Rechtsprechung
   LAG Hessen, 23.03.2022 - 6 Sa 1248/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,10578
LAG Hessen, 23.03.2022 - 6 Sa 1248/20 (https://dejure.org/2022,10578)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23.03.2022 - 6 Sa 1248/20 (https://dejure.org/2022,10578)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23. März 2022 - 6 Sa 1248/20 (https://dejure.org/2022,10578)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,10578) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 130 ZPO, § 233 ff. ZPO, § 519 ZPO, § 520 ZPO

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingescannte Unterschrift auf Berufungsbegründungsschriftsatz nicht ausreichend; Rechtsprechung zu Unterschriften beim Computerfax auf Mail-to-Fax-Verfahren nicht übertragbar

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundsätze zum Computerfax sind auf Mail-to-Fax-Verfahren nicht übertragbar!

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2022, 808
  • NZA-RR 2022, 325
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (31)

  • BAG, 05.06.2020 - 10 AZN 53/20

    Elektronischer Rechtsverkehr - sicherer Übermittlungsweg

    Auszug aus LAG Hessen, 23.03.2022 - 6 Sa 1248/20
    Diese Anforderungen, die gerade die Authentizität und Integrität der übermittelten Daten dadurch gewährleistet sollen, dass das elektronische Dokument nicht spurenlos manipuliert werden kann (vgl. BAG 14. September 2020 - 5 AZB 23/20 - Rn. 16; 5. Juni 2020 - 10 AZN 53/20 - Rn. 18; BGH 14. Mai 2013 - VI ZB 7/13 - Rn. 9 mwN, BGHZ 197, 209; zur Perpetuierungs- oder Integritätsfunktion vgl. auch BT-Drs.

    Ein Rechtsirrtum ist jedoch ausnahmsweise als entschuldigt anzusehen, wenn er auch unter Anwendung der erforderlichen Sorgfaltsanforderungen nicht vermeidbar war (vgl. BAG 14. September 2020 - 5 AZB 23/20 - Rn. 24; 5. Juni 2020 - 10 AZN 53/20 - Rn. 37; BGH 15. Mai 2019 - XII ZB 573/18 - Rn. 25, BGHZ 222, 105) .

    Eine solche Pflicht überspannte die Anforderungen an die Grundsätze des fairen Verfahrens (BVerfG 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 - Rn. 10; BAG 5. Juni 2020 - 10 AZN 53/20 - Rn. 39; BGH 18. Oktober 2017 - LwZB 1/17 - Rn. 11) .

    Die Abgrenzung dessen, was im Rahmen einer fairen Verfahrensgestaltung an richterlicher Fürsorge aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten ist, kann sich nicht nur am Interesse der Rechtsuchenden an einer möglichst weitgehenden Verfahrenserleichterung orientieren, sondern hat auch zu berücksichtigen, dass die Justiz im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit vor zusätzlicher Belastung geschützt werden muss (vgl. BAG 5. Juni 2020 - 10 AZN 53/20 - Rn. 39; BGH 20. April 2011 - VII ZB 78/09 - Rn. 12) .

    Denn wenn die Rechtslage zweifelhaft ist, muss der bevollmächtigte Anwalt den sicheren Weg wählen (vgl. BAG 14. September 2020 - 5 AZB 23/20 - Rn. 24; 5. Juni 2020 - 10 AZN 53/20 - Rn. 37; BGH 15. Mai 2019 - XII ZB 573/18 - Rn. 25, BGHZ 222, 105; vgl. auch zur Pflicht des Rechtsanwalts, der eine Rechtsmittelbegründungsfrist bis zum letzten Tag ausschöpft, wegen des damit erfahrungsgemäß verbundenen Risikos erhöhte Sorgfalt aufzuwenden, um die Einhaltung der Frist sicherzustellen BGH 16. November 2016 - VII ZB 35/14 - Rn. 12; 9. Mai 2006 - XI ZB 45/04, NJW 2006, 2637 Rn. 8 mwN) .

