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   LAG Hessen, 23.07.2021 - 14 Ta 35/21   

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https://dejure.org/2021,44117
LAG Hessen, 23.07.2021 - 14 Ta 35/21 (https://dejure.org/2021,44117)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23.07.2021 - 14 Ta 35/21 (https://dejure.org/2021,44117)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23. Juli 2021 - 14 Ta 35/21 (https://dejure.org/2021,44117)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 48 Abs. 1 ArbGG, § 17a Abs. 4 GVG

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten bei einem Streit über den Fortbestand eines Limited Partnership Agreements eröffnet?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 15.03.2011 - 10 AZB 49/10

    Rechtsweg - Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Hessen, 23.07.2021 - 14 Ta 35/21
    Ziel des Arbeitsgerichtsgesetzes ist es nämlich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, alle bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten, die in greifbarer Beziehung zu einem Arbeitsverhältnis stehen, auch prozessual im Rahmen der Gerichte für Arbeitssachen zu erfassen (BAG 15. März 2011 - 10 AZB 49/10 - Juris).

    Vor diesem Hintergrund sind Ansprüche des Leiharbeitnehmers gegen den Entleiher als Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis anzusehen, denn dem Entleiher sind Teile des Direktionsrechts und damit Arbeitgeberfunktionen übertragen und der Arbeitnehmer ist in den Betrieb des Entleihers eingegliedert ( BAG 15. März. 2011 - 10 AZB 49/10) .

  • BAG, 16.04.2014 - 10 AZB 12/14

    Zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Klagen von Arbeitnehmer-Gesellschaftern

    Auszug aus LAG Hessen, 23.07.2021 - 14 Ta 35/21
    Sie vertritt die Auffassung, auf ein Arbeitsverhältnis zwischen den Prozessparteien komme es insofern nicht entscheidend an und meint, dies ergebe sich aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. April 2014 (10 AZB 12/14- Juris), obgleich in dem dort entschiedenen Fall ein Arbeitsverhältnis zwischen den Prozessparteien bestand.

    cc) Nichts anderes ergibt sich aus der von der Beklagten angezogenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. April 2014 (-10 AZB 12/14- Juris) .

  • BAG, 29.03.2000 - 5 AZB 69/99

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen bei Inanspruchnahme der

    Auszug aus LAG Hessen, 23.07.2021 - 14 Ta 35/21
    Das Bundesarbeitsgericht begründet die Rechtswegzuständigkeit der Arbeitsgerichte hier gerade nicht mit § 2 Abs. 1 Nr. 4a ArbGG, sondern mit § 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG (v gl. etwa BAG 13. Juni 1997 -9 AZB 38/96- NZA 1997, 1128; BAG 29. März 2000 - 5 AZB 69/99 - Juris) .
  • BAG, 13.06.1997 - 9 AZB 38/96

    Rechtsweg bei Durchgriffshaftung

    Auszug aus LAG Hessen, 23.07.2021 - 14 Ta 35/21
    Das Bundesarbeitsgericht begründet die Rechtswegzuständigkeit der Arbeitsgerichte hier gerade nicht mit § 2 Abs. 1 Nr. 4a ArbGG, sondern mit § 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG (v gl. etwa BAG 13. Juni 1997 -9 AZB 38/96- NZA 1997, 1128; BAG 29. März 2000 - 5 AZB 69/99 - Juris) .
  • BGH, 03.04.2019 - IV ZB 17/18

    Eröffnung des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten bei Forderung von

    Auszug aus LAG Hessen, 23.07.2021 - 14 Ta 35/21
    aa) Eine Sozialeinrichtung i.S. von § 2 Abs. 1 Nr. 4b ArbGG liegt vor, wenn eine soziale Leistung des Arbeitgebers nach allgemeinen Richtlinien aus einer abgesonderten, besonders zu verwaltenden Vermögensmasse erfolgt (vgl. BGH 3. April 2019 -IV ZB 17/18-Juris; BAG 23. August 2001 -5 AZB 11/01- Juris; BAG 24. April 1986 - 6 AZR 607/83 - AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Sozialeinrichtung) .
  • BAG, 28.02.2006 - 5 AS 19/05

    Rechtswidrige Rechtswegverweisung

    Auszug aus LAG Hessen, 23.07.2021 - 14 Ta 35/21
    Eine funktionale Arbeitgeberstellung hat das Bundesarbeitsgericht beispielsweise auch für den Komplementär einer Kommanditgesellschaft angenommen, weil dieser aufgrund seiner gesetzlichen Vertretungsmacht für die Kommanditgesellschaft auftreten und für sie Arbeitgeberfunktionen wahrnehmen kann ( BAG 28. Februar 2006 - 5 AS 19/05-Juris ) .
  • BAG, 24.04.1986 - 6 AZR 607/83

    Haftung des Betriebsratsvorsitzenden für Schäden bei Kantinenverwaltung

    Auszug aus LAG Hessen, 23.07.2021 - 14 Ta 35/21
    aa) Eine Sozialeinrichtung i.S. von § 2 Abs. 1 Nr. 4b ArbGG liegt vor, wenn eine soziale Leistung des Arbeitgebers nach allgemeinen Richtlinien aus einer abgesonderten, besonders zu verwaltenden Vermögensmasse erfolgt (vgl. BGH 3. April 2019 -IV ZB 17/18-Juris; BAG 23. August 2001 -5 AZB 11/01- Juris; BAG 24. April 1986 - 6 AZR 607/83 - AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Sozialeinrichtung) .
  • BAG, 23.08.2001 - 5 AZB 11/01

    Auskunftsklage des Arbeitgebers gegen Beschäftigungsgesellschaft

    Auszug aus LAG Hessen, 23.07.2021 - 14 Ta 35/21
    aa) Eine Sozialeinrichtung i.S. von § 2 Abs. 1 Nr. 4b ArbGG liegt vor, wenn eine soziale Leistung des Arbeitgebers nach allgemeinen Richtlinien aus einer abgesonderten, besonders zu verwaltenden Vermögensmasse erfolgt (vgl. BGH 3. April 2019 -IV ZB 17/18-Juris; BAG 23. August 2001 -5 AZB 11/01- Juris; BAG 24. April 1986 - 6 AZR 607/83 - AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Sozialeinrichtung) .
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