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   LAG Hessen, 25.03.2022 - 10 Sa 1254/21   

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LAG Hessen, 25.03.2022 - 10 Sa 1254/21 (https://dejure.org/2022,12005)
LAG Hessen, Entscheidung vom 25.03.2022 - 10 Sa 1254/21 (https://dejure.org/2022,12005)
LAG Hessen, Entscheidung vom 25. März 2022 - 10 Sa 1254/21 (https://dejure.org/2022,12005)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    §§ 307 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB, § 308 Nr. 4, 310 Abs. 4 Satz 2 BGB, § 106 GewO, § 15 Abs. 5 TzBfG

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611a Abs. 2 ; ZPO § 97 Abs. 1
    Wirksamkeit eines Widerrufsvorbehaltes für vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit; Keine Anwendung des § 15 Abs. 5 TzBfG auf bloße Befristung von Arbeitsbedingungen; Widerrufsvorbehalt bei Arbeitsbedingungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2022, 2085
  • NZA 2022, 936
  • NZA-RR 2022, 342
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 14.11.2007 - 4 AZR 945/06

    Vergütung bei vorübergehender höherwertiger Beschäftigung

    Auszug aus LAG Hessen, 25.03.2022 - 10 Sa 1254/21
    Auf eine solche Konstellation ist allein § 307 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BGB anwendbar (so auch für die zweckbefristete Übertragung höherwertiger Aufgaben BAG 14. November 2007 - 4 AZR 945/06 - Rn. 40 ff., NZA-RR 2008, 358) .

    Dies ist für sich betrachtet grundsätzlich nicht intransparent (so auch für die zeitlich befristete Übertragung höherwertiger Tätigkeiten BAG 14. November 2007 - 4 AZR 945/06 - Rn. 51, NZA-RR 2008, 358) .

    Häufig wird es aus Sicht des Arbeitgebers möglich sein, den genauen zeitlichen Rahmen dieses Vertretungsfalles bereits im Vorhinein zu kommunizieren (so die Konstellation in BAG 14. November 2007 - 4 AZR 945/06 - NZA-RR 2008, 358; vgl. auch zur Zweckbefristung BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 945/13 - Rn. 6, NJW 2016, 826) , es kann aber auch anders liegen, nämlich dann, wenn noch nicht sicher ist, wann eine neue geeignete Person für die Vorgesetztenstellung gefunden werden kann.

    Wie bereits erwähnt, ist die Ausübung von höherwertigen Tätigkeiten in aller Regel mit einem Zuwachs an Reputation und einer Besserstellung in der Betriebshierarchie verbunden (vgl. BAG 14. November 2007 - 4 AZR 945/06 - Rn. 48, NZA-RR 2008, 358) .

  • BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 945/13

    Befristete Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - 1. (Solo-) Fagottistin -

    Auszug aus LAG Hessen, 25.03.2022 - 10 Sa 1254/21
    Es geht hier aber nicht um die Höhe des Entgelts, sondern um die zeitliche Einschränkung der Übertragung der zusätzlich vergüteten Sonderaufgaben durch den Widerrufsvorbehalt (vgl. BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 945/13 - Rn. 38, NJW 2016, 826).

    Häufig wird es aus Sicht des Arbeitgebers möglich sein, den genauen zeitlichen Rahmen dieses Vertretungsfalles bereits im Vorhinein zu kommunizieren (so die Konstellation in BAG 14. November 2007 - 4 AZR 945/06 - NZA-RR 2008, 358; vgl. auch zur Zweckbefristung BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 945/13 - Rn. 6, NJW 2016, 826) , es kann aber auch anders liegen, nämlich dann, wenn noch nicht sicher ist, wann eine neue geeignete Person für die Vorgesetztenstellung gefunden werden kann.

    Auch dies ist rechtlich möglich (vgl. BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 945/13 - NJW 2016, 826) .

    In einem solchen Fall sind die Sachgründe nach § 14 Abs. 1 TzBfG im Rahmen der AGB-Kontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB zu berücksichtigen (vgl. BAG 7. Oktober 2015 - 7 AZR 945/13 - Rn. 42, NJW 2016, 826) .

