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   LAG Hessen, 28.04.1998 - 9 Sa 2439/97   

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LAG Hessen, 28.04.1998 - 9 Sa 2439/97 (https://dejure.org/1998,4333)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28.04.1998 - 9 Sa 2439/97 (https://dejure.org/1998,4333)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28. April 1998 - 9 Sa 2439/97 (https://dejure.org/1998,4333)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsweg zu Arbeitsgerichten; Ausreichen der Bauptung des Arbeitnehmerstatus durch Kläger in sic-non-Fall; Ausschluss der Abweisung der Klage als unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 48 Abs. 1; GVG § 17a
    Arbeitsrechtsweg: "sic-non"-Fall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 616 (Ls.)
  • BB 1999, 644
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 18.12.1996 - 5 AZB 25/96

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.04.1998 - 9 Sa 2439/97
    Die bloße Äußerung der Rechtsansicht der Klägerin, sie sei Arbeitnehmerin, reicht in einem solchen Fall aus, damit für die Klage der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen offensteht (sog. sic-non-Fall: BAG Beschluß vom 24.04.1996 - 5 AZB 25/95 - NZA 1996, 1005, 1006 ff.; vom 09.10.1996 - 5 AZB 18/96 - NZA 1997, 175, 176; vom 18.12.1996 - 5 AZB 25/96 - NZA 1997, 509 , unter II 2 a u. b, unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung, vgl. BAG Beschluß vom 30.08.1993 - 2 AZB 6/93 - AP Nr. 6 zu § 17 a GVG ; vom 28.10.1993 - 2 AZB 12/93 - AP Nr. 19 zu § 2 ArbGG 1979).

    Ist nicht gerügt, kann es so verfahren oder, wenn die Arbeitnehmereigenschaft zu verneinen ist, die Zulässigkeit im Urteil feststellen, muß dann aber die Klage als unbegründet, nicht als unzulässig, abweisen; eine Verweisung kommt dann nicht in Betracht (BAG Beschluß vom 24.04.1996, a.a.O., 1008; vom 09.10.1996, a.a.O., 176; vom 18.12.1996, a.a.O., 511).

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.04.1998 - 9 Sa 2439/97
    Die bloße Äußerung der Rechtsansicht der Klägerin, sie sei Arbeitnehmerin, reicht in einem solchen Fall aus, damit für die Klage der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen offensteht (sog. sic-non-Fall: BAG Beschluß vom 24.04.1996 - 5 AZB 25/95 - NZA 1996, 1005, 1006 ff.; vom 09.10.1996 - 5 AZB 18/96 - NZA 1997, 175, 176; vom 18.12.1996 - 5 AZB 25/96 - NZA 1997, 509 , unter II 2 a u. b, unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung, vgl. BAG Beschluß vom 30.08.1993 - 2 AZB 6/93 - AP Nr. 6 zu § 17 a GVG ; vom 28.10.1993 - 2 AZB 12/93 - AP Nr. 19 zu § 2 ArbGG 1979).

    Ist nicht gerügt, kann es so verfahren oder, wenn die Arbeitnehmereigenschaft zu verneinen ist, die Zulässigkeit im Urteil feststellen, muß dann aber die Klage als unbegründet, nicht als unzulässig, abweisen; eine Verweisung kommt dann nicht in Betracht (BAG Beschluß vom 24.04.1996, a.a.O., 1008; vom 09.10.1996, a.a.O., 176; vom 18.12.1996, a.a.O., 511).

  • BAG, 09.10.1996 - 5 AZB 18/96

    Rechtsweg für Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Hessen, 28.04.1998 - 9 Sa 2439/97
    Die bloße Äußerung der Rechtsansicht der Klägerin, sie sei Arbeitnehmerin, reicht in einem solchen Fall aus, damit für die Klage der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen offensteht (sog. sic-non-Fall: BAG Beschluß vom 24.04.1996 - 5 AZB 25/95 - NZA 1996, 1005, 1006 ff.; vom 09.10.1996 - 5 AZB 18/96 - NZA 1997, 175, 176; vom 18.12.1996 - 5 AZB 25/96 - NZA 1997, 509 , unter II 2 a u. b, unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung, vgl. BAG Beschluß vom 30.08.1993 - 2 AZB 6/93 - AP Nr. 6 zu § 17 a GVG ; vom 28.10.1993 - 2 AZB 12/93 - AP Nr. 19 zu § 2 ArbGG 1979).

