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   LAG Hessen, 25.05.2009 - 17 Sa 1399/08   

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https://dejure.org/2009,23138
LAG Hessen, 25.05.2009 - 17 Sa 1399/08 (https://dejure.org/2009,23138)
LAG Hessen, Entscheidung vom 25.05.2009 - 17 Sa 1399/08 (https://dejure.org/2009,23138)
LAG Hessen, Entscheidung vom 25. Mai 2009 - 17 Sa 1399/08 (https://dejure.org/2009,23138)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 26.02.1992 - XII ZR 129/90

    Schriftform bei Nachtragsurkunde zum Mietvertrag - Abgrenzung zwischen

    Auszug aus LAG Hessen, 25.05.2009 - 17 Sa 1399/08
    Es ist in diesem Fall weder erforderlich, formal nochmals die Beurkundung des eindeutig von der Änderung überhaupt nicht betroffenen Vereinbarungsinhalts vorzunehmen, noch, beide Urkunden körperlich miteinander zu verbinden (BGH 26. Februar 1992 - XII ZR 129/90 - NJW 1992, 2283) .

    Einer formalen nochmaligen Beurkundung des vom Inhalt der Ergänzung nicht betroffenen Inhalts des Interessenausgleichs bedurfte es ebenso wenig wie einer körperlichen Verbindung von Interessenausgleich und Vereinbarung vom 19. Januar 2008 mittels Heftmaschine (BGH 26. Februar 1992 - XII ZR 129/90 - aaO) .

  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 326/02

    Kündigung; Stellenstreichung; Darlegungslast

    Auszug aus LAG Hessen, 25.05.2009 - 17 Sa 1399/08
    Der Arbeitgeber kann grundsätzlich sowohl das Arbeitsvolumen als auch das diesem zugeordnete Arbeitskraftvolumen und damit auch das Verhältnis dieser beiden Größen zueinander festlegen (BAG 22. Mai 2003 - 2 AZR 326/02 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 128) .

    Vermieden werden soll außerdem, dass die unternehmerische Entscheidung lediglich als Vorwand benutzt wird, um Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeit fortbestehen und lediglich die Arbeitsvertragsinhalte und die gesetzlichen Kündigungsschutzbestimmungen als zu belastend angesehen werden (BAG 18. Oktober 2006 - 2 AZR 434/05 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 151; BAG 22. September 2005 - 2 AZR 365/04 - aaO; BAG 22. Mai 2003 - 2 AZR 326/02 - aaO) .

  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 365/04

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 25.05.2009 - 17 Sa 1399/08
    Eine unternehmerische Organisationsentscheidung kann nicht nur in einer Umgestaltung der Arbeitsabläufe liegen, sondern auch darin, festzulegen, mit welcher Stärke der Belegschaft des Betriebs zukünftig das Unternehmensziel erreicht werden soll bzw. welche Kapazität an einzusetzenden Arbeitskräften und ihrer Arbeitszeit vorgehalten werden muss (BAG 22. September 2005 - 2 AZR 365/04 - n.v., juris) .

    Vermieden werden soll außerdem, dass die unternehmerische Entscheidung lediglich als Vorwand benutzt wird, um Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeit fortbestehen und lediglich die Arbeitsvertragsinhalte und die gesetzlichen Kündigungsschutzbestimmungen als zu belastend angesehen werden (BAG 18. Oktober 2006 - 2 AZR 434/05 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 151; BAG 22. September 2005 - 2 AZR 365/04 - aaO; BAG 22. Mai 2003 - 2 AZR 326/02 - aaO) .

  • BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 304/06

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Namensliste - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Hessen, 25.05.2009 - 17 Sa 1399/08
    Auch das Bundesarbeitsgericht geht davon aus, dass sich die Kompetenz des Gesamtbetriebsrats für den Interessenausgleich auch auf die Namensliste erstreckt (vgl. BAG 19. Juni 2007 - 2 AZR 304/06 - AP KSchG § 1 Namensliste Nr. 16) .

    Die Vermutung des § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG erstreckt sich auf fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten im Betrieb und, nachdem der Interessenausgleich von dem hierfür zuständigen Gesamtbetriebsrat geschlossen wurde, auch auf fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten in einem anderen Betrieb der Beklagten (BAG 19. Juni 2007 - 2 AZR 304/06 - aaO) .