  • LAG Köln, 08.09.2015 - 12 Sa 681/15

    Eingruppierung einer Arbeitnehmerin bei vorübergehender Übertragung einer

    Auszug aus LAG Hessen, 25.03.2022 - 10 Sa 1254/21
    Denn ob eine Tätigkeit auf Dauer oder nur vorübergehend zugewiesen wird, kann sich auch ohne ausdrückliche Erklärung aus den dem Angestellten erkennbaren näheren Umständen ergeben ( vgl. LAG Köln 8. September 2015 - 12 Sa 681/15 - Rn. 45, BeckRS 2015, 72899 ; BeckOK TVöD/Kaiser Stand: 01.03.2021 § 14 Rn. 2b).

    In einer solchen Situation der Ungewissheit durfte der Kläger daher nicht davon ausgehen, dass er die gleichen Aufgaben, die er zuvor Ende März noch abgelehnt hatte, auf Dauer fortführen konnte (vgl. LAG Köln 8. September 2015 - 12 Sa 681/15 - Rn. 45, BeckRS 2015, 72899) .

    bb) Der Rechtsgedanke des § 15 Abs. 5 TzBfG findet keine Anwendung, wenn eine vorübergehende Zuweisung höherwertiger Tätigkeit nochmals verlängert worden ist, denn die Norm ist auf die Befristung nur einzelner Arbeitsbedingungen nicht anzuwenden (vgl. LAG Köln 8. September 2015 - 12 Sa 681/15 - Rn. 53, BeckRS 2015, 72899; KR/Lipke/Bubach 13. Aufl. § 15 TzBfG Rn. 52).

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06

    Verlagerung einer Betriebsabteilung - Wirksamkeit von Versetzungen

    Auszug aus LAG Hessen, 25.03.2022 - 10 Sa 1254/21
    Auch einseitige Bestimmungsvorbehalte können nur hingenommen werden, soweit sie bei unsicherer Entwicklung der Verhältnisse als Instrument der Anpassung notwendig sind und den Anlass, aus dem das Bestimmungsrecht entsteht, sowie die Richtlinien und Grenzen seiner Ausübung möglichst konkret angeben (vgl. BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - Rn. 45, AP Nr. 26 zu § 307 BGB) .

    In Bezug auf Versetzungsvorbehalte entspricht es der Rechtsprechung des BAG, dass Gründe für die Ausübung des Vorbehalts nicht im Vorhinein zur Wahrung der Transparenz aufgezählt werden müssen (vgl. BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - Rn. 45, AP Nr. 27 zu § 307 BGB) .

    Offen bliebe immer noch, welche konkreten wirtschaftlichen, betrieblichen und persönlichen Gründe eine Änderung rechtfertigen (vgl. BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - Rn. 45, AP Nr. 27 zu § 307 BGB) .

  • BAG, 19.11.2019 - 7 AZR 582/17

    Saisonarbeitsverhältnis - Beschäftigung während der Badesaison

    Auszug aus LAG Hessen, 25.03.2022 - 10 Sa 1254/21
    Die Feststellung einer unangemessenen Benachteiligung setzt eine wechselseitige Berücksichtigung und Bewertung rechtlich anzuerkennender Interessen der Vertragspartner voraus (vgl. BAG 19. November 2019 - 7 AZR 582/17 - Rn. 42, NJW 2020, 946) .

    Zu prüfen ist, ob der Klauselinhalt bei der in Rede stehenden Art des Rechtsgeschäfts generell und unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners ergibt (vgl. BAG 19. November 2019 - 7 AZR 582/17 - Rn. 42, NJW 2020, 946) .

  • BAG, 27.01.2016 - 4 AZR 468/14

    Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 25.03.2022 - 10 Sa 1254/21
    In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob es billigem Ermessen entspricht, diese Tätigkeit nur vorübergehend zu übertragen (vgl. BAG 27. Januar 2016 - 4 AZR 468/14 - Rn. 19, AP Nr. 7 zu § 24 BAT-O; BAG 17. April 2003 - 4 AZR 174/01 - zu II 3 c der Gründe, NZA 2003, 159; zusammenfassend Treber in Schaub ArbR-HdB 19. Aufl. § 64 Rn. 76 ff.; BeckOK TVöD/Kaiser Stand: 01.03.2021 § 14 Rn. 3) .

