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   LAG Hessen, 28.04.2006 - 15 Ta 118/06   

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https://dejure.org/2006,12273
LAG Hessen, 28.04.2006 - 15 Ta 118/06 (https://dejure.org/2006,12273)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28.04.2006 - 15 Ta 118/06 (https://dejure.org/2006,12273)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28. April 2006 - 15 Ta 118/06 (https://dejure.org/2006,12273)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungserfordernis des Zeitpunktes der Behebung des der rechtzeitigen Klageerhebung entgegenstehenden Hindernisses gem. § 5 Abs. 3 S. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG); Eidesstattliche Versicherung als hinreichende Glaubhaftmachung der Behauptung der Genesung des ...

  • Judicialis

    KSchG § 5 Abs. 2 Satz 2; ; KSchG § 5 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 5 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1
    Glaubhaftmachung bei nachträgliche Klagezulassung innerhalb der Antragsfrist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Prozessführung - Was Sie beim Antrag auf nachträgliche Klagezulassung nicht vergessen dürfen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hessen, 08.11.1991 - 15 Ta 327/91

    Glaubhaftmachung von die nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Hessen, 28.04.2006 - 15 Ta 118/06
    Die Regelungen in § 5 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 KSchG ergeben insgesamt, dass innerhalb der Antragsfrist des § 5 Abs. 3 Satz 1 KSchG auch darzulegen ist - unter Angabe der entsprechenden Mittel der Glaubhaftmachung -, wann das der rechtzeitigen Klageerhebung entgegenstehende Hindernis behoben war (ebenso im Ergebnis LAG Frankfurt am Main, Beschluss vom 08. November 1991 - 15 Ta 327/91 - LAGE § 5 KSchG Nr. 54 = NZA 1992, 619; Löwisch/Spinner, KSchG, 9. Aufl., § 5 Rz. 21; HWK/Pods, § 5 KSchG Rz. 8; offenbar auch Gallner, in: Handkommentar zum KSchG, 2. Aufl., § 5 Rz. 35 und 36; a.A. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 02. März 1971 - 11 Ta 7/71 - DB 1971, 1120; Wenzel, in: Bader/Bram/Dörner/Wenzel, KSchG, § 5 Rz. 39 mit weit.

    Dies entspricht insoweit auch den Parallelregelungen in §§ 234 Abs. 1 und 2, 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO und der Rechtsprechung hierzu (dazu etwa Thomas/Putzo-Hüßtege, ZPO, 27. Aufl., § 236 Rz. 5 mit weit. Nachw.), ohne dass es darauf ankommt, ob § 236 ZPO das Vorbild für § 5 KSchG war (gegen diese im Beschluss des LAG Frankfurt am Main vom 08. November 1991, a.a.O, enthaltene Begründung etwa Wenzel, a.a.O.).

  • BAG, 20.08.2002 - 2 AZB 16/02

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage - Rechtsbeschwerde

    Auszug aus LAG Hessen, 28.04.2006 - 15 Ta 118/06
    Die Möglichkeit einer Zulassung der Rechtsbeschwerde besteht nicht (BAG Beschluss vom 20. August 2002 - 2 AZB 16/02 - EzA § 5 KSchG Nr. 34).
  • LAG Düsseldorf, 02.03.1971 - 11 Ta 7/71
    Auszug aus LAG Hessen, 28.04.2006 - 15 Ta 118/06
    Die Regelungen in § 5 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 KSchG ergeben insgesamt, dass innerhalb der Antragsfrist des § 5 Abs. 3 Satz 1 KSchG auch darzulegen ist - unter Angabe der entsprechenden Mittel der Glaubhaftmachung -, wann das der rechtzeitigen Klageerhebung entgegenstehende Hindernis behoben war (ebenso im Ergebnis LAG Frankfurt am Main, Beschluss vom 08. November 1991 - 15 Ta 327/91 - LAGE § 5 KSchG Nr. 54 = NZA 1992, 619; Löwisch/Spinner, KSchG, 9. Aufl., § 5 Rz. 21; HWK/Pods, § 5 KSchG Rz. 8; offenbar auch Gallner, in: Handkommentar zum KSchG, 2. Aufl., § 5 Rz. 35 und 36; a.A. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 02. März 1971 - 11 Ta 7/71 - DB 1971, 1120; Wenzel, in: Bader/Bram/Dörner/Wenzel, KSchG, § 5 Rz. 39 mit weit.
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