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   LAG Hessen, 27.03.2017 - 17 Sa 806/16   

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LAG Hessen, 27.03.2017 - 17 Sa 806/16 (https://dejure.org/2017,35169)
LAG Hessen, Entscheidung vom 27.03.2017 - 17 Sa 806/16 (https://dejure.org/2017,35169)
LAG Hessen, Entscheidung vom 27. März 2017 - 17 Sa 806/16 (https://dejure.org/2017,35169)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 ArbZG, § 307 BGB, § 5 ArbZG, § 307 BGB
    Ruhezeiten des fliegenden Personals können auch mit Urlaub oder wegen Arbeitszeitreduzierung gewährten freien Tagen zusammentreffen.Zur Unwirksamkeit von AGB, wonach ein monatlicher Betrag des Gehalts zum Zwecke der Ersatzbeschaffung von Dienstkleidung auf ein sog. ...

  • IWW

    § 307 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB, VO (EU) Nr. 83/2014, § ... 305 c BGB, §§ 308 Nr. 4, 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 Abs. 1, 3 ZPO, § 64 Abs. 2 lit. a ArbGG, § 64 Abs. 2 lit. b ArbGG, § 64 Abs. 2 lit. c ArbGG, § 524 ZPO, § 140 BGB, § 524 Abs. 2 ZPO, § 66 Abs. 1 Satz 3 und 5 ArbGG, § 69 Abs. 2 ArbGG, Verordnung (EU) Nr. 83/2014, Verordnung (EU) Nr. 965/2012, Verordnung (EG) Nr. 216/2008, § 5 ArbZG, VO (EWG) Nr. 3922/91, VO (EG) Nr. 859/2008, Abschnitt A Abs. 1 MTV, Anhang III, Abschnitt Q der VO (EG) Nr. 859/2008, Anhang II der VO (EU) Nr. 83/2014, Anhang III der VO (EU) Nr. 965/2012, RL 2000/79/EG, §§ 387, 389 BGB, § 670 BGB, § 12 Abs. 1 MTV, § 12 Abs. 2 MTV, § 12 Abs. 3 MTV, § 305c Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, §§ 850 ff ZPO, § 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbZG § 5; BGB § 307
    Ruhezeit; Urlaub; Arbeitszeitverkürzung; Dienstkleidung; Kosten; AGB

  • rechtsportal.de

    ArbZG § 5 ; BGB § 307
    Zulässigkeit der Gewährung von Ruhezeiten des fliegenden Personals während Urlaubstagen oder wegen Arbeitsreduzierung gewährten freien Tagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • ArbG Frankfurt/Main, 19.04.2016 - 24 Ca 9318/15

    Zur Unwirksamkeit von AGB, wonach ein monatlicher Betrag des Gehalts zum Zwecke

    Auszug aus LAG Hessen, 27.03.2017 - 17 Sa 806/16
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 19. April 2016, 24 Ca 9318/15, und die Anschlussberufung der Beklagten werden - soweit der Rechtsstreit nicht durch Teil8Vergleich vom 27. März 2017 erledigt wurde - zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat die Beklagte durch am 19. April 2016 verkündetes Urteil, 24 Ca 9318/15, unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an die Klägerin 478, 56 EUR netto nebst Zinsen zu zahlen.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 19. April 2016, 24 Ca 9318/15, festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, in genehmigte Urlaubszeiten oder Teilzeittage fallende Ruhezeiten als Ruhezeiten zu planen, die weder mit dem Urlaubsanspruch noch mit dem Teilzeitanspruch verrechnet werden dürfen.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 19. April 2016, 24 Ca 9318/15, die Klage insgesamt abzuweisen.

    I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 19. April 2016, 24 Ca 9318/15, ist gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. b ArbGG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 Abs. 1 und 3 ZPO.

  • BAG, 17.02.2009 - 9 AZR 676/07

    Berufskleidung - Aufrechnung - Pfändungsschutz

    Auszug aus LAG Hessen, 27.03.2017 - 17 Sa 806/16
    bb) Die Regelung in OM-A 14.2.3 benachteiligt die Klägerin ferner unangemessen, weil die Verpflichtung zum Tragen der Dienstkleidung im ausschließlichen Interesse der Beklagten liegt, eine private Nutzung der Uniform auf den Weg vom und zum Dienst und auf Besuche von Speiserestaurants unmittelbar vor Antritt oder nach Beendigung des Flugdienstes beschränkt ist (§ 3 Abs. 1 BV Dienstbekleidung), sie damit keinen nennenswerten Gebrauchsvorteil bietet und darüber hinaus der monatliche Abzug vom Gehalt - so jedenfalls nach der Regelung in OM-A 14.2.3 - auch in den Monaten stattfindet, in denen der Arbeitnehmer beispielsweise wegen Erkrankung oder wegen Urlaubs die Uniform nicht nutzt und sie daher auch keinem ggf. irgendwann zu Neuanschaffung führendem Verschleiß ausgesetzt ist (vgl. hierzu LAG Niedersachsen 16. Juli 2007 - 9 Sa 1894/06 - a.a.O.; ErfK/Preis, 17. Aufl., §§ 305 . 310 BGB, Rdnr 82a; offen gelassen in BAG 17. Februar 2009 - 9 AZR 676/07 - AP ZPO § 850 Nr. 16).

