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   LAG Hessen, 27.04.2010 - 3 Sa 1477/09   

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https://dejure.org/2010,13334
LAG Hessen, 27.04.2010 - 3 Sa 1477/09 (https://dejure.org/2010,13334)
LAG Hessen, Entscheidung vom 27.04.2010 - 3 Sa 1477/09 (https://dejure.org/2010,13334)
LAG Hessen, Entscheidung vom 27. April 2010 - 3 Sa 1477/09 (https://dejure.org/2010,13334)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 Abs 1 S 2 Nr 4 NachwG, § 2 Abs 1 S 2 Nr 3 NachwG, § 2 Abs 1 S 2 Nr 10 NachwG, § 108 GewO, § 307 Abs 1 S 1 BGB
    Allgemeinverbindlichkeiterklärung, Lohnabrechnung, Schadenersatz, Verletzung der Nachweispflicht, Vermutung aufklärungsgemäßen Verhaltens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweispflicht bei Änderung wesentlicher Vertragsbedingungen durch erstmalige Anwendung eines Tarifvertrages nach Allgemeinverbindlicherklärung; Schadensersatzanspruch bei Versäumung der Ausschlussfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachweispflicht bei Änderung wesentlicher Vertragsbedingungen durch erstmalige Anwendung eines Tarifvertrages nach Allgemeinverbindlicherklärung; Schadensersatzanspruch bei Versäumung der Ausschlussfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 28.11.2007 - 5 AZR 992/06

    Vertragliche Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle bei Altfall

    Auszug aus LAG Hessen, 27.04.2010 - 3 Sa 1477/09
    Die Vermutung aufklärungsgemäßen Verhaltens ist nicht dadurch widerlegt, dass ein Arbeitnehmer trotz einer einzelvertraglich vereinbarten Ausschlussklausel, welche gleichlautend mit einer später für allgemeinverbindlich erklärten tarifvertraglichen Ausschlussfrist, als einzelvertragliche Klausel aber gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam ist, weil sie eine gerichtliche Geltendmachung innerhalb einer Frist von weniger als drei Monaten verlangt (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04; 28. November 2007 - 5 AZR 992/06), seine Ansprüche nicht innerhalb der First gerichtlich geltend gemacht hat.

    Eine einzelvertraglich vereinbarte zweite Stufe einer Ausschlussklausel, welche eine gerichtliche Geltendmachung innerhalb einer Frist von weniger als drei Monaten verlangt, benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders unangemessen entgegen den Geboten von Treu und Glauben (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - AP BGB § 310 Nr. 1, zu IV 7 der Gründe; 28. November 2007 - 5 AZR 992/06 - AP BGB § 307 Nr. 33, Rn. 25) .

    Die Unwirksamkeit der Ausschlussklausel führt gemäß § 306 Abs. 1 und 2 BGB auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten bei Altverträgen zu ihrem ersatzlosen Wegfall bei Aufrechterhaltung des Arbeitsvertrags im Übrigen (BAG 28. November 2007 - 5 AZR 992/06 - AP BGB § 307 Nr. 33, Rn. 26) .

  • BAG, 12.07.2006 - 5 AZR 646/05

    Abrechnungsanspruch - Stufenklage

    Auszug aus LAG Hessen, 27.04.2010 - 3 Sa 1477/09
    § 108 GewO betrifft nur die Abrechnung der bereits erfolgten Zahlung (vgl. BAG 12. Juli 2006 - 5 AZR 646/05; 10. Januar 2007 - 5 AZR 665/06).

    32 a) § 108 GewO betrifft nur die Abrechnung der bereits erfolgten Zahlung (vgl. BAG 12. Juli 2006 - 5 AZR 646/05 - AP BGB § 611 Lohnabrechnung Nr. 1, zu II 1 der Gründe; 10. Januar 2007 - 5 AZR 665/06 - AP BGB § 179 Nr. 3, zu II der Gründe, Rn 18) .

  • BAG, 10.01.2007 - 5 AZR 665/06

    Vertreter ohne Vertretungsmacht - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Hessen, 27.04.2010 - 3 Sa 1477/09
    § 108 GewO betrifft nur die Abrechnung der bereits erfolgten Zahlung (vgl. BAG 12. Juli 2006 - 5 AZR 646/05; 10. Januar 2007 - 5 AZR 665/06).

