Rechtsprechung
LAG Hessen, 25.04.2007 - 6 Sa 32/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Justiz Hessen
§ 133 BGB, § 157 BGB, § 74 BGB
Ausgleichsklausel - Karenzentschädigung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang einer Ausgleichsklausel in einem gerichtlichen Vergleich über den Ausschluss eines Anspruchs auf Karenzentschädigung nach Aufhebung eines Arbeitsvertrags; Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots; Ermittlung der Rechtsqualität und des Umfangs einer ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133 § 157 § 611 Abs. 1; HGB § 74
Ausschluss der Karenzentschädigung durch Ausgleichsklausel - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Marburg, 08.12.2006 - 2 Ca 270/06
- LAG Hessen, 25.04.2007 - 6 Sa 32/07
- BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 617/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 19.11.2003 - 10 AZR 174/03
Karenzentschädigung
Auszug aus LAG Hessen, 25.04.2007 - 6 Sa 32/07
Ein deklaratorisches negatives Schuldanerkenntnis ist anzunehmen, wenn die Parteien nur die von ihnen angenommene Rechtslage eindeutig dokumentieren und damit fixieren wollen (vgl. BAG, Urteil vom 19.11.2003 - 10 AZR 147/03 - BB 2004, 1280 ff.).Hierzu gehören vornehmlich die Entstehungsgeschichte, das Verhalten der Parteien nach Vergleichsabschluss, der Zweck des Vertrages und die bei Vertragsabschluss vorliegende Interessenlage (vgl. BAG, Urteil vom 19.11.2003 - 10 AZR 174/03 - a.a.O.).
Weiter ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Ausgleichsklauseln in gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichen und Aufhebungsverträgen im Interesse klarer Verhältnisse grundsätzliche weit auszulegen sind (vgl. BAG, Urteil vom 19.11.2003 - 10 AZR 174/03 - a.a.O.).
Die vertraglichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestehen während der Dauer des Wettbewerbsverbots fort (vgl. BAG, Urteil vom 19.11.2003 - 10 AZR 174/03 - a.a.O.).
Es bleibt damit lediglich die Auslegung des gerichtlichen Vergleichs anhand seines Wortlauts und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung, wonach Ausgleichsklauseln grundsätzlich weit auszulegen sind und auch nachvertragliche Wettbewerbsverbote beseitigen können (vgl. BAG, Urteil vom 19.11.2003 - 10 AZR 174/03 - a.a.O.).
- BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 349/05
Wettbewerbsverbot - Aufhebung durch Vergleich
Auszug aus LAG Hessen, 25.04.2007 - 6 Sa 32/07
Die Aufrechterhaltung eines entschädigungslosen Wettbewerbsverbots widerspräche aber einer interessensgerechten Auslegung (so auch LAG Hamm, Urteil vom 22.04.2004 - 7 Sa 2220/04 - soweit ersichtlich nicht veröffentlicht, bestätigt durch BAG, Urteil vom 08.03.2006 - 10 AZR 349/05 - DB 2006, 1433 ff.). - LAG Hamm, 22.04.2005 - 7 Sa 2220/04
Vergleich, Ausgleichsklausel, Verzicht auf finanzielle Ansprüche, …
Auszug aus LAG Hessen, 25.04.2007 - 6 Sa 32/07
Die Aufrechterhaltung eines entschädigungslosen Wettbewerbsverbots widerspräche aber einer interessensgerechten Auslegung (so auch LAG Hamm, Urteil vom 22.04.2004 - 7 Sa 2220/04 - soweit ersichtlich nicht veröffentlicht, bestätigt durch BAG, Urteil vom 08.03.2006 - 10 AZR 349/05 - DB 2006, 1433 ff.).
- BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 617/07
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Aufhebung durch gerichtlichen Vergleich
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 25. April 2007 - 6 Sa 32/07 - wird zurückgewiesen.