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   LAG Hessen, 23.08.2022 - 12 Sa 244/22 SK   

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https://dejure.org/2022,26663
LAG Hessen, 23.08.2022 - 12 Sa 244/22 SK (https://dejure.org/2022,26663)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23.08.2022 - 12 Sa 244/22 SK (https://dejure.org/2022,26663)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23. August 2022 - 12 Sa 244/22 SK (https://dejure.org/2022,26663)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    VTV in den Fassungen vom 03. Mai 2013 und vom 28. September 2018, SokaSiG

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ob § 7 SokaSiG verdeckt tarifpositiv ist (so im Ergebnis HLAG, 27. Mai 2022, 10 Sa 1272/21 SK), ob also die Tarifvertragsparteien mit dem zum 01.01.2019 in Kraft getretenen VTV vom 28. September 2018 § 7 SokaSiG rechtswirksam abändern und die Verfall-/Verjährungsfristen für Ansprüche ...

  • rechtsportal.de

    Verjährung/Verfall von Ansprüchen im Geltungsbereich des Sozialkassenverfahrens im Baugewerbe bei Einstellung des Betriebes im Jahr 2013

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 28.04.2021 - 10 AZR 144/19

    Beitragspflichten zu dem Sozialkassensystem der Bauwirtschaft -

    Auszug aus LAG Hessen, 23.08.2022 - 12 Sa 244/22
    Dies lasse sich auch aus den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 28. April 2021 (10 AZR 144/19) und vom 24. Februar 2021 (10 AZR 43/19) folgern.

    Die von dem Kläger im Rahmen seiner Argumentation herangezogenen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 28. April 2021 (10 AZR 144/19) und vom 24. Februar 2021 (10 AZR 43/19) sind zwar vorliegend nicht einschlägig, da sie sich nicht mit der Änderung des VTV durch seine Neufassung vom 28. September 2018 befassen.

    Dies ergibt sich daraus, dass in den beiden Entscheidungen jeweils sämtliche Fassungen der Verfallnormen des VTV genannt sind und nicht lediglich die zuletzt geltende Regelung (BAG 28. April 2021, 10 AZR 144/19 Rn. 54 und BAG 24. Februar 2021, 10 AZR 43/19, Rn. 44).

  • BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 43/19

    Beitragspflichten zu den Sozialkassen der Bauwirtschaft - Hemmung des Verfalls

    Auszug aus LAG Hessen, 23.08.2022 - 12 Sa 244/22
    Dies lasse sich auch aus den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 28. April 2021 (10 AZR 144/19) und vom 24. Februar 2021 (10 AZR 43/19) folgern.

    Die von dem Kläger im Rahmen seiner Argumentation herangezogenen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 28. April 2021 (10 AZR 144/19) und vom 24. Februar 2021 (10 AZR 43/19) sind zwar vorliegend nicht einschlägig, da sie sich nicht mit der Änderung des VTV durch seine Neufassung vom 28. September 2018 befassen.

    Dies ergibt sich daraus, dass in den beiden Entscheidungen jeweils sämtliche Fassungen der Verfallnormen des VTV genannt sind und nicht lediglich die zuletzt geltende Regelung (BAG 28. April 2021, 10 AZR 144/19 Rn. 54 und BAG 24. Februar 2021, 10 AZR 43/19, Rn. 44).

  • LAG Hessen, 27.05.2022 - 10 Sa 1272/21

    1. Kabelleitungstiefbauarbeiten i.S.d. § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 25 VTV liegen

    Auszug aus LAG Hessen, 23.08.2022 - 12 Sa 244/22
    Ob § 7 SokaSiG verdeckt tarifpositiv ist (so im Ergebnis HLAG, 27. Mai 2022, 10 Sa 1272/21 SK), ob also die Tarifvertragsparteien mit dem zum 01.01.2019 in Kraft getretenen VTV vom 28. September 2018 § 7 SokaSiG rechtswirksam abändern und die Verfall-/Verjährungsfristen für Ansprüche aus den Kalenderjahren 2015 bis 2018 rückwirkend von vier auf drei Jahre verkürzen konnten, bedarf keiner Entscheidung, wenn - wie vorliegend - der Arbeitgeber zu keinem Zeitpunkt dem betrieblichen Geltungsbereich des VTV vom 28. September 2018 unterfallen ist.

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob die Vorschrift des § 7 SokaSiG, welche die Rechtsnormen des VTV für die Kalenderjahre 2006 bis 2018 mit Gesetzesrang versieht, verdeckt tarifdispositiv ist (so im Ergebnis Hessisches Landesarbeitsgericht 27. Mai 2022, 10 Sa 1272/21 SK) und den Tarifvertragsparteien die Möglichkeit einräumt, rückwirkend in Ansprüche aus dem SokaSiG für die Kalenderjahre 2006 bis 2018 einzugreifen.

  • LAG Hessen, 28.07.2023 - 10 Sa 1629/22
    Er bezieht sich auf die Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgericht vom 23. August 2022 - 12 Sa 244/22 SK - und vertritt die Ansicht, dass eine vierjährige Verjährungsfrist gelte.

    ee) Dieses Ergebnis widerspricht i.E. der Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgericht vom 23. August 2022 - 12 Sa 244/22 SK - (veröffentlich in Juris).

  • LAG Hessen, 10.01.2023 - 12 Sa 767/22

    Persönlicher Geltungsbereich des VTV-Bau; Vierjährige Verfall- und

    Für die Fragen von Verfall und Verjährung gilt nichts anderes (Hessisches Landesarbeitsgericht 23. August 2022 - 12 Sa 244/22 SK - dokumentiert in Juris).
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