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   LAG Hessen, 26.03.2018 - 16 TaBVGa 57/18   

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LAG Hessen, 26.03.2018 - 16 TaBVGa 57/18 (https://dejure.org/2018,13333)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26.03.2018 - 16 TaBVGa 57/18 (https://dejure.org/2018,13333)
LAG Hessen, Entscheidung vom 26. März 2018 - 16 TaBVGa 57/18 (https://dejure.org/2018,13333)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    §§ 935; 940 ZPO, § 20 Absatz 3, § 37 Absatz 6 BetrVG
    §§ 935; 940 ZPO, § 20 Absatz 3, § 37 Absatz 6 BetrVG

  • IWW

    § 87 Abs. 1 ArbGG, § 80 Abs. 2 S. 1, § 66 Abs. 1 S. 1, § 89 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 935, 940 ZPO, §§ 85 Abs. 2 ArbGG, 935, § 20 Absatz 3 Satz 2 BetrVG, § 20 Abs. 3 BetrVG, § 92 Abs. 1 S. 3 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 935 ; 940; § 20 Abs. 3; BetrVG § 37 Abs. 6
    Durchsetzung des Rechts der Mitglieder des Wahlvorstandes auf Teilnahme an einer Schulung im Wege einstweiliger Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Hessen, 04.11.2013 - 16 TaBVGa 179/13

    Anspruch auf Teilnahme an Betriebsratsschulung

    Auszug aus LAG Hessen, 26.03.2018 - 16 TaBVGa 57/18
    So würde der Schulungsanspruch letztlich vereitelt (Hessisches Landesarbeitsgericht 4. November 2013 - 16 TaBVGa 179/13 - Rn. 18; 5. August 2013 - 16 TaBVGa 21/13; 4. April 2013 - 16 TaBVGa 57/13 - Rn. 29).

    Zwar ist eine einstweilige Verfügung auf Kostenübernahme nur denkbar, wenn das Betriebsratsmitglied glaubhaft macht, dass es die Schulungskosten nicht selbst verauslagen kann (Hess. LAG 4. November 2013 -16 TaBVGa 179/13- Rn. 19; 14. Januar 2010 - 9 TaBVGa 229/09 - Rn. 13).

  • BAG, 07.06.1984 - 6 AZR 3/82

    Schulung eines erstmals berufenen Wahlvorstandsmitglieds

    Auszug aus LAG Hessen, 26.03.2018 - 16 TaBVGa 57/18
    Zur Betätigung im Wahlvorstand gehört auch die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung zur Unterweisung in die Aufgaben eines Wahlvorstandes (vgl. BAG 7, 06.1984 - 6 AZR 3/82 - AP Nr. 10 zu § 20 BetrVG 1972; 5.3. 1974 - 1 AZR 50/73 - AP Nr. 5 zu § 20 BetrVG 1972).

    Bei erstmals berufenen Wahlvorstandsmitgliedern ist wie bei neuen Betriebsratsmitgliedern (vgl. BAG, Beschluss vom 21.11.1978, AP Nr. 35 zu § 37 BetrVG 1972) im Regelfall aber die Erforderlichkeit der Vermittlung von Kenntnissen über die Wahlvorschriften zu bejahen, ohne dass dies vom betreffenden Wahlvorstandsmitglied näher dargelegt werden muss (BAG 7, 06.1984 - 6 AZR 3/82 - AP Nr. 10 zu § 20 BetrVG 1972; anders noch BAG, Urt. vom 26.6. 1973 - 1 AZR 170/73 - AP Nr. AP Nr. 4 zu § 20 BetrVG 1972).

  • LAG Hessen, 14.01.2010 - 9 TaBVGa 229/09

    Erforderlichkeit einer Schulung der Vertrauensperson der

    Auszug aus LAG Hessen, 26.03.2018 - 16 TaBVGa 57/18
    Entscheidend für die Zulässigkeit einer Befriedigungsverfügung ist in den Fällen der Dringlichkeit wegen der Gefahr eines irreversiblen Rechtsverlusts eine Abwägung der Interessen der Beteiligten im jeweils gegebenen Einzelfall (Hess. LAG 14. Januar 2010 -9 TaBVGa 229/09, Rn. 6).

    Zwar ist eine einstweilige Verfügung auf Kostenübernahme nur denkbar, wenn das Betriebsratsmitglied glaubhaft macht, dass es die Schulungskosten nicht selbst verauslagen kann (Hess. LAG 4. November 2013 -16 TaBVGa 179/13- Rn. 19; 14. Januar 2010 - 9 TaBVGa 229/09 - Rn. 13).