    Ist nicht gerügt, kann es so verfahren oder, wenn die Arbeitnehmereigenschaft zu verneinen ist, die Zulässigkeit im Urteil feststellen, muß dann aber die Klage als unbegründet, nicht als unzulässig, abweisen; eine Verweisung kommt dann nicht in Betracht (BAG Beschluß vom 24.04.1996, a.a.O., 1008; vom 09.10.1996, a.a.O., 176; vom 18.12.1996, a.a.O., 511).

  • BGH, 19.11.1993 - V ZR 269/92

    Überprüfung der Rechtswegentscheidung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus LAG Hessen, 28.04.1998 - 9 Sa 2439/97
    Ist der Mangel der Zulässigkeit des Rechtswegs von der beklagten Partei nicht gerügt worden und kommt das Gericht zu dem Ergebnis, daß der Rechtsweg zu der Gerichtsbarkeit, der es angehört, eröffnet ist, kann es das durch gesonderten Beschluß oder in einem ergehenden Endurteil feststellen, § 17 a Abs. 3 Satz 1 GVG (BAG Beschluß vom 09.07.1996 - 5 AZB 6/96 - AP Nr. 24 zu § 17 a GVG unter II; BGH Urteil vom 12.12.1992 - V ZR 230/91 - BGHZ 120, 204 ff.; vom 19.11.1993 - V ZR 269/92 - NJW 1994, 387 ).
  • BAG, 09.07.1996 - 5 AZB 6/96

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten

    Auszug aus LAG Hessen, 28.04.1998 - 9 Sa 2439/97
    Ist der Mangel der Zulässigkeit des Rechtswegs von der beklagten Partei nicht gerügt worden und kommt das Gericht zu dem Ergebnis, daß der Rechtsweg zu der Gerichtsbarkeit, der es angehört, eröffnet ist, kann es das durch gesonderten Beschluß oder in einem ergehenden Endurteil feststellen, § 17 a Abs. 3 Satz 1 GVG (BAG Beschluß vom 09.07.1996 - 5 AZB 6/96 - AP Nr. 24 zu § 17 a GVG unter II; BGH Urteil vom 12.12.1992 - V ZR 230/91 - BGHZ 120, 204 ff.; vom 19.11.1993 - V ZR 269/92 - NJW 1994, 387 ).
  • BGH, 12.11.1992 - V ZR 230/91

    Zulässige Geltendmachung nichtiger Beurkundung eines DDR-Grundstücksvertrags -

    Auszug aus LAG Hessen, 28.04.1998 - 9 Sa 2439/97
    Ist der Mangel der Zulässigkeit des Rechtswegs von der beklagten Partei nicht gerügt worden und kommt das Gericht zu dem Ergebnis, daß der Rechtsweg zu der Gerichtsbarkeit, der es angehört, eröffnet ist, kann es das durch gesonderten Beschluß oder in einem ergehenden Endurteil feststellen, § 17 a Abs. 3 Satz 1 GVG (BAG Beschluß vom 09.07.1996 - 5 AZB 6/96 - AP Nr. 24 zu § 17 a GVG unter II; BGH Urteil vom 12.12.1992 - V ZR 230/91 - BGHZ 120, 204 ff.; vom 19.11.1993 - V ZR 269/92 - NJW 1994, 387 ).
  • BGH, 19.12.1996 - III ZB 105/96