  • BAG, 14.09.2020 - 5 AZB 23/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - einfache Signatur

    Auszug aus LAG Hessen, 23.03.2022 - 6 Sa 1248/20
    Diese Anforderungen, die gerade die Authentizität und Integrität der übermittelten Daten dadurch gewährleistet sollen, dass das elektronische Dokument nicht spurenlos manipuliert werden kann (vgl. BAG 14. September 2020 - 5 AZB 23/20 - Rn. 16; 5. Juni 2020 - 10 AZN 53/20 - Rn. 18; BGH 14. Mai 2013 - VI ZB 7/13 - Rn. 9 mwN, BGHZ 197, 209; zur Perpetuierungs- oder Integritätsfunktion vgl. auch BT-Drs.

    Ein Rechtsirrtum ist jedoch ausnahmsweise als entschuldigt anzusehen, wenn er auch unter Anwendung der erforderlichen Sorgfaltsanforderungen nicht vermeidbar war (vgl. BAG 14. September 2020 - 5 AZB 23/20 - Rn. 24; 5. Juni 2020 - 10 AZN 53/20 - Rn. 37; BGH 15. Mai 2019 - XII ZB 573/18 - Rn. 25, BGHZ 222, 105) .

    In diesem Fall wirkt sich das mögliche Verschulden der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten nicht mehr aus, so dass ihr Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist (BAG 14. September 2020 - 5 AZB 23/20 - Rn. 26 mwN) .

    Hiervon ausgehend gebietet es die aus dem verfassungsrechtlichen Gebot eines fairen Verfahrens folgende gerichtliche Fürsorgepflicht, eine Prozesspartei auf einen leicht erkennbaren Formmangel - wie die fehlende Unterschrift in einem bestimmenden Schriftsatz - hinzuweisen und ihr Gelegenheit zu geben, den Fehler fristgerecht zu beheben (dazu BGH 14. Oktober 2008 - VI ZB 37/08 - Rn. 10; zum Ganzen BAG 14. September 2020 - 5 AZB 23/20 - Rn. 27) .

    Denn wenn die Rechtslage zweifelhaft ist, muss der bevollmächtigte Anwalt den sicheren Weg wählen (vgl. BAG 14. September 2020 - 5 AZB 23/20 - Rn. 24; 5. Juni 2020 - 10 AZN 53/20 - Rn. 37; BGH 15. Mai 2019 - XII ZB 573/18 - Rn. 25, BGHZ 222, 105; vgl. auch zur Pflicht des Rechtsanwalts, der eine Rechtsmittelbegründungsfrist bis zum letzten Tag ausschöpft, wegen des damit erfahrungsgemäß verbundenen Risikos erhöhte Sorgfalt aufzuwenden, um die Einhaltung der Frist sicherzustellen BGH 16. November 2016 - VII ZB 35/14 - Rn. 12; 9. Mai 2006 - XI ZB 45/04, NJW 2006, 2637 Rn. 8 mwN) .

  • BGH, 26.01.2022 - XII ZB 227/21

    Glaubhaftmachung der rechtzeitigen Aufgabe des Schriftstücks zur Post durch den

    Auszug aus LAG Hessen, 23.03.2022 - 6 Sa 1248/20
    Diese Voraussetzungen sind - neben einer eine aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe, aus denen sich ergibt, auf welchen konkreten Umständen die Fristversäumung beruht (BGH 26. Januar 2022 - XII ZB 227/21 - Rn. 9) - glaubhaft zu machen (§ 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO) .

    Wiedereinsetzung ist daher zu gewähren, wenn der Antragsteller aufgrund einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe des in Verlust geratenen Schriftsatzes zur Post glaubhaft macht, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich seines Verfahrensbevollmächtigten eingetreten ist (BGH 26. Januar 2022 - XII ZB 227/21 - Rn. 9) .

    Dabei hat der Tatrichter die vom Antragsteller angebotenen Mittel zur Glaubhaftmachung im Hinblick darauf nach § 286 ZPO frei zu würdigen (BGH 26. Januar 2022 - XII ZB 227/21 - Rn. 11; vgl. auch BGH 21. März 2019 - V ZB 97/18 - Rn. 17; vgl. auch BGH 18. Januar 2018 - V ZB 113/17 - Rn. 11; 21. Oktober 2010 - V ZB 210/09 - Rn. 7) .