    dd) Ob die Verweisung auf die OM-A 14.2.3 in der Bezugnahmeklausel schließlich auch deshalb unwirksam ist, weil die Regelung nicht darauf abstellt, ob die - hier offensichtlich nicht beeinträchtigten - Pfändungsgrenzen nach §§ 850 ff ZPO im Einzelfall eingehalten sind (hierzu BAG 17. Februar 2009 - 9 AZR 676/07 - a.a.O.), lässt die Kammer offen.

  • LAG Niedersachsen, 16.07.2007 - 9 Sa 1894/06

    Inhaltskontrolle der in einem Formulararbeitsvertrag vereinbarten Erhebung

    Auszug aus LAG Hessen, 27.03.2017 - 17 Sa 806/16
    In diesem Zusammenhang kann offen bleiben, ob die Klägerin ggf. die Kosten für Ersatzbeschaffung von Dienstkleidung zu tragen hat, ggf. anteilig, oder ob ihr nach § 670 BGB Aufwendungsersatzansprüche gegenüber der Beklagten zustehen könnten (vgl. hierzu BAG 13. Februar 2003 - 6 AZR 536/01 - AP AVR Caritasverband § 21 Nr. 1; BAG 13. Februar 2007 - 1 ABR 18/06 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 40; LAG Niedersachsen 16. Juli 2007 - 9 Sa 1894/06 - LAGE BGB 2002 § 307 Nr. 13a).

    bb) Die Regelung in OM-A 14.2.3 benachteiligt die Klägerin ferner unangemessen, weil die Verpflichtung zum Tragen der Dienstkleidung im ausschließlichen Interesse der Beklagten liegt, eine private Nutzung der Uniform auf den Weg vom und zum Dienst und auf Besuche von Speiserestaurants unmittelbar vor Antritt oder nach Beendigung des Flugdienstes beschränkt ist (§ 3 Abs. 1 BV Dienstbekleidung), sie damit keinen nennenswerten Gebrauchsvorteil bietet und darüber hinaus der monatliche Abzug vom Gehalt - so jedenfalls nach der Regelung in OM-A 14.2.3 - auch in den Monaten stattfindet, in denen der Arbeitnehmer beispielsweise wegen Erkrankung oder wegen Urlaubs die Uniform nicht nutzt und sie daher auch keinem ggf. irgendwann zu Neuanschaffung führendem Verschleiß ausgesetzt ist (vgl. hierzu LAG Niedersachsen 16. Juli 2007 - 9 Sa 1894/06 - a.a.O.; ErfK/Preis, 17. Aufl., §§ 305 . 310 BGB, Rdnr 82a; offen gelassen in BAG 17. Februar 2009 - 9 AZR 676/07 - AP ZPO § 850 Nr. 16).

  • LAG Hessen, 01.11.2010 - 17 Sa 968/10

    Zusammenfallen von tariflich vorgeschriebenen Ruhezeiten und Erholungsurlaub -

    Auszug aus LAG Hessen, 27.03.2017 - 17 Sa 806/16
    Die vom Arbeitsgericht zur Begründung herangezogene Kammerentscheidung (Hess. LAG 1. November 2010 - 17 Sa 968/10) beziehe sich auf die Regelungen im Flugbetriebshandbuch der Beklagten bzw. der EU-OPS 1.1095 Nr. 1.13. Diese Vorschrift sei jedoch nicht mehr geltendes Recht, so dass die im Urteil vom 1. November 2010 aufgestellten Grundsätze nicht herangezogen werden könnten.

    Nach der Rspr. der Kammer (Hess. LAG 17. Oktober 2010 - 17 Sa 968/10 - n.v., juris) werden die für Kabinenmitarbeiter nach § 4, 4. Abschnitt MTV Nr. 2 vorgeschriebenen Ruhezeiten auch durch Urlaubserteilung eingehalten.

