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   LAG Hessen, 25.10.2007 - 9 TaBV 84/07   

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https://dejure.org/2007,4121
LAG Hessen, 25.10.2007 - 9 TaBV 84/07 (https://dejure.org/2007,4121)
LAG Hessen, Entscheidung vom 25.10.2007 - 9 TaBV 84/07 (https://dejure.org/2007,4121)
LAG Hessen, Entscheidung vom 25. Oktober 2007 - 9 TaBV 84/07 (https://dejure.org/2007,4121)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 40 Abs 1 BetrVG, § 37 Abs 6 BetrVG, § 17 Abs 1 AGG
    Zur Erforderlichkeit eines mehrtägigen Betriebsratsseminars zum AGG und zur Kostenerstattung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Teilnahmerecht des Betriebsrat an einer Schulung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit eines Betriebsratsseminars zum Thema "Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz"; Schulungsveranstaltung zum Thema "Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats im Rahmen des AGG" und über die Ausarbeitung einer Musterbetriebsvereinbarung; Notwendigkeit ...

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer Betriebsratsschulung zum Thema Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG); Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Freitstellung zwecks Besuches einer Betriebsratsschulung; Berücksichtigung der konkreten betrieblichen Situation bei der Prüfung der ...

  • Judicialis

    BetrVG § 37 Abs. 6; ; BetrVG § 40; ; AGG § 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 37 Abs. 6 § 40 Abs. 1; AGG § 17 Abs. 1
    Betriebsratsschulung zum allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Kosten einer Betriebsratsschulung

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    AGG Betriebsratsschulung ist vom Arbeitgeber zu tragen

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Kosten einer Betriebsratsschulung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.12.2006 - VII ZR 164/05

    Unwirksamkeit der Zustellung der Klageschrift bei Fehlen von Anlagen;

    Auszug aus LAG Hessen, 25.10.2007 - 9 TaBV 84/07
    Diese Grundsätze gelten auch, wenn eine Kodifizierung erfolgt, die mannigfache individualrechtliche und kollektivrechtliche Auswirkungen auf die Betriebsratstätigkeit hat, wie es bei dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz der Fall ist (ebenso etwa Besgen, BB 2007, 213).

    Die Beiträge im Schrifttum zum AGG sind unübersehbar (vgl. nur als kleine Auswahl Besgen, Die Auswirkungen des AGG auf das Betriebsverfassungsrecht, BB 2007, 213; Biester, Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf die betriebliche Praxis - Teil 1, 2 und 3 -, jurisPR-ArbR 37/2006 Anm. 6, jurisPR-ArbR 36/2006 Anm. 5 und jurisPR-ArbR 35/2006 Anm. 6; Gach/Julis, Beschwerdestelle und -verfahren nach § 13 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, BB 2007, 773; Hoch, Wer nicht schult, zahlt? - Schulungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz BB 2007, 1732; Lingemann / Müller Die Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf die Arbeitsvertragsgestaltung, BB 2007, 2006; Oberwetter, Ein Jahr AGG - erste Erfahrungen mit der Rechtsprechung, BB 2007, 1847; Ueckert, Kein Mitbestimmungsrecht bei der Einrichtung einer Beschwerdestelle gemäß § 13 AGG, BB 2007, 779; Schlachter, Das Arbeitsrecht im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, ZESAR 2006, 391).

    Im Schrifttum (Besgen BB 2007, 213) wird eine Schulungsdauer von drei Tagen für ausreichend angesehen, dreieinhalb Tage bis knapp vier Tage liegen jedoch noch im vertretbaren Rahmen.

  • ArbG Hanau, 22.03.2007 - 2 BV 2/07

    Arbeitsrechtliche Voraussetzungen des Anspruchs eines Betriebsratsvorsitzenden

    Auszug aus LAG Hessen, 25.10.2007 - 9 TaBV 84/07
    Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hanau vom 22. März 2007 - 2 BV 2/07 - wird zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Hanau hat dem Hauptantrag des Beteiligten zu 3) durch Beschluss vom 22. März 2007 - 2 BV 2/07 - stattgegeben und den Antrag des Beteiligten zu 1) zurückgewiesen, da der Veranstalter ausweislich der Anmeldung, die der Beteiligte zu 3) später zurückgezogen habe, lediglich den Beteiligten zu 3) in Anspruch nähme.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Hanau vom 22. März 2007 - 2 BV 2/07 - abzuändern und die Anträge zurückzuweisen.

  • BAG, 19.07.1995 - 7 ABR 49/94

    Kostentragung für die Schulung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Hessen, 25.10.2007 - 9 TaBV 84/07
    Die gerichtliche Kontrolle bezieht sich darauf, ob ein vernünftiger Dritter unter den im Zeitpunkt der Beschlussfassung gegebenen Umständen ebenfalls eine derartige Entscheidung getroffen hätte (BAG Beschluss vom 19. Juli 1995 - 7 ABR 49/94 - EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 126).

    Dabei ist entscheidend der Zeitpunkt der Beschlussfassung (BAG Beschluss vom 19. Juli 1995 - 7 ABR 49/94 - EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 126).

