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   LAG Hessen, 24.01.2014 - 3 Sa 413/13   

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LAG Hessen, 24.01.2014 - 3 Sa 413/13 (https://dejure.org/2014,16788)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24.01.2014 - 3 Sa 413/13 (https://dejure.org/2014,16788)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24. Januar 2014 - 3 Sa 413/13 (https://dejure.org/2014,16788)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus LAG Hessen, 24.01.2014 - 3 Sa 413/13
    Auch im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgericht vom 18. Juli 2012 (NZA 2012, 1351 und 1359) sei unter Einbeziehung aller bislang abgeschlossenen befristeten Arbeitsverträge die Befristung des Arbeitsverhältnisses bis zum 2. August 2012 nicht insgesamt missbräuchlich.

    Insoweit beruft sich die Klägerin auf zwei Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Juli 2012 mit den Aktenzeichen 7 AZR 443/09 und 7 AZR 783/10.

    Diese Vorschrift regelt einen Sonderfall der Vertretungsbefristung (vgl. zuletzt BAG Urteile vom 18. Juli 2012 -7 AZR 783/10- Rn. 12 NZA 2012, 1359; 7 AZR 443/09- Rn. 16, DB 2012, 2813, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Dies kann insbesondere durch eine entsprechende Angabe im Arbeitsvertrag geschehen (vgl. zuletzt BAG 18. Juli 2012 -7 AZR 443/09- Rn. 17, DB 2012, 2813, mit weiteren Nachweisen).

    Dabei erfordert die nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs vorzunehmende Prüfung eine Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles (vgl. BAG Urteile vom 18. Juli 2012 -7 AZR 783/10- Rn. 31 ff, NZA 2012, 1359; 7 AZR 443/09- Rn. 37 ff, NZA 2012, 1351, jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 16.01.2013 - 7 AZR 661/11

    Abordnungsvertretung - Anforderungen an Rückkehrprognose

    Auszug aus LAG Hessen, 24.01.2014 - 3 Sa 413/13
    Dass die Rechtsprechungsentwicklung nicht am Ende sei, würden die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Januar 2013, zu den Aktenzeichen 7 AZR 661/11 und 7 AZR 662/11 zur Vertretungsbefristung im Falle von Abordnungen zeigen.

    Damit besteht an der Wahrnehmung der an sich dem ausfallenden Arbeitnehmer obliegenden Aufgaben durch eine Vertretungskraft von vornherein nur ein zeitlich begrenztes Bedürfnis (vgl. z.B. BAG 16 Januar 2013 -7 AZR 661/11- Rn. 13, NZA 2013, 614, mit weiteren Nachweisen).

    b) Soweit die Klägerin sich darüber hinaus im Hinblick auf die Unwirksamkeit der Befristung auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Januar 2013 (Aktenzeichen 7 AZR 661/11 und 7 AZR 662/11) bezieht, vermag dies ebenfalls nicht zu überzeugen.

    Anders als in diesen Fällen der für den Arbeitgeber "fremdbestimmten" Ausfälle der Stammkraft, hängt in den Fällen der Abordnung die voraussichtliche Rückkehr der Stammkraft regelmäßig nicht nur von Umständen in der Sphäre des Arbeitnehmers ab, sondern ganz maßgeblich auch von Umständen und Entscheidungen, die in der Sphäre des Arbeitgebers liegen (vgl. z. B. BAG 16. Januar 2013 -7 AZR 661/11- Rn. 21 und 22, NZA 2013, 614).

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus LAG Hessen, 24.01.2014 - 3 Sa 413/13
    Insoweit beruft sich die Klägerin auf zwei Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Juli 2012 mit den Aktenzeichen 7 AZR 443/09 und 7 AZR 783/10.

    Dies setzt allerdings die Wahrung der Drei-Wochen-Frist des § 17 Satz 1 TzBfG auch im Hinblick auf frühere Befristungsabreden voraus (vgl. z.B. BAG 18. Juli 2012 -7 AZR 783/10- Rn. 9, DB 2012, 2643 mit weiteren Nachweisen).

    Diese Vorschrift regelt einen Sonderfall der Vertretungsbefristung (vgl. zuletzt BAG Urteile vom 18. Juli 2012 -7 AZR 783/10- Rn. 12 NZA 2012, 1359; 7 AZR 443/09- Rn. 16, DB 2012, 2813, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Dabei erfordert die nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs vorzunehmende Prüfung eine Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles (vgl. BAG Urteile vom 18. Juli 2012 -7 AZR 783/10- Rn. 31 ff, NZA 2012, 1359; 7 AZR 443/09- Rn. 37 ff, NZA 2012, 1351, jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • EuGH, 26.01.2012 - C-586/10

    Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen

    Auszug aus LAG Hessen, 24.01.2014 - 3 Sa 413/13
    Vor dem Hintergrund der Entscheidung des europäischen Gerichtshofs vom 26. Januar 2012 - C - 586/10 - Kücük bestünden Bedenken, ob die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sich im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben bewege.