  • BGH, 09.04.2014 - VIII ZR 404/12

    AGB-Kontrollklage gegen eine Kraftfahrzeugleasinggesellschaft: Abgrenzung

    Auszug aus LAG Hessen, 27.03.2017 - 17 Sa 806/16
    (a) Eine klare und verständliche Bestimmung i.S.d. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB setzt voraus, dass die Regelung die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen soweit erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann, wobei bei der Bewertung der Transparenz einer Vertragsklausel auf die Erwartungen und Erkenntnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Vertragspartners im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abzustellen ist (BGH 9. April 2014 - VIII ZR 404/12 - BGHZ 200, 362).
  • BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 18/06

    Kosten für einheitliche Personalkleidung

    Auszug aus LAG Hessen, 27.03.2017 - 17 Sa 806/16
    In diesem Zusammenhang kann offen bleiben, ob die Klägerin ggf. die Kosten für Ersatzbeschaffung von Dienstkleidung zu tragen hat, ggf. anteilig, oder ob ihr nach § 670 BGB Aufwendungsersatzansprüche gegenüber der Beklagten zustehen könnten (vgl. hierzu BAG 13. Februar 2003 - 6 AZR 536/01 - AP AVR Caritasverband § 21 Nr. 1; BAG 13. Februar 2007 - 1 ABR 18/06 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 40; LAG Niedersachsen 16. Juli 2007 - 9 Sa 1894/06 - LAGE BGB 2002 § 307 Nr. 13a).
  • BAG, 01.12.1992 - 1 AZR 260/92

    Betriebsvereinbarung über Kosten für Arbeitskleidung

    Auszug aus LAG Hessen, 27.03.2017 - 17 Sa 806/16
    Dies ist grundsätzlich unzulässig, denn die Regelung führt im Ergebnis dazu, dass der Arbeitnehmer in seiner grundsätzlich zustehenden Freiheit eingeschränkt wird, über ihre Vergütung nach freiem Belieben verfügen zu können (BAG 1. Dezember 1992 - 1 AZR 260/92 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 20).
  • BAG, 13.02.2003 - 6 AZR 536/01

    Unentgeltliche Stellung von Dienstkleidung

    Auszug aus LAG Hessen, 27.03.2017 - 17 Sa 806/16
    In diesem Zusammenhang kann offen bleiben, ob die Klägerin ggf. die Kosten für Ersatzbeschaffung von Dienstkleidung zu tragen hat, ggf. anteilig, oder ob ihr nach § 670 BGB Aufwendungsersatzansprüche gegenüber der Beklagten zustehen könnten (vgl. hierzu BAG 13. Februar 2003 - 6 AZR 536/01 - AP AVR Caritasverband § 21 Nr. 1; BAG 13. Februar 2007 - 1 ABR 18/06 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 40; LAG Niedersachsen 16. Juli 2007 - 9 Sa 1894/06 - LAGE BGB 2002 § 307 Nr. 13a).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.03.2014 - 2 Sa 96/13

    Schmerzensgeldanspruch - Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der

    Auszug aus LAG Hessen, 27.03.2017 - 17 Sa 806/16
    Denn auch im Verfahrensrecht gilt entsprechend § 140 BGB der Grundsatz, dass eine fehlerhafte Prozesshandlung in eine zulässige und wirksame Prozesshandlung umzudeuten ist, wenn deren Voraussetzungen eingehalten sind, die Umdeutung dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (vgl. BAG 18. März 2014 - 3 AZR 952/11 - BAGE 147, 291; LAG Rheinland.Pfalz 13. März 2014 - 2 Sa 96/13 - n.v., juris) .
  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 952/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

    Auszug aus LAG Hessen, 27.03.2017 - 17 Sa 806/16
    Denn auch im Verfahrensrecht gilt entsprechend § 140 BGB der Grundsatz, dass eine fehlerhafte Prozesshandlung in eine zulässige und wirksame Prozesshandlung umzudeuten ist, wenn deren Voraussetzungen eingehalten sind, die Umdeutung dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (vgl. BAG 18. März 2014 - 3 AZR 952/11 - BAGE 147, 291; LAG Rheinland.Pfalz 13. März 2014 - 2 Sa 96/13 - n.v., juris) .
  • BAG, 13.02.1992 - 6 AZR 638/89

    Gesetzliche Ruhezeit und tariflicher Freizeitausgleich

  • BAG, 23.05.2018 - 5 AZR 303/17

    Ruhezeit - Erholungsurlaub - Flugbegleiter

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 27. März 2017 - 17 Sa 806/16 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Köln, 04.04.2019 - 6 Sa 444/18

    Pilot; Forbildungskosten; Musterberechtigung; Flugmuster; Eigenkündigung;

    Eine klare und verständliche Bestimmung i.S.d. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB setzt voraus, dass die Regelung die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen soweit erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann, wobei bei der Bewertung der Transparenz einer Vertragsklausel auf die Erwartungen und Erkenntnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Vertragspartners im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abzustellen ist (Hessisches LAG v. 27.03.2017 - 17 Sa 806/16 - BGH 09.04.2014 - VIII ZR 404/12 -).
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