  • LAG Hamm, 13.01.2006 - 10 TaBV 65/05

    Anrechnung einer Haushaltsersparnis auf Verpflegungskosten einer

    Auszug aus LAG Hessen, 25.10.2007 - 9 TaBV 84/07
    Die Anrechnung richtet sich nach der Sachbezugsverordnung in der jeweils gültigen Fassung (ebenso LAG Hamm Beschluss vom 13. Jan. 2006 - 10 TaBV 65/05 - NZA-RR 2006, 249).
  • LAG Hessen, 08.05.2007 - 4 TaBV 70/07

    Zuständigkeit einer Einigungsstelle bei Beschwerden nach § 13 AGG

    Auszug aus LAG Hessen, 25.10.2007 - 9 TaBV 84/07
    Die Auseinandersetzungen um die Beschwerdestelle nach § 13 AGG haben breiten Raum eingenommen (vgl. nur den Beschluss des Hess. Landesarbeitsgerichts vom 8. Mai 2007 - 4 TaBV 70/07 - NZA-RR 2007, 637 mit dem Leitsatz: "Nach dem gegenwärtigen Stand der Rechtsprechung und der wissenschaftlichen Diskussion ist nicht offensichtlich auszuschließen, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Bestimmung der für die Entgegennahme und Bescheidung von Beschwerden nach § 13 AGG zuständigen Stelle besteht. Ein Antrag auf Bestellung einer Einigungsstelle zu diesem Thema kann daher nicht wegen einer offensichtlichen Unzuständigkeit der Einigungsstelle zurückgewiesen werden."; und den Beschluss des LAG Hamburg vom 17. April 2007 - 3 TaBV 6/07 - NZA, -RR 2007, 413; ferner Besgen BB 2007, 214).
  • BAG, 17.06.1998 - 7 ABR 22/97

    Aufschlüsselung pauschaler Schulungskosten

    Auszug aus LAG Hessen, 25.10.2007 - 9 TaBV 84/07
    Das schließt in der Regel eine Abrechnung nach Pauschalgebühren aus (BAG Beschluss vom 17. Juni 1998 - 7 ABR 22/97 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 85).
  • LAG Hamburg, 17.04.2007 - 3 TaBV 6/07

    Einsetzung einer Einigungsstelle zur Errichtung einer Beschwerdestelle und zur

    Auszug aus LAG Hessen, 25.10.2007 - 9 TaBV 84/07
    Die Auseinandersetzungen um die Beschwerdestelle nach § 13 AGG haben breiten Raum eingenommen (vgl. nur den Beschluss des Hess. Landesarbeitsgerichts vom 8. Mai 2007 - 4 TaBV 70/07 - NZA-RR 2007, 637 mit dem Leitsatz: "Nach dem gegenwärtigen Stand der Rechtsprechung und der wissenschaftlichen Diskussion ist nicht offensichtlich auszuschließen, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Bestimmung der für die Entgegennahme und Bescheidung von Beschwerden nach § 13 AGG zuständigen Stelle besteht. Ein Antrag auf Bestellung einer Einigungsstelle zu diesem Thema kann daher nicht wegen einer offensichtlichen Unzuständigkeit der Einigungsstelle zurückgewiesen werden."; und den Beschluss des LAG Hamburg vom 17. April 2007 - 3 TaBV 6/07 - NZA, -RR 2007, 413; ferner Besgen BB 2007, 214).
  • BAG, 15.05.1986 - 6 ABR 74/83

    Erforderlichkeit einer Betriebsrats-Schulung auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit

    Auszug aus LAG Hessen, 25.10.2007 - 9 TaBV 84/07
    Ihm steht im Rahmen eines Beurteilungsspielraums die Befugnis zu, die Teilnahme an einer qualitativ höherwertigen, wenn auch teureren Schulung zu beschließen ( BAG Beschluss vom 15. Mai 1986 - 6 ABR 74/83 - EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 85).
  • ArbG Hamburg, 20.02.2007 - 9 BV 3/07

    Antrag auf gerichtliche Bestellung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle zur

    Auszug aus LAG Hessen, 25.10.2007 - 9 TaBV 84/07
    Die Beiträge im Schrifttum zum AGG sind unübersehbar (vgl. nur als kleine Auswahl Besgen, Die Auswirkungen des AGG auf das Betriebsverfassungsrecht, BB 2007, 213; Biester, Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf die betriebliche Praxis - Teil 1, 2 und 3 -, jurisPR-ArbR 37/2006 Anm. 6, jurisPR-ArbR 36/2006 Anm. 5 und jurisPR-ArbR 35/2006 Anm. 6; Gach/Julis, Beschwerdestelle und -verfahren nach § 13 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, BB 2007, 773; Hoch, Wer nicht schult, zahlt? - Schulungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz BB 2007, 1732; Lingemann / Müller Die Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf die Arbeitsvertragsgestaltung, BB 2007, 2006; Oberwetter, Ein Jahr AGG - erste Erfahrungen mit der Rechtsprechung, BB 2007, 1847; Ueckert, Kein Mitbestimmungsrecht bei der Einrichtung einer Beschwerdestelle gemäß § 13 AGG, BB 2007, 779; Schlachter, Das Arbeitsrecht im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, ZESAR 2006, 391).
  • BAG, 04.06.2003 - 7 ABR 42/02

    Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung für Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus LAG Hessen, 25.10.2007 - 9 TaBV 84/07
    Der Streitfall bietet keine Veranlassung, von dieser ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur Beschluss vom 4. Juni 2003 - 7 ABR 42/02 - EzA § 40 BetrVG 2001 Nr. 4 mit weiteren Nachw.) abzuweichen.
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