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   LAG Hessen, 28.04.2022 - 11 Sa 886/20   

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https://dejure.org/2022,12452
LAG Hessen, 28.04.2022 - 11 Sa 886/20 (https://dejure.org/2022,12452)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28.04.2022 - 11 Sa 886/20 (https://dejure.org/2022,12452)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28. April 2022 - 11 Sa 886/20 (https://dejure.org/2022,12452)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art. 27 Abs. 1 aF, Art. 30 Abs. 1 aF, Art. 30 Abs. 2 Nr. 1 aF, Art. 30 Abs. 2 Nr. 2 aF, Art. ... 34 BGBEG, Art. 6 Abs. 2a EuVtrÜbk, EGV 593/2008Art. 8 Abs. 2 S 1 KSchG, EGV 593/2008 Art. 9 Abs. 1 § 1 KSchG, §§ 626, 174 BGB

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1
    Keine Anwendung deutschen Rechts auf Kündigung eines indischen Flugbegleiters; Kein Kündigungsschutzverfahren nach indischem Recht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 692/19

    Kündigung eines Flugbegleiters - Anwendbarkeit deutschen Rechts - § 18 BEEG als

    Auszug aus LAG Hessen, 28.04.2022 - 11 Sa 886/20
    Auf die zugelassene Revision des Klägers hat das Bundesarbeitsgericht das Berufungsurteil mit Urteil vom 7. Mai 2020 - 2 AZR 692/19 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten der Revision zurückverwiesen.

    Auf die diesbezüglichen Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts unter II. der Entscheidungsgründe des Urteils vom 7. Mai 2020 - 2 AZR 692/19 - wird Bezug genommen.

    Die Anschlussberufung des Klägers ist zurückzuweisen, dader mit ihr zuletzt noch weiterverfolgte Antrag auf Weiterbeschäftigung als uneigentlicher Hilfsantrag nicht zur Entscheidung angefallen ist (BAG 7. Mai 2020 - 2 AZR 692/19 - Rn. 62).

  • LAG Hessen, 13.06.2019 - 11 Sa 812/18

    Auf das nicht deutschem Recht unterliegende Arbeitsverhältnis eines bei einer

    Auszug aus LAG Hessen, 28.04.2022 - 11 Sa 886/20
    Die Kammer hat mit Urteil vom 13. Juni 2019 - 11 Sa 812/18 - auf die Berufung der Beklagten die Klage unter Abänderung der angefochtenen Entscheidung insgesamt abgewiesen und die Anschlussberufung zurückgewiesen.

    Wegen des Vortrags der Parteien im Berufungsrechtszug bis zur Zurückverweisung wird auf den Tatbestand des Urteils der Kammer vom 13. Juni 2019 - 11 Sa 812/18 - ( Bl. 584 bis 590 d. A. ) verwiesen.

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