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich auch die Kammer anschließt, ist von der Richtigkeit einer anwaltlichen Versicherung grundsätzlich auszugehen (etwa BGH 26. Januar 2022 - XII ZB 227/21 - Rn. 13, juris) .

    Dem Klägervertreter ist nämlich - verbunden mit dem Hinweis, dass die Kammer es nicht für überwiegend wahrscheinlich halte, dass ein Verschulden des Klägervertreters nicht vorliegt (vgl. zur gerichtlichen Hinweispflicht BGH 26. Januar 2022 - XII ZB 227/21 - Rn. 13) - aufgegeben worden, binnen der Frist des § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO unter Benennung der jeweiligen Aktenzeichen vorzutragen und glaubhaft zu machen, wie viele Verfahren er als Prozessbevollmächtigter vor den Arbeitsgerichten Offenbach am Main und Frankfurt am Main (als den Arbeitsgerichten, an denen er hauptsächlich tätig ist) im Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 (also ein halbes Jahr vor und nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist) geführt hat und in welchen dieser Verfahren er bestimmende Schriftsätze (ausschließlich oder zusätzlich zur elektronischen Übermittlung) im Original per Post bei Gericht eingereicht hat.

  • BAG, 05.08.2009 - 10 AZR 692/08

    Unzulässigkeit der Berufung - Faksimile-Stempel unter der Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Hessen, 23.03.2022 - 6 Sa 1248/20
    Die Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5. April 2000 (- GmS-OGB 1/98 - BGHZ 144, 160) zum Computerfax, wonach dann, wenn ein bestimmender Schriftsatz inhaltlich den prozessualen Anforderungen genügt, die Person des Erklärenden in der Regel dadurch eindeutig bestimmt sei, dass seine Unterschrift eingescannt oder der Hinweis angebracht sei, dass der benannte Urheber wegen der gewählten Übertragungsform nicht unterzeichnen könne (so auch BGH 26. Januar 2021 - VI ZB 46/20 - Rn. 8; BFH 22. Juni 2010 - VIII R 38/08 - Rn. 17, BFHE 230, 115; BAG 5. August 2009 - 10 AZR 692/08 - Rn. 22 ff.), sind auf das Mail-to-Fax-Verfahren nicht übertragbar.

    Gemäß § 130 Nr. 6 ZPO iVm. § 519 Abs. 4, § 520 Abs. 5 ZPO müssen die Berufungsschrift und die Berufungsbegründung als bestimmende Schriftsätze von einem beim Landesarbeitsgericht nach § 11 Abs. 4 Satz 1, 2 und 4 ArbGG vertretungsberechtigten Prozessbevollmächtigten zwar nicht selbst verfasst, aber nach eigenverantwortlicher Prüfung genehmigt und eigenhändig unterschrieben sein, § 130 Nr. 6 ZPO (vgl. BAG 5. August 2009 - 10 AZR 692/08 - Rn. 17) .

    Bei der Übermittlung eines Schriftsatzes per Telefax tritt an die Stelle der grundsätzlich zwingenden Unterschrift auf der Urkunde die Wiedergabe dieser Unterschrift in der bei Gericht erstellten Kopie (vgl. BAG 5. August 2009 - 10 AZR 692/08 - Rn. 21; zum Ganzen BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 849/13 - Rn. 17, BAGE 151, 66) .