    Rechtsweg für einen Rechtsstreit zwischen einer Stiftung und ihren

    Auszug aus LAG Hessen, 28.04.1998 - 9 Sa 2439/97
    Die Frage, ob es sich durch einen der in §§ 2, 2 a u. 3 ArbGG genannten Rechtsstreite - hier um einen bürgerlichen Rechtsstreit zwischen Arbeitnehmerin und Arbeitgeber über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses gem. § 2 Abs. 2 Nr. 3 lit. b ArbGG - handelt, ist seit der Änderung der §§ 17 ff. GVG , 48 ArbGG eine Frage des richtigen Rechtswegs (BAG Urteil vom 26.03.1992 - 2 AZR 443/91 - AP Nr. 7 zu § 48 ArbGG 1979 unter II 1 a aa; BGH Beschluß vom 19.12.1996 - III ZB 105/96 - NJW 1998, 909).
  • BAG, 30.08.1993 - 2 AZB 6/93

    Sachliche Zuständigkeit - außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.04.1998 - 9 Sa 2439/97
    Die bloße Äußerung der Rechtsansicht der Klägerin, sie sei Arbeitnehmerin, reicht in einem solchen Fall aus, damit für die Klage der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen offensteht (sog. sic-non-Fall: BAG Beschluß vom 24.04.1996 - 5 AZB 25/95 - NZA 1996, 1005, 1006 ff.; vom 09.10.1996 - 5 AZB 18/96 - NZA 1997, 175, 176; vom 18.12.1996 - 5 AZB 25/96 - NZA 1997, 509 , unter II 2 a u. b, unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung, vgl. BAG Beschluß vom 30.08.1993 - 2 AZB 6/93 - AP Nr. 6 zu § 17 a GVG ; vom 28.10.1993 - 2 AZB 12/93 - AP Nr. 19 zu § 2 ArbGG 1979).
  • BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 443/91

    Rechtsmittel gegen inkorrekte Rechtswegentscheidung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.04.1998 - 9 Sa 2439/97
    Die Frage, ob es sich durch einen der in §§ 2, 2 a u. 3 ArbGG genannten Rechtsstreite - hier um einen bürgerlichen Rechtsstreit zwischen Arbeitnehmerin und Arbeitgeber über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses gem. § 2 Abs. 2 Nr. 3 lit. b ArbGG - handelt, ist seit der Änderung der §§ 17 ff. GVG , 48 ArbGG eine Frage des richtigen Rechtswegs (BAG Urteil vom 26.03.1992 - 2 AZR 443/91 - AP Nr. 7 zu § 48 ArbGG 1979 unter II 1 a aa; BGH Beschluß vom 19.12.1996 - III ZB 105/96 - NJW 1998, 909).
  • BAG, 28.10.1993 - 2 AZB 12/93

    Rechtswegzuständigkeit; Zusammenhangsklage

    Auszug aus LAG Hessen, 28.04.1998 - 9 Sa 2439/97
    Die bloße Äußerung der Rechtsansicht der Klägerin, sie sei Arbeitnehmerin, reicht in einem solchen Fall aus, damit für die Klage der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen offensteht (sog. sic-non-Fall: BAG Beschluß vom 24.04.1996 - 5 AZB 25/95 - NZA 1996, 1005, 1006 ff.; vom 09.10.1996 - 5 AZB 18/96 - NZA 1997, 175, 176; vom 18.12.1996 - 5 AZB 25/96 - NZA 1997, 509 , unter II 2 a u. b, unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung, vgl. BAG Beschluß vom 30.08.1993 - 2 AZB 6/93 - AP Nr. 6 zu § 17 a GVG ; vom 28.10.1993 - 2 AZB 12/93 - AP Nr. 19 zu § 2 ArbGG 1979).
  • LAG Nürnberg, 28.04.2010 - 4 Sa 566/09

    Berufung gegen klageabweisendes Endurteil

    Eine Entscheidung in der Sache selbst war von dem Berufungsgericht nicht zu treffen (vgl. Hessisches Landesarbeitsgericht vom 28.04.1998 - 9 Sa 2439/97 - LAGE Nr. 5 zu § 17a GVG).
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