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   LAG Hessen, 23.05.2013 - 9 TaBV 288/12   

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https://dejure.org/2013,25875
LAG Hessen, 23.05.2013 - 9 TaBV 288/12 (https://dejure.org/2013,25875)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23.05.2013 - 9 TaBV 288/12 (https://dejure.org/2013,25875)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23. Mai 2013 - 9 TaBV 288/12 (https://dejure.org/2013,25875)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiederholte Verletzung der Mitteilungspflicht nach § 105 BetrVG; Unterlassungsanspruch des Betriebsrats; Mitteilungen bei leitenden Angestellten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 23 Abs. 3; BetrVG § 105
    Wiederholte Verletzung der Mitteilungspflicht nach § 105 BetrVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Wiederholte Nichtmitteilung von personellen Veränderungen an den Betriebsrat kann zu Unterlassungsverpflichtung des Arbeitgebers führen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Auszug aus LAG Hessen, 23.05.2013 - 9 TaBV 288/12
    Eine grobe Pflichtverletzung indiziert die Wiederholungsgefahr (vgl. BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - EzA § 77 BetrVG 2001 Nr. 8).
  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 77/10

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei der Anordnung von Arbeit während

    Auszug aus LAG Hessen, 23.05.2013 - 9 TaBV 288/12
    Ein grober Verstoß des Arbeitgebers ist bei einer objektiv erheblichen und offensichtlich schwerwiegenden Pflichtverletzung zu bejahen (BAG Beschluss vom 7. Febr. 2012 - 1 ABR 77/10 - NZA-RR 2012, 359; BAG Beschluss vom 19. Januar 2010 - 1 ABR 55/08 - EzA § 23 BetrVG 2001 Nr. 4).
  • BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 47/08

    Innerbetriebliche Stellenausschreibung - mittelbare Benachteiligung wegen des

    Auszug aus LAG Hessen, 23.05.2013 - 9 TaBV 288/12
    Diese Anforderungen sind regelmäßig erfüllt, wenn er mehrfach und erkennbar gegen seine Pflichten aus dem Betriebsverfassungsgesetz verstoßen hat (vgl. BAG 18. August 2009 -1 ABR 47/08 - EzA § 17 AGG Nr. 1).
  • BAG, 19.01.2010 - 1 ABR 55/08

    Versetzung - Unterlassungsantrag - Streitgegenstand

    Auszug aus LAG Hessen, 23.05.2013 - 9 TaBV 288/12
    Ein grober Verstoß des Arbeitgebers ist bei einer objektiv erheblichen und offensichtlich schwerwiegenden Pflichtverletzung zu bejahen (BAG Beschluss vom 7. Febr. 2012 - 1 ABR 77/10 - NZA-RR 2012, 359; BAG Beschluss vom 19. Januar 2010 - 1 ABR 55/08 - EzA § 23 BetrVG 2001 Nr. 4).
  • BAG, 23.06.1992 - 1 ABR 11/92

    Keine Mehrarbeit ohne Zustimmung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hessen, 23.05.2013 - 9 TaBV 288/12
    Die Zusicherung, zukünftig betriebsvereinbarungswidriges Verhalten zu unterlassen, genügt hierfür nicht (BAG 23. Juni 1992 - 1 ABR 11/92 - EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 51).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2021 - 6 TaBV 1/20

    Leitender Angestellter - Personelle Veränderung - Anspruch auf Vorlage von

    Da im vom Betriebsrat gerügten Verhalten bereits kein Verstoß der Arbeitgeberin gegen ihre Pflichten aus § 105 BetrVG liegt, kann dahinstehen, ob der geltend gemachte Anspruch sich überhaupt aus § 23 Abs. 3 BetrVG herleiten ließe ( bejahend: GK-BetrVG - Raab 11. Aufl. § 105 Rn. 15, Richardi-Thüsing BetrVG 15. Aufl. § 105 Rn. 19, vgl. auch Hessisches LAG 23. Mai 2013 - 9 TaBV 288/12 - Rn. 22 f.; aA: GK-BetrVG - Oetker § 23 Rn. 192, vgl. jedoch Rn. 197).
  • LAG Hessen, 22.03.2018 - 4 Ta 363/17

    § 253 ZPO

    Das Hessische Landesarbeitsgericht wies die hiergegen gerichtete Beschwerde der Arbeitgeberin mit rechtskräftigem Beschluss vom 23. Mai 2013 - 9 TaBV 288/12 - zurück.
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