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist hier auch nicht die Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5. April 2000 (- GmS-OGB 1/98 - BGHZ 144, 160) zum Computerfax heranzuziehen, wonach dann, wenn ein bestimmender Schriftsatz inhaltlich den prozessualen Anforderungen genügt, die Person des Erklärenden in der Regel dadurch eindeutig bestimmt sei, dass seine Unterschrift eingescannt oder der Hinweis angebracht sei, dass der benannte Urheber wegen der gewählten Übertragungsform nicht unterzeichnen könne (so auch BGH 26. Januar 2021 - VI ZB 46/20 - Rn. 8; BFH 22. Juni 2010 - VIII R 38/08 - Rn. 17, BFHE 230, 115; BAG 5. August 2009 - 10 AZR 692/08 - Rn. 22 ff.) .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2021 - L 12 AS 311/21

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung einer Gewährung einstweiligen

    Auszug aus LAG Hessen, 23.03.2022 - 6 Sa 1248/20
    Allein der Umstand, dass ansonsten identische Dokumente das Gericht in einem Fall über den Computer und im anderen über das Faxgerät erreichen, kann schon deshalb keinen Unterschied machen, weil beide inzwischen durch dieselbe Leitung und digital übermittelt werden (vgl. zum Ganzen OLG Dresden 4. Dezember 2020 - 22 WF 872/20 - Rn. 6, juris; zust. H. Müller in Ory/Weth, jurisPK-ERV Band 2, 1. Aufl. Stand: 3. Februar 2022, § 130 ZPO Rn. 29_1; auch LSG Nordrhein-Westfalen 8. April 2021 - L 12 AS 311/21 B ER - Rn. 3, juris) .

    Wollte man ein per E-Mail oder ein im E-Mail-to-Fax-Verfahren übermitteltes Dokument mit einer nur eingescannten Unterschrift als ausreichend ansehen, so führte dies zu einer systemwidrigen Umgehung der hochgesicherten elektronischen Kommunikationsformen gem. § 130a ZPO bzw. § 46c ArbGG (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen 8. April 2021 - L 12 AS 311/21 B ER - Rn. 3, juris; Hessisches LSG 13. Dezember 2018 - L 6 SF 1/18 DS Rn. 11, juris) .

    14/4987 S. 24) , erfüllt eine einfache E-Mail jeweils nicht (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen 8. April 2021 - L 12 AS 311/21 B ER - aaO; Hessisches LSG 13. Dezember 2018 - L 6 SF 1/18 DS - aaO) .

  • BGH, 15.05.2019 - XII ZB 573/18

    Einreichung des Berufungsschriftsatzes als elektronisches Dokument bei Gericht;

    Auszug aus LAG Hessen, 23.03.2022 - 6 Sa 1248/20
    Ein Rechtsirrtum ist jedoch ausnahmsweise als entschuldigt anzusehen, wenn er auch unter Anwendung der erforderlichen Sorgfaltsanforderungen nicht vermeidbar war (vgl. BAG 14. September 2020 - 5 AZB 23/20 - Rn. 24; 5. Juni 2020 - 10 AZN 53/20 - Rn. 37; BGH 15. Mai 2019 - XII ZB 573/18 - Rn. 25, BGHZ 222, 105) .

    Denn wenn die Rechtslage zweifelhaft ist, muss der bevollmächtigte Anwalt den sicheren Weg wählen (vgl. BAG 14. September 2020 - 5 AZB 23/20 - Rn. 24; 5. Juni 2020 - 10 AZN 53/20 - Rn. 37; BGH 15. Mai 2019 - XII ZB 573/18 - Rn. 25, BGHZ 222, 105; vgl. auch zur Pflicht des Rechtsanwalts, der eine Rechtsmittelbegründungsfrist bis zum letzten Tag ausschöpft, wegen des damit erfahrungsgemäß verbundenen Risikos erhöhte Sorgfalt aufzuwenden, um die Einhaltung der Frist sicherzustellen BGH 16. November 2016 - VII ZB 35/14 - Rn. 12; 9. Mai 2006 - XI ZB 45/04, NJW 2006, 2637 Rn. 8 mwN) .

  • LSG Hessen, 13.12.2018 - L 6 SF 1/18

    DS

    Auszug aus LAG Hessen, 23.03.2022 - 6 Sa 1248/20
    Wollte man ein per E-Mail oder ein im E-Mail-to-Fax-Verfahren übermitteltes Dokument mit einer nur eingescannten Unterschrift als ausreichend ansehen, so führte dies zu einer systemwidrigen Umgehung der hochgesicherten elektronischen Kommunikationsformen gem. § 130a ZPO bzw. § 46c ArbGG (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen 8. April 2021 - L 12 AS 311/21 B ER - Rn. 3, juris; Hessisches LSG 13. Dezember 2018 - L 6 SF 1/18 DS Rn. 11, juris) .

