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   LAG Hessen, 26.01.2018 - 10 Sa 1131/17   

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LAG Hessen, 26.01.2018 - 10 Sa 1131/17 (https://dejure.org/2018,36802)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26.01.2018 - 10 Sa 1131/17 (https://dejure.org/2018,36802)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26. Januar 2018 - 10 Sa 1131/17 (https://dejure.org/2018,36802)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Nr. 2 Satz 2 Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME)
    Hilfs- oder Nebenbetriebe i.S.d. § 1 Nr. 2 Satz 2 TV BZ ME sind solche Betriebe, die nicht originär einem der in § 1 Nr. 2 Satz 2 Halbs. 1 TV BZ ME genannten Wirtschaftszweige unterfallen, die aber nach ihren ausschließlichen oder überwiegenden betrieblichen Tätigkeiten ...

  • IWW

    § 1 Nr. 2 TV BZ ME, § 16 des Tarifvertrags, § 1 TV BZ ME, § 2 Abs. 5 TV BZ ME, § 1 Nr. 2 Satz 2 1. Halbsatz TV BZ ME, § 1 Nr. 2 Satz 2 2. Halbsatz TV BZ ME, § 1 Nr. 2 Satz 2 2. Alt... . TV BZ ME, § 8 Abs. 1 AÜG, § 1 Nr. 2 Satz 2 Halbs. 1 TV BZ ME, § 1 Nr. 2 Satz 2 Halbs. 2 TV BZ ME, § 1 Nr. 2 Satz 3 TV BZ ME, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Branchenzuschlag in Metall- und Elektroindustrie; Unterstützungsbetrieb; Begriff der "Dienstleistungen"; Auslegung eines Tarifvertrags

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Zahlung eines tariflichen Branchenzuschlags für Leiharbeiter in der Metall- und Elektroindustrie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 453/15

    Branchenzuschlag nach dem TV über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen

    Auszug aus LAG Hessen, 26.01.2018 - 10 Sa 1131/17
    Hilfs- oder Nebenbetriebe i.S.d. § 1 Nr. 2 Satz 2 TV BZ ME sind solche Betriebe, die nicht originär einem der in § 1 Nr. 2 Satz 2 Halbs. 1 TV BZ ME genannten Wirtschaftszweige unterfallen, die aber nach ihren ausschließlichen oder überwiegenden betrieblichen Tätigkeiten den Fertigungsprozess eines Katalogbetriebs unterstützen und deshalb zum entsprechenden Wirtschaftszweig in dem Sinne "gehören", dass sie ihm zuzuordnen sind (Anschluss an BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 453/15 - Rn. 21, AP Nr. 242 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).

    Dass ein Fertigungsprozess zu verlangen ist, hat der Fünfte Senat für den Wirtschaftszweig der Automobilindustrie und des Fahrzeugbaus ebenfalls bereits entschieden (vgl. BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 453/15 - Rn. 18 f., AP Nr. 242 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie) .

    Kennzeichnend für den Hilfs- oder Nebenbetrieb ist, dass der betreffende Betrieb ein selbständiger Betrieb ist, der für einen anderen Betrieb - den Hauptbetrieb - eine Hilfsfunktion ausübt und den dort verfolgten Betriebszweck unterstützt (vgl. BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 453/15 - Rn. 21, AP Nr. 242 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie) .

    Es ist dabei nicht erforderlich, dass Katalogbetrieb und Unterstützungsbetrieb i.S.d. § 1 Nr. 2 Satz 2 Halbs. 2 TV BZ ME denselben Inhaber haben (vgl. BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 453/15 - Rn. 22 ff., AP Nr. 242 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie) .

    Dies hat das Gericht z.B. im Falle von Logistikleistungen in der Automobilindustrie angenommen (vgl. BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 453/15 - Rn. 3, AP Nr. 242 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie); dort bestand die Aufgabe des Hilfsbetriebs u.a. darin, die Produktionsversorgung für einen Produktionsbetrieb für Frontscheinwerfer für PKW abzuwickeln.

  • BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 552/14

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschlag

    Auszug aus LAG Hessen, 26.01.2018 - 10 Sa 1131/17
    Dies habe nun auch das Bundesarbeitsgericht in dem Urteil vom 22. Februar 2017 - 5 AZR 552/14 - so entschieden.

    Auf die überwiegende betriebliche Tätigkeit hat auch der Fünfte Senat in seinen Urteilen vom 22. Februar 2017 abgestellt (vgl. BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 552/14 - Rn. 22, NZA-RR 2017, 482).

    Entsprechend hat der Fünfte Senat einen Unterstützungsbetrieb angenommen, wenn Teilkomponenten in der Automobilindustrie von einem anderen (Hilfs-)Unternehmen vorproduziert wurden (vgl. BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 552/14 - Rn. 4, NZA-RR 2017, 482) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2015 - 7 Sa 144/15

    Anspruch auf Zahlung von Branchenzuschlägen - Tarifvertrag über Branchenzuschläge

    Auszug aus LAG Hessen, 26.01.2018 - 10 Sa 1131/17
    Für die Zuordnung ist allein die arbeitszeitlich im Betrieb überwiegend ausgeführte Tätigkeit maßgeblich ( vgl. LAG Rheinland-Pfalz 23. September 2015 - 7 Sa 144/15 - Rn. 75, BeckRS 2015, 73559; Motz in BeckOK Stand: 01.12.2017 § 8 AÜG Rn. 104) .

    Da der Begriff der "Dienstleistung" nahezu unbeschränkt zu verstehen ist, würde ein sehr weites Verständnis darauf hinauslaufen, dass auch der bloße Transport von Produkten der Metall- und Elektroindustrie - z.B. mit der Bahn - erfasst würde, da eine solche "Dienstleistung" der Bundesbahn auch die Produktion im weiteren Sinne unterstützen würde (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 23. September 2015 - 7 Sa 144/15 - Rn. 89, Juris; Rieble RdA 2017, 26, 34; Bissels jurisPR-ArbR 27/2017 Anm. 4).

  • BAG, 07.12.2016 - 4 AZR 322/14

    Geltung des BLTV GaLaBau Ost iVm. BRTV GaLaBau: "Unterliegen" des Betriebs der

    Auszug aus LAG Hessen, 26.01.2018 - 10 Sa 1131/17
    Die Auslegung des normativen Teils des Tarifvertrags folgt nach der ständigen Rechtsprechung den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln (vgl. BAG 7. Dezember 2016 - 4 AZR 322/14 -Rn. 20, NZA-RR 2017, 360) .
  • BAG, 21.01.2015 - 10 AZR 55/14

    Beitragspflicht - Sozialkassen des Baugewerbes - Druckrohrsystem

    Auszug aus LAG Hessen, 26.01.2018 - 10 Sa 1131/17
    Die Arbeiten werden dort überwiegend mit der Hand nach den Methoden des einschlägigen Handwerks und nicht auf Vorrat, sondern für einen bestimmten Kundenkreis ausgeführt (vgl. BAG 21. Januar 2015 - 10 AZR 55/14 - Rn. 35, NZA-RR 2015, 307) .
  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 670/06

    Protokollnotiz und Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 26.01.2018 - 10 Sa 1131/17
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt ( vgl. BAG 19. September 2007 - 4 AZR 570/06 - Rn. 30, NZA 2008, 950 [BAG 19.09.2007 - 4 AZR 670/06] ).
  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 669/13

    Bautenschutzarbeiten - Inspektion von Kabelschächten

    Auszug aus LAG Hessen, 26.01.2018 - 10 Sa 1131/17
    Auch für die Ermittlung, ob der betriebliche Geltungsbereich bei den Tarifverträgen im Baugewerbe eröffnet ist, stellt das BAG in ständiger Rechtsprechung auf die Arbeitszeit der Arbeitnehmer ab (vgl. BAG 15. Januar 2014 - 10 AZR 669/13 - Rn. 12, NZA 2014, 791) .
  • BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 430/18

    Anspruch auf Branchenzuschlag (TV über Branchenzuschläge für

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. Januar 2018 - 10 Sa 1131/17 - wird zurückgewiesen.
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