    In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob es billigem Ermessen entspricht, diese Tätigkeit nur vorübergehend zu übertragen (vgl. BAG 27. Januar 2016 - 4 AZR 468/14 - Rn. 19, AP Nr. 7 zu § 24 BAT-O; BAG 17. April 2003 - 4 AZR 174/01 - zu II 3 c der Gründe, NZA 2003, 159) .

  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 174/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 25.03.2022 - 10 Sa 1254/21
    In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob es billigem Ermessen entspricht, diese Tätigkeit nur vorübergehend zu übertragen (vgl. BAG 27. Januar 2016 - 4 AZR 468/14 - Rn. 19, AP Nr. 7 zu § 24 BAT-O; BAG 17. April 2003 - 4 AZR 174/01 - zu II 3 c der Gründe, NZA 2003, 159; zusammenfassend Treber in Schaub ArbR-HdB 19. Aufl. § 64 Rn. 76 ff.; BeckOK TVöD/Kaiser Stand: 01.03.2021 § 14 Rn. 3) .

    In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob es billigem Ermessen entspricht, diese Tätigkeit nur vorübergehend zu übertragen (vgl. BAG 27. Januar 2016 - 4 AZR 468/14 - Rn. 19, AP Nr. 7 zu § 24 BAT-O; BAG 17. April 2003 - 4 AZR 174/01 - zu II 3 c der Gründe, NZA 2003, 159) .

  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 721/05

    Widerruf übertariflicher Leistungen - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Hessen, 25.03.2022 - 10 Sa 1254/21
    Im Unterschied zu den bisher entschiedenen Fällen bezieht sich der Widerrufsvorbehalt also nicht nur auf die Leistung des Arbeitgebers selbst (vgl. BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 721/05 - NJW 2007, 536) - hier also die Zahlung der Funktionszulage -, sondern auch auf die Zuweisung eines anderen Arbeitsinhalts - hier die Erledigung von Assistenzaufgaben zugunsten des Regionalleiters.

    In einer solchen Situation ist er deutlich weniger schutzwürdig, als wenn der Arbeitgeber - voraussetzungslos - eine Zulage gewährt und sich vorbehält, diese später zu widerrufen (vgl. BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 721/05 - NJW 2007, 536) .

  • BAG, 24.01.2017 - 1 AZR 772/14

    Entlohnungsgrundsätze - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung

    Auszug aus LAG Hessen, 25.03.2022 - 10 Sa 1254/21
    Außerdem sind nach § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen (vgl. BAG 24. Januar 2017 - 1 AZR 772/14 - Rn. 17, NZA 2017, 931) .

    Eingriffe in den Kernbereich des Arbeitsvertrags sind nach der Wertung des § 307 Abs. 2 BGB nicht zulässig (vgl. BAG 24. Januar 2017 - 1 AZR 772/14 - Rn. 18, NZA 2017, 931) .

  • BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 651/10

    Widerruf der privaten Nutzung eines Dienstwagens - Auslauffrist

    Auszug aus LAG Hessen, 25.03.2022 - 10 Sa 1254/21
    Bei den Widerrufsgründen muss zumindest "die Richtung angegeben" werden, aus der der Widerruf möglich sein soll, z. B. wirtschaftliche Gründe, Leistung oder Verhalten des Arbeitnehmers (vgl. BAG 21. März 2012 - 5 AZR 651/10 - Rn. 16, NZA 2012, 616) .
  • BAG, 26.11.2020 - 8 AZR 58/20

    Verfallklausel - Haftung wegen Vorsatzes

  • BAG, 24.09.2015 - 2 AZR 3/14

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

  • ArbG Heilbronn, 13.07.2022 - 2 Ca 80/22

    Zweigliedriger Streitgegenstandsbegriff - Zulage nach § 16 Abs 6 Tarifvertrag für

    Die Gewährung einer Zulage gemäß § 16 Abs. 6 TV-TgDRV erfolgt somit kraft Ausübung des Direktionsrechts des Arbeitgebers, da die Tarifvertragsparteien ihre Rechtssetzungsbefugnis diesbezüglich auf diesen übertragen haben (BAG, Urteil vom 31.07.2014 - 6 AZR 822/12, NJOZ 2015, 517; LAG Hessen, Urteil vom 25.03.2022 - 10 Sa 1254/21, NZA-RR 2022, 342).
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