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   LAG Hessen, 24.11.2003 - 16 Sa 576/00   

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https://dejure.org/2003,12166
LAG Hessen, 24.11.2003 - 16 Sa 576/00 (https://dejure.org/2003,12166)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24.11.2003 - 16 Sa 576/00 (https://dejure.org/2003,12166)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24. November 2003 - 16 Sa 576/00 (https://dejure.org/2003,12166)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchführung baulicher Leistungen in Deutschland durch aus Polen entsandte Arbeitnehmer; Anforderungen an die Merkmale einer Betriebsabteilung; Voraussetzungen für die Pflicht eines Arbeitgebers zur Zahlung von Urlaubskassenbeiträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 44/04

    Urlaubskassenverfahren des Baugewerbes - betrieblicher Geltungsbereich

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. November 2003 - 16 Sa 576/00 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage unzulässig ist, soweit die Klägerin beantragt hat, festzustellen, dem Beklagten von Januar 1999 bis April 2002 keine Auskunft sowie für Januar bis September und Dezember 1999, Februar, März, September, November und Dezember 2000, für Januar bis Juli und Oktober bis Dezember 2001 und für Januar 2002 bis Mai 2003 keine Beiträge zu schulden.
  • LAG Hessen, 11.02.2008 - 16 Sa 1517/05

    Urlaubskassenverfahren des Baugewerbes - Geltungsbereich

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 01. März 2000 - 7 Ca 1059/99 -, soweit es nicht bereits durch das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. November 2003 - 16 Sa 576/00 - in Verbindung mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - abgeändert worden ist, weiter abgeändert.

    Auf die Berufung des Beklagten, der die Klägerin in einem, mittlerweile ausgesetzten Verfahren vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden auf Beitragszahlung für den Zeitraum bis Ende Juni 2003 aufgrund entsprechender Beitragsmeldungen der Beklagten in Anspruch nimmt (7 Ca 1749/02), hat das Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 24. November 2003 (16 Sa 576/00) die Klage abgewiesen und der Widerklage des Beklagten stattgegeben.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. November 2003 - 16 Sa 576/00 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage unzulässig ist, soweit die Klägerin beantragt hat, festzustellen, dem Beklagten von Januar 1999 bis April 2002 keine Auskunft sowie für Januar bis September und Dezember 1999, Februar, März, September, November und Dezember 2000, für Januar bis Juli und Oktober bis Dezember 2001 und für Januar 2002 bis Mai 2003 keine Beiträge zu schulden.

  • LAG Hessen, 29.03.2004 - 16 Sa 1503/03

    Beurteilung, ob arbeitszeitlich hauptsächlich bauliche Leistungen erbracht worden

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  • LAG Hessen, 16.08.2004 - 16 Sa 198/04

    Verpflichtung eines ausländischen , Arbeitnehmer in die Bundesrepublik

    Erforderlich für eine solche Annahme ist jedoch, dass - wie es in sämtlichen eine Betriebsabteilung bejahenden Entscheidungen der Berufungskammer in der Vergangenheit der Fall war (vgl. Kammerurteile v. 24. November 2003 - 16 Sa 576/00, v. 02. Februar 2002 - 16 Sa 47/03 u. v. 09. Februar 2004 - 16 Sa 393/00; Kammerbeschluss v. 14. Juli 2003 - 16 Sa 582/00) -, über die bloße Tätigkeit von Arbeitnehmern hinaus, Anhaltspunkte für einen organisatorisch verfassten Leitungsapparat vorhanden sind (vgl. Kammerurteil v. 29. März 2004 - 16 Sa 1503/03).
  • LAG Hessen, 09.02.2004 - 16 Sa 393/00

    Pflicht eines Arbeitgebers zur Teilnahme am baugewerblichen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Hessen, 17.05.2004 - 10 Sa 2019/99
    Ist nämlich eine verlangte Auskunft einmal erteilt worden, kommt eine Rückabwicklung nicht in Betracht, insbesondere kann die einmal erteilte Auskunft nicht zurückverlangt werden (vgl. Kammerurteil vom 24. November 2003 - 16 Sa 576/00 ).
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