  • BGH, 18.12.2002 - XII ZR 253/01

    Wahrung der Schriftform eines Mietvertrages; Bezugnahme auf Anlagen

    Auszug aus LAG Hessen, 25.05.2009 - 17 Sa 1399/08
    Dies gilt auch dann, wenn wesentliche Regelungen ( Essentiala ) in Anlagen ausgelagert werden (BGH 18. Dezember 2002 - XII ZR 253/01 - NJW 2003, 1248) .
  • BAG, 06.07.2006 - 2 AZR 520/05

    Interessenausgleich mit Namensliste - Form

    Auszug aus LAG Hessen, 25.05.2009 - 17 Sa 1399/08
    Entsprechend hat das Bundesarbeitsgericht auch in weiteren Entscheidungen nicht darauf abgestellt, körperliche Verbindung, die nur durch Gewaltanwendung gelöst werden könne, sei notwendig, sondern darauf, dies sei ausreichend (BAG 06. Juli 2006 - 2 AZR 520/05 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 80) .
  • BAG, 22.01.2004 - 2 AZR 111/02

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 25.05.2009 - 17 Sa 1399/08
    Der Interessenausgleich kann vielmehr auch zeitnah um die Namensliste ergänzt werden (BAG 22. Januar 2004 - 2 AZR 111/02 - AP BetrVG 1972 § 112 Namensliste Nr. 1) .
  • LAG Köln, 07.05.2007 - 14 Sa 1403/06

    Schriftform - Anforderungen an eine Namensliste

    Auszug aus LAG Hessen, 25.05.2009 - 17 Sa 1399/08
    Diese Ausführungen der Entscheidungen vom 06. Dezember 2001 und 06. Juli 2006 auf den vorliegend zur Entscheidung stehenden Sachverhalt angewandt würde dazu führen, dass kein Interessensausgleich mit Namensnennung vorläge (so LAG Köln 14. Januar 2008 - 14 Sa 1079/07 - Volltext: juris; LAG Köln 07. Mai 2007 - 14 Sa 1403/06 - Volltext: juris) .
  • LAG Köln, 14.01.2008 - 14 Sa 1079/07

    Soziale Auswahl bei freier höherwertiger Stelle und Namensliste

    Auszug aus LAG Hessen, 25.05.2009 - 17 Sa 1399/08
    Diese Ausführungen der Entscheidungen vom 06. Dezember 2001 und 06. Juli 2006 auf den vorliegend zur Entscheidung stehenden Sachverhalt angewandt würde dazu führen, dass kein Interessensausgleich mit Namensnennung vorläge (so LAG Köln 14. Januar 2008 - 14 Sa 1079/07 - Volltext: juris; LAG Köln 07. Mai 2007 - 14 Sa 1403/06 - Volltext: juris) .
  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 480/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Hessen, 25.05.2009 - 17 Sa 1399/08
    Denn der rationelle Einsatz des Personals ist allein Sache des Arbeitgebers und seiner unternehmerischen Organisationsplanung (BAG 02. Juni 2005 - 2 AZR 480/04 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 75) .
  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für

  • BGH, 29.09.1999 - XII ZR 313/98

    Wahrung der Schriftform eines langfristigen Grundstückspachtvertrages

  • BGH, 21.01.1999 - VII ZR 93/97

    Wahrung der Schriftform bei einer Mehrzahl von Urkunden

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 422/00

    Interessenausgleich mit Namensliste und soziale Auswahl - Annahmeverzug bei

  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 706/00

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Herausnahme von "Leistungsträgern"

  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 434/05

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BGH, 24.09.1997 - XII ZR 234/95

    Nach § 566 BGB erforderliche Schriftform auch ohne körperlich feste Verbindung

  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 55/98

    Nichtunterschriebene Namensliste der zu kündigenden Arbeitnehmer (§ 1 Satz 5

  • BAG, 11.12.2001 - 1 AZR 193/01

    Interessenausgleich und Sozialplan - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

  • BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 695/05

    Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines

  • BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 4/06

    Mitbestimmung bei elektronischem Datenverarbeitungssystem

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 254/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast zu "erhebliche Teile der Belegschaft

  • BAG, 24.01.1996 - 1 AZR 542/95

    Interessenausgleich bei Zweifeln über die zuständige Arbeitnehmervertretung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.05.2006 - 1 Sa 349/05
  • LAG Köln, 19.10.2010 - 12 Sa 793/10

    Betriebsbedingte Kündigung bei Interessenausgleich mit Namensliste;

    Die Schriftform erfordert auch keine körperliche Verbindung der Vertragsurkunde mit den ihr beigefügten Anlagen, auf die in der Urkunde verwiesen wird, wenn sich die Einheit der Urkunde und der Anlagen aus der Verweisung sowie den Unterschriften der Vertragspartner auf jedem Blatt der Anlagen (BGH, Urteil v. 21.01.1999, VII ZR 93/97 - NJW 1999, 1104) oder entsprechender Paraphierung (BGH, Urteil vom 29.09.1999 - XII ZR 313/98 -, juris, Rn. 69) zweifelsfrei ergibt (so auch LAG Hessen, Urteil vom 25.05.2009 - 17 Sa 1399/08 -, juris, Rn. 59).
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