    14/4987 S. 24) , erfüllt eine einfache E-Mail jeweils nicht (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen 8. April 2021 - L 12 AS 311/21 B ER - aaO; Hessisches LSG 13. Dezember 2018 - L 6 SF 1/18 DS - aaO) .

  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05

    Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch Verweigerung der

    Auszug aus LAG Hessen, 23.03.2022 - 6 Sa 1248/20
    Es ist ihm hiernach untersagt, aus eigenen oder ihm zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen Verfahrensnachteile für die betroffenen Prozessparteien abzuleiten (BVerfG 14. November 2018 - 1 BvR 433/16 - Rn. 11; 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 - Rn. 8) .

    Eine solche Pflicht überspannte die Anforderungen an die Grundsätze des fairen Verfahrens (BVerfG 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05 - Rn. 10; BAG 5. Juni 2020 - 10 AZN 53/20 - Rn. 39; BGH 18. Oktober 2017 - LwZB 1/17 - Rn. 11) .

  • BGH, 23.01.2019 - VII ZB 43/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus LAG Hessen, 23.03.2022 - 6 Sa 1248/20
    a) Zum einen ist es fraglich, ob der Klägervertreter am 4. Januar 2021 (am Tag vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist) aufgrund (gerichtsbekannter) pandemiebedingter Personalausfälle bei Postzustellern und - gerade im Rhein-Main Gebiet - verzögerter Postzustellungszeiten darauf hatte vertrauen dürfen, dass im Bundesgebiet werktags - innerhalb der Briefkastenleerungszeiten - aufgegebene Postsendungen am folgenden Werktag ausgeliefert werden (so etwa BGH 17. Dezember 2019 - VI ZB 19/19 - Rn. 10; 23. Januar 2019 - VII ZB 43/18 - Rn. 10 mwN) .

    Hier hatte es - wohl auch aus Sicht des Klägervertreters - konkrete Anhaltspunkte dafür gegeben, dass er nicht mit den üblichen Postlaufzeiten rechnen durfte und die ernsthafte Gefahr der Fristversäumung begründet war (vgl. dazu BGH 23. Januar 2019 - VII ZB 43/18 - Rn. 10 mwN) .

  • BGH, 26.10.2011 - IV ZB 9/11

    Berufungsbegründungsschrift: Erforderlichkeit der eigenhändigen Unterschrift des

    Auszug aus LAG Hessen, 23.03.2022 - 6 Sa 1248/20
    Nur in Ausnahmefällen (sh. mit Beispielen aus der Rspr. des BGH zu solchen Ausnahmefällen BGH 26. Oktober 2011 - IV ZB 9/11 - Rn. 11) kann auf eine Unterschrift verzichtet werden, wenn sich aus den sonstigen Umständen zweifelsfrei ergibt, dass der Prozessbevollmächtigte die Verantwortung für den Inhalt der Rechtsmittelschrift übernommen hat (vgl. BGH 31. Januar 2019 - III ZB 88/18 - Rn. 8; 26. Oktober 2011 - IV ZB 9/11 - Rn. 6 mwN) .

    Zu berücksichtigen sind hierbei nur dem Berufungsgericht spätestens bis zum Ablauf der Berufungsbegründungsfrist bekannt gewordene Umstände (BGH 26. Oktober 2011 - IV ZB 9/11 - aaO mwN) .