    32 a) § 108 GewO betrifft nur die Abrechnung der bereits erfolgten Zahlung (vgl. BAG 12. Juli 2006 - 5 AZR 646/05 - AP BGB § 611 Lohnabrechnung Nr. 1, zu II 1 der Gründe; 10. Januar 2007 - 5 AZR 665/06 - AP BGB § 179 Nr. 3, zu II der Gründe, Rn 18) .

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Hessen, 27.04.2010 - 3 Sa 1477/09
    Die Vermutung aufklärungsgemäßen Verhaltens ist nicht dadurch widerlegt, dass ein Arbeitnehmer trotz einer einzelvertraglich vereinbarten Ausschlussklausel, welche gleichlautend mit einer später für allgemeinverbindlich erklärten tarifvertraglichen Ausschlussfrist, als einzelvertragliche Klausel aber gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam ist, weil sie eine gerichtliche Geltendmachung innerhalb einer Frist von weniger als drei Monaten verlangt (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04; 28. November 2007 - 5 AZR 992/06), seine Ansprüche nicht innerhalb der First gerichtlich geltend gemacht hat.

    Eine einzelvertraglich vereinbarte zweite Stufe einer Ausschlussklausel, welche eine gerichtliche Geltendmachung innerhalb einer Frist von weniger als drei Monaten verlangt, benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders unangemessen entgegen den Geboten von Treu und Glauben (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - AP BGB § 310 Nr. 1, zu IV 7 der Gründe; 28. November 2007 - 5 AZR 992/06 - AP BGB § 307 Nr. 33, Rn. 25) .

  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 89/01

    Nachweis tarifvertraglicher Ausschlußfristen

    Auszug aus LAG Hessen, 27.04.2010 - 3 Sa 1477/09
    Dem Arbeitgeber bleibt die Möglichkeit, diese tatsächliche Vermutung zu widerlegen (BAG 5. November 2003 - 5 AZR 676/02 - AP NachwG § 2 Nr. 7, zu III 3 a der Gründe; 17. April 2002 - 5 AZR 89/01 - AP NachwG § 2 Nr. 6, zu III 4 b der Gründe, mwN) .
  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 469/02

    Ausschlußfristen, Nachweis eines neu abgeschlossenen Tarifvertrags

    Auszug aus LAG Hessen, 27.04.2010 - 3 Sa 1477/09
    Wird erstmals ein Tarifvertrag abgeschlossen, der auf ein bereits bestehendes Arbeitsverhältnis Anwendung findet, stellt dies eine Änderung wesentlicher Vertragsbedingungen im Sinne von § 3 Satz 1 NachwG dar, da es nicht lediglich um die Änderung eines bereits auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrags im Sinne von § 3 Satz 2 NachwG geht (vgl. BAG 5. November 2003 - 5 AZR 469/02 - AP NachwG § 3 Nr. 1, zu I 5 a bb der Gründe) .
  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 676/02

    Ausschlussfristen - Nachweisgesetz - Mitverschulden

    Auszug aus LAG Hessen, 27.04.2010 - 3 Sa 1477/09
    Dem Arbeitgeber bleibt die Möglichkeit, diese tatsächliche Vermutung zu widerlegen (BAG 5. November 2003 - 5 AZR 676/02 - AP NachwG § 2 Nr. 7, zu III 3 a der Gründe; 17. April 2002 - 5 AZR 89/01 - AP NachwG § 2 Nr. 6, zu III 4 b der Gründe, mwN) .
  • ArbG Hagen, 23.04.2013 - 5 Ca 2487/12

    Intransparenz i.S.v. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB durch Vereinbarung und Bezugnahme auf

    Im Gegenteil legt die einzelvertragliche Vereinbarung einer Verfallklausel eher nahe, dass keine tarifvertraglichen Ausschlussfristen zur Anwendung kommen und es daher einer einzelvertraglichen Vereinbarung bedarf (so Hessisches LAG, Urteil vom 27.04.2010 - 3 Sa 1477/09 -, juris, unter II. 1. c) bb) (2) (c) der Gründe, Rdnr. 27).
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