  • LAG Hessen, 04.04.2013 - 16 TaBVGa 57/13

    Einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren - Schulungsteilnahme - zweites

    Auszug aus LAG Hessen, 26.03.2018 - 16 TaBVGa 57/18
    So würde der Schulungsanspruch letztlich vereitelt (Hessisches Landesarbeitsgericht 4. November 2013 - 16 TaBVGa 179/13 - Rn. 18; 5. August 2013 - 16 TaBVGa 21/13; 4. April 2013 - 16 TaBVGa 57/13 - Rn. 29).
  • LAG Hessen, 05.07.2006 - 2 SaGa 632/06

    Dringlichkeit - einstweilige Verfügung - Ranglistenverfahren - Verfügungsgrund

    Auszug aus LAG Hessen, 26.03.2018 - 16 TaBVGa 57/18
    Ein "langes Zuwarten" liegt vor, wenn ein Beteiligter in Kenntnis der Rechtsbeeinträchtigung längere Zeit untätig bleibt und seinen Anspruch nicht (gerichtlich) geltend macht (Hessisches Landesarbeitsgericht 28. Juni 2010 -16 SaGa 811/10- Rn. 26; 15. Mai 2010 -16 SaGa 341/10-Rn. 22; 5. Juli 2006 -2 SaGa 632/06- Rn. 21; Korinth, Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 3. Aufl., D 10; Zöller-Vollkommer, ZPO, 32. Aufl., § 940 Rn. 4).
  • BAG, 26.06.1973 - 1 AZR 170/73

    Wahlvorstandsmitglied - Fortzahlung des Lohnes - Darlegungslast - Beweislast -

    Auszug aus LAG Hessen, 26.03.2018 - 16 TaBVGa 57/18
    Bei erstmals berufenen Wahlvorstandsmitgliedern ist wie bei neuen Betriebsratsmitgliedern (vgl. BAG, Beschluss vom 21.11.1978, AP Nr. 35 zu § 37 BetrVG 1972) im Regelfall aber die Erforderlichkeit der Vermittlung von Kenntnissen über die Wahlvorschriften zu bejahen, ohne dass dies vom betreffenden Wahlvorstandsmitglied näher dargelegt werden muss (BAG 7, 06.1984 - 6 AZR 3/82 - AP Nr. 10 zu § 20 BetrVG 1972; anders noch BAG, Urt. vom 26.6. 1973 - 1 AZR 170/73 - AP Nr. AP Nr. 4 zu § 20 BetrVG 1972).
  • BAG, 05.03.1974 - 1 AZR 50/73

    Lohnanspruch - Wahlvorstandsmitglied - Geltendmachung - Urteilsverfahren -

    Auszug aus LAG Hessen, 26.03.2018 - 16 TaBVGa 57/18
    Zur Betätigung im Wahlvorstand gehört auch die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung zur Unterweisung in die Aufgaben eines Wahlvorstandes (vgl. BAG 7, 06.1984 - 6 AZR 3/82 - AP Nr. 10 zu § 20 BetrVG 1972; 5.3. 1974 - 1 AZR 50/73 - AP Nr. 5 zu § 20 BetrVG 1972).
  • LAG Hessen, 10.05.2010 - 16 SaGa 341/10

    Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigung - langes Zuwarten - Dringlichkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 26.03.2018 - 16 TaBVGa 57/18
    Ein "langes Zuwarten" liegt vor, wenn ein Beteiligter in Kenntnis der Rechtsbeeinträchtigung längere Zeit untätig bleibt und seinen Anspruch nicht (gerichtlich) geltend macht (Hessisches Landesarbeitsgericht 28. Juni 2010 -16 SaGa 811/10- Rn. 26; 15. Mai 2010 -16 SaGa 341/10-Rn. 22; 5. Juli 2006 -2 SaGa 632/06- Rn. 21; Korinth, Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 3. Aufl., D 10; Zöller-Vollkommer, ZPO, 32. Aufl., § 940 Rn. 4).
  • LAG Hessen, 28.06.2010 - 16 SaGa 811/10

    Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung im ungekündigten Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Hessen, 26.03.2018 - 16 TaBVGa 57/18
    Ein "langes Zuwarten" liegt vor, wenn ein Beteiligter in Kenntnis der Rechtsbeeinträchtigung längere Zeit untätig bleibt und seinen Anspruch nicht (gerichtlich) geltend macht (Hessisches Landesarbeitsgericht 28. Juni 2010 -16 SaGa 811/10- Rn. 26; 15. Mai 2010 -16 SaGa 341/10-Rn. 22; 5. Juli 2006 -2 SaGa 632/06- Rn. 21; Korinth, Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 3. Aufl., D 10; Zöller-Vollkommer, ZPO, 32. Aufl., § 940 Rn. 4).
  • LAG Hessen, 13.09.2011 - 16 TaBVGa 168/11
    Auszug aus LAG Hessen, 26.03.2018 - 16 TaBVGa 57/18
    Zum anderen kommt nach der Rechtsprechung der Beschwerdekammer (13. September 2011 - 16 TaBVGa 168/11) die Zahlung eines Vorschusses nur in Betracht, wenn im Betrieb des Arbeitgebers eine Reisekostenordnung angewendet wird, aus der sich ein derartiger Anspruch ergibt.
  • LAG Hessen, 14.02.2019 - 16 TaBVGa 24/19

