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   LAG Hessen, 27.01.2021 - 18 TaBV 132/20   

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https://dejure.org/2021,3684
LAG Hessen, 27.01.2021 - 18 TaBV 132/20 (https://dejure.org/2021,3684)
LAG Hessen, Entscheidung vom 27.01.2021 - 18 TaBV 132/20 (https://dejure.org/2021,3684)
LAG Hessen, Entscheidung vom 27. Januar 2021 - 18 TaBV 132/20 (https://dejure.org/2021,3684)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 256 Abs. 1 ZPO

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 87 Abs. 1 ; ZPO § 253 Abs. 2
    Eigenes Recht der Gruppenvertretung Kabine bei Fragen der Umsetzung der Betriebsvereinbarung Hotelunterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 30.10.2012 - 1 ABR 61/11

    Betriebliche Lohngestaltung - vereinbarte Arbeitsvergütung

    Auszug aus LAG Hessen, 27.01.2021 - 18 TaBV 132/20
    Ein Streit der Betriebsparteien über die Frage, mit welchem Inhalt eine Betriebsvereinbarung durchzuführen ist, kann im Rahmen eines Feststellungsantrags geklärt werden (vgl. BAG Beschluss vom 25. Februar 2020 - 1 ABR 38/18 - NZA 2020, 1128, Rz. 15; BAG Beschluss vom 30. Oktober 2012 - 1 ABR 61/11 - NZA 2013, 522, Rz. 18 ).

    Ein Betriebsrat bzw. eine Mitarbeitervertretung ist unmittelbar in seinem bzw. ihrem betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis betroffen, wenn eine Betriebsvereinbarung anders durchgeführt wird als vereinbart wurde ( BAG Beschluss vom 30. Oktober 2012 - 1 ABR 61/11 - NZA 2013, 522, Rz. 18; BAG Beschluss vom 20. Januar 2009 - 1 ABR 78/07 - AP Nr. 44 zu § 77 BetrVG 1972 Betriebsvereinbarung, Rz. 29 f. ).

  • BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 38/18

    Durchführungsanspruch - Sozialplan

    Auszug aus LAG Hessen, 27.01.2021 - 18 TaBV 132/20
    Ein Streit der Betriebsparteien über die Frage, mit welchem Inhalt eine Betriebsvereinbarung durchzuführen ist, kann im Rahmen eines Feststellungsantrags geklärt werden (vgl. BAG Beschluss vom 25. Februar 2020 - 1 ABR 38/18 - NZA 2020, 1128, Rz. 15; BAG Beschluss vom 30. Oktober 2012 - 1 ABR 61/11 - NZA 2013, 522, Rz. 18 ).

    Die Personalvertretung verfolgt keine Individualansprüche einzelner Arbeitnehmer, sondern begehrt die Feststellung, um einen eigenen betriebsverfassungsrechtlichen Durchführungsanspruch nach § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG geltend zu machen (vgl. BAG Beschluss vom 25. Februar 2020 - 1 ABR 38/18 - NZA 2020, 1128, Rz. 17 ).

  • BAG, 26.09.2017 - 1 AZR 717/15

    Gebot der Rechtsquellenklarheit bei Betriebsvereinbarungen

    Auszug aus LAG Hessen, 27.01.2021 - 18 TaBV 132/20
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt ( BAG Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 AZR 37/17 - AP Nr. 114 zu § 77 BetrVG 1972, Rz. 15; BAG Urteil vom 26. September 2017 - 1 AZR 717/15 - NZA 2018, 803, Rz. 24 ).
  • BAG, 11.10.2016 - 1 ABR 49/14

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei Versetzung und Umgruppierung

    Auszug aus LAG Hessen, 27.01.2021 - 18 TaBV 132/20
    Da Betriebsvereinbarungen objektiv auszulegen sind, ist ein subjektiver Regelungswille nicht erheblich, soweit er in der Regelung selbst keine Stütze findet ( BAG Beschluss vom 11. Oktober 2016 - 1 ABR 49/14 - NZA 2017, 135, Rz. 15 ).
  • BAG, 20.01.2009 - 1 ABR 78/07

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hessen, 27.01.2021 - 18 TaBV 132/20
    Ein Betriebsrat bzw. eine Mitarbeitervertretung ist unmittelbar in seinem bzw. ihrem betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis betroffen, wenn eine Betriebsvereinbarung anders durchgeführt wird als vereinbart wurde ( BAG Beschluss vom 30. Oktober 2012 - 1 ABR 61/11 - NZA 2013, 522, Rz. 18; BAG Beschluss vom 20. Januar 2009 - 1 ABR 78/07 - AP Nr. 44 zu § 77 BetrVG 1972 Betriebsvereinbarung, Rz. 29 f. ).
  • BAG, 15.05.2018 - 1 AZR 37/17

    Auslegung einer Sozialplanbestimmung - Fahrtkostenentschädigung

    Auszug aus LAG Hessen, 27.01.2021 - 18 TaBV 132/20
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt ( BAG Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 AZR 37/17 - AP Nr. 114 zu § 77 BetrVG 1972, Rz. 15; BAG Urteil vom 26. September 2017 - 1 AZR 717/15 - NZA 2018, 803, Rz. 24 ).
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