  • BGH, 26.01.2021 - VI ZB 46/20

    Unzulässige Rechtsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags;

  • BFH, 22.06.2010 - VIII R 38/08

    Wirksamkeit einer Klage mit eingescannter Unterschrift - Anforderungen an die

  • BGH, 31.01.2019 - III ZB 88/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten

  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZB 37/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mangels Hinweises des Berufungsgerichts auf

  • BGH, 20.04.2011 - VII ZB 78/09

    Wiedereinsetzung bei Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren:

  • BGH, 18.10.2017 - LwZB 1/17

    Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist in einer Landwirtschaftssache:

  • OLG Dresden, 04.12.2020 - 22 WF 872/20

    Prozessrecht

  • BGH, 21.03.2017 - X ZB 7/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Hinweispflicht des Gerichts bei Eingang

  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 210/09

    Ablehnung einer Gerichtsperson: Non liquet hinsichtlich der Glaubhaftmachung der

  • BGH, 14.05.2013 - VI ZB 7/13

    EGVP-Verfahren: Anforderungen an die qualifizierte elektronische Signatur

  • BGH, 18.01.2018 - V ZB 113/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsfrist wegen einer

  • BGH, 16.11.2016 - VII ZB 35/14

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

  • BGH, 21.03.2019 - V ZB 97/18

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand einer Partei hinsichtlich der

  • BGH, 17.12.2019 - VI ZB 19/19

    Vertrauen der Partei auf Auslieferung der aufgegebenen Postsendungen am folgenden

  • BVerfG, 14.11.2018 - 1 BvR 433/16

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend die Anerkennung von

  • BGH, 17.12.2020 - III ZB 31/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

  • BGH, 09.05.2006 - XI ZB 45/04

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Fristversäumung wegen eines

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 849/13

    Zulässigkeit der Berufung - Unterzeichnung der Berufungsschrift

  • BGH, 27.08.2015 - III ZB 60/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an eine wirksame

  • LAG Hamm, 17.05.2022 - 6 Sa 1249/21

    Arbeitsverhältnis; Vereinsmitgliedschaft; Mitgliedsbeitrag; Darlegungslast;

  • BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 159/22

    Bestimmender Schriftsatz - Unterschriftserfordernis

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23. März 2022 - 6 Sa 1248/20 - aufgehoben.
  • VG Schwerin, 28.12.2022 - 4 B 1158/20

    Einlegung der Erinnerung nach RVG § 11 Abs 3 S 2 mittels Online-Fax

    An der Maßgeblichkeit auch der Hinweis-Variante aus dem Beschluss des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5. April 2000 - GmS-OGB 1/98 - hat sich damit nichts geändert (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 9. Juli 2019 - 5 A 327/19 -, juris Rn. 3; Hessisches LAG, Urteil vom 23. März 2022 - 6 Sa 1248/20 -, juris Rn. 26; LAG Hamm (Westfalen), Beschluss vom 6. Dezember 2021 - 14 Ta 410/21 -, juris Rn. 11; LAG Nürnberg, Urteil vom 28. Mai 2021 - 8 Sa 310/20 -, juris Rn. 26).

    Damit ist nämlich auch ohne eine eigenhändige Namenszeichnung aus anderen Anhaltspunkten (vor allem aus der Angabe des Namens, des Kommunikationsweges, des betroffenen gerichtlichen Verfahrens und der Abschlussformel "mit freundlichen Grüßen") eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr sowohl für die Urheberschaft als auch für den Willen zur Einbringung in den Rechtsverkehr gegeben (vgl. auch Hessisches LAG, Urteil vom 23. März 2022 - 6 Sa 1248/20 -, juris Rn. 28 f.; VG Karlsruhe, Urteil vom 10. Juli 1997 - 4 K 4105/96 -, juris, wonach die Angabe von Namen und Anschrift der Kläger, die Bezeichnung des Beklagten und des Klageziels, die nochmalige Angabe der Namen der Kläger am Ende des Telefaxes und der Kennung des Faxgerätes ausreichen können; ähnlich LG Köln, Urteil vom 9. September 2004 - 6 S 183/04 -, NJW 2005).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2022 - L 7 AS 326/21

    Unzulässigkeit der Berufungseinlegung mittels einfacher E-Mail im

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt auch nicht deshalb in Betracht, weil sich die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen des Formmangels aufgrund eines Verstoßes des Gerichts gegen die "prozessuale Fürsorgepflicht" als unverschuldet darstellt (vgl. eingehend dazu etwa Hessisches LAG Urteil vom 23.03.2022 -6 Sa 1248/20, juris, Rn. 38ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht