerhalb der laufenden

    War es dem Kläger und Berufungsbeklagten nicht möglich, innerhalb der laufenden Berufungserwiderungsfrist seine Klage zu ändern, weil eine gesetzliche Regelung noch nicht in Kraft getreten war, so ist ihm dies ausnahmsweise auch nach Ablauf der Frist des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO zuzugestehen (Fortführung von BGH 7. Mai 2015 - VII ZR 145/12; s.a. Hess. LAG 23. März 2018 - 10 Sa 116/17).
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