    Auch der Anspruch des Betriebsrats auf Freistellung von den Seminar-,

    So würde der Schulungsanspruch letztlich vereitelt (Hessisches Landesarbeitsgericht 26. März 2018 - 16 TaBVGa 57/18 - Rn. 21; 4. November 2013 - 16 TaBVGa 179/13 - Rn. 18; 5. August 2013 - 16 TaBVGa 21/13; 4. April 2013 - 16 TaBVGa 57/13 - Rn. 29).

    Ein "langes Zuwarten" liegt vor, wenn ein Beteiligter in Kenntnis der Rechtsbeeinträchtigung längere Zeit untätig bleibt und seinen Anspruch nicht (gerichtlich) geltend macht (Hessisches Landesarbeitsgericht 26. März 2018 - 16 TaBVGa 57/18 - Rn. 23; 28. Juni 2010 - 16 SaGa 811/10 - Rn. 26 ; 15. Mai 2010 - 16 SaGa 341/10 - Rn. 22 ; 5. Juli 2006 - 2 SaGa 632/06 - Rn. 21 ; Korinth, Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 3. Aufl., D 10; Zöller-Vollkommer, ZPO, 32. Aufl., § 940 Rn. 4).

    Hinsichtlich der Seminar- und Hotelkosten hat die Kammer darauf abgestellt, ob der Veranstalter die Teilnahme von der Leistung eines Vorschusses bzw. vorherigen Kostenübernahme durch den Arbeitgeber abhängig gemacht hat (Hessisches Landesarbeitsgericht 26. März 2018 - 16 TaBVGa 57/18; 22. Mai 2017 - 16 TaBVGa 116/17; 5. August 2013 - 16 TaBVGa 120/13; 4. November 2013 - 16 TaBVGa 179/13; 13. September 2011 - 16 TaBVGa 168/11).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.08.2020 - 5 SaGa 3/20

    Einstweilige Verfügung gegen Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung

    Zwar kann es dem Erlass einer einstweiligen Verfügung entgegenstehen, wenn der Antragsteller durch langes Zuwarten die nach §§ 935, 940 ZPO erforderliche Dringlichkeit selbst widerlegt, indem er in Kenntnis der Rechtsbeeinträchtigung längere Zeit untätig bleibt und seinen Anspruch nicht (gerichtlich) geltend macht (LAG Hessen, Beschluss vom 26. März 2018 - 16 TaBVGa 57/18 - Rn. 23, juris).
  • ArbG Berlin, 30.07.2020 - 4 BVGa 9401/20

    Mitbestimmung - "Türsteher" an den Eingängen eines Einzelhandelsgeschäfts

    Ein "langes Zuwarten" liegt vor, wenn ein Beteiligter in Kenntnis der Rechtsbeeinträchtigung längere Zeit untätig bleibt und seinen Anspruch nicht (gerichtlich) geltend macht (Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 26. März 2018 - 16 TaBVGa 57/18 -, Rn. 23, juris; Beschluss vom 28. Juni 2010 -16 SaGa 811/10- Rn. 26; Beschluss vom 15. Mai 2010 -16 SaGa 341/10-Rn. 22; 5. Juli 2006 -2 SaGa 632/06- Rn. 21; Korinth, Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 3. Aufl., D 10; Zöller-Vollkommer, ZPO, 32. Aufl., § 940 Rn. 4).
  • ArbG Köln, 12.08.2021 - 6 BVGa 17/21
    Ein "langes Zuwarten" liegt vor, wenn ein Beteiligter in Kenntnis der Rechtsbeeinträchtigung längere Zeit untätig bleibt und seinen Anspruch nicht (gerichtlich) geltend macht ( Hessisches LAG, Beschluss vom 14.02.2019 - 16 TaBVGa 24/19 -, Rn. 50 ; Hessisches LAG 26.03.2018 - 16 TaBVGa 57/18 - Rn. 23; 28.06.2010 -16 SaGa 811/10- Rn. 26; 15.05.2010 -16 SaGa 341/10-Rn. 22; 05.07.2006 -2 SaGa 632/06- Rn. 21 - alle nach juris ).
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