Rechtsprechung
LAG Hessen, 24.09.2009 - 9 TaBV 69/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 28a Abs 1 BetrVG, § 28 Abs 1 S 3 BetrVG, § 27 Abs 2 S 2 BetrVG
Aufgabenübertragung an Betriebsausschuss durch Betriebsrat mittels Geschäftsordnung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der Aufgabenübertragung an den Betriebsausschuss durch Geschäftsordnung des Betriebsrats; Wirksamkeit der Geschäftsordnungsregelung zum Vorsitz des Betriebsausschusses; Beteiligung aller Betriebsratsmitglieder bei Streit um Wirksamkeit der Geschäftsordnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksame Aufgabenübertragung an Betriebsausschuss durch Geschäftsordnung des Betriebsrats; unwirksame Geschäftsordnungsregelung zum Vorsitz des Betriebsausschusses; Beteiligung aller Betriebsratsmitglieder bei Streit um Wirksamkeit der Geschäftsordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 04.03.2009 - 2 BV 423/08
- LAG Hessen, 24.09.2009 - 9 TaBV 69/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 13.06.2007 - 7 ABR 62/06
Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Fahrtkosten
Auszug aus LAG Hessen, 24.09.2009 - 9 TaBV 69/09
Die erstinstanzlich unterbliebene Beteiligung ist in der Beschwerdeinstanz nachzuholen (BAG Beschluss vom 13. Juni 2007 - 7 ABR 62/06 - EzA § 40 BetrVG 2001 Nr. 12; Bram, Der unbeteiligte Beteiligte..., FA 2009, 229 ff.). - BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 44/04
Freistellungswahl - Beginn der Anfechtungsfrist
Auszug aus LAG Hessen, 24.09.2009 - 9 TaBV 69/09
Es liegen keine offensichtlichen und besonders groben Verstöße gegen die Vorschriften der §§ 26 ff. BetrVG vor, die dazu führen, dass den Regelungen der Geschäftsordnungen die Ungültigkeit gleichsam auf die Stirn geschrieben steht (für die Betriebsratswahl: BAG Beschluss vom 20. April 2005 - 7 ABR 44/04 - EzA § 38 BetrVG 2001 Nr. 4; BAG Beschluss vom 19. November 2003 - 7 ABR 24/03 - EzA BetrVG 2001 § 19 Nr. 2). - BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 24/03
Nichtigkeit einer Betriebsratswahl
Auszug aus LAG Hessen, 24.09.2009 - 9 TaBV 69/09
Es liegen keine offensichtlichen und besonders groben Verstöße gegen die Vorschriften der §§ 26 ff. BetrVG vor, die dazu führen, dass den Regelungen der Geschäftsordnungen die Ungültigkeit gleichsam auf die Stirn geschrieben steht (für die Betriebsratswahl: BAG Beschluss vom 20. April 2005 - 7 ABR 44/04 - EzA § 38 BetrVG 2001 Nr. 4; BAG Beschluss vom 19. November 2003 - 7 ABR 24/03 - EzA BetrVG 2001 § 19 Nr. 2).