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   LAG Hessen, 24.04.2015 - 14 Sa 1150/14   

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https://dejure.org/2015,29171
LAG Hessen, 24.04.2015 - 14 Sa 1150/14 (https://dejure.org/2015,29171)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24.04.2015 - 14 Sa 1150/14 (https://dejure.org/2015,29171)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24. April 2015 - 14 Sa 1150/14 (https://dejure.org/2015,29171)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 123 BGB, § 611 BGB
    Geht der Dienstnehmer/ Arbeitgeber gut vertretbar davon aus, es handele sich um ein freies Dienstverhältnis (offengelassen), das die Parteien im Rahmen eines Aufhebungsvertrags aufheben, ist dies bei der Beurteilung, ob dieser Aufhebungsvertrag vom Dienstverpflichteten/ ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 123 BGB; § 611 BGB
    Widerrechtlichkeit der Drohung mit Kündigung des Dienstverhältnisses durch den Dienstverpflichteten bei unklarer rechtlicher Einordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Drohung mit außerordentlicher Kündigung ist nicht notwendigerweise widerrechtlich

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages bei einem freien Dienstverhätnis

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    LAG Hessen, 24.04.2015 - 14 Sa 1150/14

    Geht der Dienstnehmer/ Arbeitgeber gut vertretbar davon aus, es handele sich um

    ArbG Frankfurt/Main, 03.07.2014 - 11 Ca 1119/14

    Klage auf Fortbestehen eines Arbeitsverhältnisses

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Rob Green

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 281/03

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Inhaltskontrolle - Widerruf

    Auszug aus LAG Hessen, 24.04.2015 - 14 Sa 1150/14
    Das Widerrufsrecht nach § 312 Abs. 1, 355 BGB erstreckt sich nicht auf arbeitsrechtliche Beendigungsvereinbarungen ( BAG, Urteil vom 22. April 2004 - 2 AZR 281/03 - [...] ).

    Abreden über den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistung unterliegen jedoch aus den Gründen der Vertragsfreiheit regelmäßig keiner Inhaltskontrolle ( BAG, Urteil vom 22. April 2004 - 2 AZR 281/03 - AP Nr. 27 zu § 620 BGB Aufhebungsvertrag; BAG, Urteil vom 12. März 2015 - 6 AZR 82/14 - [...] ).

  • ArbG Frankfurt/Main, 03.07.2014 - 11 Ca 1119/14

    Klage auf Fortbestehen eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Hessen, 24.04.2015 - 14 Sa 1150/14
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 03. Juli 2014 - 11 Ca 1119/14 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 3. Juli 2014 - 11 Ca 1119/14 - abzuändern und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung des Beklagten vom 24. September 2014 nicht aufgelöst worden ist.

  • BAG, 12.03.2015 - 6 AZR 82/14

    Klageverzicht in einem Formularaufhebungsvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 24.04.2015 - 14 Sa 1150/14
    Abreden über den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistung unterliegen jedoch aus den Gründen der Vertragsfreiheit regelmäßig keiner Inhaltskontrolle ( BAG, Urteil vom 22. April 2004 - 2 AZR 281/03 - AP Nr. 27 zu § 620 BGB Aufhebungsvertrag; BAG, Urteil vom 12. März 2015 - 6 AZR 82/14 - [...] ).
  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 163/14

    Kündigungsschutzklage - Streitgegenstand - Klagefrist

    Auszug aus LAG Hessen, 24.04.2015 - 14 Sa 1150/14
    Die einem Antrag nach § 4 Satz 1 KSchG stattgegebende Entscheidung enthält zugleich die Feststellung, dass zum vorgesehenen Auflösungszeitpunkt ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien noch bestanden hat (sogenannter erweiterter punktueller Streitgegenstandsbegriff, vgl. zuletzt BAG, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 - [...]; BAG, Urteil vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/94 - BAGE 81, 111 ).
  • BGH, 25.03.2015 - VIII ZR 125/14

