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   LAG Hessen, 27.01.2020 - 16 TaBV 48/19   

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https://dejure.org/2020,9870
LAG Hessen, 27.01.2020 - 16 TaBV 48/19 (https://dejure.org/2020,9870)
LAG Hessen, Entscheidung vom 27.01.2020 - 16 TaBV 48/19 (https://dejure.org/2020,9870)
LAG Hessen, Entscheidung vom 27. Januar 2020 - 16 TaBV 48/19 (https://dejure.org/2020,9870)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 19 BetrVG
    1. Über Anträge auf schriftliche Stimmabgabe entscheidet der Wahlvorstand als Gremium.2. Ein Verstoß dagegen führt nicht zur Nichtigkeit, sondern (nur) zur Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl.3. Zur Zweiwochenfrist des § 19 Absatz 2 BetrVG.

  • IWW

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • ArbG Frankfurt/Main, 20.11.2018 - 21 BV 336/18
    Auszug aus LAG Hessen, 27.01.2020 - 16 TaBV 48/19
    Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 6 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 20. Dezember 2018 - 21 BV 336/18 - unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen teilweise abgeändert:.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 20. Dezember 2018 -21 BV 336/18- abzuändern.

  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 24/03

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Hessen, 27.01.2020 - 16 TaBV 48/19
    Entgegen der Auffassung der Antragsteller führen Verstöße gegen Wahlvorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung nur dann zur Nichtigkeit der Wahl, wenn jeder Verstoß für sich genommen so schwerwiegend ist, dass auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr vorliegt; eine Gesamtwürdigung der einzelnen Verstöße ist nicht mehr vorzunehmen (Bundesarbeitsgericht 19. November 2003 -7 ABR 24/03- Leitsatz und Rn. 34f).
  • LAG Düsseldorf, 16.09.2011 - 10 TaBV 33/11

    Wirksamkeit der Betriebsratswahl; Anforderungen an eine Briefwahl

    Auszug aus LAG Hessen, 27.01.2020 - 16 TaBV 48/19
    Die Beschwerdekammer folgt insoweit (wie bereits in ihrer Entscheidung vom 2. September 2019 -16 TaBV 30/19) der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. September 2011 (10 TaBV 33/11-Leitsatz 2).
  • BAG, 27.07.2011 - 7 ABR 61/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Hessen, 27.01.2020 - 16 TaBV 48/19
    Es muss sich um einen offensichtlich und besonders groben Verstoß gegen Wahlvorschriften handeln (Bundesarbeitsgericht 27. Juli 2011 -7 ABR 61/10- Rn. 39 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 57/01

    Kündigungsschutzklage - Insolvenz

    Auszug aus LAG Hessen, 27.01.2020 - 16 TaBV 48/19
    Der auf vermeidbare Verzögerungen im Geschäftsablauf des Gerichts zurückzuführende Zeitraum wird dabei nicht angerechnet (Bundesarbeitsgericht 17. Januar 2002 -2 AZR 57/01- Orientierungssatz 3).
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