    Insofern geht das Arbeitsgericht zutreffend davon aus, dass in Folge der durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 26. Januar 2012 (C-586/10- Kücük, AP Richtlinie 99/70/EG Nr. 9) das Bundesarbeitsgericht seine Rechtsprechung zur Befristungskontrolle dahingehend ergänzt hat, dass die nationalen Gerichte in jedem Einzelfall zu prüfen haben, ob sich der Arbeitgeber in rechtsmissbräuchlicher Weise auf das Vorliegen eines Sachgrundes berufen hat.

  • BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 728/09

    Befristung - Haushalt - Selbstverwaltungskörperschaft

    Auszug aus LAG Hessen, 24.01.2014 - 3 Sa 413/13
    b) Nachdem die Klägerin die früheren Befristungsabreden nicht innerhalb der Drei-Wochen-Frist des § 17 Satz 1 TzBfG im Klageweg angegriffen hat, verhilft ihr auch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 9. März 2011 (7 AZR 728/09, NZA 2011, 911) nicht zum Erfolg.

    Aus Sicht der Berufungskammer sind Anhaltspunkte dafür, dass der Sachgrund der Vertretung seitens der Beklagten nur vorgeschoben war, weil diese im Anschluss an die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 09. März 2011 (7 AZR 728/09) nicht mehr aus Haushaltsgründen befristen konnte, nicht ersichtlich.

  • BAG, 16.01.2013 - 7 AZR 662/11

    Abordnungsvertretung - "gedankliche Zuordnung

    Auszug aus LAG Hessen, 24.01.2014 - 3 Sa 413/13
    Dass die Rechtsprechungsentwicklung nicht am Ende sei, würden die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Januar 2013, zu den Aktenzeichen 7 AZR 661/11 und 7 AZR 662/11 zur Vertretungsbefristung im Falle von Abordnungen zeigen.

    b) Soweit die Klägerin sich darüber hinaus im Hinblick auf die Unwirksamkeit der Befristung auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Januar 2013 (Aktenzeichen 7 AZR 661/11 und 7 AZR 662/11) bezieht, vermag dies ebenfalls nicht zu überzeugen.

  • BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 119/02

    Klagefrist für Befristungskontrolle

    Auszug aus LAG Hessen, 24.01.2014 - 3 Sa 413/13
    Denn ein solcher Antrag genügt den Anforderungen an die ordnungsgemäße Erhebung Befristungskontrollklage nicht (vgl. ausführlich dazu BAG 16. April 2003 -7 AZR 119/02- Rn. 15, AP Nr. 2 zu § 17 TzBfG).

    Eine Klage ist aber nach § 17 Satz 1 TzBfG rechtzeitig erhoben, wenn aus dem Klageantrag, der Klagebegründung oder sonstigen Umständen bei Klageerhebung zu erkennen ist, dass die Klagepartei geltend machen will, ihr Arbeitsverhältnis habe nicht durch die zu einem bestimmten Zeitpunkt vereinbarte Befristung zu dem in dieser Vereinbarung vorgesehenen Termin geendet (vgl. BAG 16. April 2003 -7 AZR 119/02- Rn. 15, AP Nr. 2 zu § 17 TzBfG).

  • BAG, 06.10.2010 - 7 AZR 397/09

    Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung

    Auszug aus LAG Hessen, 24.01.2014 - 3 Sa 413/13
    Da die Klägerin die früheren Befristungsabreden nicht innerhalb der Drei-Wochen-Frist des § 17 Satz 1 TzBfG gerichtlich angegriffen hat, gelten diese nach § 17 Satz 2 TzBfG, § 7 Halbsatz 3 KSCHG als wirksam (vgl. z.B. BAG 6. Oktober 2010 -7 AZR 397/09- Rn. 13, AP TzBfG §§ 19 Nr. 79, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 24.08.2011 - 7 AZR 228/10

    Befristungsdauer in der Postdoc-Phase

    Auszug aus LAG Hessen, 24.01.2014 - 3 Sa 413/13
    Nur im Fall einer beiderseitigen Vereinbarung (und bei Einhaltung der Klagefrist) wäre nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht die Befristungskontrolle auch für den vorangegangene Vertrag eröffnet (vgl. z.B. BAG 24. August 2011 -7 AZR 228/10- Rn. 50f, NZA 2012, 385).
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