    Internationaler Warenkaufvertrag zwischen einem deutschen Vertriebsunternehmen

    Auszug aus LAG Hessen, 24.04.2015 - 14 Sa 1150/14
    Setzt jedoch die Begründetheit der Klage ebenso wie ihre Zulässigkeit die Arbeitnehmereigenschaft des Klägers voraus, ist diese nach der Rechtsprechung zu doppelrelevanten Tatsachen nicht nur für die Frage des zulässigen Rechtswegs, sondern auch für die der Zulässigkeit der Klage zu unterstellen ( vgl. etwa BGH Urteil vom 25. März 2015 - VIII ZR 125/14 - [...]; BGH Urteil vom 25. November 1993 - IX ZR 32/93 - BGHZ 124, 237 ).
  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 909/94

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehrfachen Kündigungen - Beteiligung

    Auszug aus LAG Hessen, 24.04.2015 - 14 Sa 1150/14
    Die einem Antrag nach § 4 Satz 1 KSchG stattgegebende Entscheidung enthält zugleich die Feststellung, dass zum vorgesehenen Auflösungszeitpunkt ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien noch bestanden hat (sogenannter erweiterter punktueller Streitgegenstandsbegriff, vgl. zuletzt BAG, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 - [...]; BAG, Urteil vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/94 - BAGE 81, 111 ).
  • BAG, 10.12.1970 - 2 AZR 82/70

    Kündigungsschutzprozeß - Klageänderung

    Auszug aus LAG Hessen, 24.04.2015 - 14 Sa 1150/14
    Weder dem Wortlaut noch dem Zweck des § 4 KSchG oder sonstigen Grundsätzen des Kündigungsschutzprozesses ist zu entnehmen, dass die Kündigungsschutzklage ausschließlich beim Arbeitsgericht als erster Instanz anhängig gemacht werden kann ( so zu § 3 KSchG a. F. BAG, Urteil vom 10. Dezember 1970 - 2 AZR 82/70 - BAGE 23, 139 ).
  • BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 197/05

    Anfechtung der Erklärung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags

    Auszug aus LAG Hessen, 24.04.2015 - 14 Sa 1150/14
    Von dem Arbeitgeber kann nicht verlangt werden, dass er bei seiner Abwägung generell die Beurteilung des Tatsachengerichts "trifft"; nur wenn der Arbeitgeber unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls davon ausgehen muss, die angedrohte Kündigung werde im Falle ihres Ausspruchs einer arbeitsgerichtlichen Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht stand halten, darf er die außerordentliche Kündigungserklärung nicht in Aussicht stellen, um damit den Arbeitnehmer zum Abschluss einer Beendigungsvereinbarung zu veranlassen ( BAG, Urteil vom 28. November 2007 - 6 AZR 1108/06 - BAGE 125, 70; BAG, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 6 AZR 197/05 - AP BGB § 123 Nr. 66 ).
  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 394/06

    Gerichtlicher Vergleich - Schriftform für Beendigungsvereinbarung - Anfechtung

    Auszug aus LAG Hessen, 24.04.2015 - 14 Sa 1150/14
    Der Beklagte kündigte hierdurch gegenüber dem Kläger die Zufügung eines zukünftigen empfindlichen Übels an, dessen Verwirklichung in ihrer Macht lag ( vgl. hierzu BAG, Urteil vom 23. November 2006 - 6 AZR 394/06 - AP BGB § 623 Nr. 8 ).
  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06

    Aufhebungsvertrag - Form - Bedenkzeit

    Auszug aus LAG Hessen, 24.04.2015 - 14 Sa 1150/14
    Von dem Arbeitgeber kann nicht verlangt werden, dass er bei seiner Abwägung generell die Beurteilung des Tatsachengerichts "trifft"; nur wenn der Arbeitgeber unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls davon ausgehen muss, die angedrohte Kündigung werde im Falle ihres Ausspruchs einer arbeitsgerichtlichen Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht stand halten, darf er die außerordentliche Kündigungserklärung nicht in Aussicht stellen, um damit den Arbeitnehmer zum Abschluss einer Beendigungsvereinbarung zu veranlassen ( BAG, Urteil vom 28. November 2007 - 6 AZR 1108/06 - BAGE 125, 70; BAG, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 6 AZR 197/05 - AP BGB § 123 Nr. 66 ).
  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils

  • BGH, 19.04.2005 - X ZR 15/04

    Münchener Trabrennbahn

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